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36.

Sonnabend, den 14. Februar

1885.

Die .Fuldaer Zeitung' erscheint täglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen. Vrerteliährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld. 1 Mk. 50 Plg-, belletristischen Wochenbeilage .Sterne und Blumen' in Fulda 1 Mk. 70 Psg., auswärts 1 Mk. 75 Psg.

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— mit der

* Gegen die Schwurgerichte scheint etwas im Werke zu sein. Dem Bundes- rathe ist am 7. ein Gesetzentwurf zugegangen, wo­nach die Zahl der Geschworenen von 12 aüf 6 herabgffcht werden soll. Bei dein Diätenantrage für den Reichstag beklagte es Fürst Bismarck, daß die Geschworenen Wochen lang an fremden Orten leben müßten und am 10. Dezember bei der De­batte über die Anträge Reichensperger-Munkel (Einführung der Appellinstanz) erklärte der Bun­desbevollmächtigte v. Schelling „die große Zahl von Geschworenen für unzweckmäßig und lästig" und fügte yinzu. daß der Reichskan.ler das ändern wolle. Auffallend ist nun, daß die Reichsregierung den Antrag ReichenSperger auf Wiedereinführung der Berufungsinstanz gegen die Urtheile der Landge­richte ablehnte und diese ablehnende Haltung mit der Nothwendigkeit „längerer Erfahrungen" begrün­dete. Zu derselben Zeit aber beantragte sie selbst eine Aenderung, die ebenfalls sehr lief in die Ge­richtsgesetze eingreift, ohne daß sich das Volk so energisch dafür ausgesprochen hatte, wie für die Einfühlung der Appellation. Jrn Gegentheil hat die öffentliche Meinung, wie sie in der Presse zum Ausdrucke kommt, kaum jemals eine Vermin­derung der Geschworenen gefordert. Allerdings ist das Amt der Geschworenen ja mit Lasten, mate­riellen un. persönlichen Opfern verbunden, aber welches Ehrenamt wäre das nicht? Wenn also jetzt dem Bundesrath ein Entwurf über die Minderung der Geschworenen zugeht, so handelt es sich dabei durchaus nicht um eine b' olksforde- rung. Was den Inhalt der Aenderung anbelangt, so sollen bei den Schwurgerichten wie bisher drei Richter fungiren, aber statt 30 Hauptgeschworenen sollen fortan nur 13 resp. 12 bestehen und aus diesen sollen nicht wie bisher 12, sondern nur 6 für jede Hauptoerhandlung ausgeloost werden. Eine erste Folge der Aenderung wäre die Beschrän­kung des bisherigen Reätes der Ablehnung miß­liebiger Geschworenen. Es können nur 6 im Ganzen abgelehnt werden, und da dem Ange­klagten und dem Staatsanwalt das Recht der Ab­lehnung zur Hälfte zustehen soll, so könnte der An­geklagte nur 3 ablehnen. Ferner würden durch die Aenderung in der Praxis die R^chtsgarantieen für den Angeklagten zweifellos vermindert. Zur Ver- urtheilung find sitzt 8 von 12 Gefchworenenstim-

X Die Tochter des Aristokraten.

(2. Fortsetzung.)

Endlich hatte das Festbankett fein Ende erreicht, und er begab sich art Janthe's Seile in den Salon zurück, um die ankommenden Gäste zu empfangen.

Rach kurzer Zeit hallten die alten Mauern der Abtei wider von dem fröhli: en Lachen und Scher- zen der eleganten Gesellschaft. Lord Carre bemerkte, daß Lord Ravenscourt seiner Tochter große Auf­merksamkeit erwies; aber es schmerzte ihn, daß sie gegen ihn nicht freundlicher war, wie gegen alle Andern. Ja, einmal schlug sie gar einen Tanz mit ihm aus und trat statt bi ff en an die Seite ihres Vaters, um mit ihm zu plaudern. Ec blickte sie an — der Glanz ihrer Juwelen wetteiferte mit dem ihrer dunkckn Augen, Glück und Freude sprach aus ihren lieblichen, erregten Zügen.

„Janthe," sagte er ruhig, „bist Du glücklich, mein Kind?"

Sie blickte mit ihren strahlenden Augen zu ihm auf.

„Glücklich, Vater! Tas ist ein armes Wort, um das auszudrück-n, was ich fühle. Ich möchte mit Niemand tauschen — mit Niemand in der ganzen Well."

men erforderlich, künftig sollen 5 von 6 genügen. Wenn sich dagegen von den 6 Geschworenen nur 4 zu Ungunsten des Angeklagten aussprechen, so „tritt" — heißt es in dem vorgeschlagenen § 212 a wörtlich — „das Gericht (die brei richterlichen Beamten) selbst in Berathung und entscheidet, ohne Angabe von Gründen, über den von den Ge­schworenen zum Nachtheile des Angeklagten sestge- stellten Punkt. Eine solche Ergänzungsbefugniß _ber richterlichen Beamten bestand früher in Preußen, doch die deutschen Justizgesetze verwarfen sie als eine inkonsequente Verquickung der Volksgerichte mit der gelehrten Rechtspflege. Soll das Institut der Geschworenen bestehen, so ist die Hauptsache, daß ihr Urtheil wirklich als Urtheil. der Volks Mei­nung betrachtet werden kann und möglich große Rechtsgarantieen bietet. Die Zahl der 12 Ge­schworenen bildet ja kein Dogma, aber ihre Ver­minderung um die Hälfte und dann die Ergänzung ihres Spruches durch Juristen nimmt dem Institut seinen bestimmenden Charakter, den eines Volks- gerichts. Daher werden auch schon Besürchtun- gen laut, daß diese Vorlage der erste Schritt zur gänzlichen Beseitigung der Geschworenengerichte 'ein werte. Allerdings haben die Geschworenengerichte ja auch ihre Mängel, aber zu ihrer Beseitigung und Ersetzung durch richterliche Beamte dürften weder die Liberalen noch auch das Gentrum die Hand bieten. Und was das Volk angeht, so dürfte dieses in vielen Fällen ebenso viel, wenn nicht mehr Vertrauen zu den Geschworenen, als ju_ richter­lichen Beamten haben.

Deutsches Reich.

Berlin, 13. Februar.

• Der Reichstag beriet!) heute zunächst den Antrag Lenzmann auf Entschädigung für verur- theilte und im Wiederaufnahmeverfahren freige­sprochene Personen. Der Staatsstkretär Schelling äußerte Bedenken gegen den Antrag, dessen Schwie­rigkeiten auch von den Abgg. Hartmann und Rin- telen anerkannt wurden, wenn sie auch ihre Sym­pathien für denselben nicht verhehlten. Alle Redner befürworteten Kommissionsberathung. Dann wurde die erste Lesung des Antrages Lenzmann auf Ent­schädigung unschuldig Verurtheilter beendet und unter Ablehnung einer Verweisung an die Kommission beschlossen, demnächst alsbald im Ple-

„Ich wäre begierig zu erfahren," sagte Lord Caere, „was Dich eigentlich so glücklich macht?"

Sie lachte fröhlich auf.

„Einen schwachen Begriff davon kann ich Dir geben," erwiderte sie. „Ich bin glücklich, weil ich zu einem alten berühmten Geschlecht gehöre, auf dessen Name nie ein Makel ruhte, das seinen Wappenschild rein und unbefleckt erhalten hat und weil ich, wie alle Carres, ein hübsches Aeußere habe, weil ich jung bin und ein herrliches Leben vor mir liegt."

Ein leiser Schimmer von Muthwillen trat in ihre Augen und sie blickte lächelnd zu dem Vater auf

„Ich bin auch glücklich, Vater, weil ich die Kö­nigin in meinem kleinen Reiche bin und weil mein Herz leicht und frei ist. Sind diese Gründe hin­reichend ?"

„Mehr als dies," erwiderte der Earl, und als sie "ihn jetzt verließ, fragte er fick von neuem, wie er diesen uberschäumenden Lebensbecver von ihren Lippen nehmen, ihren harmlosen Frohsinn in tiefste Trauer verwandeln könne. Von seinen Lippen rang sich das Gebet:

„O Gort, nimm diesen Kummer von mir, oder gib mir Kraft, ihn zu ertragen!"

Der Ball war endlich vorüber, und die ermü«

nnm die zweite Berathung vorzunehmen. Das Haus beschloß alsdann die Vertagung, so daß der Antrag Ackermann wegen Reform der Gewerbe­ordnung nicht mehr zur Debatte kam. Der Prä­sident schlug nunmehr vor, morgen die zweite Be­rathung der Getreidezölle auf die Tagesord­nung zu setzen. Daran knüpfte sich eine fehr lange und heftige Geschäftsordnungsdebatte, in der sich die Abgg. Richter, Rickert, Stolle und Struckmarm (nationalliberal) entschieden gegen den Vorschlag des Präsidenten aussprachen, während die Abgg. v. Kardorff, Frege, v. Fischer (nationalliberal) und v. Schalscha denselben befürworteten, indem sie auf die Dringlichkeit des Gegenstandes hinwiesen und die Vorlegung eines Sperrgesetzes baldigst er­möglichen wollten. Das Haus trat schließlrch dem Vorschlag des Präsidenten in namentlicher Abstim- niung mit 148 gegen 129 Stimmen bei. Morgen findet also die zweite Berathung der Getreidezölle statt.

* Das Abgeordnetenhaus setzte heute die zweite Berathung des Justizetats fort. Der Abg. Bachern nahm dabei Veranlaffung, auf die Zunahme der Verbrechen speziell in den westlichen Jndnstriegegenden aufmerffam zu machen und machte mit Recht auch die Fortdauer des Kultur­kampfs dafür verantwortlich. Der nationalliberale Abg. Graf wußte aber einen viel besser eit Grund für die zunehmende Verrohung anzugeben, nämlich die Haltung der katholischen Presse in jenen Gegen­den, speziell der ,Westf. VolkSztg.', aus welcher er einen scherzhaften Artikel vorlas. Dies national» liberale Kunststück war nieder neu, noch zeugte cs von Logik, vielleicht hat der Urheber selbst nicht daran geglaubt. Nachdem dann noch einige lokale Wünsche vorgebracht und auch die Konkurrenz der Gesängnißarbeit kurz gestreift war, brachten die Abgeordneten Bachem und Mooren bei dem Titel „Umzugskosten" die Versetzungen von alt- preußischen Richtern nach der Rhernprovinz, speziell an da» Oberlandesgericht zu Köln zur Sprache. Abgesehen von der Verschiedenheit des Rechts komme auch in Betracht, daß die altländischen Richter mit der Sprache, den Sitten und RechtSanschau- ungen des rheinischen Volkes nicht vertraut seien, woraus sich zahlreiche Unzuträglichkeiten ergäben. DerAbg.Westerburg und derJustizininister erblickten in diesen Klagen eine Regung des rheinischen Partikularismus, an den man keine Konzessionen machen dürfe. Der erstere hielt sogar einen „frischen beten Gäste hatten beim Hellen Mondschein die Heimfahrt angetreten; die Lichter waren ausge­löscht, tiefe Stille hatte sich über die alte Abtei gebreitet. Lady Janthe schlief und lächelte im Traum; aber dec alte Earl schritt ruhelos auf und ab, die Hände ringend und von Zeit zu Zeit laut aufstöhnend in nainenlosern Weh. Mit einem Licht in der Hand wanderte Lr in die große Ge- mäldegallerie und blieb vor dem Portrait feines tobten Vaters stehen. Die Kerze zu Boden stellend, blickte er auf in das edle strenge Gesicht.

„Was habe ich damit gethan", rief er in ver­zweifelten Tönen, „mit diesem schönen Erbe, diesem fleckenlosen Namen, was habe ich damit gethan? Ich bin der Letzte meines Geschlechts, aber der Erste, der sich einer unehrenhaften Handlung schuldig gemacht. Man wird sagen, ich sei schwach und leicht zu verführen gewesen, habe Schurken nicht von ehrlichen Leuten unterscheiden können. Man wird meinen Namen brandmarken; man wird sagen: „Maurice, der elfte Earl, machte feinem Namen Schande, hinterließ thatsüchlich weniger als nichts. Und ich wollte doch meinen Namen zu hohen Ehren bringen. Was habe ich gethan? O Himmel, was habe ich gethan?"

Und der bedauernswerthe Mann sank vor dem