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1885.

Dienstag, den 10. Februar

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Der Entwurf einer Kreis- und Pro- vinzialordnung für Hessen-Nassau.

Der dem Herrenhause bereits zugegangene Ent­wurf einer Kreis- und Provinzialordnung für die Provinz Hessen-Nassau entspricht mit geringen Ab­weichungen dem Entwürfe, welcher dem Kasseler und Wiesbadener Kommunal-Landtage, sowie dem Kreistage in Frankfurt vorgelegt worden ist. Hieraus ergiebt sich, daß die von den vorgedachten Kommunal-Landtagen beantragten Aenderungen, insbesondere bezüglich der Provinzialordnung nur in geringem Grade Berücksichtigung gefunden haben.

Während von dem Konimunal-Landtag des Re­gierungsbezirks Wiesbaden mit Rücksicht auf die räumliche Trennung der Bezirke Wiesbaden und Kassel, die vielfache Verschiedenheit in Sitten und Gebräuchen und den Mangel an Berührungs­punkten im Verkehre die Bildung von 2 beson­deren Provinzen Hessen und Nassau bean­tragt worden war, hatte sich der Kommunal-Landtag des Regierungsbezirks Kastel darauf beschränkt, bei seinen Vorschlägen die Beibehaltung des gegen- wärtig bestehenden Zustandes des gemeinsamen Oberpräsidial-Bezirks mit den aus der Einführung des Landcsverwaltungsgesetzes sich nothwendig er­gebenden Abänderungen zu befürworten.

Die Staatsregierung hat, von der staatspoliti­schen Erwägung ausgehend, daß die Provinzen nicht nur die äußere Eintheilung des Staatsge­bietes repräsentiren und die Grundlage der ge­lammten staatlichen Organisation Wißen, sondern daß auch auf ihrer kräftigen Entwickelung und auf ihrem festen Zusammenschluffe wesentlich die Stärke des Staates beruht, den Anträgen der beiden Kommunal-Landtage keine Folge gegeben, sondern daran festgehalten, daß ein die ganze Provinz umfassender Verband zur Ver­waltung der gemeinsamen Angelegenheiten zu bilden sei unter gleichzeitiger Beibehaltung der beiden Kommunal-Verbände Kaffel und Wiesbaden — mit welch letzterem in Zukunft auch der Stadt­kreis Frankfurt vereinigt sein wird — zur Selbst. Verwaltung ihrer besonderen Angelegenheiten.

Die beiden Bezirksversammlungen — Kommunal- Landtage — sollen die Provinzialversammlungen — Provinzial-Landtag — bilden.

Was die künftige Bildung des Kommunal-Land- tags für den Kasseler Bezirk anlangt, so ist die

* Emanuel Geibel's Beziehungen zu Hessen.

In weiten Kreisen unseres Vaterlandes regt es stch, um das Andenken jenes, im deutschen Volke so beliebten Sängers in würdiger Weise zu ehren, der am Palmsonntag vorigen Jahres die Augen schloß, Emanuel Geibel's. Man will ihm in seiner Vaterstadt Lübeck ein Denkmal errichten. Auch der Hessengau wird in der Theilnahme an diesem Werke der Pietät nicht zurückstehen. Hat doch der Dichter so manches herzerquickende Lied gesungen, so manch reiche Blüthe seines Talents uns geschenkt, als er „im Waldgebirg an Hessens Marken lag". Im forstumrauschten Escheberg, auf dem Gute des Freiherrn v. Malsburg, im Kreise hochgesinnter, gleich­strebender Menschen, frei von den drückenden, klein­lichen Sorgen des Tages hat er Erholung und Anregung zu seinem Schaffen gefunden; hier keimte eine stille Neigung in dem Herzen des Dichter» auf, welch- einen nachhaltigen Einfluß ausgeübt auf seine gesammte geistige Entwicklung, von hier aus nahm er, innerlich erstarkt und geklärt, seinen Weg empor zu den Höhen des Ruhmes.

Mit diesen Worten ehrt die .Frankfurter Ztg.'

Staatsregierung, wie nach den Erklärungen des Herrn Landtagskommissars im letzten Kommunal- Landtag vorauszusehen war, nicht darauf einge- gangen, die bisherige Standesvertretung beizube­halten, sie hat vielmehr die Zusammensetzung ganz in gleicher Weise gestaltet, wie in den alten Pro­vinzen. Sämmtliche Abgeordnete werden von den Kreistagen gewählt. Für Kreise mit 20,000 bis 40,000 Einwohner sind 2, für Kreise mit 40,000 bis 80,000 Einwohner 3 Abgeordnete zu wählen. Durch diese Bestimmung ist zugleich die vom Kas­seler Kommunal-Landtag befürwortete Vermehrung der Zahl der Abgeordneten durch Herabsetzung der Maximal-Einwohnerzahl von 40,000 auf 30,000 Einwohner abgelehnt worden, ebenso hat auch der weiter gestellte Antrag auf Ausschluß der Land- räthe ohue Großgrundbesitz von der Wahl im eigenen Kreise keine Berücksichtigung gefunden. Die Gesammtzahl der Kommunal-LandtagSabgeord- neten für den Bezirk Kassel wird in Zukunft 54 betragen, mithin 10 weniger als bisher.

Was den Kreisordnungs-Entwurf an­langt, so schließt sich derselbe an die bisherige Kreiseintheilung unter Wegfall der Bezirksämter Orb und Vöhl an. Als neuer Kreis tritt der Stadtkreis Hanau hinzu, für deffen Bildung der Kommunallandtag sich einstimmig ausgesprochen hatte. Dem weiteren einstimmig gefaßten Beschlüsse, auf Umwandlung des ebenfalls neu zu bildenden Landkreises Frankfurt in einen Kreis Bocken- heim ist nicht die gleiche Rücksicht zu Theil ge­worden. Die Staatse-vi-rung hat w« -L 3n d- kreis Frankfurt festgehalten. Derselbe soll außer mehreren bisher zum Stadtkreis Frankfurt gehörigen ehemals Frankfurt'schen und einigen vor­mals Großherzoglich hessischen Ortschaften weiter die zum Regierungsbezirk Kaffel gehörenden Ort­schaften Bockenheim, Eckenheim, Eschersheim, Ginn­heim Praunheim und Preungesheim umfassen. Mit der Aufnahme dieser ehemals kurhessis cn Orte in den Landkreis Frankfurt werden dieselben auch aus dem Regierungsbezirk (Kommunalver­band) Kassel ausscheiden und in den Regierungs­bezirk (Kommunalverband)Wiesbaden eintreten. Während in allen übrigen Kreisen die Verwaltung der Ortspolizei in den bisherigen Händen, ins­besondere in den Händen der Bürgermeister ver­bleibt, wird in dem neu zu bildenden Landkreis Frankfurt in allen Gemeinden dieselbe mit AuS-

das Andenken Emanuel Geibel's, indem sie deffen Beziehungen zu Hessen anläßlich des nachstehend skizzirten Vortrags vor einigen Tagen zum Gegenstand eines Feuilleton-Artikels machte.

Auch die Katholiken ehren in Geibel den Sänger von Gottes Gnaden, den bedeutendsten Lyriker der neueren Zeit. Er hat es wie wenige vor ihm verstanden, sich dem Volke in'S Herz zu singen. Schade nur, daß er seinen ruhmvollen Namen durch Betheilung an jenem Pamphlete „gegen Rom" befleckte, welches bei Beginn der Kultur­kampfes unter dem Titel „Streit- und Weihektänge deutscher Dichter" erschien. Geibel begab sich da­mals in eine Gesellschaft von Dichtern, die seiner unwürdig war. Doch dieser Fehltritt hindert uns nicht, die Vorzüge Geibel's anzuerkennen und uns für die Beziehungen des Dichters zu unserem Hessenlande zu interessiren. Verfolgen wir darum den schon bezeichneten Artikel der ,Franks. Ztg." weiter. Dieselbe schreibt:

In Kassel ist, nachdem die Geburtsstadt des Dichters den Anfang gemacht, begonnen worden, für das geplante Denkmal ansehnliche Beträge zu schaffen, und zwar konnte e» kaum in besserer und würdigerer Weise geschehen als durch den Vortrag, welchen Herr Oberbibliothekar

nähme einzelner Zweige von dem Landrath (Polizei­präsident in Frankfurt) verwaltet werden.

Der von dem Kommunal-Landtag befürwortete Antrag, daß für den Fall die Ortspolizei auf die Oberbürgermeister der ehemals Kurhessischen Pro­vinzialstädte übertragen werden sollte, nicht von dem Kreislandrath, sondern von den Regierungs­präsidenten die Aussicht über diese Verwaltung ge­führt werden möchte, hat nicht die Zustimmung der Staatsregierung gefunden, indem die letztere davon ausging, daß kein ausreichender Grund vorliege, den beiden hier allein in Betracht kom­menden Städten Fulda und Marburg eine von dem Rechtszustand in den Übrigen Landes- theilen abweichende Stellung zu geben. Ebenso haben, wie wir der ,H. Mztg.' entnehmen, die Anträge in Betreff des für den Großgrundbesitz festzusetzenden Steuerbetrags — bei welchem sich Ritterschaft und ländliche Abgeordnete gegenüber- standen — nicht die Genehmigung der Staats­regierung erhalten. Die letztere hat an dem in der ersten Vorlage bereits aufgenommenen Betrage von 180 M. festgehalten und eine etwaige Ab­änderung dieses Betrages der demnächstigen Pro- vinzial-Vertretung vorbehalten.

Die weiter zur Kreisordnung gestellten Ab­änderungs-Anträge von geringerer Bedeutung haben in dem vorgelegten Entwürfe Berücksichtigung ge­funden.

Deutsches Reich.

-Berlin, 9. Februar.

* Die Nachricht, daß eine bezw. mehrere kirchen-politische Vorlagen fertiggestellt seien wird vielfach bezweifelt; nach den, dem Korre­spondenten der .Köln. Vztg.' zu Gebote stehenden Informationen aber mit Unrecht. In Betreff des Charakters der Vorlagen wird demselben mit» getheilt, daß diejenige, welche noch aus dem Vor­jahr batirt, auf dem System der bisherigen Revision aufgebaut ist, also weitere kleinere Erleichterungen innerhalb des Rahmens der Mai- Gesetze bringen soll. Die neuere Vorlage da­gegen soll das bisherige System verlassen und die Lösung der kirchen-politischen Schwierigkeiten auf einem andern Wege erstreben. Genaueres ist einstweilen noch nicht zu erfahren. Die früheren Andeutungen der offiziösen Presse, daß man es

Dr. Duncker über das obenstehende Thema im Saale des Stadtparks hielt, dessen Ertrag dem Denkmalsfonds zufließen soll. Durch die Güte des Freiherrn von der Malsbnrg, eines Ver­wandten jenes kunstsinnigen Freundes Geibel's ward dem Redner eine Fülle der reichsten Materials zur Verfügung gestellt, das ihm ermöglichte, manch interessantes unbekanntes Detail aus dem Leben de» Dichters, speziell über seinen Aufenthalt in Hessen mitzutheilen.

Der Vater des Dichters war ein geborener Hanauer. Emanuel war das siebente Kind seiner glücklichen Ehe; seine Jugendzeit verlebte der Dichter bekanntlich in Lübeck bis zu seiner Uebersiedlung nach Bonn. In diese Zeit fällt die erste Veröffentlichung eines seiner Lieder, welche» unter dem Titel „Vergessen" in dem von Schwab herauSgegrbenen Musenallmanach unter dem Pzeudonym H o r s a erschien; erst später, nach­dem er wiederholt Arbeiten in dem genannten Blatt veröffentlicht, nannte er feinen Namen. 1836 kam er nach Berlin und lernte hier Bettina v. Arnim kennen. Hier hätte er sich wohl fühlen können, wenn nicht eine unbezwingliche Sehnsucht nach dem sonnigen Süden ihn ergriffen hätte, zu deren Befriedigung sich Gelegenheit bot,