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J\1 10. Mittwoch, den 14. Januar 1885.

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Deutsches Reich.

Berlin, 13. Januar.

** Heute Abend fand im Reichstagsgebäude eine Versammlung hervorragender Persönlichkeiten statt, um über gemeinsame Hülfeleistung für die durch das Erdbeben in Spanien Verunglückten zu verhandeln. Die Versammlung beschloß, einen Aufruf zu Sammlungen zu erlassen. Der Kron­prinz soll um Uebernahme des Protektorats er­sucht werden.

* Für die Benützung der Reichstagstribünen ist ein neues Reglement erlaffen worden: das per­sönliche Einführen von Zuhörern durch die Abge­ordneten ist abgeschafft und nur noch den mit Eintrittskarten versehenen Personen der Zu­tritt gestattet. Die Karten werden stach dem Stärkeverhältniß an die Vorstände der Fraktionen vertheilt. Die allgemein bekannte Ursache dieser Maßregel ist, daß die sozialdemokratischen Abge­ordneten das Einführungsrecht so ernstlich aus­nützten — ganze Züge von Bekannten oder An­hängern sah man mit Einzelnen durchs Foyer ziehen — daß für das übrige Publikum, selbst an nicht besonders wichtigen Sitzungstagen, kaum mehr Raum blieb.

** Der Reichstag nahm in feiner heutigen Sitzung nach Erledigung einer unbedeutenden Rech­nungssache den Nachtragsetat 180,000 M. zum Bau eines Küstendampfers und einer Dampfbar­kaffe für den Gouverneur von Kamerun in dritter Berathung ohne Debatte an und ging dann zur Fortsetzung der zweiten Berathung des Militäretats über. Bei dem Kapitel der Truppen- Verpflegung machten die Abg. Frhr. von Buol, Racko und Lingens auf die Belastung einzelner Gemeinden durch die Einquartierung bei den Manövern aufmerksam und verlangten wenigstens einen Wechsel des Manöverterrains, damit nicht immer ein und dieselben Ge­meinden betroffen würden, eventuell solle man diese Lasten von den Schultern der Gemeinden auf das Reich übertragen. Der Kriegsminister sicherte soweit möglich Berücksichtigung zu. Das Haus vertagt sich hierauf bis Mittwoch 1 Uhr

(Hertling'scher Antrag betr. Arbeiterschutzgesetz in Verbindung mit dem Antrag Lohren betr. Verbot der Frauen- und Kinderarbeit.)

* Die Budgetkommission hat mit allen gegen die Stimmen des Centrums die volle Summe von 150,000 Mark zur Erforschung Centralafrika's, über welche neulich große Debatte war, angenommen.

* Der Kaufpreis den der Lüderitzffche Forschungs­reisende Einwald für die Lucia-Bai zahlte, ist — eine Spieldose mit Schellen!!

* Die 5 Köpfe starke Zulu-Truppe, welche sich z. Z. im hiesigen „Panoptikum" präsentirt, wurde von dem jetzt hier weilenden Hrn. Lüde- r i tz und dem neuerdings vielfach erwähnten Sekre­tär des Zulukönigs, Kommandanten A. Schiel, einem geborenen Frankfurter, besucht. Die Freude der Zulus — stattliche und höchst lebbafte Erscheinungen — als sie von Schiel in ihrer Mut­tersprache angeredet wurden, soll groß gewesen sein. Schiel hat dem Inhaber des Panoptikums ein Zeugniß ausgestellt, daß die Zulus „waschecht" seien, ebenso ihre mitgebrachten Waffen, von denen namentlich die „Assagays", mit denen Prinz Na­poleon getöbtet wurde, die Berliner interessiren. Der Besitzer von „Lüderitz-Land" macht übrigens eher den Eindruck eines zarten, bescheidenen Ge­lehrten als den eines energischen Ausbeuters eines Gebietes, das nicht viel kleiner ist als Deutschland.

"KatholischeSamm elvereine bilden sich jetzt vielfach nach dem Muster der bekannten „Reichs- f-chtschule". In der Reichshruptstadt. JBttlüt hat sich am 20. Dez. ein Sammelverein gebildet und zwar im Schoße des „Katholischen geselligen Be- amtenvereius". Zur Bildung und Organisation weiterer Vereine in Berlin sind bereits die Schritte gethan. Der genannte erste Verein dieser Art in Berlin nennt sich „Katholischer Fechtverein Kaiser Wilhelm" und bezweckt, durch Sammlungen von Baarbeträgen, Cigarrenabfällen rc., auch über die Grenzen des Vereins hinaus, sich Mittel zu ver­schaffen, nicht religionslose, wie es bei den bestehenden Fechtvereinen ohne Farbe geschieht, sondern katholische Waisenhäuser, charitative Anstalten rc. zu unterstützen. Solche Sammelver­eine sollen besonders dienen zum Besten der katho« Irschen Waisen und besonders der in der Diaspora lebenden katholischen Kinder.

** Das katholische Kirchenrecht bestimmt, daß bei Erledigung des Bischöflichen Stuhles das Domka- ।

pitel innerhalb 8 Tagen vom Tages der Erledig­ung an zur Verwaltung der Einkünfte einen ober mehrere Oekorwmen, — die besondere Einsetzung von Oekonomen ist jedoch in Deutschland nicht üblich, — und einem Offizial oder Vikar (Ka­pitelsvikar) zu ernennen hat. Wird der Termin versäumt, so devolvirt das Ernennungsrecht an den Erzbischof, bei Vakanz des erzbischöflichen Stuh­les an das Metropolitankapitel. Da am Mitt­woch den 7. d. M. die gesetzliche Frist für die Limburger Diözese verstrichen war, aber bis zur Stunde von einer derartigen Wahl noch nichts in die Oeffentlichkeit gedrungen ist, so ist anzu­nehmen, daß das Bischöfliche Domkapitel von der Ausübung des ihm zustehenden Rechtes Abstand genommen hat. Der Grund für die Unter­lassung dieser Wahlen ist leicht ersichtlich. Von den vielen, die freie Bewegung der Kirche hemmenden preußischen Kirchengesetzen besieht, wie der ,N. B.' ausführt, auch noch das Gesetz vom 20. Mai 1874 zurecht, welches bezüglich der Ka- pitelsvikare bestimmt:

„Wer bischöfliche Rechte oder Verrichtungen ausüben will, hat dem Oberpräsidenten der Provinz, in welcher sich der erledigte Bischofssitz befindet, hiervon unter An­gabe des Umfangs der auszuübenden Rechte schriftliche Mittheilung zu machen, dabei den ihm ertheilten kirchlichen Auftrag darzuthun, sowie den Nachweis zu führen, daß er die persönlichen Eigenschaften besitzt, von denen das Gesetz vom 11. Mai 1873 die Übertragung eines geist­lichen Amtes abhängig macht. Zugleich hat er zu er­klären, daß er bereit sei, sich eidlich zu verpflichten, dem Könige treu und gehorsam zu sein und die Gesetze des Staates zu befolgen."

Wohl hat das Gesetz vom 31. Mai 1882 die Vollmacht, von der Leistung dieses Eides zu dis- pensiren, welche schon das Gesetz vom 14. Juli 1880 der Regierung auf 2 Jahre ertheilt hatte, verlängert (aber nur auf 2 Jahre), welche Frist •am 1. April 1884 abgelaufen ist. Würde das Kapitel von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht jaben, so wäre der vom Kirchenrecht gewollte Zweck nicht erreicht worden: kein Geistlicher, auf den die Wahl gefallen wäre, hätte diesen von Den Mai­gesetzen neu eingeführten staatlichen Eid .leisten -önnen. Auch die Ernennung eines Kapitelsvikars durch den Erzbischof von Freiburg hätte aus dem angegebenen Grunde keinen Erfolg. Die Katho­liken der Diözese Simburg erhalten so den hand­greiflichen Beweis dafür, daß der Kulturkampf noch fortbauert und wie grundlos die Behauptung

109) | £ X it (Nachdr. verb.)

oder

Auf dunklen Wegen.

Roman von E. Wagner.

„Schon viele Menschen sind auf gleich starke Beweise hin verurtheilt worden, und doch hat sich später ihre Unschuld herausgestellt. Auch ich glaube an die Unschuld Lord Stratford Herons und habe doch alle gegen ihn sprechenden Tat­sachen gehört," sagte Alexa. „Ich kann nicht denken, daß ein Mann, so edel, fo aufrichtig und ehrlich, wie er es war, plötzlich so weit herab» sinken konnte, um eins der schrecklichsten Ver­brechen begehen zu können. Ich kann nicht glauben, daß er ein Kain war, daß seine Hände mit dem Blute seines Bruders befleckt sind — ich weiß, daß es nicht so ist."

Ihre leuchtenden Augen, die Glut edler Be­geisterung in ihren jugendlich lieblichen Zügen und der Ton wahrer Ueberzeugimg übten zwar einen gewaltigen Eindruck auf Mrs. Matthews aus, doch war ihr im Xaufe der Jahre festgewurzelter Glaube nicht so leicht zu erschüttern.

„Ich würde Alles darum geben, was ich habe, wenn sich Ihre Ansicht als wahr erwiese, Miß

Strange," erklärte sie. „Ich habe manchmal daran gedacht, daß Lord Stratford unschuldig sein möchte; aber dann traten diesem Gedanken immer die Beweise feiner Schuld entgegen. Nur, wenn meine Anhänglichkeit zu ihm und mein Kummer um ihn die Oberhand über meine Ur- theilsfähigkeit gewinnt, kann ich einmal ernstlich an Die Möglichkeit feiner Unschuld denken. Wahr­haftig, ich würde gern zehn Jahre meines Lebens hingeben, wenn sich seine Unschuld Herausstellen sollte; denn ich liebte ihn, wie Jedermann es that."

„Aber was nützt es, die alte Geschichte wieder aufzurühren?" sagte Mrs. Matthews. „Er ist tobt und seine Gattin trägt seinen Namen nicht mehr. Sie wurde von ihm geschieden."

„Aber die Ehre des alten erhabenen Namens würde wieder hergestellt werden," wendete Alexa ein.

„Ja," pflichtete Mrs. Matthews bei, „und dabei ist der jetzige Marquis interessirt. Er würde sich freuen, wenn der Name seines Verwandten wieder zu Ehren käme. Um seinetwegen würde ich froh sein, wenn die Sache aufgeklärt würde. Er ist immer so melancholisch gewesen, seitdem er in den Besitz des Schlosses kam. Er kannte Lord Stratford Heron zu gut. daß er dessen Schmach bitter gefühlt haben muß. Gewiß würde er ein

Vermögen darum geben, wenn der Flecken von dem Namen Heron gelöscht werden könnte."

„Er darf jetzt noch nichts von meiner Ent­deckung wissen," sagte Alexa; „nicht eher, als bis es ihm Lady Wolga selbst sagt. Ich habe eine Idee, wer der wirkliche Mörder ist."

„Darf ich es wissen, wen Sie in Verdacht haben?" fragte die Haushälterin.

„Ja; ich glaube, daß Pierre Renard der Mörder des Marquis ist."

„Pierre! Myloro's Kammerdiener?"

„Ja. Er hatte starke Gründe zu der That, Mrs. Matthews. Er war an jenem Abend aus dem Dienste des Marquis entlassen worden. Der Marquis warf ihn die Treppe hinab, wodurch er für sein ganzes Leben gezeichnet wurde. Er sieht finster und rachsüchtig aus."

„Er kann den Mord begangen haben," be­merkte Mrs. Matthews. „Nur bedenken Sie, es sind keine Beweise gegen ihn vorhanden, während gegen Lord Stratford so viele vorliegen. Niemand hatte gegen Pierre Renard Verdacht. Ich weiß, er mochte Lord Stratford nicht leiden; aber er mochte Niemanden leiden außer sich selbst; und Niemand außer dem ermordeten Marquis und Felice Dupont hatte Gefallen an ihm. Er ist