1884
Donnerstag, den 20. November
Jfiilbacr
(Nachdr. verb.)
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Behörden keinerlei Interpretation, sondern nur die Ausführung der vorgesehenen Ausnahme-Bestimmungen bleibt.
Daß durch die Festsetzung eines Maximal-Ar- beitStages der wilden Ueberproduktion ebenso entgegengearbeitet wie die ganze Lage des Arbeiterstandes dadurch verbessert würde, das liegt auf der Hand. Da durch die schließlich alles in S Stocken bringende Ueberproduktion die Fabrikanten — und mittelbar bekannter Maßen die ganze bürgerliche Gesellschaft — schwer geschädigt werden, so liegt auch aus diesem Gesichtspunkt die Einführung des Maximal-Arbeitstages im Interesse Aller.
Es wird bei der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse in den einzelnen Jndustrieen, zwischen der Groß- und der Klein- oder der Hausindustrie, zwischen leichter und schwerer, mechanischer und künstlerischer Thätigkeit gewiß nicht ganz leicht werden, einen Maximal-Arbeitstag festzusetzen. Soll aber deshalb der Krebsschaden einer zu langen Arbeitsdauer in alle Ewigkeit fortdauern? Keineswegs! Was in anderen Staaten möglich und erreicht wurde, das muß auch in Deutschland möglich sein und zur Thatsache werden. So lange das Gesetz in diesem Punkte noch nrcht hilft, sollte der einsichtige, der humane - um nicht zu sagen der christlich gesinnte - Arbeitgeber selbst in freier Vereinbarung mit den Arbeitern eine Verkürzung der Arbeitszeit, wo dieselbe bis jetzt zu lang bemesien war, herbeiführen. Im Uebrigen hoben wir das Vertrauen zu dem neu gewählten Reichstage: daß er der alten Forderung des Centrums nach Einführung eines Maximal-Arbeitstages scharfe, gesetzliche Geltung in Deutsch- land verschaffen wird.
Deutsches Reich.
Berlin, 19. November.
• In der heutigen Sitzung der Kongo-Konferenz präsidirte Staatssekretär Hatzfelv. Seitens Deutschlands wurde der Konferenz ein Pro- jekt vorgelegt, welches die Zwecke der Konferenz nochmals darlegt und Anträge enthält, welche durch die Konferenz zu Beschlüssen zu erheben sein würden. Dieses Projekt wurde an eine Kommission ver- wiesen, bestehend aus Deutschland, Frankreich, England, den Vereinigten Staaten, Spanien, Belgien und Portugal. Diese Kommission, welcher der französische Botschafter Courcel präsidiren wird,
schließen," sagte Mrs. Jngestre freundlich. „Wenn Lady Wolga nach London geht, um ihren Braut- staat anfertigen zu lassen, vielleicht in zwei oder drei Wochen, könnten Sie vielleicht zu einem Besuch zu mir kommen. Wir würden uns dann einander kennen lernen. Der Marquis wird sie als einen lieben Gast begrüßen, und mir wird es angenehm sein, Sie bei mir zu sehen, da ich sonst ganz allein sein würde. Unsere Gäste verlassen uns zu derselben Zeit, wenn Lady Wolga abreist, und das Schloß wird doppelt einsam und düster sein, nachdem wir so viel Gesellschaft gehabt haben. Mit Lady Wolga will ich die Sache selbst arrangiren." .
Des Mädchens Herz schlug rascher. Ein Gast zu Mont Heron zu sein, — an dem Orte einige Wochen bleiben zu können, wo sich das Familiendrama der Montherons abspielte, mußte ihr ein großer Schritt zu ihrem Ziele sein Ihre Augen funkelten in höherem Glanze und ihre Wangen glühten, al, sie Mrs. Jngestre für die Einladung dankte. n
„Ich werde kommen," sagte sie, „wenn Lady Wolga es erlaubt. Ich möchte gern einige Zeit in diesem Schlosse weilen, um die alten Räume zu durchwandern, und die Sagen zu hören, die
sich hohe Löhne und kürzere Arbeitszeit rentabler als billige Löhne und späte Feierstunden."
Kann der Staat die Verkürzung der Arbeitrzert durch die gesetzliche Anordnung eines Maximal-Ar- beitstagcs herbeiführen? Gewiß, ist man doch in der Schweiz und in Oesterreich mit der gesetzlichen Feststellung eines elfstündigen Maximal- Arbeitstages vorgegangen. Leider ist man in Oesterreich in diesem Fall in das „System Bismarck" verfallen, welches darauf ausgeht, die staatliche Bevormundung, die Staatsallmacht in die besten sozialen Gesetze hineinzuschmuggeln; man hat nämlich in Oesterreich das Prinzip richtig aufge- stellt, um es alsbald durch die Willkür der Staats- Verwaltung durchbrechen zu lassen. Die neue öfter» reichifche Arbeiter-Ordnung bestimmt nämlich:
„Doch kann der Handelsminister im Einvernehmen mit dem Minister des Innern einzelnen Kategorien von Gewerbeunternehmungen mit Rücksicht auf nachgewiesene besondere Bedürfniffe derselben von Jahr zu Jahr und jeweilig auf die Dauer eines Jahres eine Verlängerung der obigen Arbeitszeit um eine Stunde gewähren", und weiter:
„Der Handelsminister kann einzelnen Gewerbeunternehmungen in den Fällen, wenn Naturereignisse oder Unglücksfälle den regelmäßigen Betrieb unterbrochen haben, oder wenn -in besonderes Arbeitsbedürfniß vorübergehend em- getreten ist, eine zeitweilige Verlängerung der Arbeitsdauer auf kurze Zeit und nur auf die Dauer des unabweislichen Bedürfnisses gestatten/
Ob nun z. B. das Ausblasen eines Hochofens aus Mangel an bestellter Arbeit, der geschäst- liche Niedergang einer Zuckerfabrck, oder der geschäftliche Niedergang einer Zuckerfabrik m Folge der übermäßigen Konkurrenz als ein solches „Na- turereigniß" oder als ein solcher „Unglücksfall" zu gelten hat, „der den regelmäßigen Betrieb" unterbrochen hat", das hat der Handelsminister zu bestimmen. Der Handelsminister geht bei seiner Entscheidung in der Regel auf Grund der Berichte der unteren Verwaltungs-Jnstanzen vor, daß deren Organe aber nicht selten mit den Fabrik-Inhabern gesellschaftlich eng liirt sind, oder sich leicht von denselben täuschen lassen, das hat man in manchen Staaten zu oft erfahren, als daß man nicht aller administrativen Willkür gegenüber den klaren und strengen Wortlaut des Gesetzes, der keine Ausnahmen zuläßt, vorziehen sollte. Müssen Ausnahmen bei Feststellung des Maximal-Arbeitstages gemacht werden, so kö.inen sich diese nur auf ganz außer- ordentliche, genau im Gesetze vorgesehene und beschriebene Fälle beziehen, so daß den VerwaltungS-
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oder
Auf dunklen Wege«.
Roman von 6. Wagner.
„Gedenken Sie bei Lady Wolga zu bleiben nach ihrer Verheirathung, Miß Strange?" fuhr Mrs. Jngestre nach einer Pause fort.
„Nein, nein," antwortete Alexa. „Das ist unmöglich."
„Ich dachte es. Lady Wolga hat dann einen Gesellschafter an ihrem Gatten, und wird Ihrer Dienste nicht bedürfen. Die Heirath steht nahe bevor. Ich kenne den Marquis zu gut, um zu wissen, daß er nun ein schleuniges Ende in die Sache bringen wird. Wenn Lady Wolga Sie entlassen sollte, wohin werden Sie bann kommen?"
Alexa beschlich ein unbehagliches Gefühl.
„Ich weiß nicht," sagte sie; „ich habe noch nicht an eine solche Möglichkeit gedacht."
„Nein? Sie sollten aber daran denken, Miß Strange. Nichts ist in der Jugend mehr geboten, als Vorbedachtsamkeit und Vorsicht. Ich bin auf Ihre Zukunft bedacht gewesen. Sie gefallen mir und ich möchte sie gern beständig um mich haben.
Wären Sie nicht genöthigt, Lady Wolga zu verlassen, würde ich fürwahr nicht so zu Ihnen sprechen. Aber Sie werden bald einer andern Heimath bedürfen. Wollen Sie eine solche bei mir annehmen?"
„Bei Ihnen?"
„Ja. Ich möchte gern eine junge Gesell- schafterin haben, die mir vorliest, mit der ich mich unterhalten kann und die mir gleichsam eine Tochter ist. Ich bin kinderlos und habe ein kleines, aber hinreichendes Einkommen. Ich bin immer kränklich, mit einem Leiden behaftet, welches die Aerzte auf dem Lande nicht im Stande sind zu kuriren. Wenn der Marquis feine Braut heimführt, muß ich Mont Heron verlassen. Ich möchte mich in London niederlassen, mit einer theilnehmenden Gesellschafterin, welche mich pflegt, wenn ich krank bin, mir Medizin giebt und mir liebevoll aufwartet. Ich kann Ihnen kein hohes Salair bezahlen, aber Sie sollen nie Ursache haben, über mich zu klagen. Sind Sie meinen Vorschlägen geneigt?" m v
„Sie haben mich sehr überrascht, Mylady. Ich weiß nicht recht, was ich sagen soll," antwortete Alexa.
„Sie brauchen sich heute Abend nicht zu ent*
* Die Forderung des Maximal- Arbeitstages,
wonach nicht länger, als gesetzlich erlaubt wird, am Tage gearbeitet werden darf, leitet sich aus der Thatsache hervor, daß gegenwärtig in zahlreichen Betrieben die Arbeitszeit eine so lange ist, daß die Gesundheit, die Menschenwürde und die Familienverhältnisse der Arbeiter darunter schwer leiden. Die Forderung bezweckt die Abkürzung der Arbeitszeit in jenen Fällen auf ein Maß, welches die materielle und sittliche Existenz des Arbeiters zu heben geneigt ist.
Eine Verkürzung der zur Zeit in vielen Fabrikbetrieben üblichen Arbeitszeit ist nun ohne Schädigung der Industrie sehr wohl möglich. So heißt es in einem offiziellen Berichte eines Schweizer Fabrik-Inspektors:
„Vielfach haben mir Fabrikanten, Direktoren und Werkführer von Etablissements, wo früher 12 Stunden lang gearbeitet worden, versichert, die Befürchtung, es möge in Folge der Zeitreduktion eine Arbeitsproduktions-Vermin- derung stattfinden, sei unbegründet gewesen. Es werd- j-tzt in 11 Arbeitsstunden nicht weniger als früher in 12 pro- duzirt."
Demselben Fabrik-Jnspeklor berichtete ein Aufseher in einer Weberei:
„Bei einer täglichen Arbeitszeit von 11 oder mehr Stunden betrachten die Aufseher die in der letzten Stunde, und namentlich in der letzten halben Stunde, gemachte Arbeit als wenig nutzbringend. Denn in dieser Zeit wird so viel schlechte Arbeit verrichtet, daß am nächsten Morgen ungefähr ebenso viel Zeit daraufgeht, um die Arbeit wieder in Ordnung zu bringen. Nach Einführung des Zehn- stundensystems kommt das nicht mehr vor/
Durchaus dieselbe Erfahrung ist an anderen Stellen, wo man zur Verkürzung der Arbeitszeit schritt, gemacht worden. Dollfuß setzte in Mülheim bei gleichbleibendem Lohne im Jahre 1866 die Arbeitszeit von 12 auf 11 Stunden herab, und der Erfolg war: außer einer bedeutenden Ersparniß an Licht und Feuerung eine Mehrproduktion von wenigstens l2/s Prozent. Auch Brassey, der Sohn des großen englischen Eisenbahn-Unternehmers, kon- ftatirt aus den Geschäftsbüchern seines Vaters, daß die bestbezahlte Arbeit bei kürzerer Arbeitszeit die billigste sei.
Erinnern wir auch an die Worte Karl von Scher« zers in der Schlußbetrachtung seines Werkes: „Welt- inbufirieen", wo er die höhere Leistung des englischen Arbeiters gegenüber den fremden Rivalen desselben betont: „In einem solchen Falle erweisen
»- , Fuldaer Zeitung- erscheint täglich. Sonn- und Feiertag, ausgcr.mmm. ««teljährlicher «b°nn«nents»reitlohn.- undz^est-llg-ld: 1 Mk. 50 Psg-, - mit der