1884.
Mittwoch, den 29. October
M 250.
Fuldaer Jalung
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Postsparkassen.
I.
♦* Die guten Erfolge, welche man in anderen Ländern, besonders in Oesterreich, mit bu, Postsparkassen erzielte, haben in Berlin den Gedanken befestigt, auch in Deutschland dieses Institut einzuführen, und ist dem deutschen Bundesrath und Staatsrath bereits der Entwurf eines „Postsparkassengesetzes" zugegangen. Wir können diese neue Einrichtung als solche nur willkommen heißen, wenn es auch in Betreff der Ausführung in den einzelnen Punkten an Meinungsdifferenzen nicht fehlen wird. Der immer mehr überhand nehmende Hang nach materiellen Genüßen, der unsere Zeit in bedenklicher Weise kennzeichnet, hat den Sparsinn im Volke vielfach abgestumpft und ein großer Theil desselben, namentlich in den größeren Städten, lebt nur noch von der Hand in den Mund, nicht weil die Einnahmen zur Bestreitung der Ausgaben gerade nur ausreichend sind, sondern weil Ver- gnügungen und ein gewisser Luxus als Bedürfnisse betrachtet werden, denen sich zu entschlagen man verlernt hat. Durch die Einrichtung von Sparkassen, die eine möglichst bequeme Gelegenheit zur Anlegung kleiner Beträge schaffen, wird auf das Volk in dieser Hinsicht erziehlich eingewirkt und damit auch ein Stück des Weges geebnet, der zur Lösung der sozialen Frage beschritten werden muß.
Der neue Gesetzentwurf besteht aus 48 Paragraphen, von denen sich 29 auf das Verhältniß des sparenden Publikums zu den Postsparkassen beziehen. Die weiteren Paragraphen betreffen die Verwaltung des aus den Spareinlagen gebildeten besonderen Fonds, deren zinsbare Anlegung und Verwaltung des Fonds unter der oberen Leitung des Reichskanzlers und der fortlaufenden Aussicht der Reichsschulden-Kommissiou durch die Verwaltung des Reichs-Jnvaliden-Fonds erfolgt. Die letztere wird mindestens durch ein vom Kaiser auf Lebenszeit zu ernennendes Mitglied verstärkt.
Lassen wir nun bei der Wichtigkeit dieser Spar- Einrichtung den Gesetzentwurf hier folgen:
§ 1. Das Reich übernimmt die Annahme, Verzinsung und Rückzahlung von Spareinlagen unter Vermittelung der Postverwaltung nach Maßgabe dieses Gesetzes.
§ 2. Die Annahme der Spareinlagen erfolgt bei den Postanstalten in Beträgen von einer Mark oder dem mehrfachen einer Mark.
8 3. Bei der ersten Einzahlung erhält der Einzahlende ein Sparkassenbuch, welches von der Postanstalt auf seinen
38)
»der
Auf dunklen Wegen.
Roman von 6. Wagner.
„Zufällige Aehnlichkeiten kommen vor, sonderbar genug. Lord Stratford verliebte sich in die einzige Tochter des Herzogs von Clyffebourne. Wenn er sich mit dem Antheil eines jüngeren Bruders hätte begnügen müssen, würde ihm der Herzog höchst wahrscheinlich seine Tochter nicht gegeben haben; nun aber war er Erbe von Mont Heron, und der Herzog willigte in die Heirath. Lord Stratford brachte seine Braut auf das Schloß und lebte dort drei Jahre, betrachtet als zukünftiger Herr und seine junge Gattin wie eine Art Königin. Die kleine Lady Constanze wurde dort geboren, das schönste Kind, welches jemals das Licht der Welt erblickte, und wenn sie am Leben geblieben wäre, würde sie eine seltene Schönheit geworden sein."
Ungeachtet ihrer ernsten Stimmung konnte Alexa sich eines Lächelns nicht erwehren, als sie so von sich sprechen hörte.
„Der alte Herzog war so eigensinnig und trotzig wie der lahme Marquis. Sie nahmen in der
Namen oder auf den Namen einer anderen von ihm bezeichneten Person ausgestellt wird. Weitere Einzahlungen zu Gunsten des berechtigten (Sparers) können unter Vorlegung des Buches bei jeder Postanstalt bewirkt werden.
§. 4 . Die erste Einzahlung zu Gunsten eines Minderjährigen oder einer unverheiratheten Frauensperson kann mit der Maßgabe geschehen, daß die Auszahlung nicht vor der Großjährigkeit des Minderjährigen oder der Verher- rathung der Frauensperson erfolgen soll. Dieje Maßgabe gilt auch für die späteren Einzahlungen, welche auf dasselbe Buch geleistet werden. Sie erstreckt sich auf die Hauptsummen und die Zinsen. Andere Beschränkungen dürfen der Einzahlung nicht beigefügt werden. Stirbt der Minderjährige vor der Großjährigkeit oder die Frauensperson vor der Verheirathung, so tritt die Beschränkung außer Kraft. Dasselbe gilt, wenn die Frauensperson, ohne zu heirathen, das vierzigste Lebensjahr vollendet.
§ 5. Ehefrauen können ohne Genehmigung des Ehemannes, Hauskinder, Minderjährige und Personen, welche in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind, ohne Genehmigung ihres gesetzlichen Vertreters Sparbeträge einzahlen.
§ 6. Vormünder oder Pfleger können das Vermögen der von ihnen vertretenen Personen durch Einzahlung bei einer Postanstalt nach Maßgabe dieses Gesetzes anlegen.
§ 7. Auf den Namen derselben Person darf nur em Sparkassenbuch ohne Beschränkung mit einer der int § 4 bezeichneten Beschränkungen ausgestellt werden.
§ 8. Auf dasselbe 'Sparkassenbuch dürfen an einem Tage höchstens einhundert Mark eingezahlt werden. Beträge, durch deren Einzahlung ein Guthaben die Höhe von eintausend Mark überschreiten würde, werden nicht angenommen. .....
§ 9. Ueber jede Einzahlung ist im Sparkassenbuch ordnungsmäßige Quittung zu ertheilen. Die Erfordernisse einer solchen sind in den Sparkassenbüchern ersichtlich zu machen.
§ 10. Die Einlagen werden vom ersten Tage des auf die Einzahlung folgenden Monats ab verzinst. Einzahlungen, über welche im Sparkassenbuch nicht ordnungsmäßig quittirt ist, gelten in Ansehung der Verzinsung als an dem Tage geleistet, an roeitycnt bei bei der^Postanst^.t unmittelbar vorgesetzten Behörde die Anzeige der erfolgten Einzahlung eingegangen ist.
§ 11. Das auf ein Buch offen stehende Guthaben wird nur insoweit verzinst, als es den Betrag von eintausend Mark nicht übersteigt. Nachdem das Guthaben diesen Betrag von eintausend Mark erreicht hat, ist dem Sparer Mittheilung zu machen. Sind den Bestimmungen dieses Gesetzes zuwider mehrere Sparkassenbücher auf den Namen derselben Person ausgestellt, so findet eine Verzinsung derjenigen Guthaben, auf welche die jüngeren Bücher sich beziehen, nur insoweit statt, als die auf die früher ausgestellten Bücher zu verzinsenden Guthaben weniger als eintausend Mark betragen.
§ 12. Die Verzinsung endet mit dem letzten Tage des dem Ablaufe der Kündigungsfrist vorhergehenden Monats. Erfolgt die Auszahlung vor dem Abläufe der Kündtgungs- frist, so endet die Verzinsung mit dem letzten Tage des der Auszahlung vorhergehenden Monats.
Politik entgegengesetzte Stellungen ein und ge- riethen heftig an einander. Der Marquis wurde wüthend und nahm sich vor, zu heirathen. Er erwählte sich eine Dame, deren Vater verarmt war und die in seinem Reichthum einen hinreichenden Ersatz für sein körperliches Gebrechen und seinen häßlichen Charakter fand und in die Heirath willigte. Die Verlobung wurde geheim gehalten, bis eines Abends der Marquis seinen Bruder und desseu Gattin zu sich in die Bibliothek berief und ihnen vor Zeugen erklärte, daß sie am nächsten Morgen das Schloß verlassen sollten, da er heirathen und am andern Tage seine Braut holen werde. Ich war gerade in die Bibliothek getreten, um das Feuer anzuschüren, und hörte Alles, was gesprochen wurde. Niemand aber nahm Notiz von mir und Niemand sah mich. Lord Stratford antwortete seinem Bruder in leidenschaftlicher Erregung und stieß Rachedrohungen hervor. Es war eine furchtbare Scene, Miß," und MrS Goff schauderte, „die ich mein Lebtag nicht vergessen werde."
Sie mochte eine Pause, während der sie einige Kohlen in's Feuer warf. Ihre Stimme war am Schlüsse leiser gewesen, als beim Beginne ihrer Erzählung, und ihr ganzes Wesen verrieth, daß
Deutsches Reich.
Berlin, 28. October.
%♦ Der Wahltag verlief in den sechs Berliner Wahlkreisen ziemlich ruhig, besonders wenn man die theilweise recht stürmische Bewegung an den Vortagen berücksichtigt. Hier und da wurde noch etwas reklamenhaft agitirt. Dienstmänner mit Stangen, an denen Plakate mit der Aufschrift: „Einziger Kandidat der . . . . Partei ist ....", befestigt waren, standen an den Wahllokalen. Im ersten Wahlkreise durchritt ein Herold die Straßen, der eine Fahne mit der Inschrift „Wählt Wagner!" trug. Das fchlech.e Wetter beeinträchtigte die Wahlstimmung etwas. Die drei Parteien, welche um den Sieg rangen, waren überall sehr ruhig. — Fürst Bismarck gedenkt, sobald die Arbeiten des Staatsrathes es gestatten, wieder nach Friedrichsruhe zurückzukehren, da ihm hier die freie ungehinderte Bewegung zu Fuß und zu Pferde im Freien fehlt, die ihm sein Landaufenthalt bot. — Alle Erörterungen über die eventuelle Lösung der braunschweigischen Erbfolgefrage werden der ,Voss. Ztg? als voreilig bezeichnet. In Regierungskreisen wenigsten« gehe man von der Voraussetzung aus, daß, nachdem einmal das braunschweigische Regentschaftsgesetz als rechtsgiltig anerkannt ist, die Entscheidung über die Thronfolge nicht vor Ablauf der in diesem Gesetz vorgeschriebenen Jahresfrist stattfinden könne.
* In Berlin fanden dieser Tage die Konferenzen der Kommission des Verbandes der deutschen Privat-Feu er Versicherungs-Gesellschaften mit den eiugelademn Sachverständigen der Handels-, Industrie- und landwirthschaftlichen Kreise statt, welche eine Revision der allgemeinen Versicherungs-Bedingungen zum Zweck hatten. Bindende Beschlüsse wurden nicht gefaßt, vielmehr trugen die Verhandlungen nur den Charakter allgemeiner Besprechungen.
♦ Köln, 28. Oct. Nach vorläufigen Ermittelungen fielen auf Röckerath (C.) 9090, auf Kom- merzienrath Leyendecker (Nl.) 527 6, auf Bebel (Soz.) 4151, auf Richter 382 Stimmen, 8 zersplittert. Da die obsolute Mehrheit von 9454 von Keinem erreicht ist, wird eine Stichwahl zwischen Röckerath und Leyendecker erforderlich.
* Crefeld, 28. Oct. Reichstagswahl. Seyf- fardt (Nl.) 4516 Stimmen, Justizrath Trimborn die Erinnerung an jene Scene sie noch erzittern machte. Alexa hörte mit fieberhafter Erregung zu, in der Hoffnung eine Spur des Mörders zu finden, und der Gedanke an ihre baldige Begegnung mit ihrer Mutter, die ja ihre Tochter todt glaubte, erhöhte ihre Erregung.
„Jene Nacht, Miß," fuhr die Erzählerin fort, „wurde der Marquis in seinem Bette ermordet, und am andern Morgen wurde Lord Skratford, der so schön und immer so lebensfroh und freundlich gewesen war, verhaftet wegen dringenden Verdachts, den Mord begangen zu haben. Er wurde verhört, und die Beweise gegen ihn waren erdrückend."
Mrs. Goff entwarf ein Bild von der Untersuchung und den dabei zu Tage getretenen That- sachen, mittelst welcher Lord Stratford Heron des Verbrechens überführt wurde, erzählte aber im Wesentlichen die Geschichte ebenso, wie Alexa'» Vater sie erzählt hatte.
„Lord Stratford Heron wurde des Mordes für schuldig befunden," schloß sie ihre Erzählung, „und zum Tode verurtheilt. Er entkam aus dem Gefängnisse mit Hilfe des Wärters, den er bestochen haben muß. Beide entflohen aus England und wurden nie wieder gesehen. Wie ich gehört