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Sonnabend, den 23. August

1884

eilung

Die .Fuldaer Zeitung^ erscheint täglich, Sonn- und Feienagr ausgenommen. Bierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld: 1 Mk. 50 Pfg., — mit der delletriMchen Wochenbeilage »Sterne und Blumen' in Fulda 1 M. 70 Pfg., auswärts 1 M. 75 Pfg.

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Zweites Blatt.

O Die Handwerkerfrage.

II.

Während das Centralorgan der Partei fo] die Handwerker über die wahre Herzensgesinnung und die wahren Absichten der Nationalliberalen auf­klärt, versuchen andere Parteiblätter die Jnnungs- bewegung mit Gründen zu bekäinpfen. In einem Artikel „Fabrik und Handwerk' verbreitet sich das ,Franks. Journal' in halb ironisirendem Tone über die angebliche Unmöglichkeit, eine gesetzliche Grenze zwischen Fabrikbetrieb und Handwerksbetrieb fest­zustellen. Daß die Fixirung dieser Grenze schwierig ist, wird Jedermann zugeben, daß sie nicht un­möglich ist, läßt sich leicht nachweisen. Leider hat die Gewerbefreiheit die Merkmale, welche den Hand­werker vom Fabrikanten und Arbeitsunternehmer scheiden, hier und dort theilweise oder ganz ver­wischt. Um in dieses Chaos wieder eine gewiffe Ordnung hineinzubringen, darf man vor einigen energischen gesetzlichen Schritten nicht zurückschrecken. Daß eine Trennung von Handwerks- und fabrik­mäßigem Betriebe möglich ist, beweist das öster­reichische Jnnungsgesetz vom 15. März 1883, welches auch in Oesterreich faktisch die Trennung durchsetzt.

Die Trennung läßt sich in zweifacher Weise durch- sühren: entweder muß der fabrikmäßig arbeitende Handwerksbetrieb, ebenso wie das gewöhnliche Hand­werk, der Innung unterstellt werden, oder der fabriksmäßige Betrieb bleibt von der Innung aus­geschloffen. Die österreichische Gewerbeordnung hät den ersten Weg gewählt und bestimmt demgemäß auch, daß der Inhaber eines Handelsgewerbes (z. Bsp. eines Konfektions-Geschäftes) diehandwerk tz- mäßige Herstellung oder Verarbeitung von Ge- werbeerzeugniffen nur dann betreiben darf, wenn er den Vorschriften bezüglich der handwerksmäßigen Gewerbe entspricht, also insbesondere den Nachweis der Befähigung, Lehrzeugniß und Arbeitszeugniß beibringt. Wir halten diese gegen die meist jüdi­schen Konfektions-Geschäfte gerichtete Maßregel aus mehrfachen Gründen nicht für zweckmäßig und ab- olut wirksam, und würden daher einer vollstem-

Das Bildhäuschen. 2

Und so ist es Frühling geworden, lustige Wan­derzeit. An den Berghalden duften lind und warm die Veilchen; wilde, klare Bächlein, von Erlenge- büsch eingehegt, stürzen über's Gestein; Schmetter­linge wiegen sich gelb und bunt über dem Ge­sträuch, während aller Orten die Vögel wiederkeh­ren. Wenn dann in die duftige Abendstille über den Strom weg aus Stadt und Dorf die Glocken anfangen zu summen, so beschleicht auch das nüch­ternste Herz ein Gefühl von Heimweh oder von Wanderjubel. Wie ist doch die Welt so schön, so schön! Nun kommt unser Wandersmann, der junge Müller, gerade einen Waldberg heraufgeklettert, der in scharf gezeichneten Umrissen in den Abend schaut; dann sieht er tief aufathmend über das stille Thal hin, in dem zwei Vögel sich noch locken. Als wollt' er gerade zeigen, daß es ihm nicht weniger wohl um'tz Herz war, trällerte der Geselle ein bekanntes Wanderlied für sich hin; aber bald erhob sich die Stimme zu hellem Gesang, so daß die Vögelein fast neidisch wurden um das Wan­dern, um das Singen:

Geht doch nichts über Wandern, über Wandern in die Welt, Wenn Rosen im Grunde und Lerchen im Feld;

Einen Stab in den Händen, am Hut einen Strauß, Den Himmel zum Zelte, die Erde zum Haus.

grün sind die Thale, so weit ist die Welt, *uf’S Ziehen und Wandern der Sinn mir gestellt. D Wandern, o Wandern, was soll mir all' Gold! ®n jungfrisches Herz hab' allein ich gewollt.

digen Ausschließung des mehr oder minder fabrik­mäßigen Gewerbebetriebes von der Innung vor dem österreichischen System den Vorzug geben. Man fragt so oft: Wer setzt denn die handwerksmäßigen Betriebe fest, und wer soll entscheiden, ob ein Be­trieb Handwerks- oder fabriksmäßig ist? Das öster­reichische Gesetz gibt darauf die Antwort: Der Handelsminister im Einvernehmen mit dem Mini­ster des Innern wird ermächtigt, bis zur lesgis- lativen Feststellung im Verordnungswege die hand­werksmäßigen Gewerbe zu bezeichnen, wobei als handwerksmäßige Gewerbe jene anzusehen sind, bei denen es sich um Fertigkeiten handelt, welche die Ausbildung im Gewerbe durch Erlernung und län­gere Verwendung in demselben erfordern. Im Zweifel, ob ein gewerbliches Unternehmen dieser . oder jener Kategorie angehört, entscheidet die Lan­desbehörde nach Anhörung der Handels- und Ge­werbekammern und der betheiligten Genossenschaften (Innungen) und im Rekurswege die oben genann­ten Minister. Diese Bestimmungen bestehen in Oesterreich zu Recht. Sie mögen für unsere deut­schen Verhältniffe und Begriffe noch in mancher Hinsicht mangelhaft erscheinen, beweisen aber, daß die Trennung von Handwerk und Fabrik kei­neswegs ein unübersteigliches Hinderniß ist, wie die Liberalen glauben machen wollen. Eine un­serer Meinung nach ganz ausgezeichnete Definirung der Grenzen zwischen Handwerksbetrieb und Fabrik­betrieb hat übrigens jüngst unser deutsches Reichs­gericht in einem Urtheil des III. Strafsenats vom 2. Juli d. I. gegeben. Die Entscheidung lautet: „Für die Abgrenzung des Fabrikbetriebes vom Hand­werksbetrieb ist die Größe des durch Verkauf der Produkte erzielten Umsatzes von keiner oder doch nur von ganz untergeordneter Bedeutung. Ein seiner inneren Beschaffenheit nach handwerksmäßiger Betrieb wird dadurch nicht zu einem fabrikmäßigen, daß er in erheblichem Umfange geschieht und er­hebliche Resultate liefert. Entscheidend dagegen ist an erster Stelle die Methode der Herstellung der Arbeitsprodukte und für diese die Art der benutz­ten gewerblichen Hilfsmittel (Maschinen oder Werk­zeuge), die Qualität, nach Befinden auch die Zahl

Gebt mir einen Becher für Durst und für Gluth, Einen Stern, der vom Himmel behüten mich thut; Eine Ros' aus dem Garten, ein Lied aus dem Hag, Des Nachts dann ein Engel behüten mich mag. Den Stab nur genommen, der Maien erblüht. Die Lerche will singen, die Rose erglüht, Die Engel seh'n nieder vom Himmelsgezelt:

Geht doch nichts über Wandern, über Wandern in der Welt.

Der Mond war unterdeffen über die lautlos stillen Wipfel gekommen und sah sich den jungen Gesellen an und daran that er nicht übel; denn aus diesen blauen Jünglingsaugen blickte ihm eine tiefe Kindlichkeit entgegen, die wie Muttersegen ge­fangen nimmt. Trotz der Tagesfahrt fühlte man aus Kleidung und dem soeben erst im kühlen Wald- waffer abgewaschenen Antlitz große Regelmäßigkeit und Ordnungsliebe heraus, die hohe Stirn kündete männliche Entschiedenheit an. Mir möcht' es auch gefallen, daß er auf die eigene Sprache der Mond­nacht lauscht; ob er wohl an die Heimath dachte, wo die Glocken lange ausgeläutet und in der Mühle Eltern und Geschwister wohl von ihm sprechen? Langsam will er eben das Wanderbündel aufheben und sich nochmals nach dem schlaftrunkenen Thal umsehen, da fchallt ihm ein herzliches „Guten Abend" entgegen, und aus dem Waldschatten trat zu gleicher Zeit ein ältlicher Mann im hellgrauen Müllerkleide. „Guten Abendentgegen," war die Antwort, etwas befangen, nue's eben Jeden: gegan­gen wäre. „Hab' mir die Freude nicht versagen können, Euch entgegen zu kommen. Sollt' ich fast

des beschäftigten Hilfspersonals, der Grad der Aus­nutzung der Arbeitstheilung, die Beschaffenheit der eigenen Arbeitsleistung des Gewerbeunternehmers, die Beschaffenheit der der Ausübung des Gewerbse dienenden Räumlichkeiten und ähnliche, dem Gewerbe­betriebe als solchem die Signatur des Handwerks­oder fabrikmäßigen Betriebes aufprägende Momente."

Wir hoffen, daß diese Definition, wie sie der viel­fach schwankenden deutschen Rechtsprechung eine präzise Unterlage bietet, so auch für die Frage einer etwaigen Abgrenzung der Betriebe durch Ge­setz und Uebereinkunft der Verwaltungsbehörden und gewerblichen Genossenschaften ein werthvoller Anhaltspunkt sein wird. Jedenfalls straft diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtshofes deijenigen Lügen, welche immerfort behaupten, eine klare Scheidung der beiden Gebiete sei ein Unding.

Deutsches Reich.

Berlin, 22. August.

* Der ,Kreuzzeitung' wird aus Rom gemeldet, es habe anläßlich der Fuldaer Verhandlungen in den letzten Tagen ein lebhafter Depeschenwechsel zwischen Rom und Fulda stattgefunden, — katho­lische Blätter greifen die Nachricht auf, und einige Korrespondenten beeilen sich, dieselbe zu „bestätigen" und zwar noch sogar mit irgend einem persönlichen „Hinzufügen", welch' letzteres natürlich reinste Kom­bination ist. Es hat nämlich überhaupt kein Depeschenwechsel mit Rom stattKefundcn; was die Bischöfe mit Rom abzumachen oder zu verhandeln haben, erledigen sie grundsätzlich nicht auf dein Wege der Depesche. Diese Nachricht ist also wieder rein erfunden. Ebenso können wir auf das Be­stimmteste die Nachricht dementiren, daß der Epis­kopat eine Immediateingabe an Se. Majestät in Sachen der Dispensertheilung erlaffen habe. Auch diese in einem katholischen Blatte zuerst aufge­tauchte Meldung ist aus der Luft gegriffen. Also nochmals: Vorsicht! Wenn der Episkopat über die gepflogenen Verhandlungen nichts Authentisches an die Oeffentlichkeit bringt, so hat er seine guten Gründe dafür. Die Zukunft wird dies lehren,

denken, wir hätten uns bereits einmal gesehen, so ähnlich seht Ihr Euerem Vater!" Der Geselle hatte sich den Mann währenddem heimlich von dec Seite angeschaut; er schien ihm zu behagen, ganz zu der einsamen, scheinbar etwas herben Umgebung zu paffen. Es gibt eben solche Leute, finster und verschlossen wie die Aloe, aber in ihnen blüht Früh­ling, und wenn der rechte Hauch kommt, so bricht der Baum in tausend Blumenglocken auf, während andere Naturen ein offenes und weites Herz, Thrä« nett und Jubel für Jeden, aber damit wenig Tiefe und für den Einzelnen so wenig haben, ivie wenn man den Apfel in tausend Theile theilt. Der Müller veranlaßte durch klug eingestreute Bemer­kungen den Jüngling, während sie so durch den stummen Hag gingen, sich über Dies und Jenes auszusprechen; erst etwas fcheu, brach die unbefan­gene Natur des Gesellen durch, und bald war er in vollem Gange, so daß er nicht einmal bemerkte, wie der Alte neben ihm zuweilen still in sich lächelte, wenn der Geselle allzu naiv ward. Vor Allem aber hat es Jenen gefreut, daß der Jüngling so heiß von den Eltern redet und fast Heimweh nach Ihnen fühlt, und zugleich doch auch zu ihm zutrau­lich genug ist. Jetzt war es aber ein Glück, daß schon das Licht in der Mühle sichtbar ward, denn das Wetterleuchten an den Bergspitzen schien ein Gewitter zu verkünden. Der Müller klopfte seinem Gefährten auf die Schulter: „Wir kommen jetzt nach Haus; junge Leute soll man nicht loben, aber