1884
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Erstes Blatt.
Zu den Reichstagswahlen. VIII.
ReichSsteuergesctzgebung (Börsensteuer).
(Nachdr. verb.)
Ein ähnliches Schicksal wie der Zuckersteuervorlage wurde in der jüngsten Reichstagssession dem sog. Börsensteuerentwurs zu Theil. Auch dieser vom Volke so sehnlichst erwartete Schritt zur Ausgleichung der Steuerlast unterblieb, obgleich der Bundesrath auch hier sofort bereit war, die Mängel des Entwurfes zu beseitigen. Man wird sich erinnern, daß damals, als die preußische Regierung den Entwurf dieser Novelle beim Bundes- rathe einbrachte, insbesondere die Gegner der Börsensteuer-Erhöhung die ohne jede Vorankündigung, ja fast überraschend auftretende Vorlage als eine Antwort auf die bezügliche Forderung des am 18. Mai in Berlin versammelten nationalliberalen Parteitages bezeichneten. Die Regierung hatte die nationalliberalen Mannesseelen beim Worte genommen; aber wie bald zeigte es sich wieder, welchen Werth und welches Gewicht dem Worte dieser Partei beizumessen ist. Alsbald fiel ein großer Theil der nationalliberalen Parleipreffe, an der Spitze das rheinische Hauptorgan, die ,Köln. Ztg.', über „die konservativen und ultramontanen Gesetzesmacher dieser Session" her, welche „einen fast wie Rache aussehenden blinden Haß gegen das Kapital" bewiesen. Und doch war die Vorlage weder von den Konservativen noch von den Ultramontanen eingebracht, sondern von der preußischen Regierung, die Initiative zu derselben konnte daher mit Fug und Recht dem Manne zugeschrieben werden, den die Nationalliberalen noch kurz vorher in so unsinniger Weise vergöttert hatten. Im nationalliberalen Lager war man sichtlich betreten über das Unglück, welches die unvorsichtige Schwätzerei in Berlin angerichtet hatte, und in der Verlegenheit fand man kein besieres Mittel, als auf andere Parteien loszuschlagen, welche allerdings von jeher ehrlich und offen eine gewisie Erhöhung der Börsensteuer begehrt hatten. Die Behandlung dieser Frage in der nationalliberalen Presse warf aber auch wieder ein interessantes Schlaglicht auf die vorhin so sehr gerühmte „Einigkeit" der Partei. Während die ,Köln. Ztg.' und ihr nicht unbedeutender Anhang jeder stärkeren Belastung der Börse und des Kapitals widerstrebte, wandte sich die .Nationall. Corr.' schon gleich Anfangs nicht gegen die höhere Besteuerung der Börsengeschäfte an sich, sondern nur gegen die allzu weitgehende Ausdehnung und gegen einzelne Bestimmungen des Entwurfes. Dieser Standpunkt war ein durchaus korrekter und wurde ja auch von der Mehrzahl der Börsensteueranhänger getheilt. Wer aber die nachfolgende Gesammthal- tung der nationalliberalen Presse mit Aufmerksamkeit verfolgt hat, und wer ein gewiffes Verständniß für die so vielbesprochene Gründung des „Vereins für Handelsintereffen", des sogen. „Banquier-Ver- eins" besitzt, wird nicht im Unklaren darüber sein, daß die nationalliderale Partei, wenn die Frage der Börsensteuer-Erhöhung in Form einer konkreten Abstimmung an sie herantreten sollte, die schönen Worte ihres Parteitages und eines großen Theiles ihrer Preffe nicht wahr halten wird. Dann findet sich ja so leicht eine Ausrede, warum man gerade für diese Form der Erhöhung nicht stimmen könne. Die Tendenz, durch wohlfeile Worte das Volk, und durch die Thal die Männer der Börse und des Kapitals auf seiner Seite zu halten, tritt ja nicht allein bei dieser Frage hervor. Das Volk wird sich aber nicht mehr so leicht darüber täuschen
laffen, wie ehedem. Die Opposition der Linksliberalen gegen die Börsensteuer-Erhöhung ist eine ebenso bekannte Thatsache, wie die Geneigtheit der Centrumspartei und der Konservativen, endlich eine wenigstens annähernd gerechte Belastung des Kapitals und der Börse herbeizuführen. Daß freisinnige Blätter in ihrem Aerger darüber, daß endlich auch der Börse ein kleiner Aderlaß applizirt werden sollte, sich dazu verstiegen, von der „Habgier junkerlicher Raubgesellen" zu faseln und einen unausbleiblichen gewaltigeu Niedergang des ganzen Handels und der Industrie zu prophezeien, konnte nicht Wunder nehmen. Die Mängel der Vorlage boten der „freisinnigen" Kritik natürlich eine willkommene Handhabe. Da diese durch die später vom Bundesrathe beschlossenen Aenderungen gründlich beseitigt sind, so muß die Kritik sich jetzt alles Ernstes fast allein auf den wahrlich von Niemanden geglaubten Einwand der allzuhohen Belastung des Börsengeschäftes zurückziehen. Als ob die Abgabe von baaren 20 Pfg. für je 1000 Mark Umschlag auch nur ein einziges Börsengeschäft verhindern würde! Ein tieferes Eingehen auf die Details der Vorlage wird mit Rücksicht auf die gründliche Besprechung, welche unser Blatt seiner Zeit dem Gegenstände hat angedeihen laffen, nicht erforderlich sein. Es sei nur kur; daran erinnert, daß der Entwurf ursprünglich für jedes Geschäft über beivegliche Werthe, sofern es bei Werthpapieren mehr als 300 M., bei Maaren mehr als 1000 M. zum Gegenstände hat, eine Abgabe von 20 Pfg. für je 1000 M. ansetzte. Durch eine solche Ausdehnung der Steuerpflichtigkeit wäre allerdings nicht blos das eigentliche Geld-, sondern auch das Waarengeschäft, somit also nicht allein die Börse, sondern auch Handel und Industrie getroffen worden. Obwohl nun nicht anzunehmen ist, daß ein für Waarengesckäfte über mehr als 1000 M. zu entrichtender Betrag von 20 Pf. für je 1000 M. das Großgeschäft (denn nur um dieses kann es sich bei so hohen Summen handeln) schädigen könnte, halten wir die vom Bundesrathe nachträglich beschlossene Befreiung aller Waarengeschäfte über weniger als 10,000 M. für zweckmäßig und wünschenswerth. Durch diese Aenderung, wie auch durch den Ausschluß aller von einem der Kontrahenten selbsterzeugter, oder Handwerks- und fabriksmäßig hergestellter Sachen oder Maaren ist die Steuer zu dem geworden, was sie sein sollte, nämlich zu einer wirklichen Börsen st euer. Und die Einführung einer solchen erhöhten Börsensteuer gehört unstreitig zu den ersten und wichtigsten Aufgaben des neuen Reichstages. Allzulange schon hat eine bedauerliche Ungleichheit bestanden in der Besteuerung des Verkehrs mit unbeweglichem Eigenthum gegenüber den beweglichen Merthen, dem fluktuiren- den Kapital. Menn darin eine gründliche Aeude- rung eintreten soll, dann müssen die deutschen Wähler dafür sorgen, daß bei den Reichstagswahlen Männer gewählt werden, welche ein Herz für das Volk haben, und denen die Interessen des gesamm- ten Volkes, und insbesondere die Interessen der von der Steuerlast niedergedrückten Landwirthschaft und der gesammten steuerzahlenden mittleren und unteren Bevölkerungsklassen höher stehen, als die selbstsüchtigen Interessen der allmächtigen Börsenwelt.
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Wir haben nun versucht, in den vorhergehenden Artikeln die wichtigsten Fragen der Reichspolitik, welche voraussichtlich den nächsten Reichstag beschäftigen werden, im Sinne des Programms der Centrumspartei in gemeinverständlicher Weise zu erörtern. Es war nicht der Zweck dieser Artikel- Serie, das gesammle Parteiprograinm in allen seinen Einzelheiten und mit Rücksicht auf alle
politischen und parlamentarischen Möglichkeiten zur Besprechung zu ziehen. Eine solche erschöpfende Behandlung geht über den Rahmen der Zeitung hinaus, sie würde ganze Bände erfordern; selbst Fragen, welche, wie die der Erhöhung der Bier-, Branntwein- und Tabaksteuer, des Tabakmonopols, der Einführung zweijähriger Etatperioden und entsprechend verlängerter Legislaturperioden, immerhin in den nächsten Jahren Gegenstand der parlamentarischen Erörterung werden könnten, haben wir bei Seite gelassen, weil es unsere nächste Absicht war, diejenigen Forderungen der Regierung und der Parteien zu beleuchten, die in letzter Zeit auf der Tagesordnung des Reichstages gestanden haben und ohne Zweifel auch demnächst wiedererscheinen werden. Daß das Centrum nicht so leicht geneigt ist, neue oder höhere Steuern zu bewilligen, beweist die bisherige konsequente Haltung der Partei im Reichstage und in den Landtagen der Bundesstaaten, andererseits wird sie aber auch, wie bisher, stets ohne Vorurtheil etwaige Steuerprojekte auf ihre Billigkeit und ihr Bedürfniß prüfen und gewiß keinen Heller bewilligen, der nicht nachgewiesenermaßen im Interesse des Reiches, zur Hebung von Handel und Wandel, zur Aus- gleichung der Steuerlast zwischen den einzelnen Berufsständen und zur Entlastung der weniger bemittelten Volksllassen unbedingt nothwendig ist. Daß Bier, Tabak und insbesondere Branntwein eine stärkere Besteuerung schon deshalb vertragen können, weil sie keineswegs zu den nothwendigen Lebensbedürfnissen gehören, ist klar; wieweit man aber mit einer solchen Steuererhöhung gehen könnte, ohne die zunächst interessirten Kreise in ihrem Erwerb zu schädigen, ist eine Frage, die sich nicht so einfach im Wege der Theorie beantworten läßt. Auch ist, wir wiederholen dies nochmals, stets daran festzuhalten, daß neue oder höhere Steuern nur gewissermaßen im äußersten Nothfalle, sei es zur Bestreitung unumgänglicher Reichsbedürfnisse, sei es zum Zwecke einer entsprechenden Entlastung der wirthschaftlich weniger leistungsfähigen Bevölkerung, bewilligt werden dürfen. Der Zweck, aus möglichst leichte und ausgiebige Meise der Staatskasse große Summen zuzuführen, darf allein nie maßgebend sein. Ob und inwieweit Steuerfragen der angedeuteten Art den näch- sten Reichstag beschäftigen könnten, läßt sich natürlich noch nicht voraussagen; daß es jedoch nicht unwahrscheinlich ist, beweist das zu Ende 1882 und Anfang 1883 so vielbesprochene Regierungsprojekt einer Reichstabaklicenzsteuer, welches damals zwar über das Stadiuin der Vorbesprechung nicht hinausgekommen ist, aber immerhin wieder auftauchen könnte. — Auch die Frage der zweijährigen Budget- und vierjährigen Legislaturperioden könnte vielleicht in dieser oder in einer ähnlichen Gestalt wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden. Fürst Bismarck hat ja die Einführung zweijähriger Etatperioden bei der letzten Etatberathung auf einem Uniwege erreicht, indem die Budgets für zwei Jahre, allerdings formell und sachlich getrennt, gleich nach einander festgestellt wurden. Die außergewöhnliche Maßregel wurde bekanntlich mit der Rücksicht auf die gründliche und zeitraubende Behandlung der sozialpolitischen Gesetze in der nächst, folgenden Session motivirt. Später hat sich ge« zeigt, daß dieses Motiv nicht ganz stichhaltig war, und auch die Unzweckmäßigkeit der Feststellung eines zweijährigen Etats wurde noch jüngst durch die Einbringung und Berithung des nothwendig gewordenen Nachtrags-Etats in überzeugender Meise illustrirt. Das Centrum wird, dessen sind wir gewiß, gerade zu einer Zeit, da Fürst Bismarck und die Regierung eine immer stärkere Abneigung gegen den Parlamentarismus offen zur