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1884

Sonnabend, den 9. August _ lÄfi s, ....

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Zweites Blatt.

Zu den Reichstagswahlen.

V.

Die Handwerker- und Innungs-Frage.

(Nachdr. verb.)

Das Jnnungsgesetz vom 18. Juli 1881 hat, wie hinlänglich bekannt, in Handwerkerkreisen nicht den Beifall gefunden, welchen die Regierung erwar­tet hatte. Diese Unzufriedenheit hat sich am besten darin kundgegeben, daß nur an verhältnißmäßig wenigen Orten nach Erlaß dieses Gesetzes und auf Grund dieses Gesetzes „Innungen" gegründet wor- den sind. Wo aber die Handwerker sich seit 1881 zu „Innungen" organifirt haben, ist es nur in der Hoffnung und mit der ausgesprochenen Absicht ge­schehen, die gesetzgebenden Faktoren zu weiteren Schritten zu nöthigen, mit anderen Worten, die allmähliche Einführung obligatorischer Innungen anzubahnen. Die Handwerkerbewegung ist seit 1881 in allen deutschen Gauen eine äußerst lebhafte ge­worden; sie hat heute einen so tiefgehenden Einfluß auf das ganze Fühlen und Denken des Mittelstan­des, daß selbst das jeder Beschränkung der Gewerbe­freiheit widerstrebende Manchesterthum schon bald zu der Einsicht kommen dürfte, daß das bisher beliebte Jgnoriren der dringenden Wünsche der Handwerkerkreise die letzteren nur dazu führen wird, ihre Forderungen immer lauter und nachdrücklicher zu erheben, und sie immer mehr gegen die Befürwor­ter der unbeschränkten Gewerbefreiheit aufreizen muß.

Die Erkenntniß, daß das Jnnungsgesetz vom 18. Juli 1881 noch mancher Ergänzungen und Verbesserungen bedarf, ehe es die Handwerker auch nur annähernd befriedigen kann, hat nicht nur in den zahlreichen kleineren und größeren Versamm­lungen der Jnnungsfteunde und in der konserva­tiven und Centrumspresie, sondern speziell auch in einer imposanten Zahl von Handwerkerpetitionen den bestimmtesten Ausdruck gefunden. In 800 Petitionen haben die deutschen Handwerker beim Reichstage Beschwerde darüber geführt, daß den ihnen in dem Jnnunggesetz ausferlegten Pflichten keine ausreichenden Rechte gegenüberstehen, daß ihnen auch insbesondere die Mittel der Exekutive abgehen, um die Zwecke der Innung gegen wider­strebende Handwerksmeister zur Geltung zu bringen. Was in der letzten Legislaturperiode im Jntereffe des HandwerkerstandesundderVerbefferungdesJnnungs- gesetzes geschehen oder vielmehr nicht geschehen ist, darf als der beste Beweis dafür gelten, wie nothwendig es ist, daß die Handwerker sich mit größerem Eifer als bisher ihrer eigenen Sache annehmen, und daß sie vor Allem bei den nächsten Reichstagswahlen nur erprobte Freunde ihrer legislatorischen Jnnungs- bestrebungen in den Reichstag senden.

Rur ein verhältnißmäßig geringfügiges Privileg war es, was in dem so viel besprochenen Anträge Ackermann-vr. Windthorst für die Innungen be­gehrt wurde, geringfügig deshalb, weil das aus­schließliche Recht der Jnnungsmeister zum Halten der Lehrlinge nach der allgemeinen Fasiung des § 100 e von der höheren Aufsichtsbehörde nur für den Bezirk einer Innung gewährt werden könnte, deren Thätigkeit auf dem Gebiete des Lehrlings- wesens sich bewährt hat. Es handelt sich also nur um ein Recht, desien Gewährung (selbst mit Wider­ruf) in das freie Ermesien der Regierungsbehörde gestellt sein würde. Und wie hat die Regierung und die liberale Minderheit des Reichstages diese harmlose Bestimmung ausgenommen? Die Libe­ralen, einschließlich der Nationalliberalen, bekämpf­ten den Ackermann'schen Antrag mit großer Lei­denschaft, ja sie hatten in ihrem Eifer, denselben zu Fall zu bringen, alle ihre Mitglieder zur Ab­

stimmung nach Berlin zusammengerufen, so daß der Sieg der Jnnungsfreunde mit nur wenigen Stimmen zu Stande kam. Die Regierung aber, welche früher die betreffende Bestimmung in dem 1881er Entwürfe zum Jnnungsgesetz selbst bean­tragt hatte, überließ den ihren eigenen Entwurf wiederholenden Antrag ruhig seinem Schicksale, und selbst nachdem der Antrag zum Beschluß er­hoben ist, hat der Bundesrath sich noch nicht entschließen können, denselben zum Gesetz zu er­heben. Daß die nachträglich aufgetauchten Beden­ken wegen der fehlenden Straf« und Exekutiv-Be- stimmungen kein stichhaltiger Grund sind, um den Innungen noch länger diese fakultative Wohlthat vorzuenthalten, ist jüngst selbst in einem offiziösen Blatte anerkannt worden. Unterdeffen haben große Handwerker-Versammlungen, vor allem der erste deutsche Handwerkertag zu Frankfurt a. M., in motioirten Resolutionen und außerdem zahlreiche Petitionen den Bundesrath und den Reichskanz­ler ersucht, den Reichstagsbeschluß zu genehmigen resp. zu befürworten. Diejenigen, welche von dieser Agitation einen alsbaldigen Erfolg erhoffen, dürften sich jedoch sehr täuschen. Jüngst wurde in handwerkerfreundlichen Blättern Klage darüber geführt, daß die Reichsoffiziöse, die ,Rordd. Allg. Ztg.', über jede Resolution, über jede Adresse und jedes Zustimmungstelegramm der kleinsten kom­munalen, gewerblichen oder privaten Korporation in Sachen der Kolonialpolitik und der Dampfer­subvention weitläufig Rechenschaft gebe, während die zahlreichen Kundgebungen der deutschen Hand­werker eine nur stiefmütterliche und nebensächliche Behandlung erführen, wenn nicht gar gänzlich tobt* geschwiegen würden. Seitdem hat die ,Nordd.' mehrmals der Jnnungsfrage eine eingehendere Beach­tung geschenkt, und zwar vor Kurzem durch einen im Großen und Ganzen innungsfreundlichen, aber in Bezug auf den Ackermann'schen Antrag doch wieder ganz unbestimmten und verschwommenen Artikel, und neuerdings durch die wörtliche Wieder­gabe einer an den Fürsten Bismarck gerichteten Petition aus Hannover, welche im Namen der 588 Unterzeichner die Genehmigung des bereiten Reichstagsbeschlusses durch den Bundesrath befür- wartet, sowie durch Aufzählung einer Reihe von in letzter Zeit eingegangenen Petitionen an den Reichskanzler und durch Wiedergabe des Wort­lautes einer offiziellen Antwort auf eine Jm- mediat-Eingabe des Niederrheinischen Weberbun­des. Möchten die guten Handwerksmeister diesen kleinen Zeichen der Tagesstimmung nicht zu viel Bedeutung schenken, möchten sie ihre Hoffnungen nicht zu hoch spannen, damit sie vor jäher Ent­täuschung bewahrt werden. —

Unserer Ueberzeugung nach wird der Bundes­rath vor den Reichstagswahlen den Lehrlingspara­graphen nicht ergänzen helfen. Und warum? Nun, die Antwort ist einfach! Man weiß ja zur Genüge, wie sehr die Offiziösen nach jener bekannten Sym­pathie-Erklärung des Reichskanzlers im Reichstage bemüht gewesen sind, die Sache der Nationallibera­len zu fördern und eine Wahlverbündung der na­tionalliberalen und der konservativen Partei in's Werk zu setzen, um so möglicher Weise eine mittel- parteiliche Regierungs-Majorität ohne das Cent­rum zu gewinnen. Gelänge dieser Plan, dann leb' wohl, Jnnungsantrag, — den Nationalliberalen zu Liebe müßte fernerhin auf jede „weitere" Be­schränkung der Gewerbefreiheit verzichtet werden. Und um die Nationalliberalen bei guter Laune zu erhalten, muß vor den Wahlen natürlich erst recht auf den Antrag Ackermann verzichtet werden So und nicht anders fassen wir die Lage auf. Durch zeitweilige und wohlwollende Phrasen in der Re­gierung nahestehenden Blättern wird auch fernerhin

den Handwerkern versichert werden, daß die Regie­rung nur ihr Bestes wolle, und wenn dann die guten Leutchen gutmütig genug wären, sich so über den Wahltermin hinaus vertrösten zu lassen, würden sie vielleicht plötzlich aus ihrer Illusion unangenehm aufgeschreckt werden, wenn es zu spät ist. Und weil wir die Lage nur so auffaffen können, müssen wir jeden Handwerker und In- nungsfreund des Verraths an der eigenen Sache anklagen, wenn er sich bethören ließe, einem Li­beralen, insbesondere einem Nationalliberalen, seine Stimme zu geben. Wenn die Handwerker wollen, daß nicht nur der Lehrlings-Antrag zum Gesetz er­hoben, sondern daß auch auf dem durch diesen Antrag angebahnten Wege allmählich fortgeschritten wird, dann ist es ihre heilige Pflicht, allenthalben im Reiche fest und treu zu der Centrumspartei oder eventuell den Konservativen zu stehen, denn nur diese beiden Parteien haben bisher ein Herz für den Handwerkerstand gezeigt. Möge man sich nicht bethören lassen von Jenen, welche die Ein­führung obligatorischer Innungen in unserer Zeit für einen Unsinn und eine Unmöglichkeit erklären, welche von altem Zunftzopf und unwürdigem In- nungszwang reden, als ob die heutigen Handwerker sich nicht sehr wohl bewußt wären, daß die neuen Verhältnisse auch neue Formen erheischten, und daß die modernen Innungen in Allem dem Zeitgeiste in etwa angepaßt werden müssen. Die faden Schwätzer, welche über die Jnnungsbestrebungen mitleidig die -Achseln zucken und das Volk glauben machen wollen, die obligatorische Innung sei heutzutage ganz undurchführbar, verweise man immer wieder auf Oesterreich, wo durch Gesetz vom 15. März 1883 die obligatorischen Innungen thatsächlich eingeführt sind, wenn das bezügliche Gesetz auch im Einzelnen noch manche Härten und viel liberalen Ballast enthält, und int Laufe der Zeit noch verbessert werden muß.

Die Handwerker können nach alledem nicht int Unklaren darüber fein, daß es in ihrem eigensten Interesse liegt, wenn der Reichstag wieder in der bisherigen Gestalt, also mit einer sogenannten „konservativ-klerikalen" Mehrheit in bie neue drei­jährige Legislatur-Periode eintritt. Diese Mehr­heit bilden und nach Kräften verstärken zu helfen, gebietet ihnen die Pflicht der Selbsterhaltung. Daß der auf dem Handwerkertage angeregte Plan, eine eigene Haudwerkerpartei zu gründen und dem­nach allenthalben eigene Kandidaten einer solchen Partei aufzustellen und zu wählen, — offen gesagt — eine Thorheit wäre, ist in letzter Zeit genug­sam dargethan worden. Die Handwerker sind gewiß ein achtunggebietender, einflußreicher Stand, aber int Ringkampf der Wahlen würde dieser Stand doch immer nur eine kleine Minorität bilden, und der Opposition der anderen Stände unterliegen müssen. Handwerkerkandidaturen können nichtsdesto­weniger in geeigneten Wahlkreisen vereinbart werden, wie dies von Seiten der Centrumspartei ja bisher schon geschehen ist. In den Reihen der katholischen Partei und theilweise auch bei den Konservativen werden die Handwerker auch in denjenigen Fragen Unterstützung finden, welche sie neben den zunächst weiterhin zu erstrebenden Jnnungszielen, — der Einführung der obligatorischen Beitragspflicht zu den Unterstützungskassen und den Fachschulen der Innungen - gesetzlich geregelt wissen wollen, hauptsächlich in der Frage der Wanderlager, Schien-! deranktionen und Submissionett, die allerdings nicht in das reichs- sondern in das landesgesetzliche Ge­biet fallen. Neben allen diesen Bestrebungen dürfen die Handwerker allerdings auch die Ordnung im eigenen Hause, in ihren eigenen Fachkreisen nicht aus dem Auge verlieren, damit unerquickliche Kou- lissenblicke, wie sie jüngst in Frankfurt geboten wurden, unmöglich werden.