1884
Donnerstag, den 7. August
Fuldaer
steuer befreit blieben, und die Nutionalliberalen brachten, als die Regierung dies verweigerte, den Vermittelungsvorschlag ein, daß die Offiziere und MilitärbeamtenwenigstenSvonihremPrivatvermögen Kommunalsteuer zahlen sollen. Die Regierung wies auch diese Bedingung von der Hand, sie will also an dem Grundsätze festhalten, wonach z. B. das Vermögen einer reichen Erbtocher von demselben Tage an steuerfrei wird, wo dieselbe sich mit einem Offizier vermählt. Ein so weit gehendes Privilegium kann kein Volksvertreter vor seinen Wählern verantworten, und wir glauben bestimmt, daß die Vorlage in dieser Gestalt auch für die Zukunft aus- sichtslos bleibt. Leider haben die Reichs-Civilbeam- ten, also vor allem die Post- und Telegraphenbeam- ten, deren Pensionsverhältnisse in demselben Gesetze geregelt werden sollten, den Hauptnqchtheil von dem Scheitern der Vorlage. Denn an den übrigen Bestimmungen ist von keiner Seite Anstoß genommen worden. l
Ebenso günstig standen im Allgemeinen die Chancen des Militär-Reliktengesetzes, welches für die Hinterbliebenen von Offizieren und Militärbeamten in derselben Weise sorgen sollte, wie die» 1881 für die Reichscivilbeamten geschehen ist. Aber auch hier trat die Illusion einer privilegirten Stellung des Militärs als Hinderniß in den Weg. Während die Reichscivilbeamten ausnahmslos drei Prozent ihres Gehaltes in die Reliktenkasse zu zahlen haben, sollen die unverheiratheten Ofsiziere von dieser Zahlung befreit sein. Der Reichstag hat mit Recht dieses Privilegium der Offiziere abgelehnt, und selbst die Anträge der Abgg. von Minnigerode und Dr. Windthorst, welche statt 3 Prozent 1 resp. P/g Prozent ansetzen wollten, fanden keine günstige Aufnahme. Und an dieser, ablehnenden Haltung der Mehrheit des Reichstages und des Volkes rotrd die größte Hartnäckigkeit der militärischen Vorurtheile so lange nichts ändern können, als die Wähler voll ihre Pflicht thun und keine Jasager, sondern entschiedene und unabhängige Vertreter in den Reichstag senden.
19 Das Mädchen von Speyer.
Eine historische Novelle von A. Linden.
Die von La Fond mitgebrachten Befehle mußten bald vollzogen werden, und die Reichsstadt Speyer sollte mit ihren ehrwürdigen Denkmalen den Sommer des verhängnißoollen Jahres nicht mehr sehen.
Die Sonne des dritten Pfingstmorgens führte einen Tag herauf, wie seit des Hunnenkönigs blutigem Eroberungszuze keiner mehr über Speyer geleuchtet hatte. In der Morgen-Dämmerung raffelte die Trommel durch die Halböden Gaffen und rief die Soldaten aus den Häusern. Sie sammelten sich auf dem Domplatze, standen in Reihe und Glied und zogen dann unter Trompeten- Schall und Pfeifenklang zur Stadt hinaus, wo sie ein Feldlager empfing. Zugleich wurde den wenigen noch anwesenden Bürgern bedeutet, sich eiligst aus der Stadt zu machen, wenn sie nicht in den Flammen umkommen wollten. Mit Herzen, die in unnennbarer Wehmuth fast brachen, traten sie aus ihren Häusern und wankten dem Thore zu. Ihr Gang glich dem Gange zum Rabensteine, und wer auf der Straße den Andern traf, nahm gepreßten Abschied, als sollte man sich in diesem Leben nicht wiedersehen. Erdmann allein war noch mit seinen vierundzwanzig Mordbrennern im bischöflichen Palast.
Jetzt sprach er einige hastige Worte mit ihnen und vertheilte sie, in die verschiedenen Stadtviertel.
selben zum Waffendienste nicht nur nutzlos, sondern es liegt auch geradezu eine große Unbilligkeit darin. Daß aber der Waffendienst nach kirchlichen Grundsätzen durchaus unverträglich ist mit den Pflichten eines Geistlichen, braucht wohl ebensowenig näher erörtert zu werden, wie die bedenklichen Folgen, welche der militärische Dienst der Theologen für deren geistige und moralische Entwicklung haben kann.
Wir zweifeln deshalb kaum daran, daß tue Reichsregrerung die Militärpflicht der Theologen, auch eine Errungenschaft des Kulturkampfes, gerne fahren laffen wird, wenn sich eine Mehrheit gegen dieselbe findet, und wenn sie sich dadurch den weit wichtigeren allgemeinen Inhalt des Militärgesetzes sichern kann. Daß das Centrum, wenn dieser kulturkämpferische Auswuchs des Reichsmilitärgesetzes nicht beseitigt wird, auch seinerseits zu einem etwaigen Entgegenkommen in der Militärfrage wenig Lust zeigen wird, versteht sich ganz von selbst. Kleine Erleichterungen, wie die durch die Militärgesetz-Rovelle verfügte Dispensation der- jenigen Personen, welche „auf Grund ber, Ordination oder Priesterweihe dem geistlichen Stande angehören" von den Uebungen der Ersatzreserve, oder die Dispensation von dem Besuche der Kontrollversammlungen , können uns nicht genügen. Diese AuSnahmvergünstigungen liefern ja den klarsten Beweis, daß man in maßgebenden Kreisen selbst das Unschickliche der Dienstpflicht der Theologen und Geistlichen herausfühlt. Daher dürften wir nicht eher ruhen, als bis diese Militärpflicht wieder vollständig beseitigt ist. -
Aus der letzten Reichstagssession sind zwet Mtlt- t ä r - G e s e tz e unerledigt geblieben, welche ohne Zweifel den nächsten Reichstag wieder beschäftigen werden, nämlich das Militär-Pensionirungs- und das Militär-Reliktengesetz. Beide Vorlagen sind an dem alten Vorurtheile der auch in bürgerlicher Hinsicht bevorzugten und privilegirten Stellung der Militärs gescheitert. Centrum und Liberale machten die Erhöhung der Militärpensionen von der Bedingung abhängig, daß die Ofsiziere und Militärbeamten in Zukunft nicht mehr, wie bisher, von der Kommunal-
Sterbende, „rette Dein Leben! um mich ist's doch geschehen."
Kaum hatte er diese Worte gesprochen, als ein Mädchen vorbeieilte, das mehrere Kostbarkeiten trug. Es war des Domglöckners Töchterlein zur Seite des Bürgermeisters, die Beide so lange in der Stadt geblieben waren, als sie noch helfen und retten konnten. Als Marie den Unglücklichen sah, warf sie ihre Bürde weg, lud den Kranken auf ihre Schultern und eilte mit ihm dem Domplatze zu, bis wohin sich das Feuer noch keine Bahn gebrochen hatte.
Die zweite Nacht senkte sich herab, seit die Mordbrenner die Fackeln in die Häuser geworfen, und die Stadt brannte noch. Da rollte der Donner über dem fernen Hardtgebirge und ein schweres Gewitter zog in dunklen Wolken gegen Speyer. Ein heulender Sturmwind flog vor ihm ber, fiel in die brennenden Häuser, blies die schlummernde Gluth zur lichten Lohe, peitschte die lodernden Flammen zu hohen Säulen empor und goß einen funkelnden Feuerregen über die ganze Stadt. Der Donner krachte, die Blitze flogen, der Wind heulte in den Donner hinein, der Regen goß in Strömen herab, aber die zischende Gluth trank ihn, wie er fiel, und die Flammen schlugen himmelhoch in einem allgemeinen Feuermeere zusammen. Des heiligen römischen Reichs uralte freie Stadt Speyer verging unter den Brandfackeln des vierzehnten Ludwig's, der sich den Großen nennen ließ.
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Sie schlichen durch die menschenleere Stadt; kein Laut wurde gehört, ihre zerstörenden Tritte ausgenommen, und nächtlichen Unholden gleich gingen sie durch die Gassen und legten die Brandfackeln in die Gebäude. Bald schlugen die Flammen zugleich aus mehreren Häusern hervor und verbreiteten sich mit Blitzesschnelle von Straße zu Straße. Tiefe Stille lag über der brennenden Stadt: kein Lüftchen regte sich. Die Nacht war herabgesunken, noch durch die aufsteigenden Rauchwolken, welche die Stadt bedeckten. In den Gemächern gluthete es die ganze Nacht durch fort, still zerstörend, und nur einzelne Feuersäulen schlugen empor, leuchteten durch den Qualm hoch auf, und verkündeten dem französischen Lager den Fortgang des Höllenwerks.
Die Sonne stand wieder über dem Odenwalde, leuchtete im trüben Glanze in den Ungeheuern Rauch, der gegen das Hardtgebirge in so mächtigen Säulen emporstieg, daß er den Himmel gleich düstern Wolken bedeckte, und mit der Morgensonne kroch das Feuer allgemach aus den Trümmern hervor.
Da lag vor einem brennenden Hause ein Mann, der von einem herabgestürzten glühenden Balken so sehr verletzt war, daß er nicht mehr aufzustehen vermochte. Neben ihm stand seine Frau, die die hin- und herlaufenden Mordbrenner händeringend anflehte, ihr beizustehen, den Unglücklichen fortzuschaffen. Aber die Elenden spotteten ihrer und eilten zur Plünderung. „Gehe Ursula," sagte der
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Zu den Reichstagswahlen. IV.
Militärische Fragen.
(Nachdr. verb.) (Schluß.)
Wenn, was wir hoffen, die Zusammensetzung des nächsten Reichstages dem Centrum die bisherige ausschlagende Stellung zwischen den Parteien rechts und links (wobei die sog. „Nationalliberalen" meist rechts mitzuzählen sein werden) beläßt, so wäre es nicht unmöglich, daß die nächste Militärgesetznovelle eine in kirchlicher Beziehung sehr wichtige Frage, nämlich die Militärdienstpflicht der Theologen, zu einer günstigen Erledigung brächte. In der Agitation vor den Reichstagswahlen ist demnach auf diesen Pogrammpunkt ein ganz besonderes Gewicht zu legen, und namentlich auch bei der Auswahl der etwa bei Stichwahlen zu unter- stützenden Kandidaten. Das Reichsmilitärgesetz vom 4. Mai 1874 hat die Personen des geistlichen Standes von der allgemeinen Wehrpflicht nicht ausgeschlossen, und die Konsequenzen dieser Neuerung sind seitdem vielen Kandidaten des geistlichen Amtes in der unangenehmsten Weise fühlbar geworden. Aus den Bestimmungen des Reichsmilitärgesetzes ergibt sich nun der seltsame Zustand, daß der Theologe und Geistliche zwar ' im Dienste mit der Waffe ausgebildet wird, daß L dagegen „Personen des Beurlaubtenstandes und der r Ersatz-Reserve, welche ein geistliches Amt rc. bekleiden, zum Dienste mit der Waffe nicht heran- gezogen werden dürfen." Auch können diese letzteren, wenn sie unabkömmlich sind, hinter den ältesten Jahrgang der Landwehr zurückgestellt werden. Obgleich also der Theologe ein ganzes Jahr mit der Waffe ausgebildet wird, soll er nach der klaren Bestimmung des Gesetzes in den weitaus meisten Fällen niemals Gebrauch davon machen, sondern höchstens als Krankenwärter eingezogen werden.
Da so, rote, wir gesehen, die Waffenpflicht der ' Theologen und Geistlichen in der Regel nur in dem einjährigen Kriegsspiel im Frieden zur Verwirklichung kommt, so ist die Heranziehung der