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Fuldaer

Dienstag, den 29. Juli «n F-El f ! -

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S Der allgemeine deutsche Handwerker­tag «nd der Lehrlingsparagraph.

Man legt heute allenthalben und nickt am we­nigsten in den maßgebenden deutschen Regierungs­kreisen das größte Gewicht auf die Berufsinterefsen- Vertretung der einzelnen Stände. Fürst Bis­marck selbst suchte ja noch vor nicht allzulanger Zeit durch den „sachverständigen" Volkswirthschafts- rath ein Gegengewicht gegen das seiner Ansicht nach oft nicht sachverständige sozialpolitische Urtheil der Parlamente zu schaffen. Wenn auch, wie so vieles andere, diese anfangs so großartig ange­kündigte Institution jetzt wieder Halbwegs fahren gelaffen ist, und wenn auch seltsamer Weise jetzt in dem preußischen Staatsrathe eine auf ganz anderen Grundsätzen und Voraussetzungen basirende begutachtende Behörde geschaffen ist, so spielt die Berufsintereffen-Vertretung dennoch vor wie nach eine sehr wichtige Rolle in dem Programm der Offiziösen und des leitenden Staatsmannes. Die Sympathie, welche dem neuen Verein für Han­delsinteressen entgegengebracht wird, ist wieder der beste Beweis dafür. Es gewinnt aber fast den Anschein, als ob solche Vertretungen von In­teressengruppen bei der Regierung nur dann ein geneigtes Ohr fänden, wenn ihre Ansichten und Wünsche sich mit den Plänen der Regierung decken, und letztere dieselbe als Beweismaterial gegen die etwaige Parlamentsopposition anwenden kann. Diese Auffassung und Praxis ist natürlich so verkehrt wie möglich, denn jede Begutachtung der Interessen­gruppen kann doch keinen anderen Zweck haben, als die Regierung und das Volk über Verhältnisse und Forderungen der betreffenden Berufsklassen sach­verständig aufzuklären. Daß dabei nicht jede von den Interessenten beschlossene Forderung ein un­bedingtes Recht auf gesetzliche Durchführung hat, versteht sich von selbst. Sie hat aber wohl ein Recht darauf, wenn ihr Gutachten sich mit dem offiziell abgegebenen Votum der Volksvertretung im Einklang befindet; wenigstens macht es einen höchst peinlichen Eindruck, wenn eine Regierung, die sonst stets die Stimmen der Sachverständigen

aus dem Volke fleißig sammelt und verwerthet, diesen Stimmen ohne gerechten Grund die Be­deutung abspricht.

Betrachtet man von diesen Gesichtspunkten aus die bisherige Haltung des Bundesrathes gegenüber dem Jnnungsantrage Ackermann - Windthorst, so kann man diese Haltung um so weniger billigen, als der bezügliche Regierungsentwurf von 1881 selbst den jetzt beanstandeten Lehrlingsparagraphen vorgeschlagen hatte. Zu den 800 Petitionen aus Handwerkerkreisen, welche von ihrem sachverstän­digen Standpunkte aus die Forderung des Lehr­lingsparagraphen unterstützt hatten, ist jetzt die einstimmig beschlossene Resolution der Generalver­sammlung des allgemeinen deutschen Handwerker­tages hinzugetreten. Namens ihrer Korporationen sprechen die Delegirten die Hoffnung aus, daß der Bundesrath dem Anträge Ackermann-Windthorst noch vor den bevorstehenden Reichstagswahlen die Genehmigung ertheilen werde. Die Delegirten beauftragten sodann das Bureau, an den Reichs­kanzler die Bitte zu richten, derselbe möge für Annahme des erwähnten Gesetzes seinen Einfluß beim Bundesrath geltend machen.

Man darf jetzt einigermaßen gespannt sein, was zunächst die Offiziösen, vor allem die Oberoffi­ziöse, die ,Rordd. Allg. Ztg.', zu dieser an die Adresse des Reichskanzlers gerichteten offiziellen Bitte sagen werden. Zu einer Zeit, wo jeder Beschluß und jede Ovation irgend einer Gesell­schaft oder Gemeinde in Sachen der Kolonial- politik, wenn sie an die Adresse des Reichskanz­lers gerichtet waren, von der ,Rordd. Allg. Ztg? als werthvolles Beweismaterial hervorgehoben und gepriesen wird, darf man mit gutem Fug auch alsbald eine bestimmte Meinungsäußerung über die wichtige Resolution der Gesammtvertretung des Handwerkerstandes erwarten. Der vor Kurzem von der liberalen wie von der offiziösen Presse so laut betonte Vorwand, der Bundesrath könne den Jnnungsparagraphen nicht annehmen, weil er von den Jnnungsfreunden als ein einleitender Schritt znr obligatorischen Innung angesehen werde, hat auf dem Handwerkertage insofern neue

Nahrung erhalten, als unverblümt der Satz aus gesprochen und zum einstimmigen Beschluß erhoben wurde: Der Handwerkertag steht auf dem Boden der obligatorffchen Innungen. Diese Stellung des Handwerkerbundes ist aber wahrlich für Niemanden etwas Neues, und gerade, weil die Regierung und die Parteien sich schon lange, ja selbst schon zur Zeit des regierungsseitig beantragten Lehrlings­paragraphen von 1881, darüber klar waren, welches Endziel die Handwerker erstreben, erscheint der obige Vorwand zur Ablehnung des Reichs­tagsbeschlusses in einem um so kläglicheren Lichte.

Daß der Mangel einer Strafbestimmung in dem Anträge Ackermann-Windthorst keinen Grund ab­geben kann, dem Beschlüsse des Reichstages die ge­setzliche Jnkrafttretung zu versagen, haben wir be­reits wiederholt erörtert. Neuerdings ist auch zwei­fellos festgestellt worden, daß die Gesetzgebung aller Bundesstaaten den Regierungen Mittel und Wege, an die Hand gibt, um auf dem Polizei- und Ver­waltungswege die Durchführung des Lehrlingspara­graphen zu erzwingen. Die liberalen Schreier sind aber vor allem darauf aufmerksam zu machen, daß die liberale Gewerbeordnung von 1869, gerade von derselben Voraussetzung ausgehend, ausdrücklich be­stimmt hat: „Die Entlassung unbefugt angenom­mener oder beibehaltener Lehrlinge kann im Wege der polizeilichen Exekution erzwungen wer» den." Und heute geben sich die liberalen Gesetzes­macher den Anschein, als ob eine solche polizeiliche Exekution im deutschen Reiche unmöglich oder un­statthaft sei. Leere Ausflüchte.!

Der deutsche Handwerkertag hat wohl daran ge- than, daß er der bezüglichen Resolution und der an den Bundesrath und den Reichskanzler gerichteten Bittd die Worte beifügte: „vor den Reichs­tag swah len". Wir haben gleich anfangs un­terstellt, daß die Aufschiebung der Entscheidung in Sachen des Lehrlingsparagraphen lediglich auf Gründe der Wahlpolitik zurückzuführen fei. Die Handwerker wollen in ihrem graben, schlichten Sinn von diesen diplomatischen Künsten, von der Unent­schiedenheit nach beiden Seiten hin, nichts wissen; sie verlangen eine Entscheidung „entweder — oder"

ii Das Mädchen von Speyer.

Eine histori che Novelle von A. Linden.

„Zu welchem Zwecke?" entgegnete der Raths­herr, auf dessen Gesicht sich der tiefste Kummer ausprägte, „zu welchem Zwecke sollte es geschehen? etwa um die Schuldigen strafen zu lassen? Dies würde doch nicht geschehen! — Ich ehre und theile Euern Schmerz, junger Mann! und würde bereit­willig meinen Arm leihen, ja selbst mein Herzblut opfern, wenn dem Vaterlande damit gedient werden könnte. Aber es gibt Fälle, in denen Besonnen­heit und ein ruhiges Verhalten auch Opfer sind und des guten mehr bezwecken, als es Ungestüm und jngtndliche Hitze je vermögen."

„Wer kann aber solche Auftritte ruhig mit an­sehen ?"

„Wer, fragt Ihr? Ter opferfähige, besonnene Mann! Ich wiederhole es, mein Freund: Es können Zeiten und Verhältnisse eintreten, wo die große Tapferkeit in der Selbstbeherrschung liegt, und es die schönste Tugend des wahren Patrioten ist, wenn er den Schlägen des Schicksals mit eiserner Stirne entgegentritt. Denn nicht das Schwert und die Körperkraft allein sind es, die Schlachten schlagen, sondern auch, und noch vielmehr, das Erwägen der Umstände, das zeitige Nachgeben, und das Bewältigen der Stürme, die in unserm Innern toben. Wer dieses über sich vermag, der ist ein wahrer Held und kann stch den Lorbeer des geistigen Kämpfers erwerben."

„Ich staune Ihre Größe an, Herr Rathsherr!" sagte Heinrich; „aber ich muß gestehen, daß ich diese geistige Größe nicht recht zu fassen vermag und mir in meiner Einfachheit nicht denken kann, daß es recht und billig sei, einem Feinde, der uns geistig und körperlich zu Grunde richtet, so that- los gegenüber zu stehen. Ich meine, die Vater­landsliebe und die Pflicht gegen unsere Mitbürger fordern uns auf, jedem dieser Schurken, der sich eines Verbrechens schuldig macht, den Dolch in die Brust zu stoßen. Denn „Auge gegen Auge" war schon ein Rechtsspruch im alten Bunde."

„Aber die Lehre des neuen Bundes ist anderer Meinung, denn sie sagt: „Liebet Eure Feinde!" — Wohl fällt uns die Befolgung dieses Gebotes schwer, schwerer, als man beim Lesen oder Anhören desselben glauben möchte, und erst bei der Anwen­dung finden wir, daß in den meisten Fällen eine außergewöhnliche Kraft des Willens und der Er­gebung dazu gehöre, um sich diese Tugend anzu­eignen. Aber die große Seele findet einen Genuß im Kampfe; erstarkt immer mehr beim Empor­klimmen bis zur höchsten Stufe der Vollkommen­heit; und ist sie dort angelangt, so sieht sie wohl­gefällig auf die überstiegenen Hindernisse, fühlt eine unsägliche Wonne über ihre erprobte Kraft und ruft entzückt aus: „Je schwerer der Kampf, desto herrlicher lohnet der Sieg!" — Aber, mein junger Freund! Das ist ein Genuß, der nur Demjenigen zu Theil wird, der einen wahren

Seelenkampf, einen Kampf mit sich selbst und seinen Leidenschaften glücklich überstanden hat. — Ihr redet von der Liebe zum Vaterlands und zu unfern Mitbürgern! Wohl stnd das Pflichten, die dem Manne heilig sein müssen und zu Opfern aller Art auffordern — aber auch die Klugheit will gehört werden, und wir müssen wohl erwägen, was sie uns im gegebenen Falle gebietet; Ihr wollt Rache nehmen und das Blut Eures ermorde­ten Freundes sühnen! Ich frage abermals: zu welchem Zwecke? Meint Ihr etwa, der Geist des erschlagenen Jünglings werde wohlgefälliger auf Euch herabsehen, wenn Ihr dem Höchsten vor­greifet und Eure Hände mit Blut .beflecket? Und unser Vaterland — wird ihm damit ein Dienst geleistet werden, wenn ihr den Feind reizet und die Bedrückungen und Verfolgungen noch ver­mehrt? — Laßt daher ab von Eurem Vorhaben und fügt Euch mit Geduld in das Unabänderliche. Dies ist mein Rath, um dessen Befolgung ich Euch bitte."

„Wir danken Ihnen für die anempfohlene Mäßi­gung," sagte Reinhold, „denn obwohl ich am Härtesten betroffen wurde, fo sagt mir doch mein Alter und die mit ihm verbundene Ruhe, daß wir durch unzeitige Widersetzlichkeit das Uebel noch vergrößern würden. Ich gebe Ihnen mein Wort, daß ich mit aller Kraft dahin wirken werde, unsere Mitbürger von der Nothwendigkeit dieses Ver­haltens zu überzeugen.