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Sonnabend den 5. Juli

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Erstes Blatt.

O Sonntagsruhe und Sonntagsfreude.

In einer ihrer letzten Nummern behandelt die ,Nordd. Allg. Ztg.' in Erwiderung auf einen Ar­tikel des .Neichsboten' das Thema der Sonntags­ruhe in Verbindung mit der Sonntagsfreude. Wir lassen die unterliegenden speciellen Fragen an und für sich bei Seite; es handelte sich nämlich um die Eisenbahnextrazüge an Sonn- und Feier­tagen, deren Benutzung von dem .Reichsboten' viel­mehr für eine Hetzerei, als für eine Erholung er­klärt wird, während die ,Nord. Allg. Ztg' sie als ein Bedürfniß der weniger bemittelten Klassen der großen Städte ansieht.

Der Artikel des offiziösen Blattes beginnt mit den auf hohem Kothurn einherschreitenden Sätzen: „Es ist eine Eigenthümlichkeit des deutschen Geistes, daß er, von einem an sich großen, schönen und fruchtbaren Gedanken erfaßt, die praktische Verwerthung desselben allzu leicht über der bis in die äußersten Konsequenzen verfolgten doktrinairen Ausgestaltung*krus den Augen verliert. Eine neue Bestätigung alter Erfahrung geben die aus ver­schiedenen Anlässen angeregten Forderungen der Sonntagsruhe!" Der langen Rede kurzer Sinn ist der, daß die Forderungen der für die bessere Wahrung der Sonntagsruhe Eintretenden nach Lage der heutigen Verhältnisse zu weit gehen. Ebensowenig wie wir selbst die Absicht haben, in diesem Artikel das von anderer Seite so oft und mustergültig behandelte Thema der Sonntags­heiligung weitläufig zu erörtern, haben wir von der ,Rordd.' eine detaillirte Erörterung aller einschlägigen Fragen erwarten können. Jedoch darf man billig verlangen, daß ein Blatt von der Bedeutung und den Instruktionen des Pindter- schen Organes diese wichtige Frage etwas weniger von dem modernen Standpunkte der „Humanität" und etwas mehr von dem religiösen Standpunkte und nach Maßgabe der aus ihm hervorgehenden Pflichten betrachtet. Da heißt es zwar: „Gött­liches Gebot und menschliches Bedürfniß geben ihr den Charakter einer Pflicht und einer Forderung der Humanität; aber wie weit geh:n die Auf­fassungen und Folgerungen selbst Derjenigen aus­einander, welche die Pflicht wie den Humanitäts­anspruch anerkennen!" Mit den zwei Worten „Gött­liches Gebot" ist aber auch die religiöse Seite der Sache ganz abgethan. Die folgenden Ausführungen gehen lediglich und allein von dem Humanitätsstandpunkte aus, und gipfeln in den Sätzen, daß man dem Publikum die Quellen seiner Sonntagsfreuden nicht verstopfen dürfe, daß deßhalb ein strenger Sonntagsdienst der Eisenbahnbetriebsbeamten nöthig sei. Wie sich mit der letzteren Forderung die auch i den Eisenbahnbeamten „gewiß gegönnte" Sonn­tagsruhe und Sonntagsfreude vereinbaren läßt, verstehen wir übrigens nicht. Noch weniger ver­stehen wir aber, daß eben nur die beiden Stich­worte „Sonntagsruhe" und „Sonntagsfreude" be- | tont werden, von dem „Sonntagsgottes. , «dienst" ist gar keine Rede. Leider hat dieser | Mangel wohl darin seinen Grund, daß der Pro­testant eine Verpflichtung zum Sonntags- ; gottesdienst gar nicht Limt, wenigstens nicht in i dem katholischen Sinne. Aber zu. einer Zeit, wo > auch von protestantischer Seite immerzu von der Nothwendigkeit der religiösen Hebung und Besse­rung des Volkes die Rede ist, sollte ein Regie­rungsorgan die religiöse Seite der Sonntagsfeier nicht so ganz ignoriren. Sorge man zunächst da­für, daß die katholischen Bahn- und sonstigen Be­amten, daß die katholischen Fabrikarbeiter u. s. w. 1 die gesetzliche Garantie erhalten, daß sie an jedem

Sonntage wenigstens ihrer strengen religiösen Pflicht nachkommen können, lege man aber auch den evangelischen Angestellten gegenüber auf diese wichtigste, weil heiligste Seite der Sache em größeres Gewicht. Die Frage der Sonntags­ruhe ist gewiß auch eine eminent wichtige, durch ihre Lösung im rechten Sinne würde zugleich ein Stück sozialer Frage gelöst. Aber der Sonntags- gottesdienst muß doch immer in einem Staate, in dem gerade jetzt so viel von christlich-sozialen Pflichten die Rede ist, die erste Stelle einnehmen, die Sonntagsfreude, welche besonders in den großen Städten oft genug eine sehr zweifelhafte ist, da­gegen die letzte. Daß in der Besprechung der ,Nordd.' die religiösen Pflichten neben den welt­lichen Annehmlichkeiten gar keine Stelle finden, ist sehr zu beklagen, eine Entschuldigung dafür gibt es nicht, die Erklärung liegt eben in der „aufge­klärten" Richtung des Herrn Verfassers, der aller­dings eine Phrase von „göttlichem Gebot" zu machen versteht, jedoch die Quintessenz dieses gött­lichen Gebotes nicht zu begreifen scheint.

Die Sage vom Rattenfänger von Hameln und ihre Deutung.*)

Genau an Jahr und Tag gebunden pflegen fabelhafte Ereignisse nicht zu sein; frei von zu enger zeitlicher Schranke in der Phantasie des Volkes mehr zu schweben als zu stehen. Anders der Pfeifer von Hameln, dessen Andenken man in diesen Tagen des 28. und 29. Juni in der alten Weserstadt, dem Schauplatz seines zaubermächtigen Wirkens, in einem Stadtseste feierte. Anno 1284, am Tage Jo­hannis et Pauli, 26. Juni, war es nach urkundlicher und inschriftlicher Ueberlieferung, daß „ein Piper mit allerley Farve bekleidet", 130 Hameln'sche Kinder in den Calvarien- oder Coggenberg geführt hat. Das kam aber so: Die Stadt war von Ratten und Mäusen schwer heimgesucht. Da erschien ein fremder Pfeifer und erbot sich, die immer ernster werdende Plage zu beseitigen. Er blies so wunder­bare Weisen auf seiner Flöte, daß alle Ratten und Mäuse hinter ihm herliefen und ihm bis in die Weser nachfolgten, wo sie ertranken. Als man nun aber dem Fremdling den bedungenen Lohn nicht auszahlte, erschien er am nächsten Sonntag, da gerade alle Erwachsenen in der Kirche waren, wieder in Jägertracht mit rothem Hut und schreck­lichem Angesicht. Er blies so herzbewegend in den Gassen, daß alle Kinder ihm folgten. Er führte sie zum Osterthor hinaus an den Fuß eines Berges, der sich aufthat und mit ihnen verschwand. Ein äußerlich der Sage angefügter Zusatz will, daß in Siebenbürgen die Kinder wieder zu Tage gekommen seien und dieses ferne Land mit Deutschen sächsischen Stammes bevölkert haben.

Einen auffälligen Stolz auf die Sage hat man am Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts in Ha­meln entwickelt. Aus dieser Zeit stammen die Inschriften an mehreren Häusern, welches das Datum mit der kurzen Angabe der Kinder-Entführungen enthalten, auch ein Fenster in der Marktkirche mit der Darstellung des Pfeifers. Dies ist offenbar die Zeit, wo die Sage, nachdem sie an Ort und Stelle ihre Ausgestaltung erfahren hatte, schnell über­all bekannt geworden war. 1577 war die Geschichte vom Rattenfänger zum ersten Male im Druck in die Welt ge­gangen: in Johann Weier's Werk „lieber die Blendwerke böser Geister" (de praestigiis daemonum). Schnell fand sie jetzt ihren Weg in Chroniken und Compendialwerke, und in Hameln selbst kam ein Schriftkundiger, ein des Ruhmes seiner Vaterstadt Beflissener, der Zutritt zu dem "Aathsarchiv gehabt haben muß, auf den Gedanken, den so­genannten Donat, ein altes, Stadtbuch mit Statuten des Rathes, zum Zeugen für die Wahrheit des Auszuges der Kinder zu stempeln. Er schrieb nämlich bei mehrer» in diesem Pergament-Codex enthaltenen Urkunden des 14. Jahrhundert neben das Jahr der christlichen Aera die Worte: „na User kinder uthgang" mit je einer Jahrzahl, die allerdings weder einzeln genommen noch unter ein­ander genommen, einen Sinn geben. Auf diese Fälschung ist das Gerücht zurückzuführen, das auch in Stadtbe­schreibungen von Hameln Eingang gefnnden hat, die Ha­melner hätten öffentliche Urkunden nach Jahren seit dem Auszuge der Kinder datirt, also ein Aera auf jenes un­glückliche Creigniß gegründet. Lange hielt indeffen diese Freude an dem Besitz einer Ortssage, wenn auch schauer­lichen Inhaltes, nicht an. In dem nunmehr anhebenden gelehrten Für und Wider steht der Rath auf der Seite der Skeptiker, welche das Ganze für eine müßige Er-

*) Nach einem Aufsatze von Otto Langlotz in der .Franks. Ztg.'.

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dichtung erklären. 1654 gab Samuel Erich, „Diener vom Wort Gottes zu Wallensen" (Dorf bei Hameln) seinen Exodus Ilamelensis (Hameln'scher Auszug) heraus. Das umständliche Werkchen sucht zu erweisen, daß der Auszug „kein Gedicht, sondern eine wahrhaftige Geschicht sei". Der Pfeifer ist dem gläubigen Pastor ein Zauberer, der mit dem Teufel im Bunde steht, wie denn schon Johannes Weimer ihn für den Teufel selbst erklärt hatte. Damit ist aber nach Erich's Ansicht auch der Kontraktbruch der Rathsherren gerechtfertigt. Er sagt wiederholt, es sei un­billig, wenn man sich einbilde, es gereiche Denen von Hameln zu böser Nachrede, daß die Kinder ihren Vorfahren also „elendiglich entführet" worden. Ein Senator Na­mens Spilcker verfaßte einen Gegenbericht, in dem an den Zeugnissen der Sage eine vernünftige Kritik geübt, speziell schon jene von einem „Schalck" herrührende Datirung nach der Kinder Ausgang als Fälschung nachgewiesen wurde. Wir sehen aus diesem Gegenbericht auch, daß Erich mit seinem Buch in direkten Gegensatz zu einem das Jahr vorher an den braunschweigischen Hof gesandten Bericht des Rathes sich gestellt hatte.

An der Schwelle der neuen Zeit steht eine Aeußerung von Leibnitz. Der große Philosoph und ebenso große Histo­riker, der jedem Objekt Licht brachte, auf das er die Strah­len seines Geistes fallen ließ, hat auch die Geschichte vom Rattenfänger sich durch den Kops gehen lassen. War er doch seit 1646 in dem nahen Hannover, zunächst als Bib­liothekar, dann in höheren Würden. Der berühmte Numis­matiker Toinard bat ihn um Nachricht über die Hameln'sche Zeitrechnung nach dem Auszug der Kinder. Leibniz ant­wortet, daß er nichts darauf Bezügliches gefunden habe, und fügt ganz nebenbei im leichten Briefstil hinzu, er glaube, daß der Fabel ein historisches Ereigniß zu Grunde liege: es sei die Zeit der Kinder-Kreuzzüge. Leicht habe bei der in Folge einer solchen eintretenden Verwirrung ein Verführer eine Schaar Kinder auf die Seite bringen können.

Eine kleine Schrift, welche 1749 der Garnisonprediger Fein in Hameln herausgab, ist klar und elegant geschrie­ben und manipulirt sehr geschickt mit den Jahreszahlen auf einem Jnschriftenstein, der damals am neuen Thore stand, jetzt aber in der Krypta der Münsterkirche sich befindet. Er läßt diesen Stein, den man vielleicht für die älteste direkte Urkunde der Sage zu halten hat, für 1259 statt 1284 als Datum des unglücklichen Auszuges plaidiren und deutet die Sage auf die in dieses Jahr fallende, für Hameln un­glückliche Schlacht bei Sedemünder. Indessen bleibt unbe­greiflich, wie in der kurzen Zeit von der Errichtung jenes Steines an (1531) bis zur Herstellung der übrigen in der Stadt befindlichen Inschrift die richtige Zahl völlig sollte vergessen sein, von anderen Einwänden zu geschweigen. Roch die „Zeitschrift des historischen Vereins für Nieder- sachsen" von 1880 enthält einen Aufsatz von Or. Dörries in Hameln, welche für den einen Theil der Sage auf Fein zurückgreift.

In unserer Zeit ist die Sage ein Gebiet der wissen­schaftlichen Forschung geworden, auf dem man nicht, selbst nach der Nachweisung eines historisch-faktischen Kernes, alle übrigen Elemente als unnützen Vorstellungsplunder und Bewußtseinsballast bei Seite wirft, sondern als würdigen Gegenstand der Betrachtung und Forschung gelten läßt. Jakob Grimm's „Deutsche Mythologie" hat in großartiger Weise gezeigt, daß die alten Volkssagen kein untergeord­neter Haufe zufällig entstandener phantastischer Vorstellun­gen sind,- sondern daß in ihnen und zum Theil auch in der Volkssitte die reichliche Quelle der einheimischen Mytho­logie fließt. Die Forschung hat sogar unzweifelhaft gezeigt, daß wir im deutschen Volksglauben noch Ueberlieferungen aus indo-germanischer Urzeit antreffen.

Wenn nun bei solcher Einsicht das Auftreten einer und derselben Sache an mehrer», oft weit entlegenen Orten nicht anders zu erklären ist, als daß unter günstigen lo­kalen Bedingungen gerade dieses Stück der alten mythi­schen Vorstellungen vorzugsweise in's Bewußtsein herauf­gehoben und, an gewisse Oertlichkeiten, vielleicht auch an gewisse Zeitpunkte gebunden, immer wieder in's Gerücht niß gerufen und festgehalten wurde: so haben wir in einer Ortssage nun nicht mehr in der eigenthümlichen Weise des vorigen Jahrhunderts jeden einzelnen mythischen und wun­derbaren Zug als die Allegorie von etwas faktisch Ge­schehenem zu deuten. Vielmehr kann zwar ein einzelnes historisches Ereigniß der Anlaß zur Wiederbewußtmachung einer uralt mytischen Vorstellung gewesen sein; doch er- > weist sich bei der Gestaltung der Rebenumstände sein Ein- । fluß als untergeordnet. In dieser Beziehung trifft der Vortrag von Dörries das Richtige. Ist doch der Pfeifer, der die Kinder entführt, auch im Harz zu Hause in Gestalt eines Dudelsackbläsers, der von Haus zu Haus zieht. In jedem Hause, vor dem er pfeift, stirbt ein junges Mädchen und folgt ihm, bis er 50 Mädchenseelen hinter sich hat. Zu Belfast in Irland — also auf keltischem Boden — er­zählt man von einem Dudelsackpfeifer, der die Kinder in i einen von selbst sich öffnenden Berg lockt. Ganz Aehn- liches erzählt man außerdem an vielen Orten Mittel- und

1 Süddeutschlands.