1884
Fuldaer
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Inserate: Die vierspaltige Zeile oder deren Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg-, bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.
Erstes Blatt.
Wohin sind wir gekommen?
In der ,Westfäl. Volksztg.' veröffentlicht der Amtmann von Gall folgende Bekanntmachung: „Zur Sicherung der Personen weiblichen Geschlechts richte ich an alle Eltern, Landwirthe und sonstigen Dienstherrschaften des Amtsbezirks Bochum I (Nord) die Aufforderung, die ihnen untergebenen Personen weiblichen Geschlechts ohne Begleitung nicht auf dem Lande umhergehen bezw. arbeiten zu lassen." Die Bochumer Gegend war zur Zeit wegen der vielen dort vorgekommenen Lustmorde geradezu berüchtigt geworden. Die vorliegende Bekanntmachung bezieht sich nun zwar nicht auf Vorgänge in unmittelbarer Nähe von Bochum, sondern auf die beiden schrecklichen Lustmorde, welche in der allerjüngsten Zeit zu Rynern bei Hamm und zu Brackwede bei Bielefeld an Mädchen verübt worden sind. Allem Anscheine nach ist wenigstens der eine Thäter in Gewahrsam gebracht. Diesen schauderhaften Sittlichkeitsverbrechen auf freiem Felde, mit darauffolgender Ermordung der unglücklichen Opfer, reiht sich aus der jüngsten Zeit eine ganze Kette von ähnlichen Unthaten an, die bald in diesem, bald in jenem Theile Deutschlands verübt wurden. In Unterfranken sind unlängst zwei solcher Fälle vorgekommen, eines der Scheusale wurde bereits in Würzburg zum Tode verurtheilt. Bei Nörten in Hannover ist schon seit dem 13. Mai eine Dame spurlos verschwunden, die wahrscheinlich auch diesem „modernen" Verbrechen zum Opfer gefallen ist. Wir könnten das Lustmord-Register des letzten Halbjahres noch erheblich ausdehnen, da seit dem Dezember v. I., soweit wir feststellen konnten, nicht weniger als 17 Frauenmorde in augenscheinlich unsittlicher Absicht in Deutschland vorgekommen sind. Gottlob sind noch viele Gegenden Deutschlands von dem Gifthauch des schändlichsten allen Verbrechen verschont geblieben, aber fast jede Woche bringt Kunde von einer neuen Unthat in irgend einer bisher für sicher und gefahrlos gehaltener Gegend. Der allerneueste Fall der Ermordung einer wehrlosen Frau am Hellen Tage, inj einer viel von Menschen fcequentirten Gegend mußte aus dem herrlichen Fleckchen Erde in der Umgebung der romantischen Ruine Heisterbach, im Herzen des Siebengebirges sich ereignen. Dort wurde im Walde die Frau eines angesehenen Kölner Rechtsanwalts, die sich für einige Augenblicke von ihren Kindern getrennt und auf einer Bank Ruhe gesucht hatte, meuchlings überfallen, ihrer Baarschaft beraubt und durch mehrere Schläge auf den Kopf niedergemacht. Den Umständen nach nimmt man auch hier ein gleichzeitiges Verbrechen gegen die Sittlichkeit an. Dieser Raubmord ist am Morgen nahe der in Touristenkreisen sehr bekannten und berühmten Straße von Oberdollendorf nach Heisterbach verübt worden, und zwar an einer Dame, die mit ihrer Familie in dem nahen Oberkaffel eine Villa bewohnt. Man hatte Anfangs allgemein die Ueberzeugung, daß das friedliche, harmlose Völkchen im Siebengebirge keinen einer solchen That fähigen Menschen unter sich birgt, nun hat aber die Ergreifung des Thäters diese Illusion zerstört, und deshalb wirft der schreckliche Fall einen schwarzen Schatten auf den bei Touristen und Sommerfrischlern so beliebten freien, ungezwungenen Verkehr im Siebengebirge. Dort ist es bisher, ebensowenig wie in der einsamen Rhön oder im stillen Lahn- oder Ahrthal, Niemanden beigefallen, lustwandelnden oder in Geschäften des Weges gehenden Frauen und Mädchen einen schützenden Begleiter mitzugeben. Man hielt eben einen Fall, wie den vorgekommenen, in der von braven, offenherzigen und biederen Menschen
bewohnten Gegend für undenkbar. Nun steht die Gegend vor der grausen Wirklichkeit, und wenn auch durch die Ergreifung des Thäters der auf den Menschen ruhende Alp in etwa erleichtert ist, so bleibt doch jedenfalls für lange Zeit ein gewisses ängstliches Gefühl für viele Besucher des schönen Gebirges bestehen. In dem letzteren Falle hat sich leider herausgestellt daß ein in der Gegend gebürtiger Mensch die Schandtbat verübt hat. Fragt man aber im Allgemeinen: Wer sind diese unmenschlichen Kreaturen, die in ihrer feigen, niederträchtigen, ehr- und schamlosen Gesinnung ihre Hand an ein wehrloses Weib legen, um ihr Ehre, Gut und Leben zu rauben? — so lautet die Antwort, in den meisten Fällen: herumtreibende, arbeitslose und arbeitsscheue Vagabunden, Menschen ohne festen Wohnsitz und ohne bestimmten Lebenszweck, die heute hier, morgen dort Rast machen, und deren ganzes Sinnen und Trachten darauf gerichtet ist, ohne Mühe und Sorgen in verhältnißmäßigem Wohlleben durch die Welt zu kommen. Die Vagabundenfrage hängt auf das Innigste mit der Frage der erschreckenden Abnahme der öffentlichen Sicherheit und insbesondere des öffentlichen Schutzes der weiblichen Ehre zusammen.
Die Vagabundenfrage steht seit einiger Zeit fast allenthalben in Deutschland auf der Tagesordnung, und in den meisten deutschen Gauen werden die anerkennenswerthesten Anstrengungen zur Verminderung der Vagabundenplage gemacht. Aber alle die seither getroffenen Einrichtungen haben dem Uebel bisher nur zu einem kleinen Theile steuern können. Als jüngst im Westfälischen kurz nacheinander die oben erwähnten zwei Mädchenmorde und außerdem noch zwei weitere im Freien verübte Sittlichkeitsattentate vorkamen, hieß essofortim Volke, die Arbeiterkolonie Wilhelmsdorf führe all' das schlechte und vagabundirende Gesindel im Zuzug und Abzug durch die Gegend, es sei dort zu einer wahren Landplage geworden. Wird es an anderen Orten nicht gerade so werden? Wird es überhaupt möglich sein, dem eigentlichen unstäten Umherziehen von Ort zu Ort durch die jetzt allenthalben in's Auge gefaßten Mittel ein Ziel zu setzen? Wir werfen diese Fragen hier nur kurz auf, um zu einer nähern Erwägung derselben den Anstoß zu geben. Ferner fragen wir: Weßhalb hat man sich fast überall, wo über Arbeiterkolonien berathen und beschloffen worden ist, protestantischerseits so sehr gegen eine konfessionelle Scheidung der bes- serungsbedürftrgen Vagabunden gewehrt? Würde der geistliche Zuspruch, die priesterliche Ermahnung, welche in der Welt schon so viel Großes gewirkt hat, nicht auch hier bei Manchen auf guten Boden fallen, sie zu einem ordentlichen Leben zurückzuführen ? Wir Katholiken haben zu unserer Religion und ihren Dienern das feste Vertrauen, daß sie mit Erfolg auch vielen heruntergekommenen Vagabunden den Weg zum Heile zeigen würden; es scheint fast so, als ob die protestantische Geistlichkeit hier und dort geradezu Angst hätte vor den nachweislich befferen und gründlicheren Erfolgen des katholischen Klerus. Sonst könnten wir uns wenigstens nicht erklären, warum von einer kon- feffionellen Einwirkung auf die Vagabunden Abstand genommen werden soll.
Deutschland wird, wenn die Zunahme der Lustmorde, der Sittlichkeitsverbrechen überhaupt und der heute so wohlfeilen Mordthaten und Todt- schläge in vem bisherigen Maße fortschreitet, bald zu einer traurigen Berühmtheit in diesem bösen Genre gelangen. Die Schuld liegt nur an der seit dem Kulturkampf so stark herangewachsenen Religionslosigkeit und Unmoralität der weitesten Kreise, an der noch so vielfach geübten Duldung des Lasters, an dem Mangel an hinreichenden
geistlichen Kräften zur Wiederbekehrung des Volkes. Möge die Regierung den Kulturkampf ganz und gar beseitigen, dann wird es schon bald mit der Sittlichkeit wieder beffer bestellt sein.
Aus Stabt, Provinz und Nachbargebiet.
Fulda, Sonnabend, 21. Juni.
* (Vakante Stellen für Militäranwärter im Bereiche des 11. Armee-Korps). Stationsort wird bei der Einberufung bestimmt, König!. Eisenbahnbetriebsamt Altena, 8 Schaffner-Aspiranten, je 65 M. Remuneration monatlich, steigend. Frankfurt a. M., Oberlahnstein und Limburg, Bezirk des Königl. Eisenbahnbetriebsamt Wiesbaden, Rangirmeister-Aspiranten, anfänglich je 75 Mk. monatlich, steigend. Kaffel, Postamt, Packetträger, 700 Mk. Gehalt jährlich und 180 Mk. Wohnungsgeldzuschuß. Blankenhain, Direktorium des Karl-Friedrich-Hos- pitals, Hilfswärter bei Geisteskranken und Siechen, 220 Mk. jährlich und freie Station. Oranienstein, Kommando des Kadettenhauses, 2 Revieraufwärter, 720 Mk. Gehalt jährlich, freie Wohnung, Feuern lg und Licht für eine Familie. Näheres bei den Bezirksseldwebeln.
— Im Herbste dieses Jahres werden diejenigen Landwehrmänner, welche vom 1. April bis 30. September 1872 in den Militärdienst eingetreten sind, zum Landsturm übergeführt. Zur selben Zeit werden die im Jahre 1877 vom 1. April bis 30. September eingetretenen Mannschaften zur Landwehr übertreten. Zu beiden Veränderungen bedarf es jedoch eines entsprechenden Vermerks in dem betreffenden Militärpaffe.
— (Postalisches.) Nach einer Bekanntmachung des Reichspostamtes ist denjenigen Ländern des Weltpostvereins, nach welchen Postkarten mit Antwort abgesandt werden können, gegenwärtig auch Japan beigetreten. Das Porto für derartige Postkarten nach Japan beträgt 20 Pfg. — Vom 15. Juni ab können aus Deutschland nach Salonichi, Beirut und Smyrna, sowie umgekehrt, Zahlungen bis zum Betrage von 500 Franken im Wege der Postanweisung bewirkt werden. In Deutschland erfolgt die Einzahlung unter Anwendung des für den internationalen Verkehr vorgeschriebenen Postanweisungs-Formulars. Der auszuzahlende Betrag ist auf dem Formular in der Frankenwährung anzugeben; die Umrechnung auf den in der Markwährung einzuzahlenden Betrag wird durch die Aufgabe-Postanstalt besorgt. Die im Voraus zu entrichtende Gebühr beträgt 20 Pfennige für je 20 Mark oder einen Theil von 20 Mk., mindestens jedoch 40 Pfennige. Der Abschnitt der Postanweisung kann zu schriftlichen Mittheilungen jeder Art benutzt werden.
— Mit Rücksicht auf die nahe bevorstehende Feriensaffon wird das Publikum von kompetenter Seite dringend ersucht, die Feststellung seiner Rundreisetouren und Bestellung der — festen oder kombinirbaren — Rundreisebillets nicht bis zum letzten Augenblick aufzuschieben, sondern dies bei Zeiten, am besten schon jetzt zu bewirken, da andernfalls die prompte Erledigung, namentlich da, wo die Bestellungen Rückfragen, schriftliche Korrespondenzen oder mündliche Erörterungen noth- wendig machen, sehr erschwert und geradezu in Frage gestellt wird. Es könnte sonst eintreten, dich Klagen über die Einrichtungen des Rundreise- billetverkaufs, welche bisher zu Unrecht und in leicht erkennbarer Tendenz in Umlauf gesetzt wor- den sind, eine gewisse, aber lediglich durch das Publikum selbst verschuldete Berechtigung erlangen.
— Der Unterrichtsminister stellt es, um vorgekommenen Mißständen zu begegnen, den wiffen- schaftlichen Prüfungskommissionen anheim, ob sie nicht in den Fällen, in welchen bei nachgewiesener allgemeinen Bildung die Lehrbefähigung für Prima in zwei Hauptfächern dargethan ist, von der voll-