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1884

Sonnabend, den 31. Mai

Fuldaer

Vie »Fuldaer Rettung- er,Heini tSglrch, Sonn- und Feiertage ausgenommen. Vierteljährlicher Abonnem^sprnsohn-BmnqerlohnundB-stellgeld: 1 SH. 50 Pfg-, mit der belletristischen Wochenbeilage »Sterne UM» Blumen' m Fulda 1 SH. 70 ^fg., auswärts 1 St. 75 Pfg.

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Zweites Blatt.

G Pfingsten.

^Wer freut sich nicht, wenn das Pfingstfest wie­der vor der Thür steht, und in dem rastlosen Wogen und Schaffen der Welt jene kurze Rast und Ruhe eintritt, welche allen unseren großen christlichen Festen eigenthümlich ist und sie auch vom rein menschlichen Standpunkte Jedermann so lieb und werth macht! Das Pfingstfest begegnet heutzutage einer doppelten Auffaffung. Dem gläu­bigen Gemüthe ist es vor allem die hohe kirch­liche Erinnerungsfeier an die Ausgießung des hei­ligen Geistes über die Apostel und Jünger in Jerusalem. Dem modernen Unglauben sowie dem religiösen Jndifferentismus ist es nichts weiter als ein liebliches, Freude und Erholung spendendes Frühlingsfest, geschaffen zu Vergnügungsreisen, Familien- und Volksfesten in Wald und Flur, zu Ausflügen und zum Naturgenuß. Wer das Pfingst­fest im Sinne der Kirche mit rechter Sammlung und Andacht zu feiern weiß, und so das göttliche, kirch­liche Gebot hoch über alle irdischen Rücksichten und An­schauungen stellt, dem soll es wahrlich durchaus nicht verwehrt sein, zu geeigneter Zeit und in geeigneter Weise an den Pfingsttagen auch der Erholung und dem erlauben Natur- und Lebensgenuß obzuliegen. Im Gegentheil ist der Verkehr in der jetzt so schö­nen, lachenden und duftenden Gottesnatur, die Er­frischung und Ausspannung der durch Arbe it, durch körperliche oder geistige Anstrengung erholungsbe­dürftigen menschlichen Kräfte nicht genug anzura- then. Denn abgesehen von den großen Vortheilen für das allgemeine Wohlbefinden, für die Erhöhung der Arbeitskraft und Arbeitslust, ist nichts geeig­neter, uns die Größe und Allmacht, die Liebe und fürsorgliche Güte des allmächtigen Schöpfers klarer, greifbarer und eindringlicher vor Augen zu führen, als der Anblick und Genuß der im vollen Glanze prangenden Vegetation und die Beobachtung des bis in's Kleinste mit staunenerregender Zweckmäßigkeit eingerichteten Lebens der Pflanzen- und Thierwelt. Während diese Auffaffung den Menschen mit erhabene- rem Schwünge zu Gott hinauszieht, ist der in der mo­dernen Welt so stark und so allgemein verbreitete rein menschliche Naturkultus nichts anderes, als eine vom Materialismus angehauchte, am letzten Ende zur Sünde und Verderbtheit hinabziehende Pflege der sog. natürlichen Sinnlichkeit. Leider huldigen diesem gefährlichen Kultus selbst solche Menschen, welche ihren Glauben noch nicht oder noch nicht ganz verloren haben, denen aber die Religion trauriger Weise eine Nebensache geworden ist. Die Genuß- und Vergnügungssucht ist ja ein wesentlicher Grund­zug unserer Zeit, und dieses Produkt einer materia­listischen Weltanschauung hat auch bei der großen Maffe derer seine Anhänger und Verehrer, die von den Lehren des Materialismus in ihren letzten Konsequenzen gewiß nichts wiffen wollen.

Das hl. Pfingstfest mahnt uns vor allem zu einer Erorschung unseres eigenen Herzens, ob nicht auch wir bisweilen dem schlimmen Geiste der Ver­neinung. dem Geiste der religiösen Gleichgültigkeit und der Sucht nach irdischen Freuden und Ge- nüffen Einlaß gewähren. Das wahre Christenthum verlangt vor allem einen lebendigen, festen Glauben, dann aber auch energische Bekämpfung aller bösen Triebe und Leidenschaften, Entsagung, Opferwillig­keit, Nächstenliebe. Allen diesen Anforderungen kann aber nur der entsprechen, dem der hl. Geist mit seinen göttlichen Gaben zur Seite steht, denn aus uns selbst vermögen wir nichts. —

In der politischen Welt ist augenblicklich die charakteristische Ruhe der großen Feiertage eingetre- len; aber es ist keine eigentliche Ruhe, es ist nur

eine kurze Rast, kein Friede im Kampfe, sondern nur ein kleiner Waffenstillstand. Die heutige Lage Europas, das gräßliche Ueberhandnehmen der ge­fährlichsten Umsturzlehren und Umsturzpläne macht es den Vertretern der Ordnung und der echten christlichen Gesittung mehr als je zur Pflicht, im Kampfe aegen diesen alles verneinenden, im wahren Sinne des Wortes teuflischen Geist fest zusammen­zustehen und zu kämpfen nicht nur gegen Anar­chisten und Revolutionäre, die Exekutivorgane der modernen kirchen-, staats- und menschenfeindlichen Lehren und Doktrinen, sondern auch gegen ihre in äußerlicher Unschuld und Harmlosigkeit auftreten, den Vorkämpfer auf den Lehrstühlen, in den Par­lamenten und Verfammlungen und im täglichen Leben. Wer diesen heiligen Kampf um die höch­sten Güter der Menschheit im edlen Sinne und in der rechten Auffassung unternimmt, dem wird der hl. Geist, dem werden die wunderbaren Gaben des Pfingstfestes gewiß nicht fehlen zur Erfüllung seiner Pflicht. Leider glaubt der größte Theil derer, welche auf die Geschicke und die Gesetzgeb­ung der Völker einen bestimmenden Einfluß haben, ohne Gott und göttliche Gnade, ohne die Hülst des hl. Geistes, ohne Glauben und ohne Kirche ihren Pflichten genügen zu können. Daher auch die Unstätigkeit,' die Verwirrung und Planlosigkeit in der Gesetzgebung der meisten Länder Europas, daher die Toleranz gegen Sittenlosigkeit und Laster­haftigkeit und die Gleichgültigkeit oder gar die maßlose Intoleranz gegen die Kirche, ihre Diener und ihre Einrichtungen. Wir aber, die wir auf die Macht der Religion und auf die Kraft der übernatürlichen Gaben des hl. Geistes vertrauen, wollen nicht verzagen und ohne Unterlaß unsere Gebete zum Himmel senden, damit der hl. Geist die Fürsten, die Großen und Mächtigen der Erde erleuchte und ihnen einen Ausweg zeige aus diesem Labyrinth des JrrthumS und der Lüge._________

Deutsches Reich.

Fulda, Sonnabend, 31. Mai.

* Wie die .Rhein. Wests. Ztg.' vernimmt, plant die preußische Regierung ganz ernstlich die Aus­dehnung der Verwaltungsreform auf die Provinz Hessen-Nassau. Jn dernächften Woche werden sich zum Zweck der Information an Ort und Stelle und zur Besprechung mit den maßgebenden Persönlichkeiten der genannten Pro­vinz der Minister des Innern Herr v. Puttkamer und der Unterstaatssekretär des Innern Herr Herr- furth mit Geheimrath v. Bitter nach Kaffel begeben.

— Der dem Bundesrath -orgelegte Entwurf eines Ge­setzes, die Besteuerung des Zuckers betreffend, hat nachstehenden Wortlaut: Artikel 1. Die §§ 1 und 3 des Gesetzes vom 26. Juni 1869, die Besteuerung des Zuckers betreffend (Bundesgesetzblatt S. 282), treten mit dem 1. August 1885 außer Kraft und werden durch folgende Be­stimmungen ersetzt:

§ 1. Die Rübenzuckersteuer wird mit 1,80 SH. von 100 Kilogramm der Zuckerbereitung bestimmten rohen Rüben erhoben.

§ 2. Bei der Ausfuhr von Zucker über die Zollgrenze oder bei dessen Niederlegung in öffentlichen Niederlagen wird, wenn die Menge wenigstens 500 Kilogramm beträgt, eine Steuervergütung nach folgenden Sätzen für 100 Kilo­gramm gewährt:

a) für Rohzucker von mindestens 88 pCt Polarisation und für raffinirten Zucker von unter 98, aber mindestens 88 pCt. Polarisation 18 SH.,

b) für Kandis und für Zucker in weißen, vollen, harten Broden, Blöcken, Platten oder Stangen, oder in Gegen­wart der Steuerbehörde zerkleinert 22,20 SH.,

c) für allen übrigen harten Zucker, sowie für allen weißen trockenen (nicht über 1 pCr. Wasser enthaltenden) »ucker in Krystall-, Krümel- und Mehlform von mindestens 98 pCt. Polarisation 20,80 SH.

Der Bundesrath hat die Zollämter zu bestimmen, über welche die Ausfuhr der unter a und c fallenden Zucker bewirkt werden kann. Derselbe ist auch befugt, zu bestim- nien, daß die bei der Ausfuhr von Zucker gegen Steuer-

t Vergütung abzugebende Deklaration auf den Zuckergehal nach dem Grade der Polarisation gerichtet werde.

Artilel 2. Vom 1. August 1885 ab treten an die Stelle der Bestimmung im § 11 Lit. b der von den Zoll­vereinsstaaten unter dem 23. Oktober 1845 vereinbarten Verordnung, die Besteuerung des im Jnlande erzeugten Rübenzuckers betreffend, die folgenden Bestimmungen: § 1. Die Inhaber von Rübenzuckerfabriken sind verpflich­tet, über ihren gesammtcn Fabrikationsbetrieb, insbesondere über die Menge und Art der verarbeiteten Zuckerstoffe und der gewonnenen Produkte nach den von der Steuerbehörde mitzutheilenden Mustern Anschreibungen zu führen, Aus­züge daraus in zu bestimmenden Zeitabschnitten der Be­zirkshebestelle einzureichen und die Anschreibungen, sowie die besonderen Fabrikbücher, welche etwa außerdem über den Verbrauch von Zuckerstoffen und die Produktion von Zucker geführt werden, den Obcrbeamten der Steuerver­waltung jederzeit auf Erfordern zur Einsicht vorzulegen.

§ 2. Die Inhaber von Zuckerraffinerieen, von Melaffe- entzuckerungs-Anstalten ohne Rübenverarbeitung und von Stärkezucker- oder Stärkesyrup - Fabriken sind verpflichtet, bis zum 1. August 1885, sofern aber die Anstalt erst später errichtet wird, innerhalb 14 Tagen vor der Eröff­nung des Betriebes, der Steuerhebestelle des Bezirks schrift­liche Anzeige von dem Bestehen der Anstalt zu machen. Desgleichen ist ein Wechsel in der Person des Besitzers oder eine Verlegung des Betriebes in ein anderes Lokal oder an einen anderen Ort binnen 14 Tagen schriftlich anzuzeigen, und zwar im Falle eines Ortswechsels mit Uebergang in einen anderen Steuerbezirk auch der Hebe­stelle des letzteren.

Die Inhaber der vorbezeichneten Anstalten unterliegen den im § 1 dieses Artikes hinsichtlich der Inhaber von Rübenzuckerfabriken ausgesprochenen Verpflichtungen.

Die Oberbeamten der Steuerverwaltung sind befugt, die im Absatz 1 bezeichneten Anstalten in der Zeit von Morgens 6 Uhr bis Abends 9 Uhr zwecks Kenntnißnahme vom Betriebe zu besuchen.

Artikel 3. Für Elsaß-Lothringen tritt die von den Regierungen der Zollvereinsstaaten unter dem 23. Oktober 1845 vereinbarte Verordnung, die Besteuerung des im Jnlande erzeugten Rübenzuckers betreffend, mit den durch das Gesetz vom 2. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 311) herbeigeführten Abänderungen sofort in Kraft.

• Berlin, 30. Mai. Der Kaiser begab sich heute Vormittag in bestem Wohlsein mit militäri­schem Gefolge nach Potsdam und nahm dort um 11 Uhr die Parade der Potsdamer Garnison im Lustgarten ab. Von den Fenstern des Stadtschlosses sahen die Großherzogin von Baden, die Kron­prinzessin mit ihren Töchtern, die Prinzessin Wil­helm mit ihren Söhnen und die Erbprinzessin von Meiningen der Parade zu. Der Kronprinz führte das erste Garderegiment, Prinz Wilhelm dessen erstes Bataillon vorbei. Das Wetter ist prachtvoll.

* Berlin, 30. Mai. Der Bunde srath hielt gestern eine kurze Sitzung, in welcher der Beschluß des Reichstags, eine Eingabe wegen Rück­erstattung zuviel erhobenen Zolles für gefügte Marmorplatten zur Berücksichtigung zu überweisen, zunächst zur Berathung an die Ausschüsse abge­geben wurde. Die Vorlage wegen Abänderung des Zolltarifs und der Entwurf des Zuckersteuer­gesetzes wurden gleichfalls den Ausschüffeu über­wiesen. Der Bundesrath bestätigte demnächst die bisherigen Mitglieder des Kuratoriums der Reichs­bank und ertheilte dem Gesetzentwurf betreffend den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren in der vom Reichstage beschloffenen Faffung feine Zustimmung. Das Gesetz wird dem Kaiser zur Vollziehung vorgelegt. Endlich wurde die mit den Niederlanden abgeschlossene Literarkonvention dem Bundesrath vorgelegt. Auch ist, wie der .Post' berichtet wird, Beschluß gefaßt, wer bei der Grund­steinlegung des neuen Reichstagsgebäudes am 9. Juni die Hannnerschläge ausführen soll. Dem Kaiser wird von einem Mitglied des Bundesraths Kelle und Mörtel, vom Präsidenten des Reichstags der Hammer überreicht werden.

* Berlin, 30. Mai. Die Fürstin Bismarck mit ihrem Sohne, dem Grafen Herbert, ist heute Nachmittag nach Friedrichsruh abgereift.

* Frankfurt a. M., 30. Mai. Der »Frank- : furter Zeitung' wird aus Basel gemeldet: Ein-