1884
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Jätung
Fuldner
— mit der
— Ä | beö Entwurfes lautet nämlich: Sprengstoff- Handlung (Ausführung einer
voraussehen können, I zu der Gesetzvorlage drängte.
Die Todesstrafe gegen Attentate.
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ihr gezweifelt habe."
..Schon gut, alter Junge; aber trotz Allem will ' ____ CT*^ a A MArtl I \ A TT I O
daß die von ihm verursachte Explosion den xob eines Menschen herbeiführen würbe, soll er mit bem Tobe bestraft werben. Es ist nicht ersorber- lich, baß fein Vorsatz auf bie Töbtung selbst gerichtet war, auch nicht, baß er biefe mit Heber» legung ausgeführt hat, es genügt, baß der Thäter den tödtlichen Erfolg „hat voraussehen können.
Es entsteht nun die Frage: Ist eine solche Verschärfung des bisherigen Strafgesetzes gerecht und nothwendig? Genügt nicht vielmehr die Verhinderung und Bestrafung der unbefugten Anfertigung, der Aufbewahrung, der Beschaffung, des Verkaufs und Vertriebs von Sprengstoffen, wahrend die durch Sprengstoffe herbeigeführten verbrecherischen Handlungen den geltenden straf» qesetzlichen Bestimmungen zu beurtheilen waren? Wir verneinen die letztere und bejahen die erstere Frage. Wenn die herrschende Attentatswuth mit Erfolg bekämpft werden soll, so müffen die Strafen für solche Verbrechen nothwendig verschärft werden. Und es widerstreitet unseren Grundsätzen insbesondere keineswegs, daß derjenige die Todesstrafe erleidet, welcher durch Explosion den Tod eines Menschen verursacht hat, den er voraussehen tonnte. Das Strafgesetzbuch kennt allerdings für manche andere Verbrechen von moralisch gleichem Werthe und gleicher Schwere die Todesstrafe mcht. Wenn aber in dieser wichtigen Frage von konsequenter Strafrechtspflege, vom gleichenRecht für Alle geredet werden sollte, so sind wir um eine Antwort nicht verlegen. Möge man dann auch für jene analogen, heute milder bedrohten Fälle bie verdiente und auch früher in "den meisten Staaten zu Recht bestandene Todesstrafe emführm.
Die gestrige Verhandlung über den Gesetzentwurf und die schnelle Erledigung der ersten und zweiten Lesung hat eine erfreuliche Hebereinstimmung der großen Parteien des Reichtages in dieser Frage bewiesen. Das Gesetz hat fast debattenlos bie volle Zustimmung ber Volksvertretung gefunden. Es ist dies der beste Beweis, wie dringend nothwendig die Vorlage war und wie richtig der Führer des Centrums, Dr. Windthorst, die Lage beurtheilt hat, als er durch feine Refolution die Regierung
Mit einer sehr auffälligen Eilfertigkeit hat die preußische Regierung dem wahrlich sehr berechtigten Drängen auf Vorlage eines Gesetzes „gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Ge- brauch von Sprengstoffen" nachgegeben, und mit noch größerer Schnelligkeit hat der Bundesrath dem preußischen Entwürfe seine Genehmigung er- < theilt und denselben an den Reichstag gelangen lasten. So verlockend es auch sein mag, Betrachtungen anzustellen über den unlösbaren Widerspruch, den dieses mehr als prompte Eingehen auf eme aus dem Schooße des Reichstages erfolgte Anre- gunq gegenüber der vor einigen Tagen abgegebe- nen Erklärung des Regierungsvertreters über die der bisherigen Vorlage hinderlich gewesenen großen fast unüberwindlichen Schwierigkeiten tn sich schließt, so wollen wir uns für diesmal damit begnügen, zu konstatiren, daß diese hochwichtige Vorlage zum Schutze gegen die Mastenattentate der Anarchisten der Anregung derjenigen Parteien zu verdanken ist welche von gewisten Offiziösen ohne Hnterlaß als Revolutionäre und Vaterlandsfeinde, als „mit Sozialdemokraten, Polen, Dänen und Franzosen im Bunde" dargestellt werden.
Der Gesetzentwurf „gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen" behandelt eine so wichtige und anderentheils auch wieder so neue Materie, daß die Preste sich ohne Zweifel in nächster Zeit des Längeren und Breiteren damit befasten wird. Wir wollen für diesmal nur ein eminent wichtiges Moment aus dem Inhalt der Vorlage herausgreifen, ein Mo- ment, welches zudem auch ganz besonders geeignet ist, den furchtbaren Ernst und die traurige Bedeutung dieses dem Staate mit Gewalt aufgezwungenen Kampfes gegen die gräßlichen Hülfsmittel der modernen Verschwörer, Anarchisten und Nihilisten zu illustrireu. Die Vorlage verhängt neben Zuchthaus- und Gefängnißstrafen für mehr oder minder schwere Sprengstoff-Verbrechen und Vergehen rn einem Falle die Todesstrafe als Sühne für das Verbrechen. Die Bestimmung des § o, Ach, ö
„Ist durch die fiii . Explosion durch
Sprengstoffe)H'Tod Zeines Menschen herbeigeführt worden, und hat der Thäter diesen Erfolg voraussehen können, so ist auf Todes- strafe zu erkennen." .... .
Das heute geltende deutsche Strafrecht kennt nur zwei Verbrechen, welche mit der Todesstrafe bedroht sind, nämlich den vorsätzlich nut Heber» legung ausgeführten Mord und den Mordversuch gegen den Kaiser, den eigenen Landecherrn oder denjenigen Bundesfürsten, m desien Gebiet die That verübt ist. Also nur der Mord und ber schwerste Fall des Hochverraths soll nach geltendem Recht mit der Todesstrafe geahndet wer- den. Der neue Entwurf fügt diesen beiden Fallen einen dritten an, der nach dem Stra gefitzbuch bisher nur mit Zuchthaus nicht unter 10 Zähren ober mit lebenslänglichem Zuchthaus bedroht ist.
Es bedarf ja kaum der Erwähnung, daß Spreng- stoffattentate auch heute strafrechtlich erreichbar und mit schweren Strafen belegt sind, ^edoch fallen dieselben nach 8 311, welcher lautet: „Die gänzliche oder theilweise Zerstörung einer Sache durch Gebrauch von Pulver oder anderen explo- direnden Stoffen ist der Inbrandsetzung gleich ru achten" unter die Strafbestimmungen der Brand- stiftung, also unter die §§ ^6 bis 310 des Strafgesetzbuches. Daher fällt der durch eme Ex. plosion herbeigeführte Tod eines Menschen heute noch unter den § 307 1. Absatz: »Die Brand- stiftung wird mit Zuchthaus nicht unter 10 Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft, 1) wenn ber Branb ben Tod eines Menschen da- durch verursacht hat, daß dieser zur Zeit der That in einer der in Brand gesetzten Räumlichkeiten sich befand." Wenn der Thäter die durch die Brandstiftung herbeigeführte Tödtung eines Menschen vorsätzlich mit oder ohne Heberlegung ausgefuhrt hat, so wird der Fall selbstredend m semer Eigenart als Mord oder Todtschlag behandelt und bestraft. Das Sprengstoffgesetz will allgemein eine strengere Be- strafung der Tödtung eines Menschen ini Folge einer Explosion von Sprengstoffen. Sobald nachgewie»
dann mit einem Seufzer den Kopf in seine Hand als Douglas das Zimmer verließ. Er hatte.tat Grund erraten, warum Tag um^ag vergng, ohne einen Brief von Penelope zu bringen. Aber er konnte sich ja irren und warum sollte er Ton glas unglücklich machen. Die Zeit, die alle Zweifel und Schwierigkeiten löst, würde auch hier^ve^ mittelud eintreten. Algy fuhr mit der Hand durch fein helles lockiges Haar und fern Gesicht nahm für ein paar Minuten einen nachdenklichen Ausdruck an dann ließ er sich am Tische nieder und schrieb folgenden kurzen, aber herzlichen Brief:
Liebste Penelope! Warum schreibst Du mcht? Der gute Douglas ist schrecklich niedergeschlagen und lies jetzt in der größten Hitze hinaus, um wenn möglich einen Sonnenstich zu erwischen. Ernstlich, Penelope, Douglas ist kein Mann, mit dem man spielt. Wenn Du Deinen Sinn geändert hast und von dem besten, treuesten Mann, den die ErMragt, nichts mehr wiffen willst, dann schreibe es ihm sogleich; nur halte ihn nicht länger m Hngewißheit. Wenn Du nur den enttäuschten Blick in seinen Angen gesehen hättest, jeden Morgen, wenn kein Brief von Dir kam' Schreibe sofort, sei ein gutes Mädchen - er vertraut Dir so gänzlich. Dem Regent meine Grüße. Dein zärtlicher Bruder Algy.
Als dieser Brief gesiegelt und adreffirt war, fühlte Algy, daß er den Tag mit einem guten Werke begonnen. Aber rr"
38 uy Penelope.
Rach dem Englischen.
,Das ist gewiß;" erwiderte Douglas, „aber trotzdem ist es eine harte Bestimmung."
„Die Du Dir selbst zuzuschreiben hast, Algy , erwiderte Douglas.
„Ich möchte jetzt einen Spaziergang machen, — kommst Du mit?"
„Wohin gehst Du?
Irgendwohin. Ich Me, als wenn em schar- fer Marsch mir gut thun würde."
’ , Ein scharfer Marsch an diesem glühenden Tage? Du mußt toll sein, Graham!"
„Dann komm zu einer Fahrt über dm Fluß.
Unmöglich, jede heftige Bewegung bei dieser Hitze würde mich tobt machen. Rem, ich will gerade an die Stadt hinunterschlendern Spater wenn es nicht mehr so unmenschlich heiß ist, will ich Dir nachkommen."
„Schön denn, lebe wohl!
Du quälst Dich doch nicht wegen dieses Briefes" Douglas?" fragte Algy, dem der Ausdruck tn Hauptmann Graham's Zügen auffiel.
Douglas lächelte. ... .
Nein, ich bin kein liebekrankes Schulmädchen. Ich habe keine Befürchtungen, keine Zweifel wegen Penelope. Ich glaube zu fest an sie; ich hoffe nur, Krankheit ist nicht der Grund ihres Schweigens.
Algy blickte auf das Helle Licht, oas m Douglas Graham's treuen blauen Augen fchien und stutzte
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Inserate: Die merspaltige Zeile oder deren^Raum io Pig-- i » * -------------
Hause brachte, wurde er zum ersten Mal in feinem Leben wirklich böse auf Penelope und faßte den Entschluß nach Castle Chartres zu gehen, um selbst zu sehen, wie die Sachen ständen.
Douglas fing an ernst und bekümmert auszu- sehen, fein Glaube war noch nicht erschüttert; er fühlte sich nur sehr unglücklich und enttäuscht.
„Endlich ein Brief" , sagte Algy eines Mor- qens und dann den raschen erwartungsvollen Blick in seines Freundes Augen bemerkend, fügte er hastig bei: „Er ist vom Regent - nur wmige Zeilen; er sagt, Penelope fei so durch ihr Porträt in Anspruch genommen, daß sie sur Nichts Zeit habe. Höre Douglas — dies betrifft Dich und wird Dich intereffiren."
Ich habe Penelope gesagt," schrieb Mister Char- tresseinem Sohn, „ich wolle das Gemälde Graham geben und das Original ur mich behalten - -in Vorschlag, auf den sie nicht eingeht. Das Kind scheint mehr, als je ans Deinen Freund versessen zu sein; ich glaube, ich werde nachgeben mU?®er Fimmel segne sie," kam es mit leiser froher Stimme von Douglas' Lippen, fern schönes männliches Gesicht hellte sich wieder auf. „Algy, ! ich könnte mich Haffen, daß ich eine Sekunde an
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