1884
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inj Penelope.
Rach dem Englischen.
Deutsches Reich.
Fulda, Dienstag, 22. April.
. * Heute nahmen die beiden in Berlin tagenden Parlamente, der deutsche Reichstag und das preußische Abgeordnetenhaus, ihre Arbeiten wieder auf. Die Aussichten, unter denen dies geschieht, sind keine für einen gedeihlichen Fortgang der Thätigkeit erfreulichen; die Hoffnung, mit den wichtigsten Vorlagen zu Ende zu kommen, ist auf allen Seiten eine geringe und man begreift nicht recht, wie die Regierung noch scheinbar daran festhält.
* Rach der neuesten gedruckten Fraktions- ।liste setzt sich der Reichstag folgendermaßen zusammen: 52 Deutschkonservative (einschließlich der .Hospitanten Staatsminister v. Goßler und v. Putt- ckamer), 24 Deutsche Reichspartei, 107 Centrum (einschließlich 9 Hospitanten), 18 Polen, 45 Nationalliberale l einschließlich vr. Paasche, 100 Deutsche freisinnige Partei, 9 Volkspartei, 13 Sozialdemokraten, 15 Elsaß-Lothringer, 13 Wilde (darunter Lenzmann, Phillips und Wendt, von Löw und Schröder-Friedberg, v. Levetzow, Treitschke, die Dänen Lassen und Johansen) und 1 erledigtes Mandat (für Richter-Bunzlau-Lüben). Von den Reichstagsabgeordneten der deutschen Fortschrittspartei haben sich Lenzmann, Phillips und Wendt, von denen der freien Vereinigung v. Löw, Schröder-Friedberg und Paasche der deutschen freisinnigen Pari« nicht abgeschlossen; Paasche trat sofort zu den Nationalliberalen über.
* Der Abgeordnete vr. Windthorst hat von Hannover aus eine Reihe von Abänderungsan- Irägen zu deut Entwürfe eines Gesetzes über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Sozialistengesetzes eingereicht. Diese Anträge betreffen nicht die Vorlage selbst, sondern das Sozialistengesetz in neuen Paragraphen, und zwar in den §§. 9, 11, 13, 17, 18, 24, 26, 27 und 28. Ueberall werden mildernde Vorschriften gewünscht.
Die beantragten Aenderungen des Gesetzes sind folgende: _________
ein trübseliges, sie wurde blasser und magerer von Tag zu Tag. In diesen Tagen schloß sie mit Nelly Freundschaft — eine Freundschaft, die eine Lebenszeit dauern sollte.
So verging der heiße Sommer, die Haide prangte in purpurner Pracht. Ein Jahr vorher war Algy Chartres mit Nelly durch die Felder und über das Moor gewandert und diese glücklichen Tage lebten noch frisch in ihrem Gedächtniß.
Für Alick Ferguson war wenig Aussicht, so lange Algy's Worte — „Leben Sie wohl, vergessen Sie mich nicht, Nelly" — in ihr Herz geschrieben waren; noch hoffte er und fürchtete doch den entscheidenden Schritt zu thun. Noch ein bischen wollte er warten.
8. Kapitel.
Ein warmer, schwüler Abend, der Mond stand hoch am Himmel und überfluthete die Gegend mit seinem Silberschein.
Nelly hatte den Nachmittag bei Mary Montgomery zugebracht und war noch zum Thee geblieben. Miß Carlton, Mary's Gouvernante und Gesellschafterin, war eine sonderbare alte Dame, die sich selten zu einer eigenen Bemerkung herbeiließ und den größten Theil des Tages damit verbrachte, für die armen Dorfiinder Strümpfe zu stricken. Jetzt hatte sie sich zu einer Mondscheinpromenade hinausbegeben und die beiden Mädchen waren allein.
Es war ungefähr 9 Uhr; sie ließen sich ihr
Halt'" unterbrach Miß Farnham den Doktor. „Ich bin zu Ende. Mary soll für die nächsten zwei Jahre hier wohnen — dies ist mein Wunsch." Und Alick — seine Hand streichelnd — „ich hatte gehofft, Sie würden Mary heirathen."
Doktor Ferguson erröthete heftig.
„Miß Farnham, Sie wissen, warum dies unmöglich ist." . L
„Ja, jetzt ist es so; aber Nelly wird Sie me wollen. Sie hat diesen hübschen Mister Chartres noch nicht vergessen und .
„Um des Himmels Willen, halten Sie em . rief er mit rauher Stimme. „Ich glaube, ich würde verrückt werden, wenn ich daran dächte.
Er war sehr bleich geworden, die Hand, die Miß Farnham streichelte, zitterte merklich.
„Armer Alick! ich bin nun eine sterbende alte Frau, aber ich möchte gern denen, die ich liebe^ die Wege ebnen. Hören Sie, was ich Ihnen noch zuflüftern will und was, gebe der Himmel, Sie noch eines Tages glücklich machen wird. Auck, Sie sind Mary's Herzen theurer, als klug für sie ist, armes Kind!"
Doktor Ferguson war wie vom Donner gerührt. Er sollte Mary's Herzen theuer, Nelly sollte nicht im Stande sein Algy Chartres zu vergessen! Er drückte seine Hand wider die Stirne.
„Ich hoffe aufrichtig, Sie möchten sich hierm irren," sagte er. „Miß Montgomery wird, wenn es Gottes Wille ist, meine Existenz vergessen. Miß Farnham, ich erbitte es mir als eine Gunst — hinterlassen Sie mir dieses Geld nicht!"
„Es ist Ihnen bestimmt und soll es auch blei» ben —, aber Alick, wollen Sie mir ein Versprechen geben?"
„Und welches?"
„Wenn Nelly in den nächsten Jahren nicht Ihre Gattin werden wird, Alick, wollen Sie dann an das denken, was ich Ihnen heute Abend gesagt habe? Um Ihrer alten Freundin willen, erinnern Sie sich dann meiner Worte und suchen Sie Ihr Glück anderswo."
„Ich kenne nur Eine, die ich je zu meiner Gattin machen würde," erwiderte er mit leiser, ernster Stimme.
„Ich muß also die Zukunft sich selbst über- lassen. Jetzt bin ich ermüdet. Gute Nacht," sagte fte leise. .
Zwei Tage später waren rm rothen Haus alle Rouleaux herabgelassen. Miß Farnham war tobt und Mary Montgomery stand allein in der Welt. Alick Ferguson war durch seine Erbschaft ein reicher Mann geworden; es stand ihm frei, eine Frau tu nehmen, wann er wollte, und seine Träume schienen der Erfüllung nahe. Mary lebte einsam und traurig in dem alten Haus. Eine alte Gouvernante wohnte bei ihr; aber Mary's Leben war
Im §. 9 soll Absatz 1, wonach Versammlungen, in denen sozialdemokratische -c. Bestrebungen zu Tage treten, aufzulösen sind, bestehen bleiben, dagegen Absatz 2 gestrichen werden, wonach Versammlungen zu verbieten sind, von denen durch Thatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, daß sie zur Förderung der bezeichneten Bestrebungen bestimmt sind.
In Konsequenz dieses Antrags, welcher das vorherige Verbot von Versammlungen ausschließt, sind die Strafbestimmungen in §. 17 und 18 zu ändern.
Nach S- 17 soll bestraft werden, wer an einem verbotenen Vereine als Mitglied stch betheiligt. Eine gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher an einer verbotenen Versammlung (§. 9) sich betheiligt; dem Anträge des Abgeordneten Windthorst gemäß soll die letztere Bestimmung gestrichen werden.
Im 8 18, welcher lautet: „Wer für einen verbotenen Verein oder für eine verbotene Versammlung Räumlichkeiten hergibt, wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu einem Jahre bestraft", sollen die Worte „oder für eine verbotene Versammlung" sortfallen.
Die Bestimmung des § 11, wonach bei periodischen Druckschriften das fernere Erscheinen verboten werden kann, sobald auf Grund dieses Gesetzes das Verbot einer einzelnen Nummer erfolgt, soll dahin abgeändert werden: „sobald das Verbot einer einzelnen Nummer zum zweiten Male erfolgt."
Nach § 13 muß das Verbot einer Druckschrift dem Verleger rc. durch schriftliche, mit Gründen versehene Verfügung bekannt gemacht werden; der Antragsteller schlägt dafür vor: „durch schriftliche Verfügung, unter Bezeichnung der Stellen der Druckschrift, welche die Anwendung dieses Gesetzes veranlassen."
In demselben S 13 heißt es weiter: die Beschwerde (gegen das Verbot einer Druckschrift) hat keine aufschiebende Wirkung, Abgeordneter Dr. Windthorst will dies dahin abändern: „Die Beschwerde hat, wenn es sich um das Verbot des ferneren Erscheinens einer Druckschrift yanoe», aaffa)teDe„fe», 4« «u.» -------»
aufschiebende Wirkung.
Bei Entziehung der Befugnrß zum Verkauf von Druckschriften gestattet § 24 die Beschwerde nur an tue Aufsichtsbehörden; hierzu macht der Antragsteller den Vorschlag: „Gegen die Entziehung findet der Rekurs nach Maßgabe der §§ 20 und 21 der Gewerbeordnung s^Nach § 26 wählt der Bundesrath in die Reichsbeschwerdekommission 4 Mitglieder aus seiner Mitte und 5 aus den Mitgliedern der höchsten Gerichte des Reichs oder der einzelnen Bundesstaaten; dagegen soll er künf- tighin 9 Mitglieder der höchsten Gerichtshöfe des Reiches oder der Einzelstaaten wählen.
Auf Grund des § 28 des Sozialistengesetzes ist bekanntlich der sogenannte kleine Belagerungszustand über Berlin, Leipzig, Hamburg und Altona nebst Umge
gend verhängt worden; nach dem Antragsteller soll die Befugniß zur Verhängung dieser Ausnahmemaßregel auf die Stadt Berlin und einen Umkreis bis zu 30 Kilometer nm dieselbe beschränkt werden.
Daneben werden folgende Resolutionen beantragt. Resolution 1:
Der Reichstag wolle beschließen: In Erwägung, daß das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 nach der ursprünglichen Absicht der verbündeten Regierungen wie der Majorität des Reichstages eine dauernde Institution nicht werden sollte, den Bundesrath zu ersuchen, dem Reichstage womöglich in seiner nächsten Session, jedenfalls aber vor Ablauf der Gültigkeit des vorgenannten Gesetzes, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in welchem die einschlagenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches für das deutsche Reich und des Reichspreßgesetzes zum Zwecke einer wirksamen Bekämpfung der sozialdemokratischen, sozialistischen und kommunistischen, auf den Umsturz der bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnung gerichteten Bestrebungen und in ausschließender Richtung auf dieselben einer Abänderung unterworfen werden.
Resolution 2:
Der Reichstag wolle beschließen: Den Bundesrath zu ersuchen, in Erwägung zu nehmen, wie gegen Personen, welche unerlaubte Handlungen mit Anwendung von Sprengstoffen begehen oder vorbereiten, oder solche Stoffe unter verdächtigen Umständen bereiten oder besitzen, im Wege verschärfter beziehungsweise erweiterter Strafgesetzgebung vorzugehen sei, und einen entsprechenden Gesetzentwurf baldigst dem Reichstage vorzulegen.
* Den ,Berl. Pol. Nachr.' wird bestätigt, daß der Kaiser die Grundzüge für die Konstituirung des Staatsraths genehmigt hat und zur Zeit mit der Prüfung der die Details betreffenden Vorschläge beschäftigt ist. Wie dem ,Berl. Tagebl.' von gouveniemenraler eene geiajritvm .ww, ,u,v die vorbereitenden Schritte zur Wiederherstellung des Staatsraths abgeschlossen. Auch die Frage wegen des Vorsitzes soll endgiltig entschieden sein. Man ist bereits bei unbedeutenden Einzelheiten angekommen , bei der Persönlichkeit des Geschäftsführers. Als solcher ist angeblich der Unterstaatssekretär Homeyer ins Auge gefaßt, das zuletzt ernannte Mitglied des alten, noch nicht formell abgeschafften Staatsraths und Protokollführer in den Sitzungen des Staatsministeriums. Wie es heißt, wird derselbe mit seinem neuen Amte zugleich den Titel eines Staatssekretärs erhalten.