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und suche durch alle erdenklichen Mittel sich im Besitze Roms zu befestigen. Er verurtheile alles, was zum Nachtheile der Kirche unternommen wor­den sei, und er wolle alle Rechte derselben nicht aus Ehrgeiz, sondern seiner Pflicht gemäß verthei» digen. Er sei einem wandelbaren, unsichtbaren Schiedsgericht preisgegeben, wie beispielsweise in der Angelegenheit der Propaganda,- und sehe noch ernstere Heimsuchungen voraus, sei aber bereit, dieselben zu ertragen. Die Feinde des Papstthums hätten geschworen, dasselbe womöglich zum Aeußer- sten zu treiben; wahre Patrioten würden sicherlich nicht derartig vorgehen. — Gestern Nachmittag wurden auf Ischia leichte Erderschütterungen wahrgenommen; dieselben verursachten jedoch keinen Schaden. Die Anfangs sehr erschreckte Bevölke­rung beruhigte sich bald wieder.

* Rom, 29. März. Die Quarantäne für egyptische Provenienzen ist heute aufgehoben worden.

Dänemark.

* Kopenhagen, 29. März. Kammerherr Bind aus Petersburg ist zum Gesandten in Berlin er­nannt. Bis zu seinem Eintreffen in Berlin fungirt der dortige dänische Legationssekretär Gyldenkrone als Geschäftsträger. Der Handelsvertrag mit Spa­nien ist vom Minister des Auswärtigen und dem hiesigen spanischen Gesandten unterzeichnet worden.

Schweden und Norwegen.

* Christiania, 29. März. Das Reichsgericht verurtheilte den Staatsrath Johansen, auf welchen sich der erste Punkt der Minister-Anklage nicht er­streckt, zu einer Geldstrafe von 8000 Kronen und zu den Prozeßkosten im Betrage von 200 Kronen.

Rußland.

* Petersburg, 29. März. Die Blätter­nachrichten über angebliche Ruhestörungen in Kiew erweisen sich nach wiederholten Anfragen als un­begründet. Es handelt sich zweifellos um eine Reproduktion der bereits am 24. und 25. März hier kursirenden Gerüchte, welche schon damals von authentischer Seite als unrichtig bezeichnet waren.

Amerika.

* Cincinnati, 28. März. In Folge eines milden Erkenntniffes in einem Mordprozeffe sam­melte sich ein Volkshaufen um das Gefängniß, worin noch mehrere des Mordes Angeklagte in« haftirt waren. Das requirirte Militär machte von der Waffe Gebrauch, wodurch mehrere Tumul­tuanten getödtet wurden. Der Volkshaufe wuchs an und bemächtigte sich aller Waffen und Munition des Zeughauses und bedrohte fortgesetzt das Ge­fängniß. Ein Gefangener entkam während des Transportes nach einer Nachbarstadt aus dem Bahnzuge.

„Du wirst mich verwöhnen, Nelly," sprach Ken­neth, aber dann wurden seine Augen nachdenklicher und er sagte: „O mein Gott, wie sehnte ich mich nach Himbeermarmelade in den alten Tagen, wenn die Mutter sagte: erst die Suppe, Kenneth, dann die Marmelade!"

Und Nelly sah an seinen bebenden Lippen, wie er diese alten Tage seiner fröhlichen Knabenzeit zurücksehnte, und ihr eigenes Gesicht wurde traurig, als sie sich herabbeugte und einen Kuß auf seine Stirne drückte.

„Mein lieber, lieber Bruder!" sagte sie voll tiefem Mitgefühl und dann heiter: „Jetzt verzehre Dein Frühstück wie ein guter Junge und laß Dir dir Marmelade schmecken."

„Ich will's versuchen," versprach Kenneth müde und dann brachte ihn Nelly zum Lachen durch die Erzählung, wie Donald seine Schneeballen wärmen wollte.

„Schicke ihn gleich herauf zu mir, um diese Marmelade zu vertilgen," sagte Kenneth, „und dann mache Dich aber an Dein eigenes Frühstück, Nelly".

„Ist Dein Kaffee süß genug?" fragte sie zögernd, immer noch hoffend, ihn durch Schmeicheleien zum Essen zu bestimmen, denn der Kranke spielte nur mit seinem Frühstück an diesem Morgen.

„Alles ist so gut und schön, wie Du es immer bereitest," antwortete er, die traurigen Augen wieder sehnsüchtig auf die Berge gerichtet — „nur habe ich heute keinen Hunger. Ich träumte diese Nacht, ich sei gesund, Nelly, und auch eine Tour mit Douglas, und dann weckte mich der alte Schmerz in meinem Rücken; es war nur ein Traum, aber ach! wie war ich glücklich! Armer, armer Kenneth!" (Fortsetzung folgt)

Der Tod des Herzogs von Albany.

Die Ursache des Todes des Herzogs von Albany, welcher inkognito als Baron Arklow (wie einer seiner Nebentitel lautet) in Cannes weilte, ist noch nicht festgestellt. Der Prinz klagte schon seit einigen Tagen über Schwäche in den Bei­nen und Schwindel; er schlug beim Hinaufgehen auf der Treppe des Cercle nautique mit Kopf und Knie auf das Marmorgeländer und die Stu­fen und wurde sofort in die Villa Nevada gebracht, wo der Leibarzt ihn verband. Der Leibarzt, wel­cher in demselben Zimmer schlief, fand ihn um Mitternacht über Schwindel und Gliederweh klagend. Gegen halb 3 Uhr röchelte er und verschied dann bewußtlos und schmerzlos, wahrscheinlich in Folge eines Schlaganfalls durch Bluterguß in's Gehirn. Als die Kunde in Windsor eintraf, ließ der Haushofmeister Ponsonby, der die Nachricht noch bezweifelte, erst durch Lord Granville sich eine amtliche Bestätigung geben, ehe er der Königin Mittheilung machte. Die Königin wurde so er» ergriffen, daß das Hof-Gesinde für ihr Leben fürchtete, bis ein heftiger Ausbruch der Klage ihrem Herzen Lust machte. Glücklicherweise kam bald die Kaiserin Eugenie in tiefer Trauer in Windsor angefahren und verblieb bei der Königin von 3 bis 7 Uhr, und da beide Frauen jetzt durch den gemeinschaftlichen Schmerz um den Ver­lust ihrer Söhne verbunden waren, gelang es der Kaiserin Eugenie, die Königin zu trösten. Als die Kaiserin Windsor verließ, theilte sie weinend den Fragenden mit, daß die Königin in gefaßterer Stimmung sei. Die Herzogin von Albany und ihr Kind befanden sich mit der Prinzessin Christian in Claremont, wo sie die Rückkehr ihres Gemahls erwartete. Der Herzog hatte, als er am Donnerstag den Unfall telegraphisch anzeigte, gebeten, sich nicht zu ängstigen, wenn die Mreise verschoben werden würde. Die Prinzessin Christian theilte ihr die Trauerkunde schonend mit und wurde unterstützt durch die Prinzessin Friederike von Hannover, welche von Hampton Court herbeieilte. Die Her­zogin, obgleich augenblicklich in schwächlicher Ge­sundheit, zeigte große Faffung. Das Publikum in London wurde zuerst aufmerksam durch das Herabziehen der Vorhänge im Buckinghampalast und in Marlborough House. Die Schiffe auf der Themse flaggten halbmast, ebenso der Tower und die öffentlichen Gebäude. Von den Kirchen erschallte Trauergeläute. Gladstone, selbst krank, wurde tief erschüttert, da er den lern­begierigen Herzog besonders werthschätzte. — Prinz Leopold war überhaupt als Mensch äußerst beliebt. Seine schwächliche Natur (er litt von jeher an plötzlichen Blutungen) nöthigte ihn zu einem zurückgezogenen Leben und dementsprechend widmete er sich der Gelehrtenlaufbahn, insofern dies einem Manne in seiner Stellung möglich ist. Als Vor­bild diente ihm sein Vater, welcher Kunst und Wissenschaft in England ungemein gehoben hatte. Vor zwei Jahren heirathete Leopold die Tochter des Fürsten von Waldeck und Pyrmont, die ihm im vorigen Jahre eine Tochter gebar. Er gedachte in kurzem nach Darmstadt zur Hochzeit seiner Nichte, der Prinzessin Louise von Hessen, zu reisen. Der Eindruck, den die Todesnachricht auf die seit dem Tode ihres Gemahls leicht erreg­bare Königin hervorbrachte, läßt sich leicht ermes­sen. Sie hat vorläufig ihre Gegenwart bei der Hochzeit ihrer Enkelin in Darmstadt, wohin sie sich mit der Prinzessin Beatrice am 7. April begeben wollte, absazen laffen. Im Ober­hause erschien Lord Granville im Traueranzuge und zeigte mit kurzen Worten an, daß er am Montag eine Beileidsadreffe an die Königin und die Herzogin von Albany beantragen werde. Dasselbe geschah im Unterhause durch den Marquis of Hartington; und die Opositionsführer hier und dort stimmten mit warmen Ausdrücken bei. Die meisten Zeitungen erschienen am Freitag mit schwarzen Trauerrändern. Das Mitgefühl der Nation ist unverkennbar. Der Prinz von Wales reiste Sonnabend Abend nach Cannes ab, um die Leiche des Herzogs abzuholen. Für den Hof, das Heer und die Marine ist eine Trauer vom 30. d. M. bis zum 11. Mai und eine allgemeine Landestrauer auf 3 Wochen vom 30. d, M. ab angeordnet. Am großherzoglichen Hofe in Darmstadt wurde in Folge des Todes­falles die Hochzeit der Prinzessin Viktoria und des Prinzen von Battenberg verschoben und Hof­trauer bis zum 25. April angeordnet.

parlamentarisches.

Berlin, Sonnabend, 29. März.

Im Abgeordnetenhause wurde die zweite Ber«- thung der Jagdordnung bei § 57 des fünften Ab­schnittes, der von den Schonvorschriflen handelt, fortgesetzt und wird § 57 unverändert angenommen.

§ 58 (der sogenannte Hausfrauen-Paragraph) stellt da» Ankäufen von Wild vom 15. Tage der Schonzeit ab unter Strafe, um der Wilddieberei Einhalt zu thun.

Ein Antrag des Abg. Schmieder will nur dann Strafe eintreten lasten, wenn der Ankauf zum Zweck der Weiterveräußerung erfolgt, weil sonst, wie der Abg. Westerburg ausführt, die Hausfrauen, denen man eine genaue Kenntniß der Schonzeit für jede einzelne Wild­gattung nicht wohl zumuthen könne, in Folge dieser Un= kenntniß häufig ohne ihr Verschulden in Strafe verfallen könnten. Im Interesse des weiblichen Geschlechts — bittet Redner — sttmmen Sie, wie Sie, wenn Sie zu Hause kommen, wünschen werden, gestimmt zu haben. (Heiterkeit ) Abg. Bohtz beantragt, nur den Ankauf von zum @e= nuste zubereitetem Wilde zu gestatten, also in den Restau­rants, so daß nur der verkaufende Wirth bestraft werden kann. Regierungskommistar Freitag stellt die Annahme des Antrages Bohtz anheim und ersucht dringend um Ab­lehnung des Schmieder'schen Antrages. Das Haus be­schließt demgemäß. Die übrigen Paragraphen des Ab­schnitts werden unverändert genehmigt.

Es folgt 6. Abschnitt, Wildschaden.

Die Abgg. Schmieder und Conrad beantragen, Reh- und Damwild mit Schwarzwild bezüglich der Ein­friedigung in Wildgärtcn gleichzustellen.

Minister Dr. Lucius empfiehlt, die vom Herrenhause acceptirte Regierungsvorlage bezüglich des Schutzes gegen Wildschaden, welche durch vermehrte Schatzmaßregeln und erhöhte Befugniß der Aufsichtsbehörden wirksamen Schutz und andererseits doch die Erhaltung des Wildstandes ge­währt, wie es im Interesse des Landes liegt. Die Be­schlüsse der Kommission seien praktisch unausführbar, be­sonders diejenigen bezüglich des Schwarzwildes seien nur ein gesetzgeberischer Monolog. Daß der Wildschaden that- sächlich nicht so groß ist, wie immer angegeben werde, beweise die Erfahrung in Hannover, welches bekanntlich Wildschadenersatz habe, wo in den letzten Jahren die ge- sammten Entschädigungen jedesmal nur einige tausend Mark ausgemacht haben.

x Der Antrag Conrad wird in namentlicher Ab­stimmung mit 160 gegen 148 Stimmen angenommen. Damit ist der Kommissionsvorschlag und ebenso sind auch alle Anträge beseitigt. Der Antrag Schmieder; die Schonzeiten für Roth- und Damwild aufzuheben, wird abgelehnt.

Bei § 62 a entfpinnt sich eine längere Geschäftordnungs­debatte über die Frage, ob in Konsequenz des Antrages Conrad das Gesetz einer nochmaligen Bearbeitung in der Kommission bedarf oder nicht. Schließlich wurde auf An­trag Windthorst's die Berathung der weiteren Paragraphen des Titels „Verhütung von Wildschaden" ausgesetzt bis zur Erledigung des nächsten Titels „Ersatz für Wildschaden".

Die Berathung wird bei 8 71a fortgesetzt. (Dieser Paragraph, sowie die §§ 71b bis 71 h, welche vom Wild­schadenersatz handeln, sind von der Kommission neu einge- sügt.) Zu ß 71a liegen mehrere Anträge und Abänder­ungsvorschläge vor.

Abg. Enneccerus führt als Beleg dafür, daß die Grundbesitzer erheblichen Schaden durch austretendes Wild erleiden, eine Petition an, bezüglich welcher der Regie­rungskommissar Michelly mittheilt, daß der Petent dessen Grundstück eine Enklave im Staatsforst bilde, sich noch nicht an die betreffende Behörde gewandt habe, daß aber der Minister, nachdem er durch die Zeitungen von der Angelegenheit Kenntniß erhalten, Remedur veranlaßt habe. Uebrigens könne in diesem Falle um deswillen der Scha­den kein so beträchtlicher sein, als der Petent die Jagd auf dem Grundstücke an den Fiskus abgelaffen habe.

Minister Dr. Lucius ersucht, die Vorschläge der Re­gierung anzunehmen; es bei den bestehenden Verhältniffen zu belassen und nur durch Polizeivorschriften weiteren Schutz gegen Wildschaden zu schaffen. Die Regierung könne auch die Kommissionsvorschläge als gute nicht bezeichnen, so sehr sie sich auch bemühe, einen villigen Ausgleich zu schaffen. Roch weniger könne sie die Bestimmungen gut­heißen, die noch über die Kommissionsvorschläge gehen, welchen letzteren die Regierung kaum beitreten werde, des­halb müsse er um Wiederherstellung der Regierungsvor­lage bitten. Der Minister will zum Beweise, daß zum min­desten die Zahl der Schädigungen durch Wildkeine übermäßige ist, aus den Landesteilen, wo Wildschadenersatz gesetzlich gewährt wird, einige Beispiele anführen. Das betrifft den Regierungsbezirk Kassel und die Provinz Hannover. Beide Landestheile gehören zu den waldreichern, und ich glaube sagen zu dürfen, daß, wenn dem Fiskus, dem größ­ten Forst- und Jagdbesitzer, gegenüber nicht größere Klage Ansprüche gemacht werden wie dort, die Wildschadenklagen keinen großen Umfang haben. So viel uns bekannt, sind in kurhessischer Zeit die Beträge für Wildschä­den, die von der kurfürstlichen Verwaltung ge­geben sind, recht hohe gewesen; in den letzten Jahren haben sich die Bettäge aufs äußerste Maß reduzirt, obschon be­rechtigte Ansprüche in dieser Richtung nicht zurückgewiesen worden sind. Im Regierungsbezirk Kassel, wo sich 88 Oberförstereien befinden; hat der Betrag, der für Wildschaden gegeben worden ist, noch nicht einmal 1000 M. erreicht; in Hannover, wo 104 königliche Ober­förstereien vorhanden, sind die in dieser Richtung gemach­ten Ansprüche in den letzten Jahren mit Beträgen zwischen 6,-7000 M. befriedigt worden. Diese Thatsachen bewei­sen, daß jedenfalls Wildschadenklagen in sehr großem Um­fange nicht vorhanden sind. Trotzdem habe ich schon zu­gegeben, daß dabei immer noch eine sehr große Anzahl von berechtigten Klagen vorhanden ist, denen Abhülfe zu schaffen die königliche Staatsregierung sich wird angelegen sein laffen.