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M 73.
Sonnabend, den 29. März
Fuldaer
1884.
Vie »Fuldaer Zeitung' «scheint täglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen. Vierteljährlich« Abonnementspreis
belletristischen Wochenbeilage »Sterne und Blumen' in Fulda 1 SRI. 70 Psg.» auswärts 1 M. 75 Pfg.
Inserate: Die vierspaltige Zeil« ob« deren Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg.; bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.
Pfg., — mit d«
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Zum bevorstehenden Quartalswechsel ersuchen wir um rechtzeitige Erneuerung des Abonnements zur Verhütung sonst eintretender Unregelmäßigkeiten in der Zustellung unserer Zeitung. Der Bestellzettel für die Postabonnenten liegt der heutigen Numm« bei.
Die ,Fuldaer Zeitung' erscheint täAltch (ausgenommen an Sonn- und Feiertagen); sie ist das einzige EentrumSvrgan in der Diözese Fulda und im Regierungsbezirk Kassel.
Durch zahlreiche selbstständige Leitartikel, Originalkorrespondenzen und eine sorgfältig bearbeitete und gesichtete politische Uebersicht will die »Fuldaer Zeitung' ihren Lesern das Halten eines größ«en Blattes entbehrlich machen. Di« politischen Leitartikel der »Fuldaer Zeitung' erhalten einen erhöhten Werth durch den Umstand, daß sie der von der Redaktion herausgegebenen und verfaßten „Rhein.-Hess. Korrespondenz für kath. Redaktionen" entnommen sind, an welch« gegenwärtig 37 katholische Zeitungen Deutschlands'betheiligt sind. Der Parlamentsbericht erscheint stets vollständig gleich am Tage nach der Sitzung. Eine größere Rundschau über interessante lokale und provinzielle Begebenheiten, theilweise auf Grund bestinformirter vriginalkorrespondenzen, ein sittlich reines und doch zugleich spannendes Feuilleton, ein reichhaltiger verinischter Theil, häufige unterhaltende und belehrende Abhandlungen aus allen Theilen menschlichen Wissens, sowie Markt- und Wetterberichte und ein regelmäßiger Koursbericht vom Tage der Ausgabe geben dem Blatte eine wünschenswerte Mannigfaltigkeit. Di« Interessen des Handwerks und der Landwirthschaft finden nach wie vor eine besonders aufmerksame Berücksichtigung.
Als willkommene Sonntagsbeilage wird auf Verlangen jeden Sonnabend der »Fuldaer Zeitung' das rühmlichst bekannte Unterhaltungsblatt
-- „Sterne und Blumen",^--
redigirt von PH. Wasserburg (Laicus)» beigelegt.
Der Abonnementspreis beträgt vierteljährlich nur M. 1,50 (ohne Bestellgeld), mit dem Sonntagsblatt M. 1,75.
Der fortwährende Zuwachs an Abonnenten und der anhaltende Aufschwung des Annoncengeschäftes ist uns der beste Beweis dafür, daß die von der Fuldaer Aktiendruckerei im Interesse der guten Sache bisher gebrachten Opfer von der Bevölkerung immer mehr anerkannt und gewürdigt werden. Dieser erfreulich« Erfolg spornt uns an, auf dem bisherigen Wege rüstig fortzuschreiten, jeder Halbheit zu trotzen und dem katholischen Volke der Diözese Fulda und des Regierungsbezirkes Kaffel auch femer- hin das zu bieten, was es mit Recht beanspruchen kann: ein gutes, entschieden katholisches, politisches Tageblatt.
Indem wir unsere verehrten Abonnenten zur rechtzeitigen Erneuerung des Abonnements einladen, bitten wir sie gleichzeitig, der »Fuldaer Zeitung', wie auch bisher, immer neue Freunde zuzuführen und dadurch dem einzigen katholischen Organ der Diözese eine möglichst allgemeine Verbreitung unter den Katholiken, insbesondere am Sande, zu sichern.
Neu hinzutretende Abonnenten erhalten die »Fuldaer Zeitung' von Nr. 1 der neuen spannenden Erzählung „Penelope" an bis zum Schluffe des Monats März gratis, und zwar auswärtige gegen Einsendung der Postquittung.
Redaktion, Verlag und Expedition der,Fuldaer Zeitung'.
Erstes Blatt.
Zur Verschuldung des ländlichen Grundbesitzes in Preußen
wird der ,Nat.-Ztg.' von Hrn. Sombart (Erms- leben) u. a. geschrieben:
Bei den am 3. und 4. März 1884 stattgehabten Verhandlungen des Landes-Oekonomie-Kolle- giumS über die Verschuldung des ländlichen Grundbesitzes in Preußen sind von der Regierung zwei amtliche Ausarbeitungen vorgelegt, welche von allgemeinem Jnteresie sind, und auf Grund deren mancherlei Konclusionen sich machen lasten. Die eine führt den Titel: „Ermittelung über die durchschnittliche Höhe der Grundbuchschulden der bäuerlichen Besitzungen in 52 Amtsgerichts-Bezirken des preußischen Staates nach deren Stand des Jahres 1883. Im Auftrage des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten bearbeitet von Aug. Meitzen." Der Titel der andern lautet: „Ergebniß der Probe-Erhebung einer Statistik des Grundeigenthums und der Gebäude in den Regierungsbezirken Danzig und Aachen. Bearbeitet vom königlichen statistischen Bureau". Aus der ersten Schrift ersieht man, daß theilweise schon durch die Verhandlungen des Landes-Oekonomie- Kollegiums bekannt geworden ist, daß zunächst Erhebungen über die Verschuldung des ländlichen Grundbesitzes überhaupt, und nicht etwa der bäuerlichen allein, in allen Provinzen mit Ausnahme der Rheinprovinz stattgefunden haben. Für diese haben sich wegen der Hypotheken-Einrichtungen in den linksrheinischen Gebietstheilen, wo nicht die Grundbuch-Ordnung vom 5. Mai 1872 eingeführt ist, unüberwindliche Schwierigkeiten dieser Ausführung entgegengestellt. Das der Ermittelung unterzogene Areal umfaßt ca. sechs Prozent der betreffenden Besitzungen in den elf Provinzen; hiernach würden die Gesammtschulden derselben etwa das 16^/zfache oder siebendreizehntel Milliarden Mark ausmachen. Um einen Ueberblick über den ganzen Staat zu gewinnen, stellen wir die Privatbesitzungen, sowie die Lehn- und Fideikommiß-Güter der
Rheinprovinz, welche einen Grundsteuer-Reinertrag von jährlich 14,247,000 Thlr. gewähren, nach dem Verschuldungs-Verhältnisse von Westfalen zum 16fachen dieses Betrages in Ansatz, so ergibt dies rund 700 Millionen, mithin für das ganze preußische Staatsgebiet eine Grundschuld von acht Milliarden Mark. Zur jährlichen Verzinsung dieses Kapitals sind bei fünf Prozent Zinsen 400 Millionen, bei vier Prozent 320 Millionen Mark erforderlich. Aus der Meitzen'schen Arbeit ersieht man ferner, daß eine Spezialisirung der Schulden für einzelne nach ihrem Umfange geforderte Besitzgruppen in Westfalen und im Regierungs - Bezirk Kassel z. Z. unausführbar war, wohingegen diese Sonderung in 42 Amtsgerichts-Bezirken der übrigen Provinzen für folgende fünf Gruppen zahlenmäßig
durchgeführt ist:
I. Gruppe die Fibeikommiß- und Stiftungs-Güter,
bet II.
„ in.
- IV.
H V.
Von der
„ alle Besitzungen
I. Gruppe sind in
von 500 Thl. Grundsteuer - Reinertrag unb mehr,
von 500—100 Thal« Reinertrag,
von 100 — 30 Thal« Rein-Ertrag,
von wenig« als 30 Thl. Rein-Ertrag.
den 42 Amtsgerichts-
Bezirken 565 Stiftungs- und Fideikommiß-Güter vorgekommen, welche fast gar nicht, wie in Han
nover, oder auch verhältnißmäßig hoch, wie in Posen, im Durchschnitt aber nur mäßig, und zwar zum 62/gfachen Betrage ihres jährlichen Grundsteuer-Reinertrages mit Schulden belastet sind, wegen ihrer Sonderstellung aber aus dem Rahmen der freien Betrachtung ausscheiden, da sie eigentlich unverschuldbar bleiben sollten. Ebenso sind die Besitzungen in der V. Gruppe nicht als landwirth- schaftliche Betriebseinheit aufzufasten, da die größte Zahl derselben mehr oder weniger die Landwirthschaft nur als Nebengewerbe betreibt, und der Schwerpunkt des Werthes in dem gleichzeitig mit« verpfändeten Hause liegt, dieses aber als Wohnung dient. Wegen dieses Mißverhältnisses zwischen Gebäude und Areal-Werth gehen wir hier auf diese volks- wirthschaftlich sehr wichtige Kategorie von Eigeuthum
nicht näher ein, wenden vielmehr jetzt unsere Be trachtung den drei Mittlern, der II., III. und IV Gruppe zu, von denen die II. den gesammten ritterschaftlichen allodialen Großgrundbesitz, die III. die Großbauern und die IV. die Kleinbauern (Kos- säthen) umfaßt. In manchen Provinzen entfällt jedoch auch noch ein erheblicher Theil von Großbauern auf die II. Gruppe. In nachstehender Uebersicht ist deren Verschuldung nach dem Vielfachen des Grlüldsteuer-Reinertrages für zehn Pro- vinzen tabellarisch zusammengeftellt und in der letzten Spalte die durchschnittliche Verschuldung sämmtlicher fünf Gruppen ausgeworfen.
Verschuldung nachdem Vielfachen bes Grundsteuer-Reinertr.: Ueber 500 500—100 100—30 Gruppe I—III Thlr. Thlr. Thlr. burch-
Provinz 3
teinertr. Reinertr. Reinertr.
schnittlich
Ostpreußen
38,5
24,1
18,2
26,4
Westpreußen
24,5
25,2
27,9
26,0
Brandenburg
32,3
11,9
21,0
24,7
Pommern
26,6
17,1
24,9
21,4
Posen
45,0
25,0
17,7
36,0
Schlesien
28,8
20,5
25,9
28,4
Sachsen
15,5
9,5
11,5
14,7
Schleswig-
Holstein
23,7
18,4
25,7
12,0
Hannover
9,0
10,0
12,6
14,4
Hessen-Nassau
> 2,2
3,5
6,9
11,0
Durchschnitt für
10 Provinzen: 28,1 18,0 18,7 23,6
Wenn hiernach die Verschuldung in den einzelnen Provinzen eine sehr verschiedene ist, so muß man zunächst aufmerksam darauf machen, daß ad) die Grundsteuer-Einschätzung eine eben so verschiedene und mangelhafte ist. Während wir in dem Grundsteuer-Reinerträge wenigstens einen einheitlichen, wenn auch mangelhaften Werthmesser für die gegenwärtige Höhe der Verschuldung in den einzelnen Provinzen bezw. dem Staatsgebiet gefunden haben, fehlt es uns an jedem Anhalt dafür, in welcher Skala die Schulden während der letzten sechszig Jahre zu der jetzigen Höhe von vielen Milliarden angewachsen sind. Leider ist die Einrichtung, weiche unter dem 7. Dezember 1805 getroffen wurde, wonach die Hypothekenschulden für städtische, ritterschaftliche und bäuerliche Besitzungen