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JH 64» Dienstag, den 18. März 1884.

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Fuldm

eitung

> Die Verlängerung des Sozialisten- Gesetzes.

Der Reichstag wird schon in der allernächsten Zeit vor die Frage gestellt werden, ob das am 30. September das Ende seiner Gültigkeitsdauer erreichende Gesetz zur Unterdrückung der sozialisti­schen Umtriebe wiederum verlängert werden soll. Wir haben bereits im November zu dieser Frage Stellung genommen und unser ablehnendes Urtheil eingehender motivirt. Die seitdem gemach­ten Beobachtungen und Erfahrungen haben unsere Ansicht in keiner Weise alteriren können, im Gegen- theil hat der Gang der Ereignisse uns in unserer Opposition gegen das Ausnahmegesetz vom 21. Okto­ber 1878 nur bestärken können. Wir fassen unsere Gründe gegen das Sozialisten-Gesetz nochmals kurz zusammen und werden dann weiter auch bei der Frage verweilen, was denn gegen die drohen­den Exzesse und die immer mehr überhand neh­mende Propaganda der Anarchie geschehen soll.

Als das Gesetz gegen die revolutionären Um­triebe von der Reichsregierung beantragt wurde, erschien es ausdrücklich als ein Roth- und Aus­nahmegesetz, als ein solches, welches vorläufig mit polizeilichen Gewaltmitteln dem Umsichgrei­fen der sozialdemokratischen Bewegung ein Ziel setzen sollte, um mittlerweile Zeit zu gewinnen für eine positive Sozialreform, welche den unzu­friedenen Arbeiter mit der staatlichen und gesell­schaftlichen Ordnung wieder befreunden und den Schlingen der anarchistischen Wühler entziehen würde.

Sehen wir auch von dem Charakter des Ge­setzes als eines Ausnahmegesetzes ganz ab, so ha­ben wir doch das volle Recht, heute, 51/» Jahre nach Erlaß des Sozialistengesetzes zu fragen, was denn seitdem im Reiche geschehen ist, um „dem Arbeiterstande die Segnungen der friedlichen Ent­wickelung des geeinten Vaterlandes zum vollen Bewußtsein zu bringen", „die wirthschaftliche und soziale Lage der Arbeiter durch organische Gesetze zu heben und dadurch den Frieden unter den Be­völkerungsklassen zu fördern". Man weiß, welch' schreckliche Ereignisse die Regierung dazu gedrängt haben, die positive Sozialreform in die Hand, oder besser gesagt: in den Mund zu nehmen. Und gerade unter diesen schlimmen Ausnahme-Verhält­nissen, unter dem Drucke de« blutigen Kaiseratten­tates hätten die verbündeten Regierungen und ihre geschäftliche Oberleitung wahrlich allen Grund ge­habt, mit verdoppelter Kraft an die Arbeit zu gehen und die oben skizzirten Pläne in die Wirk­lichkeit zu übersetzen. Was ist aber seitdem zur Erreichung dieser großen Ziele geschehen, geschehen in einem Zeiträume von mehr als fünf Jahren? Die Vollendung des Krankenversicherungsgesetzes ist bisher die einzige Frucht der Sozialreformbestreb­ungen, u. eben erst haben die speziellen Vorbereitungs­arbeiten begonnen, welche seiner praktischen Ausführ­ung die Wege ebnen sollen. Wie es dem Unfallgesetzent- würfe in seinen verschiedenen Stadien ergangen ist, brauchen wir unseren Lesern nicht in's Gedächtniß zurückzurufen, auch nicht, wen die Schuld an der endlosen Verzögerung dieses wichtigen Reformwer­kes trifft. Uns war unter diesem Gesichtspunkte in der jüngsten Eröffnungsrede des Reichstages die Wendung nicht re t verständlich, „daß der Reichs­tag sich mit den verbündeten Regierungen in dem Bewußtsein der Bedeutung und Dring­lichkeit der erstrebten sozialen Reformen begegne", ebensowenig wie die Erklärung, daß „die verbündeten Regierungen ihrerseits bemüht sein werden, auf diesem Wege (Unfallversicherung, Alters- und Invaliden- Versorgung) den Erwartungen und Zusagen zu entsprechen, welche die Vorbereitung und den Erlaß des Gesetzes vom 21. Okt. 1878 begleiteten." —

Das Sozialistengesetz und die kraft desselben verfügten Ausnahmemaßregeln haben die äußer­liche Organisation der Sozialdemokratie in Deutsch­land fast verschwinden machen, aber auch nur die äußerliche. Wie es mit der Bewegung im Volke aussieht, darüber belehren uns vor Allem die 13 Sozialdemokraten, die trotzdem und alledem ihre Plätze im Reichstage erobert haben, darüber belehren uns die noch fortwährend erforderlichen Schriftenverbote, darüber haben uns einige ent­setzliche Vorgänge der letzten Zeit belehrt, die ge­wissermaßen ein unbewußtes Warnungszeichen für diejenigen waren, welche glaubten, die Sozialde­mokratie sei in Deutschland machtlos oder gar tobt. Die Polizeibehörden in den Hauptcentren der Bewegung, die stillen Privat-Beobachter in den Fabriken, Bergwerken und Kneipen der Arbeiter- Distrikte würden vielleicht am besten im Stande sein, über die Zu- oder Abnahme der sozialistischen Propaganda Auskunft zu geben. Wir behaupten, die Bewegung nimmt fortgesetzt im Geheimen an Umfang zu, und man vermeidet nur aus kluger Berechnung und aus Gründen der Selbst erhaltung eine äußerlich siä tbare Manifestation, um viel­leicht unversehens eines schönen Tages um so er­folgreicher das Haupt erheben zu können. Uebrigens giebt die von der Regierung dem Reichstage neuer­dings vorgelegte Denkschrift über die Ausführung des Sozialistengesetzes ausdrücklich den geheimen Fortbestand, ja das immerwährende Anwachsen der Bewegung zu. So konnte denn auch am ver­flossenen Donnerstag der Abg. Vollmar bei der ersten Berathung des Unfallversichernngsgesetzes mit vollem Rechte sagen, „die Sozialdemokraten hätten eine sechsjährige Unterdrückung hinter sich, und, wie der letzte Rechenschaftsbericht über die Ausführung des Sozialistengesetzes bekunde, zeige die Partei ein erhöhtesSelbstgefühl und sei zuversichtlicher als vorher. Das sei auch wahr, und sie hätten allen Grund dazu. Die sozialistischen Ideen verbreiteten sich immer mehr, sowohl in der Wissenschaft, wie im Volk." Wo sind denn nun die Wirkungen des Sozialistengesetzes? Trotz, oder sogar in Folge dieser Ausnahmemaß­regeln hat die Bewegung an Umfang und Tiefe zugenommen, und nur die öffentlichen Manifesta­tionen werden aus Klugheitsrücksichten unterlassen.

Dennoch hat es fast den Anschein, als ob die Reichs­regierung wirklich glaube, sie habe mit dem Sozia­listengesetz der Bewegung hinreichende Fesseln an­gelegt, es sei ihr gelungen, die Sozialisten wirk­sam einzuschüchtern. Denn in demselben Grade, wie die äußerlich sichtbaren Anzeichen der gefähr­lichen, staatsfeindlichen Agitation nachließen, hat der Gfer gewisser einflußreicher Kreise für das Zustandekommen der so „dringenden" sozialen Re­formen auch ein langsameres Tempo angenommen. Wir wiederholen nochmals: Beinahe sechs Jahre haben nur ein einziges und zwar das kleinste sozial­politische Projekt an die Grenze der Verwirklichung bringen können. Darf man es deshalb dem ge­meinen Manne Übelnehmen, wenn er den Passus der Eröffnungsrede, welcher von der „Anstrebu-ig einer befriedigenden Ordnung der Fürsorge für die durch Alter und Invalidität erwerbsunfähig werdenden Arbeiter" spricht, mit sehr zweifelnden, fast ungläubigen Mienen betrachtet? — Der Rest ist Schweigen.

Wenn somit gar kein Zweifel darüber herrschen kann, daß die unerläßlichen Voraussetzungen und Be­dingungen des anfangs nur für eine kurze Noth- stands-Zeit begehrten Sozialisten-Gesetzes bisher nur in sehr geringem Maße erfüllt worden sind, so würde daraus natürlich an sich nicht folgen, daß deshalb die Verlängerung der Gül­tigkeitsdauer des Ausnahme - Gesetzes verweigert

werden müßte. Keineswegs! Wäre das Sozialisten­gesetz von Anfang an zu billigen gewesen, so würde, so lange die ursächlichen Zustände andauern, eine nachträgliche Opposition gegen seine Verlängerung nur die Bedeutung haben, daß man den Staat (die Gesammtheit der Bürger), weil er die Zeit verpaßt habe, seinem Schicksal preisgeben wolle. Wir haben aber das Sozialistengesetz an und für sich von Anfang an für das verkehrte Mittel zur Be­kämpfung des Sozialismus gehalten, und die oben erörterten Umstände haben uns nur in unserer Auffassung bestärkt.

Der noch in der jüngsten Eröffnungsrede de« Reichs­tages hervorgehobene Zweck, „den auf den Umsturz göttlicher und menschlicher Ordnung gerichteten Be­strebungen revolutionärer Elemente den Boden zu entziehen", kann durch das Sozialistengesetz nicht erreicht werden. Soweit polizeiliche Maßregeln, strafrechtliche Garantien gegenüber den revolutio­nären Ausschreitungen erforderlich sind, lassen sich diese im Rahmen des gemeinen Rechtes gewäh­ren. Schon jetzt ermöglicht das allgemeine Strafgesetz ein legales Einschreiten gegen alle Gewaltthaten der Sozialisten und gegen die darauf gerichteten Pläne und Verschwörungen. Die gefährlichen Leh­ren und Tendenzen selbst lassen sich auch durch allgemein gültige Strafvorschriften besser treffen, als durch die jetzt geltende Praxis der Landes- Verweisung der Rädelsführer und des Ver­botes von Druckschriften, Vereinen und Ver­sammlungen. Man treffe daher gesetzliche Vor­kehrungen gegen die Verbreitung solcher Lehren, welche Eigenthum, Staat und Familie in Frage stellen, und richte diese im Rahmen des gemeinen Rechtes nicht bloß gegen die unzufriedenen Arbei­terführer, sondern auch gegen die im Grunde ge­nommen weit schlimmeren Volksverführer auf den Lehrstühlen, gegen die Professoren, Redner und Gelehrten, welche für ihre Gott, Eigenthum, Ehe, überhaupt Moral und Sittlichkeit hinwegläugen- den Systeme bisher ungestört Propaganda machen und der Anarchie in die Hände arbeiten. Gefähr­licher als die Sozialisten in Wasserstiefeln, sind die eben erwähnten Sozialisten in Lackstiefeln. Und wenn die einen vom Gesetz verfolgt werden sollen, so möge auch den anderen gegenüber glei­ches Recht und gleiche Gerechtigkeit gelten. Sollte, was noch nicht mit Gewißheit vorherzusagen ist, der Reichstag in seiner Majorität dem Soziali­stengesetz fernerhin seine Zustimmung versagen, so würde ja die Regierung noch Zeit genug haben, dieser Frage der Errichtung einer allgemeinen gesetzlichen Schutzwehr gegen sozialistische und ver­wandte Lehren näher zu treten.

Aber auch gesetzliche Maßregeln dieser Art werden gegen die Revolution und ihre Lehren nichts ausrich­ten, wenn der Staat nicht endlich jenes Kaiserwort ver­wirklicht: „Jchwill, daß dem Volke die Re­ligion erhalten bleibe". Die Kirche ist, wie die Geschichte aller Zeiten lehrt, die beste, die festeste, die treueste Stütze der obrigkeitlichen Gewalt; wenn man sie in Fesseln schlägt, erheben alle schlimmen Leidenschaften ungehindert ihr Haupt. Der Staat sollte daher in seinem eigensten Inter­esse die Bundesgenossenschaft der Kirche suchen. Aber nur die freie Kirche kann mit Erfolg den Kampf gegen das unheimliche Treiben der Re­volution ausfechten. Von dem Tage an, wo der Staat, statt die Kirche und ihre Diener überall in ihrer Thätigkeit mit Argwohn einzuschränken und zu hemmen, ihnen allenthalben die freieste Bewegung gestattete, ihre bessernde und erzie­hende Thätigkeit unterstützte, würde er bald aller Gewaltmaßregeln entrathen können. ; ei- der scheint diese Einsicht in den leitenden Kreisen noch nicht» zum Durchbruch gekommen zu sein, denn