Grafen von Paris in Cannes. Letzterer habe an- ißlich des Lyoner Zwischenfalles zahlreiche Adresien chalten. — Admiral Lespes meldet aus Hong- >ng von heute, er habe die Fregatte „Villars" ach Shanghai, zwei andere Schiffe nach Amoy resp. en nördlichen Häfen entsendet. — Eine Versamm- rng der Aktionäre des Suezkanals sprach nach ibhaster Diskussion mit 843 gegen 761 Stimmen >re Zustimmung zu dem Verhalten des Verwal- mgsrathes in den Unterhandlungen mit den eng« scheu Rhedern aus.
England.
* London, 12. März. Gladstone befindet sich effer. Nachmittags beabsichtigt er eine Ausfahrt.
Italien.
* Nom, 13. März. Fracassa zufolge beschloß er Ministerrath, jede Idee der Rekonstruktion des !abinets auszuschließen und jedenfalls das Kammer- otum abzuwarten.
Schweden und Norwegen.
* Christiania, 12. März. Dem Morgen- ladet' zufolge, bestimmte der König in der gest- igen Sitzung des Staatsrathes, daß Seltner aus em Ministerium auszuscheiden habe. Selmer hatte :it dem 1. März, an welchem Tage das Urtheil em Könige überreicht war, nicht mehr an den Atzungen des Staatsrathes theilgenommen. — Im öniglichen Diktamen betreffend den Abschied Selters wird festgehalten, daß das Urtheil des Reichs- erichts dem Könige die ihm im Grundgesetze zu- 'theilten Prärogative nicht aberkennen könnne. )ie Verpflichtungen des Unionskönigs, erklärt der lönig, erforderen bestimmt, daß ich die Stellung er Staatsgewalt wahre, welche allein die zwischen en Reichen bestehende Vereinigung sichern kann. )as Handschreiben des Königs spricht Seltner die inigliche Anerkennung unter Verleihung des Sera- hinenordens aus.
Rußland.
* Petersburg, 12. März. Das Militär« ezirksgericht erkannte den Militärschreiber des sauptstabes, Schumeikin, mehrerer Fälschungen md der Bestechlichkeit schuldig und verurtheilte >enselben zur Entziehung der Standesrechte und Deportation nach Sibirien. Die Complicen des Zchumeikin, ausgenommen die Kaufmannsfrau Paw- owa, wurden ebenfalls schuldig befunden und zu korrektionsstrafen kondemnirt.
* Petersburg, 13. März. Das „Journal te St. Petersbourg' dementirt kategorisch die Mel- tung von der bevorstehenden Ernennung eines ussischen Gesandten in Afghanistan.
Aus dem Sudan.
• Kairo, 12. März. Die Justizorganisations- kommission beschloß auf Antrag Barrsre's, eine Zubkommission aus den zweiten Delegirten der Rächte, einschließlich Griechenlands, zu bilden und tahm das Programm Barrere's für Umarbeitung «es Gesetzbuches an.
"London, 12. März. Ein Telegramm des Standard' aus Suakim von heute Nachmittag 2 flhr 30 Min. meldet: Heliographischen Nachrichten -»folge befindet sich der Feind 5000 bis 6000 Rann stark der englischen Armee gegenüber; der ?eind soll nicht verschanzt sein und die Engländer eilten Nachmittags 1 Uhr vorrücken, wahrschein« ich würde noch heute eine Schlacht stattfinden. Die ,Daily News' veröffentlicht eine ähnliche Depesche.
* London, 13. März. Aus Suakim vom heutigen wird gemeldet: Die englischen Truppen trafen gestern in Tamanieh, 17 Meilen von Suakim, ein und fanden den Feind in den Gräben verborgen; sie stehen jetzt eine Meile vom feindlichen Lager entfernt. Es ist unbekannt, ob Osman Digma sich bei den Aufständischen befindet.
* London, 13. März. Reuter's Bureau meldet aus Suakim vom 13. d. M.: Die Schlacht begann bald nach Tagesanbruch. Der Feind wurde vollständig aus seinen Verschanzungen durch britische Infanterie und Artillerie verjagt.
* Kairo, 13. März. Der Scheck Senousei richtete ein Schreiben an den Khedive, in welchem er den Mahdi als schlechten Muselmann, Betrüger und Mörder bezeichnet. — Die telegraphische Verbindung mit Khartum ist wiederhergestellt.
"Suakim, 13. März. Das Gefecht mit Osman Digma dauerte eine halbe Stunde. Der Sieg ist vollständig. Die Engländer haben 2 Todte.
parlamentarisches.
Berlin, Donnerstag, 13. März.
In der heutigen (4.) Plenarsitzung des Reichstags erschien bereits vor Eröffnung derselben um IV4 Uhr am Bundesrathstische der Reichskanzler Fürst v. Bismarck an seinem Platze, und er nahm auch, nachdem die Sitzung vom Präsidenten v. Levetzow eröffnet war, vor dem Eintritt in die Tagesordnung das Wort, um vor dichtbesetzten Tribünen die Gründe darzulegen, die ihn hätten veranlaffen muffen, die sogenannte Laskerresolution an ihre Adreffe nicht zu befördern. Die darauf vom Abg. Hänel zu dieser Frage gemachten Gegenbemerkungen veranlaßten den Herrn Reichskanzler zu kurzer Entgegnung. (Bgl. den auszüglichen Bericht über diese interessante Verhandlung in der politischen U e b e r s i ch t.)
Es wurde darauf der Antrag des Abg. May er (Württemberg), bezüglich Einstellung des gerichtlichen Verfahrens gegen den Abg. Köbl ohne Debatte angenommen. Hierauf trat der Reichstag an die Hauptaufgabe der gegenwärtigen Session, an das Arbeiter-Unfallversicherungsgesetz.
Die erste Berathung der Vorlage wurde von dem Abg. v. Vollmar eröffnet, welcher nach allgemeinen spöttelnden Bemerkungen über die Erfolglosigkeit der Sozialpolitik des Reichskanzlers in längerer verhältnißmäßig ruhig gehaltener Rede den ablehnenden Standpunkt der Sozialdemokraten dieser Vorlage gegenüber zu begründen suchte. Denselben geht das Gesetz nicht weit genug in der Unfallfürsorge, sie finden in demselben eine viel zu weit gehende Annäherung an die Bourgeoisie. Redner konsta- tirte auch mit Genugthuung den schlechten Erfolg des Sozialistengesetzes, die Sozialdemokratie finde im Volke und in der Wiffenschaft immer mehr Anhang und Verständniß.
Abg. Frhr. v. Maltzahn-Gültz (kons.) sprach sich im Großen und Ganzen zustimmend über die Vorlage aus. Wie aber bei dem Krankenversicherungsgesetze, so hielt auch hier Herr v. Maltzahn daran fest, daß die land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter in das Gesetz einbezogen werden müßten.
Abg. Oechelhäuser nahm der Vorlage gegenüber einen weniger sympathischen Standpunkt ein und plaidirte für eine Erweiterung des Krankenversicherungsgesetzes in der Weise, daß auch die verhältnißmäßig geringe Zahl von Unfällen, welche dieses Gesetz treffen würde, unter das Krankenversicherungsgesetz fallen. Ganz energisch wurde vom Redner der Ausschluß der Privatversicherungsgesellschaften bekämpft und von der Beseitigung dieser Bestimmung seine Zustimmung zu dem Gesetze abhängig gemacht. Redner bezweifelt auch, daß auf dem Wege freiwilliger Bildung lebensfähige Berufsgenoffenschaften entstehen würden. Die ganze Organisation der Berufsgenossenschaften sei eine verfehlte. Vielleicht wünsche man auch davon Fiasko, um auf diesem Umweg wieder zu der alten cen- tralisirten Versicherungsanstalt zurückzukommen. Entschieden sprach sich Redner gegen das Umlageverfahren aus, welches die Sicherheit der ganzen Versicherung gefährde. Wenn man eine solide Finanzgebahrung wolle, müsse man das Deckungsverfahren aceeptircn, d. h. Kapitalswerthe für die Rentenansprüche reserviren. Redner sprach schließlich so leise, daß er auf der Journalistentribüne völlig unverständlich bleibt.
Nachdem Oechelhäuser seine Rede beendet, wurde die Debatte abgebrochen und auf morgen 1 Uhr vertagt.
Fürst Bismarck wohnte der Sitzung fast bis zum Schluffe bei.
Aus Stabt, Provinz und Nachbargebiet.
Fulda, Freitag, 14. März.
Ö In der gestrigen Generalversammlung des „Vereins für Naturkunde" wurde der bisherige Vorstand mit Ausnahme eines Herrn wiedergewählt. Das Nähere über das Resultat der Wahl sowie das Ergebniß des Jahresberichtes theilen wir später mit, sobald das Wahlresultat durch die Annahme der Gewählten zu einem definitiven geworden ist. Am nächsten Montag findet, wie bereits gemeldet, der Vortrag des Herrn Stadtkaplan Hillenbrand über das Thema „die Bewegung in der Welt und ihr Ursprung" statt.
ä Gestern Nachmittag wurde das 3 Jahre alte Töchterchen des Schneidermeister Ignaz Jerke auf dem Gemüsemarkte von einem Bauernwagen derart überfahren, daß ihm zwei Räder über den Leib gingen. Das Fuhrwerk gehörte dem Brauereibesitzer T h i e l zu Horas, der mit 3 hintereinander gehenden Wagen den Gemüsemarkt passirte. Bei jedem Wagen befand sich ein Knecht. Das Kind gerieth erst unter den dritten Wagen, der mit ca. 12 Gentner Malz beladen war und von zwei Kühen gezogen wurde. Ob und inwieweit den Fuhrmann eine Schuld trifft, wird die Untersuchung ergeben, derselbe behauptet, das Kind vorhin nicht gesehen zu haben, dasselbe müffe im Augenblicke der Vorüberfahrt aus der Thür herausgelaufen sein. Das verunglückte Kind verstarb nach Verlauf einiger Stunden, augenscheinlich in Folge innerer Verletzung, eine schwere äußere Verletzung war nicht wahrzunehmen.
«£■ In der heutigen Strafkammersitzung dahier kamen folgende Sachen zur Verhandlung: Die von der Ehefrau des Bauern Joseph Jöckel von Schletzenhausen gegen das Urtheil König
lichen Schöffengerichts zu Großenlüder vom 11. Oktober v. Js. eingelegte Berufung wurde verworfen; das erstinstanzliche Urtheil geht dahin, daß, da die Privatklägerin im Hauptverhandlungstermine, obwohl ordnungsmäßig geladen, nicht erschienen sei, die gegen das Gemeinderathsmitglied Karl Breitung von Schletzenhausen wegen Beleidigung erhobene Privatklage als zurückgenommen gelte. — Auf die von der Amtsanwaltschaft zu Fulda eingelegte Berufung gegen das den Schreiner Wilhelm Großkurth aus Hopfelde wegen Bettelns zu vierzehn Tagen Haft verurtheilende Erkenntniß Königlichen Amtsgerichts zu Großenlüder vom 20. Januar v. I. erfolgte Aufhebung des erstinstanzlichen Urtheils insoweit, als noch neben der gegen ihn erkannten Haftstrafe nach deren Verbüßung die lieber« Weisung an dieLandespolizeibehörde angeordnet wurde — Die von dem Amtsanwalte zu Buchenau eingelegte Berufung gegen das den Schäfer Konrad Andreas Göll mann von Wölf von der Anklage wegen llebertretung des Viehseuchengesetzes freisprechende Urtheil Kgl. Amtsg. zu Eiterfeld vom 8. Jan. wurde verworfen. — Der Handelsmann Juda Katzenstein von Schmalnau wurde wegen Widerstandes, falscher Anschuldigung und Beleidigung zu einer Gefängniß- strafe von 2 Monaten und 14 Tagen verurtheckt. Dem Beleidigten, Gerichtsvollzieher Stollenwerk von Weyhers wurde zugleich die Befugniß zugesprochen, die Verurtheilung auf Kosten des rc. Katzenstein im Kreisblatte bekannt zu machen. (Schluß des Berichtes in der morgigen Nummer).
— Von der General-Konferenz der deutschen Eisenbahn-Verwaltungen am 7. Dezember 1883 ist die nachstehende allgemeine Ergänzung der tarifarischen Bestimmungen beschloffen und vom Herrn Minister genehmigt worden: „Bei Benutzung eines gewöhnlichen Tour-Billets ist eine einmalige Unterbrechung der Fahrt auf der Hin- und Rückreise — unter Bestätigung auf dem Billet durch den Stationsvorstand — gestattet. Die einzelnen Koupons der Rundreise-Billets werden in dieser Beziehung den gewöhnlichen Tour-Billets gleich geachtet, so daß außer auf den im Billet etwa bezeichneten Aufenthalts-Stationen noch eine einmalige Fahrunterbrechung auf jeder Kouponstrecke zugelassen ist.
— Es sind viele Silber- und Nickelmünzen, besonders Zwanzigpfennigstücke, in Umlauf, welche nicht bloß in Folge der Abnutzung, sondern auch auf andere Weise beschädigt sind. Diese letzteren werden, wenn sie zum Umtausche an die betreffenden Kassen kommen, eingeschnitten ober auch durchgeschnitten und zurückgegeben. Jedes Zwanzigpfennigstück hat dann nur einen Werth von etwa 10 Pfennigen, die zweite Hälfte bildet den Verlust, welcher also nicht weniger als 50 pCt. beträgt. Das gesammte Publikum wird in Mitleidenschaft gezogen, wenn nicht jedes Stück einer genauen Prüfung unterzogen wird, und das ist nicht immer möglich. Am meisten leiden, so schreibt die ,Köln. Ztg.' diejenigen Transport-Gesellschaften, deren Tarife fast ausschließlich auf Nickelmünzen lauten. Die Kondukteure sind bei dem großen Andrange und in den Abendstunden gar nicht in der Sage, die nothwendige Untersuchung vorzunehmen. Der Verlust, welchen ein derartiges Unternehmen dadurch erleidet, wird auf mehr als 1000 Mark jährlich geschätzt. Die Untersuchung, ob eine absichtliche Beschädigung vorliegt, erfolgt entweder durch die Beamten der Reichsbank oder diejenige Kaffe, bei welcher die Münzen zum Umtausche eingeliefert werden, oder durch das Münzkomptoir. Gegen die Entscheidung gibt es keine Berufung; das ist ein Uebelstand, dem abgeholfen werden muß.
0° Flieden, 13.Marz. Heute wurde van dem Schwurgericht in Frankfurt die 33jährige Monika Klug aus Flieden, für schuldig befunden, vor dem hiesigen Schöffengericht einen wissentlichen Meineid geschworen zu haben. Das Urtheil lautet auf l‘/2 Jahre Zuchthaus und 3 Jahre Ehrverlust. Auch wurde ihr dauernd die Fähigkeit abgesprochen, eidliches Zeugniß ablegen zu können.
" Orb, 11. März. Herr Oberpostdirektor zur Linde war gestern in unserer Stadt anwesend. Ob der Besuch mit einer zu errichtenden Fahrpost von hier nach dem Joßgrund in Verbindung steht, läßt sich noch nicht mit Bestimmtheit angeben. — Nachdem Bachstelzen, Staare und andere Sommer- vögel schon seit einiger Zeit wieder bei uns an» gekommen sind, ist nun auch gestern der Herr Storch von seiner Winterreise zurückgekehrt und hat alsbald seine alte, luftige Wohnung bezogen. (H. Z-)