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Mittwoch, bett 12. Mä-z

1884

Fuldaer

Kschverehrte Eingesesseur iu Stadt und Kaud!

Nachdem bereits durch dieses Blatt unsere Rück­kehr aus der Ferne bekannt wurde, können wir nicht umhin, folgende Antrittsrede zu veröffentlichen:

Zunächst unseren tiefempfundenen Dank für die freudenvolle Begrüßung von Jung und Alt. Wir werden es auch Heuer nicht unterlaßen, diese Freu­denbezeugung durch Zutragen von lieben Brüder- und Schwesterlein zu danken. Sind wir auch über­zeugt, in Fulda und Umgegend wohl gelittene Gäste zu sein und hoffentlich auch nicht die Zielscheibe eines gefühllosen übermüthigen Jägers werden zu müssen, so treten doch bei unserem Eintreffen da­hier nicht geringe Sorgen an uns heran. >

Obwohl wir vor Monaten in der Nähe Kairo s die freudige Nachricht empfingen, das Brodkorbgesetz im lieben Vaterlande nahe seinem Ende, so können wir doch nicht ohne Sorgen für unseren und un­serer zu hoffenden Nachkommenschaft täglichen Un­terhalt in die Zukunft blicken, und um fo größer muß diefe Sorge werden, je mehr arbeitsscheue Jünger es wagen, sich in die uns von jeher allein zuge­standenen Jagdgerechtsame zu mischen und je grö­ßer die Zahl der Leckermäulchen wird, die uns den allein zustehenden Frosch braten streitig machen.

Unsere gefährlichsten Rivalen, die Herren Löpps und Komp, zu H., sind zwar unschädlich gemacht — Friede ihrer Asche — doch scheint es leider auch sonst noch welche Löppse zu geben.

Müssen da 120 arme Frösche ihre Untertanen

hergeben, um so einem vermeintlichen Feinschmecker ein wenig den Gaumen zu kitzeln! Ach, könnten diese Barbaren nur einmal das Wehgeschrei der von ihnen entbeinten armen Froschgeschöpfe hören, es ist herzzerreißend. Während die Beine in den Pfannen bratzeln, liegen diese Aermsten mit ent­stellten, blutenden Leibern am Weiher und gehen langsam vom Schmerze verzehrt, wahnsinnig ihrem Ende zu. Gefühlvolle Damen, wie wird das Bein eines lebenden Ochsen munden?

Es liegt doch hauptsächlich in Frauenhand, die­sem Froschschinderwesen ein Ende zu machen. Kau­fet um keinen Preis Froschschenkel, zeiget diesen ehrsamen Fleischern die Thür, überliefert diese Thierquäler en gros der wohllöbl. Polizei, stellt ihre Namen an den Pranger, und wir armen Störche werden es zu danken wissen, denn dadurch würden Tausende von Braten uns erhalten, welche wir nicht zur Hälfte gebrauchen, und unsere Noth ist gehoben.

Es ist bei unserer Storchsnatur nicht anders, als daß wir nur lebende unverstümmelte Frosch- thiere verspeisen können, die wir als Meister vom Handwerk vorher kunstgerecht in kürzester Zeit ab­schlachten, und herrscht dieserhalb in den betheilig- ten Kreisen nicht die geringste Beschwerde, auch nehmen wir stets nur die Lebensmüden.

Zugleich erlauben wir uns zu bemerken, daß bei der allgemeinen diesjährigen Magerkeit unseres Wildprets — veranlaßt durch einen ungünstigen Winterschlaf — für einen mittelmäßigen Menschen- magen wohl 4 Schock Schenkel notwendig fein

O Das Lotteriespiel. II.

Reiche Länder, wie Frankreich, England und Nordamerika, haben allerdings schon lange die Lotterien abgeschafft, während vornehmlich in Deutsch­land, Holland, Oesterreich, Italien und Dänemark Las rotteriespiel erlaubt und durch die Staats» lotterten sogar geradezu gesetzlich organisirt ist. Diese Staatslotterien sind es natürlich auch, gegen die sich zunächst und vor Allem der An­trag Windthorst-Löwe richtete, welcher ja grade bei der Beratung des Etats der preußischen Lotterie- Verwaltung verhandelt wurde. Die Staatslot- terien, über deren Werth oder Schädlichkeit sich streiten läßt, sind aber nicht allein gemeint, nach der Intention der Antragsteller sollen alle Lot­terien in Deutschland verboten fein, selbst solche, welche nach Art der berühmten Kölner Dombau- Lotterie so viel Nutzen zu stiften und so herrliche Resultate zu erzielen geeignet sind.

Was nun die Staatslotterien anbelangt, so ist allerdings der augenblickliche Zustand in den deutschen Staaten auf die Dauer unhaltbar, und deshalb eine einheitliche Regelung des staat­lichen Lotteriewesens auf dem Wege der Reichs- gesetzgebung sehr wünschenswerth. Außer Preußen haben nur noch Sachsen, Mecklenburg - Schwerin, Braunschweig und Hamburg Staatslotterien. Bai­ern hat die Staatslotterie aufgehoben. In Preu­ßen hat die Staatskasse ans der Klaffen-Lotterie eine Einnahme von rund 4 Millionen, eine Summe, die zu den Erträgen der übrigen genannten Staa­ten in keinem Verhältnisse steht. Bei einer neun­mal kleineren Bevölkerungszahl hat das Königreich Sachsen aus seiner Staatslotterie eine noch höhere Einnahme als Preußen (über 4 Mill.). In dem kleinen Braunschweig beträgt der Gewinn für die Staatskaffe 1,400,000 Mk., in Hamburg 1,454,000 Mk. Diese Zahlen erklären sich nur aus dem Um» stände, daß diese Lotterien ihre Abnehmer nicht nur im eigenen Lande, sondern in allen deutschen Bundesstaaten haben. Selbst Preußen ist von dieser Ausbeutung nicht abgeschloffen, denn ob­

gleich hier das Spielen in auswärtigen, nicht preußischen Lotterien unter Strafe gestellt ist, bleibt, wie die sporadisch wiederkehrenden Monstre- prozeffe gegen die Uebertreter dieser Bestimmung am besten beweisen, der Absatz der auswärtigen Loose auch in Preußen noch immer ein ganz enormer. Wollte Preußen mit der Aufhebung der Lotterie allein vorgehen, so würde das nur zur Folge haben, daß die übrigen Lotterie-Staaten die Zahl ihrer Loose nur noch mehr erhöhten und den der preußischen Staatskaffe entgehenden Ge­winn unter sich theilten. Preußen müßte daher, wenn nicht baldigst eine einheitliche reichsgesetzliche Regelung der Lotteriefrage eintreten sollte, in seinem eigenen Interesse sogar zu einer Vermehrung der Zahl der Loose der Klassenlotterie übergehen, um der star- ken Nachfrage genügen und den aus der Lotterie erwachsenden Gewinn für das eigene Land retten zu können. Da wir aber eine weitere Vermehrung der gesetzlich erlaubten Spielgelegenheit keineswegs für erstrebenswert halten, so müssen wir mit dem Abge­ordneten von Minnigerode wünschen, daß alsbald eine einheitliche Regelung des Lotteriewesens auf dem Wege der Reichsgesetzgebung angebahnt werde. In der Frage, ob das Reich zu einer Einmischung in diese Angelegenheit der Einzelstaaten kompetent ist, dürfte, soweit sich jetzt schon übersehen läßt, keine ernstliche Schwierigkeit zu erblicken sein. Da­gegen ist der Einwand, daß es doch höchst seltsam sein würde, wenn in dieser Frage plötzlich die Grenzpfähle der Einzelstaaten die wichtigste Rolle spielen sollten, während sonst Alles centralifirt und egalisirt wird, nicht so leicht aus dem Felde zu schlagen. Ueberhanpt zeigt sich bei näherem Ein- gehen in dieses Kapitel der Staatslotterien, daß die Frage der reichsgesetzlichen Regelung in ihren Modalitäten noch keineswegs spruchreif ist, daß es vielmehr nach der nunmehr erfolgten Annahme des Antrages Minnigerode im preußischen Abge­ordnetenhause Sache der verbündeten Regierungen sein wird, zu dem Kapitel Stellung zu nehmen.

Mag aber die Entscheidung der gesetzgebenden Faktoren über die Regelung des Lotteriewesens im Reiche ausfallen, wie sie wolle, ein allgemeines

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Lotterieverbot würden wir selbst bann nicht befürworten tonnen, wenn der gegenwärtige unge­ordnete Zustand fortbauern sollte. Es ist ja wahr, baß, abgesehen von bem eigentlichen Spiel selbst, auch bas Spielgeschäft, ber Loosvertrieb ber Agenten unb Zwischenhändler mannigfache Nebel- stäube mit sich bringt. Aber dieser Mißbräuche wegen braucht man nicht das ganze Institut des Lotteriespieles in Acht und Bann zu thun; den Geschäftspraktiken unsolider Agenten läßt sich auch ohne ein Lotterieverbot beikommen. Geradezu un­begreiflich erscheint aber der von sehr angesehener Seite im preußischen Abgeordnetenhause gezogeye Vergleich der Lotterien mit den Spielbanken von Monacco u. s. w. Die Aehnlichkeit der Spiel­banken und der Lotterien ist doch nur eine theo- retische und begriffliche. Der Hazardspieler an ber Spielbank hat mit bem Lotteriespieler nur bas eine gemein, baß sie beide ohne Arbeit und Schweiß durch eine Fügung des Zufalls etwas erwerben wollen. In allem anderen sind sie grundverschie­den. An der Spielbank herrscht die wilde Auf­regung, die Leidenschaft, die bis in's Höchste ge­steigerte Spannung auf den Augenblick, der fort­währende Wechsel von Furcht und Hoffnung, der Uebergang vom größten Glücke zur größten Verzweiflung, nur zu oft wird alles Hab und Gut auf eine Karte gesetzt. Von alledem ist beim Lotteriespiel keine Rede. Der Einsatz ist gering und bleibt sich stets gleich, die Chancen sind derart, daß nur ein Narr in Verzweif­lung geraden kann, wenn er eine Niete ge­zogen hat, denn Hunderttausende theilen mit ihm dasselbe Schicksal. Ueberhanpt ist das Lotterie­spiel, wie es sein soll, als ein Vergnügen, als ein wirkliches Spiel aufzufassen, nicht als eine ernsthafte Erwerbsquelle, auf welche man ernste Pläne und Berechnungen aufbaut. Wenn leider einzelne Menschen in ihrer Beschränktheit das Lot­teriespiel als eine geschäftsmäßige Erwerbsquelle betrachten, so hat das Gesetz mit diesen durchaus nichts zu schaffen, ebensowenig, wie es den Bür­ger in seinen häuslichen Angelegenheiten zur Ver­ständigkeit, Sparsamkeit u. s. w. anhalten kann.

werden, und die Jagdgebühren ca. 1 Mark be­tragen, wofür doch auch unseres Erachtens ein ordentlicher Schellfisch mit Eierkuchen herzustellen ist. Auch halten wir es für angezeigt, zu ver­öffentlichen, daß die Trichinosis auch unter diesen Thieren bedenklich Platz gegriffen hat, unb wir allein im Stande sind, Trichinenschau zu halten.

Also fort mit den Froschmasakres, benn hiergegen war bie Schlacht bei El-Teb, bie wir mit anzu- feben Gelegenheit hatten, ein Kinderspiel, und Mah- bis Schaaren sind gegen bie Froschschinber Ehren- männer. Zu unserem Leibwesen bemerkten wir bereits in ber Johannisau, bet Döpperz, Giesel unb hinter Horas einzelne Froschjäger auf ber Vigilanz, unb wir werben beim nochmaligen Be- treffen es nicht unterlassen, in biefem Blatte ihre Namen zu veröffentlichen unb namens ber Humanität gegen sie Klage führen, unb wird dies um so mehr mit Erfolg geschehen, da sich einige hiesige,uns wohlge­sinnte Einwohner zu unseren Anwälten erboten haben.

Jenen Hausmüttern und Küchenfräulein aber, welche das uns nahegehende Unwesen in irgend einer Weise unterstützen, kündigen wir unsere empfindliche Rache an, denn auch ein Storch rächt sich, wenn man ihn kränkt.

Um gütige Bekanntmachung in den Gemeinden wird ersucht. -■

Inzwischen wird lustig weitergeklappert. Fulda, den 12. März 1884.

Storch.