Einzelbild herunterladen
 

Dienstag, den 11. März

Fuldaer

— mit der

ÜäB5S$K»

Dir ,Fuldaer Zeitung' erscheint täglich. Sonn- und Feiertage ausgenommen. V.ertchahrllc-er Abonnementsprels ohne Bnngsrlohn und Bestellgeld. 1 Mk. 53 Ptg., belletristischen Wochenbeilage ,Sterne UN» Blumen' m Fulda 1 Mk. 70 Pfg., auswärts 1 R. 75 Pfg.

Inserate: Die oierspaltige Zeil« oder deren Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg.; ber Wiederholungen entsprechender Rabatt.

* Das Lotteriespiel.

I.

Die Majorität des preußischen Abgeordneten­hauses hat vor einigen Tagen einem Anträge des Abg. Frhr. von Minnigerode ihre Zustimmung er» theilt, wodurch die Staatsregierung aufgefordert wird, ihre Bemühung für den Erlaß eines Reichs­gesetzes aufzuwenden, durch welches eine ein­heitliche Regelung des Lotteriewesens in den Einzelstaaten angebahnt wird. Der Haupt­antrag Windthorst-Löwe, welcher die Regie­rung auffordern sollte, den Erlaß eines Reichsge­setzes anzustreben, durch welches alle in deutschen Bundesstaaten bestehenden Lotterien aufzuheben, und die Errichtung neuer zu verbieten sein würde, fand nicht die ausreichende Unterstützung. Bei der Debatte, wie durch die Abstimmung zeigte sich, daß über die Lotteriefrage die Meinungen innerhalb der Parteien sehr verschieden sind. Heute wird diese Frage noch keineswegs allgemein als eine rein prinzipielle behandelt, wenigstens nicht in der Art, daß eine strenge Scheidung in Recht und Unrecht, moralisch und unmoralisch be­liebt würde. Man hört zwar von Theoretikern oft den,Satz aussprechen, daß das Lotteriespiel als Hazardspiel absolut unmoralisch sei; dennoch findet man heute Tausende von braven und recht­schaffenen Leuten, denen die Theilnahme an einer öffentlichen Lotterie nicht die geringsten Gewissens- flrupel bereitet. Selbst zu kirchlichen Zwecken, zur Ansammlung von Kirchenbaufonds u. s. w. werden große Lotterien veranstaltet, welche schon der Natur der Sache nach durch das mit einem verhältnißmäßig kleinen Geldopfer verknüpfte Glücks­spiel, durch die Aussicht auf Gewinn die Men­schen williger machen, gleichzeitig dem guten Zwecke zu dienen. Sollten wirklich alle diese Lotterien unmoralisch sein?

Wir können diese Frage nicht bejahen, sind vielmehr der festen Ueberzeugung, daß das Lotterie­spiel an sich nicht unmoralisch ist, daß es jedoch durch die Umstände, sei es durch die Einrichtungen der Lotterie, sei es durch die Verhältniffe des Spielers, zu einer unmoralischen Handlung werden kann. Der Umstand, daß man ohne Arbeit und Mühe, nur durch Zufall, seinen Besitz vergrößert, überhaupt etwas erwirbt, macht den Erwerb selbst keineswegs zu einem unmoralischen. Ohne auf bestimmte Beispiele hinzuweisen, braucht man doch nur ganz im Allgemeinen auf die zahlreichen kei­neswegs ungewöhnlichen Ereigniffe, Glücks- ober Unglücksfälle hinzuweisen, welche indirekt die plötz- liche Bereicherung eines Menschen ohne sein Zu­thun, ohne vorherige Arbeit und Mühe herbei­führen. Sollen diese Fälle alle unmoralischer Natur sein? — Unmoralisch wird eine Lotterie nur durch Rebenumstände, welche zwar in ihrem Wesen eine Stütze finden, aber keineswegs ihr Wesen aus­machen. Z. B. kann die schwindelhafte Anlage einer Lotterie, das allzugroße Mißverhältniß zwi­schen Einsatz und Gewinnaussichten die moralische Zulässigkeit einer Lotterie fraglich machen, ferner kann, um nur Einzelnes herauszugreifen, die Spiel- wuth und Spielleidenschaft, überhaupt das bewußte Bestreben, statt durch Arbeit und Verdienst, durch eine unaufhörliche Jagd nach dem Glück Ver­mögen, überhaupt seinen Lebensunterhalt zu er­werben, das Lotteriespiel zu einem unmoralischen gestalten. Insbesondere ist die moralische Zu­lässigkeit des Lotteriespiels für den Spieler auch dadurch bedingt, daß die Einsatzsumme in ihrer Höhe nicht eine empfindliche Beeinträchtigung seines Einkommens ausmacht und indirekt die Lebensbe­dingungen der Familie und die solide Grundlage einer gesicherten Existenz in Frage stellt.

Die von vielen Seiten so bitter beklagten Nach­theile des Lotteriespiels für das soziale Leben, für das Fortkommen des Einzelnen und der Familien haben alle ihren tieferen Grund nicht so sehr in dem Wesen der Lotterie, als vielmehr in den augedeu- teten Umständen des einzelnen Falles. Man möge jedoch diese Ausführungen nicht falsch verstehen. Wir leugnen die absolute Unmoralität des Lot­teriespiels, warnen davor, gleich das Kind mit dem Bade auszuschütten. Aber d e n n o ch sind wir weit davon entfernt, das Lotteriespiel, insbesondere die heutzutage immer mehr überhandnehmenden Spiel­gelegenheiten, an sich als etwas Löbliches und Empseh- lenswerthes hinzustellen. Es gibt aber viele, sehr viele Lotterien, und zwar nicht bloß Kirchenbau- und Wohlthätigkeits-Verloosungen, bei denen unter ge­wöhnlichen Umständen, und von persönlichen Ver­irrungen Einzelner abgesehen, die Veranstalter und Teilnehmer auch nicht der leiseste Tadel treffen kann, ebensowenig wie etwa die Leiter und Ar­rangeurs einer Zerstreuung und Unterhaltung, eines erlaubten Vergnügens, welche ja auch von Einzelnen zu Ausschreitungen mißbraucht werden können und häuftg mißbraucht werden. Lotterien zu einem guten Zwecke können eben durch diesen Zweck geradezu löbliche und verdienstliche werden, während sie, wenn das Lotteriespiel an sich etwas Unmoralisches wäre, auch durch den Zweck in ihrer Qualität nicht gebessert würden.

Mehrere Redner im preußischen Abgeordneten­hause, selbst der allverehrte Führer des Centrums, Dr. Windthorst, haben das Lotteriespiel als un­moralisch gekennzeichnet. Wenn sie diesen Aus­spruch ganz allgemein und prinzipiell, und nicht etwa in dem erörterten eingeschränkten Sinne ge­meint haben, so sind sie in diesem Punkte irri­ger Ansicht. Die Centrumspartei hat auch in ihrer Abstimmung gezeigt, daß sie in dieser Frage ihrem Führer nicht unbedingte Heerfolge leistet. Ein gro- ßer Theil der Partei hat, und zwar, soweit wir die Sachlage beurteilen können, mit vollem Rechte, den Antrag Windthorst-Löwe ab lehnen helfen. Uebrigens ist die Frage, ob der Windthorst'sche Antrag Unterstützung verdient, keineswegs von der Frage abhängig, ob die Lotterie an sich unmora­lisch sei. Selbst von unserem, diese Unmoralilät leugnenden Standpunkte aus würde man den Wind- horst'schen Antrag unterstützen können, wenn wirk­lich fühlbare und tröffe Nachtheile der Lotterieen für die sozialen Verhältniffe der Bevölkerung in einem größeren Maßstabe nachweisbar wären, mit anderen Worten: wenn das Lotteriespiel in der That eine Ursache des materiellen Rückganges größe­rer Bevölkerungskreise wäre. Eine Reihe von schlim­men Beispielen, die gar mancher vielleicht bei lang­jähriger Beobachtung in seinen Kreisen gesammelt haben mag, ist für eine so durchgreifende radikale Maßregel keineswegs ein Grund. Denn wenn man gegenüber allen in der Bevölkerung hervor­tretenden Mißbräuchen allfogleich zum polizeilichen Verbot greifen wollte, so könnte man schließlich auch noch dazu kommen, daß man den Bürger in seinem gesammten privaten Thun und Treiben, in seinen persönlichen Erholungen und Genüssen bevormundete, ihm je nach seiner Leistungsfähig­keit das Maximum der erlaubten Cigarren und der Krüge Bier vorfchriebe.

Diese Exemplifikationen mögen lächerlich klingen, und doch führen die Ultras der deutschen Sozial- resorm im Königreich Sachsen schon jetzt ähnliche Dinge im Schilde, gegen die man, bei aller Vor­liebe für die Vereine gegen die Trunksucht, nicht früh genug Front machen darf. Selbstredend ist der Antrag Windthorst-Löwe mit diesen sächsischen Hurnanitäts-Uebersprudelungen gar nicht zu ver­gleichen. Wir sagen nur: das Prinzip ist das­

selbe. Es handelt sich in beiden Fällen um eine Einschränkung beim Volke beliebter, nicht an sich, sondern nur in ihrer Uebertreibung verdam- menswerther Gelüste. Ehe man aber gerade die Lotterieen in Bausch und Bogen von der Bild­fläche verschwinden macht, gehe man lieber einmal dem weit gefährlicheren und bedenklicheren Börsen­spiel zu Leibe, welches, wie die verschiedenen Krisen und Krachs gründlich genug bewiesen haben, den Volkswohlstand tausendmal mehr und in tausend­fach stärkerem Maße bedroht, als das Lotteriespiel, bei dem das Risiko allein auf den meist relativ sehr geringen Einsatz beschränkt bleibt. Ehe der große „Gistbaum" beschnitten und in seiner ge­fährlichen Ausdehnung beschränkt ist, darf man eine Bewegung zu Gunsten eines Lotterieverbotes nicht unterstützen. So lange die Großen und Reichen mit Tausenden und Millionen, und nur zu oft mit den sauren Ersparnissen kleiner Leute an der Börse und im „Geschäft" va banque spielen dürfen, soll dem Mittelstände — denn dieser stellt zu den Lotterien das Hauptkontingent — das verhältnißmäßig sehr unschuldige Lot­teriespiel nicht untersagt werden.

Deutsches Reich.

Fulda, Dienstag, 11. März.

* Dem Unter-Direktor der Päpstlichen Gal- lerien Alberto Galli ist der Königl.Kronen- Orden zweiter Klaffe, sowie dem Ersten Kustoden der Päpstlichen Museen und Gallerien, ErcoleMassi, der Königl. Kronen-Orden dritter Klaffe verliehen worden.

* Die .Nordd. Allgemeine Zeitung' schreibt: „Die amerikanischen Blätter, in denen die Hal­tung des Fürsten von Bismarck besprochen wird gegenüber der Zumuthung, die auf den Tod des Dr. Lasker bezügliche Resolution des amerikanischen Repräsentantenhauses an das Präsidium des Reichs­tags gelangen zu lassen, beschweren sich hauptsäch- lich über die amtliche Form der Zurücksendung. Sie vergeffen dabei dir Antezedentien des Vor­ganges, nämlich, daß derselben Körperschaft, welche obige Zumuthung an den deutschen Reichskanzler stellte, kurz vorher eine Bill auf Schweine-Repres- salien eingereicht worden war, die einen unver­kennbar deutsch-feindlichen Charakter trug; und ferner, daß der hiesige amerikanische Gesandte es für gut befunden hatte, der deutschen Regierung gegenüber durch seine Haltung in Berlin sowohl wie durch seine journalistische Thätigkeit in Amerika eine eigenthümliche Stellung einzunehmen. Wenn Herr Sargent die in allen internationalen Ver- hältniffen sonst üblichen Vertrauensbeziehungen an- geknüpft hätte, deren sich seine Vorgänger zu er­freuen hatten, so würde das auswärtige Amt ihn höchst wahrscheinlich vertraulich darauf aufmerksam gemacht haben, daß der Reichskanzler sich nicht zum Organ einer Anerkennung für die günstigen Ergebniffe einer gerade gegen ihn gerichteten Op­positionspolitik machen könne, und es würde dem Gesandten somit anheimgestellt worden fein, ob er nicht auf diesen Gesichtspunkt in Washington Hin­weisen wolle, bevor er die amtliche Behandlung seiner Mittheilung verlangte. Die Ausnahmestel­lung, welche der jetzige Gesandte der Vereinigten Staaten im Gegensatz zu allen seinen Kollegen im diplomatischen Korps gewählt hat, verschloß diesen vertraulichen Weg und bedingte, denjenigen einzu­schlagen, der dem internationalen Herkommen ent­spricht , so daß die Zurücksendung der in Rede stehenden Resolution schlechterdings nicht anders als durch die Vermittelung des deutschen Gesand-

i ten in Washington erfolgen konnte."