Dienstag, den 11. März
Fuldaer
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* Das Lotteriespiel.
I.
Die Majorität des preußischen Abgeordnetenhauses hat vor einigen Tagen einem Anträge des Abg. Frhr. von Minnigerode ihre Zustimmung er» theilt, wodurch die Staatsregierung aufgefordert wird, ihre Bemühung für den Erlaß eines Reichsgesetzes aufzuwenden, durch welches eine einheitliche Regelung des Lotteriewesens in den Einzelstaaten angebahnt wird. Der Hauptantrag Windthorst-Löwe, welcher die Regierung auffordern sollte, den Erlaß eines Reichsgesetzes anzustreben, durch welches alle in deutschen Bundesstaaten bestehenden Lotterien aufzuheben, und die Errichtung neuer zu verbieten sein würde, fand nicht die ausreichende Unterstützung. Bei der Debatte, wie durch die Abstimmung zeigte sich, daß über die Lotteriefrage die Meinungen innerhalb der Parteien sehr verschieden sind. Heute wird diese Frage noch keineswegs allgemein als eine rein prinzipielle behandelt, wenigstens nicht in der Art, daß eine strenge Scheidung in Recht und Unrecht, moralisch und unmoralisch beliebt würde. Man hört zwar von Theoretikern oft den,Satz aussprechen, daß das Lotteriespiel als Hazardspiel absolut unmoralisch sei; dennoch findet man heute Tausende von braven und rechtschaffenen Leuten, denen die Theilnahme an einer öffentlichen Lotterie nicht die geringsten Gewissens- flrupel bereitet. Selbst zu kirchlichen Zwecken, zur Ansammlung von Kirchenbaufonds u. s. w. werden große Lotterien veranstaltet, welche schon der Natur der Sache nach durch das mit einem verhältnißmäßig kleinen Geldopfer verknüpfte Glücksspiel, durch die Aussicht auf Gewinn die Menschen williger machen, gleichzeitig dem guten Zwecke zu dienen. Sollten wirklich alle diese Lotterien unmoralisch sein?
Wir können diese Frage nicht bejahen, sind vielmehr der festen Ueberzeugung, daß das Lotteriespiel an sich nicht unmoralisch ist, daß es jedoch durch die Umstände, sei es durch die Einrichtungen der Lotterie, sei es durch die Verhältniffe des Spielers, zu einer unmoralischen Handlung werden kann. Der Umstand, daß man ohne Arbeit und Mühe, nur durch Zufall, seinen Besitz vergrößert, überhaupt etwas erwirbt, macht den Erwerb selbst keineswegs zu einem unmoralischen. Ohne auf bestimmte Beispiele hinzuweisen, braucht man doch nur ganz im Allgemeinen auf die zahlreichen keineswegs ungewöhnlichen Ereigniffe, Glücks- ober Unglücksfälle hinzuweisen, welche indirekt die plötz- liche Bereicherung eines Menschen ohne sein Zuthun, ohne vorherige Arbeit und Mühe herbeiführen. Sollen diese Fälle alle unmoralischer Natur sein? — Unmoralisch wird eine Lotterie nur durch Rebenumstände, welche zwar in ihrem Wesen eine Stütze finden, aber keineswegs ihr Wesen ausmachen. Z. B. kann die schwindelhafte Anlage einer Lotterie, das allzugroße Mißverhältniß zwischen Einsatz und Gewinnaussichten die moralische Zulässigkeit einer Lotterie fraglich machen, ferner kann, um nur Einzelnes herauszugreifen, die Spiel- wuth und Spielleidenschaft, überhaupt das bewußte Bestreben, statt durch Arbeit und Verdienst, durch eine unaufhörliche Jagd nach dem Glück Vermögen, überhaupt seinen Lebensunterhalt zu erwerben, das Lotteriespiel zu einem unmoralischen gestalten. Insbesondere ist die moralische Zulässigkeit des Lotteriespiels für den Spieler auch dadurch bedingt, daß die Einsatzsumme in ihrer Höhe nicht eine empfindliche Beeinträchtigung seines Einkommens ausmacht und indirekt die Lebensbedingungen der Familie und die solide Grundlage einer gesicherten Existenz in Frage stellt.
Die von vielen Seiten so bitter beklagten Nachtheile des Lotteriespiels für das soziale Leben, für das Fortkommen des Einzelnen und der Familien haben alle ihren tieferen Grund nicht so sehr in dem Wesen der Lotterie, als vielmehr in den augedeu- teten Umständen des einzelnen Falles. Man möge jedoch diese Ausführungen nicht falsch verstehen. Wir leugnen die absolute Unmoralität des Lotteriespiels, warnen davor, gleich das Kind mit dem Bade auszuschütten. Aber d e n n o ch sind wir weit davon entfernt, das Lotteriespiel, insbesondere die heutzutage immer mehr überhandnehmenden Spielgelegenheiten, an sich als etwas Löbliches und Empseh- lenswerthes hinzustellen. Es gibt aber viele, sehr viele Lotterien, und zwar nicht bloß Kirchenbau- und Wohlthätigkeits-Verloosungen, bei denen unter gewöhnlichen Umständen, und von persönlichen Verirrungen Einzelner abgesehen, die Veranstalter und Teilnehmer auch nicht der leiseste Tadel treffen kann, ebensowenig wie etwa die Leiter und Arrangeurs einer Zerstreuung und Unterhaltung, eines erlaubten Vergnügens, welche ja auch von Einzelnen zu Ausschreitungen mißbraucht werden können und häuftg mißbraucht werden. Lotterien zu einem guten Zwecke können eben durch diesen Zweck geradezu löbliche und verdienstliche werden, während sie, wenn das Lotteriespiel an sich etwas Unmoralisches wäre, auch durch den Zweck in ihrer Qualität nicht gebessert würden.
Mehrere Redner im preußischen Abgeordnetenhause, selbst der allverehrte Führer des Centrums, Dr. Windthorst, haben das Lotteriespiel als unmoralisch gekennzeichnet. Wenn sie diesen Ausspruch ganz allgemein und prinzipiell, und nicht etwa in dem erörterten eingeschränkten Sinne gemeint haben, so sind sie in diesem Punkte irriger Ansicht. Die Centrumspartei hat auch in ihrer Abstimmung gezeigt, daß sie in dieser Frage ihrem Führer nicht unbedingte Heerfolge leistet. Ein gro- ßer Theil der Partei hat, und zwar, soweit wir die Sachlage beurteilen können, mit vollem Rechte, den Antrag Windthorst-Löwe ab lehnen helfen. Uebrigens ist die Frage, ob der Windthorst'sche Antrag Unterstützung verdient, keineswegs von der Frage abhängig, ob die Lotterie an sich unmoralisch sei. Selbst von unserem, diese Unmoralilät leugnenden Standpunkte aus würde man den Wind- horst'schen Antrag unterstützen können, wenn wirklich fühlbare und tröffe Nachtheile der Lotterieen für die sozialen Verhältniffe der Bevölkerung in einem größeren Maßstabe nachweisbar wären, mit anderen Worten: wenn das Lotteriespiel in der That eine Ursache des materiellen Rückganges größerer Bevölkerungskreise wäre. Eine Reihe von schlimmen Beispielen, die gar mancher vielleicht bei langjähriger Beobachtung in seinen Kreisen gesammelt haben mag, ist für eine so durchgreifende radikale Maßregel keineswegs ein Grund. Denn wenn man gegenüber allen in der Bevölkerung hervortretenden Mißbräuchen allfogleich zum polizeilichen Verbot greifen wollte, so könnte man schließlich auch noch dazu kommen, daß man den Bürger in seinem gesammten privaten Thun und Treiben, in seinen persönlichen Erholungen und Genüssen bevormundete, ihm je nach seiner Leistungsfähigkeit das Maximum der erlaubten Cigarren und der Krüge Bier vorfchriebe.
Diese Exemplifikationen mögen lächerlich klingen, und doch führen die Ultras der deutschen Sozial- resorm im Königreich Sachsen schon jetzt ähnliche Dinge im Schilde, gegen die man, bei aller Vorliebe für die Vereine gegen die Trunksucht, nicht früh genug Front machen darf. Selbstredend ist der Antrag Windthorst-Löwe mit diesen sächsischen Hurnanitäts-Uebersprudelungen gar nicht zu vergleichen. Wir sagen nur: das Prinzip ist das
selbe. Es handelt sich in beiden Fällen um eine Einschränkung beim Volke beliebter, nicht an sich, sondern nur in ihrer Uebertreibung verdam- menswerther Gelüste. Ehe man aber gerade die Lotterieen in Bausch und Bogen von der Bildfläche verschwinden macht, gehe man lieber einmal dem weit gefährlicheren und bedenklicheren Börsenspiel zu Leibe, welches, wie die verschiedenen Krisen und Krachs gründlich genug bewiesen haben, den Volkswohlstand tausendmal mehr und in tausendfach stärkerem Maße bedroht, als das Lotteriespiel, bei dem das Risiko allein auf den meist relativ sehr geringen Einsatz beschränkt bleibt. Ehe der große „Gistbaum" beschnitten und in seiner gefährlichen Ausdehnung beschränkt ist, darf man eine Bewegung zu Gunsten eines Lotterieverbotes nicht unterstützen. So lange die Großen und Reichen mit Tausenden und Millionen, und nur zu oft mit den sauren Ersparnissen kleiner Leute an der Börse und im „Geschäft" va banque spielen dürfen, soll dem Mittelstände — denn dieser stellt zu den Lotterien das Hauptkontingent — das verhältnißmäßig sehr unschuldige Lotteriespiel nicht untersagt werden.
Deutsches Reich.
Fulda, Dienstag, 11. März.
* Dem Unter-Direktor der Päpstlichen Gal- lerien Alberto Galli ist der Königl.Kronen- Orden zweiter Klaffe, sowie dem Ersten Kustoden der Päpstlichen Museen und Gallerien, ErcoleMassi, der Königl. Kronen-Orden dritter Klaffe verliehen worden.
* Die .Nordd. Allgemeine Zeitung' schreibt: „Die amerikanischen Blätter, in denen die Haltung des Fürsten von Bismarck besprochen wird gegenüber der Zumuthung, die auf den Tod des Dr. Lasker bezügliche Resolution des amerikanischen Repräsentantenhauses an das Präsidium des Reichstags gelangen zu lassen, beschweren sich hauptsäch- lich über die amtliche Form der Zurücksendung. Sie vergeffen dabei dir Antezedentien des Vorganges, nämlich, daß derselben Körperschaft, welche obige Zumuthung an den deutschen Reichskanzler stellte, kurz vorher eine Bill auf Schweine-Repres- salien eingereicht worden war, die einen unverkennbar deutsch-feindlichen Charakter trug; und ferner, daß der hiesige amerikanische Gesandte es für gut befunden hatte, der deutschen Regierung gegenüber durch seine Haltung in Berlin sowohl wie durch seine journalistische Thätigkeit in Amerika eine eigenthümliche Stellung einzunehmen. Wenn Herr Sargent die in allen internationalen Ver- hältniffen sonst üblichen Vertrauensbeziehungen an- geknüpft hätte, deren sich seine Vorgänger zu erfreuen hatten, so würde das auswärtige Amt ihn höchst wahrscheinlich vertraulich darauf aufmerksam gemacht haben, daß der Reichskanzler sich nicht zum Organ einer Anerkennung für die günstigen Ergebniffe einer gerade gegen ihn gerichteten Oppositionspolitik machen könne, und es würde dem Gesandten somit anheimgestellt worden fein, ob er nicht auf diesen Gesichtspunkt in Washington Hinweisen wolle, bevor er die amtliche Behandlung seiner Mittheilung verlangte. Die Ausnahmestellung, welche der jetzige Gesandte der Vereinigten Staaten im Gegensatz zu allen seinen Kollegen im diplomatischen Korps gewählt hat, verschloß diesen vertraulichen Weg und bedingte, denjenigen einzuschlagen, der dem internationalen Herkommen entspricht , so daß die Zurücksendung der in Rede stehenden Resolution schlechterdings nicht anders als durch die Vermittelung des deutschen Gesand-
i ten in Washington erfolgen konnte."