Jfä 56> Sonnabend den 8. März 1884.
Fuldaer
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Erstes Blatt.
Die Berehelichungsfreiheit vor der bayerischen Kammer.
Die bayerische Abgeordnetenkammer hat durch einen ihrer letzten »»Erfolge" den guten Ruf der echten, christlichen, katholischen Sozialpolitik in Gefahr gebracht. Die katholische Partei mit wenigen rühmlichen Ausnahmen hat in München einen Antrag befürwortet und schließlich zur Annahme gebracht, welcher die Verehelichungsfreiheit in Bayern beschränken soll, indem den Gemeinde-Obrigkeiten ein erweitertes Einspruchsrecht gegen die Verehelichung verliehen würde. Die liberale Minorität vertheidigte die Freiheit des Verehelichungsrechtes und trat somit, wenn auch aus ganz anderen Gründen, für die korrekte Auffaffung dieses wichtigen sozialen Kapitels ein, bei dessen Regelung für jeden Katholiken alle äußerlichen und wirthschaft- lichen Rücksichten unbedingt vor dem einen Prinzip zurücktreten, daß die Ehe als solche ein Sakrament ist und daher jedem staatlichen Einfluffe entrückt sein muß. Wer seine Hand dazu reicht, um dem modernen Begriff der Civilehe durch irgend welche Einmischung des Staates in das Recht der Verehelichung Vorschub zu leisten, handelt schnurstracks gegen kirchliche Grundsätze. Sehen wir uns nun zunächst den Antrag, soweit er in dieser prinzipiellen Erörterung in Betracht kommen kann, etwas näher an. Der Kern desselben ist folgender: Die Gemeinde soll gegen eine beabsichtigte Heirath Einspruch erheben können, wenn der gedeihliche Bestand der zu gründenden Familie dadurch ausgeschlossen erscheint, daß der Mann oder die Braut mit einem körperlichen oder geistigen Gebrechen behaftet ist, und wenn gegen den Mann oder die Braut aus den unmittelbar vorhergehenden drei Jahren Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß der gedeihliche Bestand der zu gründenden Familie durch dauernden Mangel an Arbeitsamkeit, Nüchternheit oder Sparsamkeit ausgeschloffen sei. — Vom Standpunkte der
heute mit Vorliebe gepflegten staatssozialistischen Grundsätze aus betrachtet, hat der Antrag auf den ersten Blick zweifellos etwas Bestechendes. In einer Zeit, wo der Staat, theilweise gewiß mit vollem Rechte, direkt in die sozialen Verhältniff des Voltes ordnend und reglementirend, veredelnd und bessernd eingreift, würde gewiß auch das Recht der Verheirathung als die Grundlage jedes Familienlebens und jedes bürgerlichen Fortkommens und Gedeihens in einem gewissen Maße durch bürgerliche Gesetze zu regeln und vielleicht auch zu beschränken sein, — wenn nicht eben die Ehe nach katholischer Auffaffung eine kirchliche Einrichtung, ein Gegenstand der kirchlichen Jurisdiktion, mit einem Worte ein Sakrament wäre. Dieser eine Umstand durchbricht mit unwiderstehlicher Logik den ganzen schönen Apparat von mehr oder weniger triftigen Gründen, welche, wie früher in manchen Ländern, speziell auch in Bayern, so auch jetzt wieder in Bayern leider von einer katholisch und kirchlich gesinnten Kammermajorität für die Beschränkung der Verehelichungsfreiheit aufgestellt worden ist.
Die katholische Kirche war von jeher ein Hort der Ehefreiheit, sie hat die Ehe mit Entschiedenheit auch gegen staatliche Beschränkungen verthei- digt. Wir könnten eine lange Reihe von frappanten Aussprüchen der Päpste, Entscheidungen der Konzilien und Darlegungen der Gottesgelehrten über die Freiheit der Ehe hier vorführen. Jedoch wird über diesen Grundgedanken des Artikels an und für sich kaum ein Zweifel herrschen; der Satz des Konzils von Trient: „es ist gottlos, die Freiheit der Ehe zu hindern," beweist allein schon hinlänglich die kirchliche Auffassung, und nach dieser Auffassung schließt der in der bayerischen Kammer beschlossene Gesetzesantrag eine Verletzung des kirchlichen Rechtes in sich. Das bis in die kleinsten Details ausgebildete und feststehende kirchliche Eherecht kennt d a s „Ehehinderniß" absolut nicht, welches in Bayern nach dem Willen der Kammermehrheit staatliches Gesetz werden soll. Die Ehehinderniffe der Kirche sind lediglich moralischer und ethischer Natur, wirth-
schaftliche Verhältnisse kommen in dem kirchlichen Rechte gar nicht in Betracht. Und darum ist der Mangel an wirthschaftlicher Selbststän digkeit, das Fehlen einer genügenden wirth- schaftlichenAusstattung vom kirchlichen Standpunkte kein Grund, die Spendung des Ehesakramentes zu verweigern. Gegen die aus den obigen Mißständen erwachsenden Unzuträglichkeiten muß der Staat in anderer Weise helfend und rettend auftreten, dagegen mag vor allem der erziehende und bessernde Einfluß der Kirche und des Klerus einen Damm aufführen, aber so lange die Kirche als solche der Ehe in dieser Hinsicht keine Schranke entgegenstellt, soll sich auch die staatliche Gesetzgebung jeder Beschränkung enthalten. Wenn der bayrische Antrag Gesetz würde, so könnten die unangenehmsten Konflikte mit der Kirche entstehen. Bayern hat bei seiner früheren die Ehefreiheit beschränkenden Gesetzgebung Erfahrungen darin gemacht, welche vor einer Wiederholung dieses Experimentes zurückschrecken sollten.
Neben dem großen entscheidenden Prinzip, welches jede staatliche Behinderung der Ehefreiheit über die kirchlichen Beschränkungen hinaus unzulässig macht, kommen in zweiter Linie auch nod> andere Gründe in Betracht, welche den Antrag zu einem verwerflichen stempeln. Sehen wir von der Dehnbarkeit und Unklarheit der einzelnen Bestimmungen, von der Ueberantwortung eines so wichtigen Faktors des Volks- und Familienlebens an die Entscheidung eines Dorf- und Gemeindepaschas und anderen schlimmen Konsequenzen des Antrages gänzlich ab, so muß gerade die von den Fürsprechern desselben so laut betonte Rücksicht auf die Sittlichkeit bei genauerer Betrachtung zu dem ganz umgekehrten Schluffe führen. Die sittlichen Nachtheile leichtfertig geschloffener Ehen treten ganz in den Schatten vor der grenzenlosen Unsittlichkeit, welche nachweislich aus einer so weit gehenden Beschränkung der Verehelichungsfreiheit folgt. Bayern hat dies in seinen rechtsrheinischen Provinzen an sich selbst erfahren. Zur Zeit der dort gesetzlich bestehenden Ehebeschränkung betrug die Durch-
ö Märzgedanken.
Der März hat für den Durchschnittsmenschen nicht viel Reizendes und Verlockendes, und deshalb mag wohl dieser oder jener bedenklich den Kopf schütteln, wenn ich meinen Lesern heute eine kleine Lektion über die Natur, ihre Entwickelung und ihren rechten, wahren Genuß vortragen will. Märzsturm, Märzschnee, Märzesschauern, hui, wie sröstelt's uns, wenn wir daran denken! Und doch bietet der März auch schöne, sonnige, wonnige Tage, Vorahnungen des kommenden Frühlings. Es ist weder so recht Winter, noch will der Lenz sein Spiel beginnen; der März bezeichnet eben den eigentlichen Uebergang vom kalten Winter zum wärmeren Frühling, und dieser Uebergang bringt, wie Alles in der Welt bei einem solchen Wechsel, einen mehr oder minder großen Kampf der widerstreitenden Prinzipien mit sich. Für diejenigen, welche durch langjährige Beobachtungen und Erfahrungen, oder aber durch ihr Geschäft und ihren Beruf die Natur in jeglichem Zustande in Wahrheit liebge- wonnen haben, hat gerade der März mit seiner keimenden, sprossenden Entwickelung, seiner, wenn auch fast unmerklichen, so doch ganz großartigen Neubelebung des Pflanzenreiches ein besonderes Interesse. Er gibt Gelegenheit, die geheimnißvolle Kraft zu bewundern und anzustaunen, welche dem vorhin leblosen, verdorrten, entfärbten Pflanzenreis neues Leben und neues Gedeihen gibt, welche
aus Samen und Wurzelbildungen jeder Art Keime, Stengel und Blätter entstehen läßt. Wer die Natur lieb hat, freut sich im Monat März über ein einsames Veilchen unter der Hecke oder ein bescheidenes Gänseblümchen im Wiesengrund weit mehr, als im Frühling und Sommer über den schönsten Strauß üppiger Florakinder. Aber man muß selbst hinaus in's Freie, muß die Natur in ihrer eigenen Hause besuchen, muß sich selbst hinab bücken zu dem zarten Blümchen, muß hinaufreichen in die dichten Büschel der Blüthenkätzchen und ihre wun- dersamen Bildungen mit Aufmerksamkeit betrachten und studiren.
Leider findet man heute so wenige Menschen, welche es als einen Genuß betrachten, die Natur auch in den weniger üppigen und prächtigen Jahreszeiten, zur Zeit der beginnenden und keimenden, wie der hinsterbenden und erstarrenden Vegetation Heimzusuchen und zu beobachten. Nur wenn der Wald seinen dichten, schattigen Laubschmuck angezogen hat, wenn Wiese und Feld in Pracht und Blü- then prangt, lenkt der moderne Alltagsmensch seinen Schritt hinaus, um Luft zu kneipen und Natur zu genießen. Auch unsere liebe Heranwachsende Jugend hat höchstens in den künstlichen Promenaden Gelegenheit, den Prozeß der Planzenentwickelung in allen seinen Stadien kennen zu lernen, und wie wenig die landläufigen Spaziergänge zu solchen aufmerksamen Betrachtungen geeignet sind, weiß man ja recht wohl.
Wenn unsere Kinder besser wüßten, wie langwierig und mühsam, wie wechselvoll und mannigfach die Entwickelung der einzelnen Pflanzen, des Strauches, des Baumes ist, bis sie alle den Höhepunkt der späteren Entfaltung erreicht haben, ich glaube, sie würden in der besseren Jahreszeit die Vegetation in Garten, Feld und Wald mit weit größerer Achtung, Verehrung und Schonung behandeln, als es vielfach geschieht.
Aber da blickt die gute Mutter nachdenklich zum Himmel, dessen zeitweiligen Sonnenblicken man nicht recht trauen kann. Glaubst du denn, daß ein Regenschauer einem richtigen Jungen und einem gesunden Mädchen etwas schaden könnte? Wozu die Verzärtelung, das ängstliche Verbergen vor jedem Waffertropfen und jedem Märzlüftchen? Als ich ein Junge war von 10 bis 14 und 16 Jahren, da mußte ich mit meinen Geschwistern Tag für Tag hinaus in's Freie. Mochte es auch regnen und stürmen, ein halbes Stündchen mußten wir im allerschlimmsten Falle hinaus in die Luft, und zwar in die wirkliche reine Luft im Freien, nicht auf dem Bummcltrottoir oder im beengenden Bereiche der Straßen und Stadtmauern.
Dieser^ tägliche Verkehr mit der Natur fördert nicht i loß die Gesundheit, sondern er schärft auch den Blick für die Vorgänge in der Pflanzen- und Thierwelt, er gewöhnt den Menschen daran, sein Interesse Dingen zuzuwenden, welche, obwohl sie Jedem zugänglich sind und nichts kosten, dennoch