55. Freitag, den 7. März 1884.
Fuldaer flS Wung.
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Die Eröffnungsrede, mit welcher der Staatssekretär von Bötticher gestern in Berlin im Auftrage des Kaisers die 4. Session der V. Legislaturperiode des Reichstages einleitete, hat folgenden Wortlaut:
Geehrte Herren!
Se. Majestät der Kaiser haben mich zu beauftragen geruht, Sie bei dem Beginn Ihrer Bera- thungen willkommen zu heißen.
Die bedeutsamste Aufgabe des Reichstags liegt auch für die bevorstehende Session auf dem Gebiete der sozialpolitischen Gesetzgebung. Der^zü wiederholten Malen feierlich und mit besonderem Nachdruck ausgesprochene Wunsch Sr. Majestät des Kaisers, die wirthschastliche und soziale Lage der Arbeiter durch organische Gesetze zu heben und dadurch den Frieden unter den Bevölkerungsklasien zu fördern, hat im deutschen Volke volles Ver- ständniß gefunden. Die Verhandlungen über das im vergangenen Jahre — Dank Ihrer hingebenden Mitarbeit — zu Stande gekommene Kranken- verficherungsgesetz haben den erfreulichen Beweis geliefert, daß der Reichstag sich mit den verbündeten Negierungen in dem Bewußtsein der Bedeutung und Dringlichkeit der erstrebten sozialen Reformen begegnet.
Der nächste Schritt auf diesem Gebiet besteht in der endlichen gesetzlichen Regelung der Fürsorge für die durch Betriebsunfälle verunglückten Arbeiter und deren Hinterbliebene. Nachdem auch der im Frühjahr 1882 Ihnen vorgelegte Entwurf eines Unfallversicherungsgesetzes zum legislatorischen Abschluß nicht gelangt war, ist derselbe unter Berücksichtigung der aus den, bisherigen Entwickelungsgange geschöpften Erfahrungen nochmals einer sorgfältigen Prüfung unterzogen worden. Dieselbe hat zu dem Plane einer anderweiten Ausgestaltung der in Aussicht genommenen berufsgenoffenschaft- lichen Organisation der gewerblichen Unternehmer auf der Grundlage ausgedehnter Selbstverwaltung sowie einer erweiterten Betheiligung der Arbeiter behufs Wahrung ihrer Jntereffen geführt. Die
| auf diese Grundlagen gestellte neue Vorlage wird «Ahnen unverzüglich zugehen. Für die Erledigung derselben Hal der Reichstag durch die frühzeitige Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1884/85 die erwünschte geschäftliche Freiheit gewonnen.
Rach dem Zustandekommen des Unfallversicherungsgesetzes wird es unsere Aufgabe sein, auf entsprechender organisatorischer Grundlage eine befriedigende Ordnung der Fürsorge für die durch Alter oder Invalidität erwerbsunfähig werdenden Arbeiter anzustreben.
Die Erfüllung dieser Pflicht gegen die arbeitende Bevölkerung soll in dieser die Segnungen der friedlichen Entwickelung des geeinten Vaterlandes zum vollen Bewußtsein bringen, damit den auf den Umsturz göttlicher und menschlicher Ordnung gerichteten Bestrebungen revolutionärer Elemente der Boden entzogen und die Beseitigung der erlaH^en Ausnahmemaßregeln angebahnt werde. Die verbündeten Regierungen werden ihrerseits bemüht sein, auf diesem Wege den Erwartungen und Zusagen zu entsprechen, welche die Vorbereitung und den Erlaß des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 begleiteten. In der Hoffnung auf Ihre erfolgreiche Mitwirkung an diesem Werke werden die verbündeten Regierungen Ihre Zustimmung zu einer Verlängerung jenes Gesetzes, deffen Geltung mit dem 30. September d. I. abläust, nachsuchen.
Durch das Kranken-VersicherunLs-Gesetz werden einige Abänderungen des Hülfskaffengesetzes vom 7. April 1876 bedingt. Es Mrd Ihnen daher der Entwurf einer entsprechenden Novelle zu diesem Gesetze vorgelegt werden.
Die bei der Gründung und Verwaltung von Aktiengesellschaften hervorgetretenen Ausschreitungen und die dadurch herbeigeführten Schädigungen des Volkswohlstandes haben das Vertrauen in die bestehende Aktiengesetzgebung erschüttert. Nach der in der Sitzung des Reichstags vom 27. März 1873 gegebenen Anregung ist die Erkenntniß von der Nothwendigkeit einer Abänderung des Gesetzes vom 11. Juni 1870 in weiten Kreisen zur Anerkennung gelangt. Der in Folge deffen aufgestellte Gesetzentwurf, welcher Ihrer verfassungsmäßigen Beschluß-
Drr Koususionsrath.
Novelle von A. I.
Als Thenn mit dem Notar nach Philippsburg kam, fand er den alten Halling bedeutend schwächer, jedoch bei voller Besinnung. „Herr Doktor," sagte dieser, „in Betreff der Frau Dresner habe ich mir die Sache anders überlegt" — da haben wir's ja, dachte Thenn mit einigem Schrecken — „was soll ich viel Umstände mit einer Schenkungsurkunde machen? Ich bin mit meiner Frau übereingekommen, an die Wittwe meines Freundes 20,000 Tha« ler in Hypothekbriefen und anderen guten Werthpapieren abzutreten, und ich möchte ihr diese Suinme vor meinem Ende noch persönlich übergeben und sie zugleich um Verzeihung bitten. Wenn Sie, Herr Doktor, Ihren Wagen nach der Stadt zurück- schicken wollten, so könnte sie herausfahren."
„Das wird bei diesem naßkalten Wetter nicht wohl angehen, bester Herr Halling," entgegnete der Doktor. „Frau Dresner ist nahezu 70 Jahre alt und kränklich. Die Aufregung würde ihr schaden."
„Dann nehmen Sie das Geld mit, Herr Doktor. Es liegt dort schon bereit — gib es dem Herrn, Anna. Es muß aus dem Hause sein, ehe ich die Augen zumache."
„Erlauben Sie, Herr Halling," mischte sich jetzt der Notar ein, „das läßt sich doch nicht so kurzer Hand abthun. Die Staatspapiere und Bankscheine können Sie zwar ohne Weiteres abtreten, wenn Sie
wollen; aber mit den zwei Hypothekbriefen, die ich da sehe, steht es anders. Um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen, namentlich wenn die Hypotheken einmal gekündigt werden sollten, muß eine förmliche Abtretungsurkunde ausgenommen werden. Dies kann sofort geschehen, wenn Herr Doktor Thenn als Zeuge Mitwirken will."
Thenn erklärte sich bereit, die Urkunde wurde in aller Form Rechtens ausgefertigt, von den Anwesenden unterzeichnet und nebst den Werthpapieren dem Doktor übergeben. „Gott sei Dank!" sagte der Kranke, „nun kann ich doch ruhig hinübergehen. Sobald der Herr Pfarrer wieder kommt, laß ihn eintreten, Anna."
Jni Laufe des Nachmittags schlummerte der alte Halling ein und wachte nicht wieder auf. Thenn kam gegen Abend nach der Stadt zurück, machte noch einige Besuche und eilte dann nach Hause. Stein erwartete ihn in seinem Zimmer. „Der Notar," sagte er, „hat mir soeben erzählt, was sich draußen auf der Philippsburg begeben hat. Das ist ja ein merkwürdiger Glücksfall für die gute alte Frau, ich gönne ihr diese plötzliche Rettung aus so langer Trübsal von ganzem Herzen. Aber Konfusionsrath," setzte er mit aufgehobenem Finger hinzu, „daß Du ja nicht drüben mit der Thüre in's Haus fällst! Die Ueberraschung könnte die alte Frau tödten!"
„So gescheidt bin ich schon selbst, gestrenger Herr Vormund," entgegnete der Doktor lustig. „O
faffung unterbreitet werden wird, bezweckt die Abstellung der hervorgetretenen Mißstände und nimmt zu diesem Ende insbesondere die Verschärfung der Verantwortlichkeit aller bei der Gründung, Leitung und Beaufsichtigung von Aktienunternehmungen be« theiligten Personen, sowie die Herbeiführung einer wirksamen Kontrolle über die Verwaltung der Aktiengesellschaften in Aussicht.
Die im Jahre 1882 dem Reichstage vorgelegten Gesetzentwürfe, welche die Zuwendung der durch das Gesetz vom 20. April 1881 den Witt- wen und Waisen der Reichsbeamten gewährten Fürsorge auch an die Hinterbliebenen von Angehörigen des Reichsheeres und der Marine, sowie im Anschlüsse an das in Preußen geltende Pensionsrecht eine Verbefferung des Pensionswesens für Reichsbeamte und Offiziere in Aussicht nahmen, sind damals zur Verabschiedung nicht gelangt. Die Verhältniffe, welch? zu diesen Entwürfen geführt haben, bestehen unverändert fort und wird der Inhalt derselben Ihren Beschlüffen von Neuem unterbreitet werden.
Unter dem fortgesetzten Bemühen, den Erzeugnissen unserer Literatur und des heimischen Kunstfleißes auch außerhalb der Grenzen des Reichs in immer weiterem Umfange eine durch Rechtsschutz gesicherte Verbreitung zu gewährleisten, sind mit Belgien zwei Verträge über den gegenseitigen Schutz der Rechte an Werken der Literatur und Kunst, sowie über den gegenseitigen Schutz der gewerblichen Muster und Modelle vereinbart worden. Dieselben werden Ihnen zur verfaffungsmäßigen Genehmigung zugestellt werden.
Die Beziehungen des Reichs zum Auslande bilden für Se. Majestät den Kaiser einen Anlaß hoher Befriedigung, besonders im Rückblick auf alle Befürchtungen und Vorhersagungen, welche nach der Neubildung des Deutschen Reichs den friedliebenden Charakter seiner Politik in Zweifel gestellt haben. Die Gleichheit der friedliebenden Gesinnung, welche die uns benachbarten und befreundeten Mächte beseelt, begründet zwischen ihnen und uns eine Solidarität, welche die Erhaltung des Friedens nicht nur für Deutschland nach
ich werde ungeheuer diplomatisch zu Werke gehen. Heute mache ich nur die Einleitung, morgen ist des Fräuleins Geburtstag, da werde ich wie sonst Mittags zu Tische geladen . . . ."
„Höre," fiel ihm Stein in die Rede, „ich habe heute einen prächtigen Fisch zum Geschenk bekommen, den steuere ich zu eurem Fest- und Freudenmahle bei. Bei Deiner Hochzeit werde ich mich dann schadlos halten."
„Hochzeit! Wo denkst Du hin?" stammelte Thenn und wurde blutroth. „Ich wüßte nicht, mit wem ich Hochzeit halten sollte."
„So, das weißt Du nicht?" lachte Stein. „Aber ich weiß es. Heirathen mußt Du endlich doch einmal, Du lieber, unbeholfener, stets konfuser Junge, sonst verkommst Du. Meinst Du denn, Frau Dresner werde sich nach diesem Umschwung ihrer Verhältniffe fernerhin mit einem Miethsmann, und noch dazu mit einem so unordentlichen, wie Du bist, plagen mögen? Am Ende des Monats wirst Du an die Lust gesetzt und wer weiß, in welche Hände Du dann geräthst. Ich sage Dir darum allen Ernstes: Heirathe! Bitte z. B. Fräulein Marie um ihre kleine Hand. Wenn Du nicht den Muth dazu hast, so mache ich Deinen Freiwerber."
„Um Gotteswillen nicht!" rief Thenn erschrocken. „Ich liebe Marie, ja, ich liebe sie recht innig und würde an ihrer Seite der glücklichste und gewiß auch der ordentlichste Mensch werden — aber ich weiß ja gar nicht, ob sie mich mag?" (F. f.)