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parlamentarisches.

SenS Sar nicht, sondern beseitigt nur ein unwürdiges Mit­tel zur Durchführung der Maigesetze und ich hoffe von Ihrem Edelsinn, daß Sie einstimmig dafür votiren wer­den. (Beifall im Centrum!)

Nach dem Antragsteller trat als Gegner des An­trags zuerst der konservative Abg. Frhr. v. Ha mm er­st ein auf, der zugleich Namens eines großen Theiles seiner politischen Freunde erklärte, daß er mit Rücksicht auf die bis zum 1. April noch dauernden diskretio­nären Vollmachten nicht für den Antrag stimmen werde.

Den dem Anträge geneigten Theil der Konservativen vertrat der Abg. von Gerlach: Der Kulturkampf befindet sich in einem eigenthümlichen Stadium und es ist angezeigt, die Stellung der Parteien und der Regierung sine iro et | studio zu erwägen, und wenn ich auch nicht als Frak > tionsredner spreche, so befind« ich mich doch rm Ein »tzch-rvNS- ves"y«ffkv.' jicvnei behandelt hierauf die Stellung der Parteien zum Kultur­kampf und sagt weiter: Die staatlichen Interessen sind durch die Maigesetzgebung nicht gefördert worden, das beweist die Unzufriedenheit der katholischen Bevölkerung und die bloße Existenz der Centrumspartei in ihrer gan­zen Eigenartigkeit, die es fast in jeder wichtigeren Frage in der Hand hat, den Ausschlag zu geben. Als eine Schädigung, welche die staatlichen Interessen durch die Maigesetzgebung erfahren haben, betrachte ich auch die Situation, welche durch das Personenstandsgesetz herbei­geführt worden ist und welche eine große Anzahl von Staatsbürgern auf's lebhafteste tangirt. Die 14 bis 15 Millionen, welche sich nur aus den zurückgehaltenen Mit- teln aufgesummt haben, sind aber für die Kirche aufge­spart worden, denn die königliche Staatsregierung wird gewiß ebenso wenig, wie der Dr. Falk, den Muth haben, diese Summen für einseitige Staatszwecke zu verwenden; man hat also lediglich im Interesse der katholischen Kirche gehandelt, als man diese Leistungen einstellte. Ich bin der Meinung, daß es sich jeder preußische Patriot angelegen sein lassen müßte, dieses Sperrgesetz so bald als möglich zu beseitigen. Meiner Ansicht nach gilt di« in dem jüng­sten Busch'schen Buche dem Fürsten Bismarck in den Mund gelegte Aeußerung, daß für das Verhältniß zwischen dem Staate und der katholischen Kirche weiter nichts als ein modus vivendi zu erreichen sei, überhaupt für das Ver­hältniß des Staates zu jeder Kirche, das beweist ein flüch­tiger Blick auf die Geschichte aller Zeiten. Wenn man für eine organische Revision der Maigesetzgebung eintritt, so muh dieselbe allerdings derartig erfolgen, daß der Orga­nismus des Staates nicht gestört wird. Ich bitte Sie, dem Anträge Windthorst zustimmen zu wollen. (Beifall im Centrum; Zischen rechts).

Abg. Frhr. v. Schorlemer-Alst: Was Herr v. Ger­lach gesagt hat ist gerecht, und darum wahrhaft konserva­tiv; allein so wie er, denken auf der rechten Seite des Hauses doch nicht Alle. (Rufe rechts: Nein, Nein!) Ich weiß nicht, ob Herr v. Hammerstein nicht selbst das Gefühl hat, daß er besser nicht gesprochen hätte, denn eine ge­wundenere Erklärung ist seit Beginn des Kulturkampfes von der rechten Seite nicht abgegeben. Wir sollen nach seiner Meinung noch jetzt die Verlängerung der diskretio­nären Vollmachten abwarten, oder selbst einen dahinge­

I schofsstühle durchzusetzen, sollte man nachgerade nach so I langer Zeit begriffen haben. Es wird für ewige Zeiten ein Ruhm für die katholische Geistlichkeit sein, daß sie diese Sperre ohne Abfall ertragen hat und daß die Gemeinden ersetzt haben, was der Staat genommen hat. Die Ge­meinden seufzen überall unter dem Druck der Kommunal­lasten und wir suchen dieselben zu verringern. Die Ver­ringerung dieser Lasten der katholischen Gemeinden liegt so nahe und dennoch nimmt man sie nicht vor. Wir ha­ben ohne Bedenken große Summen von unfern Nachbarn in Amerika für die Ueberschwemmten mit Dank angenom- men, aber wir haben uns nicht gescheut, die Noth, die wir selbst lindern konnten, bestehen zu taffen, und haben uns durch Fremde in dieser Hinsicht beschämen lassen. Mein

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Qut Begründung dieses Antrags erhält zunächst das Wort

Abg. Dr. Windthorst: Meine Herren, es ist mir nicht angenehm, herite mit diesem Anträge hervorzutreten, nach­dem wir erst vor Kurzem Kultusdebatten gehabt haben; abex ich durfte es nicht unterlassen, ohne eine schwere Pflichtverletzung auf mich zu nehmen. Die Befugniß der Regierung, die Sperre in einzelnen Diözesen aufzuheben, erlischt am 1. April, und wir haben bis heute nicht erfah­ren, ob die Regierung die Verlängerung dieser und ande­rer Befugniffe beantragen wird. Unter den anderen be­findet sich auch die Bestimmung wegen Dispensation von dem Eide, den die Bischöfe resp. Bisthumsverweser zu leisten haben, und wenn hier keine Vorsorge getroffen wirv, fv wuroen nucy m oiqei «ez.eyung neue «chwierrg« feiten entstehen. Ich hoffe, daß der Kultusminister über die diesfallsigen Absichten der Regierung uns heute Mit- theilungen macht, denn sonst würde ich auch nach an­derer Richtung hin weitere Anträge einbringen. — Was nun dieses Gesetz betrifft, so hat sich hierdurch der der Staat einseitig von sämmtlichen Leistungen an die Geist­lichkeit frei gemacht; etwas so Horrendes ist selten in der Geschichte vorgekommen, wenn der Staat nicht bankerott war. (Abg. Bachem ruft: moralisch bankerott!) Ich kann dem Zwischenrufe nichts hinzufügen. Die Bestimmungen des Gesetzes sind mit großer Rigorosität ausgeführt wor­den; außerdem haben einzelne Bestimmungen geradezu auf die Korruption des Rechtsgefühls hingewirkt. Das Gesetz wird für alle Zeiten eines der schwärzesten Blätter in der Geschichte Preußens sein, und doch zögert man auch heute noch, es aufzuheben. Ich bin überzeugt, daß in den Diö­zesen, in denen die Sperre jetzt aufgehoben ist, auf Grund dieses Gesetzes eine Erneuerung der Sperre nicht eintreten kann. Jedenfalls ist die Sperre nunmehr in allen Diözesen, mit Ausnahme der Erzdiözesen Köln und Gnesen-Posen, aufgehoben worden, und soweit das aus freier Entschließung der Regierung geschehen ist, sage ich ihr unseren Dank da­für, wenn sie auch nichts Anderes gethan hat, als sie thun mußt«. Warum in diesen beiden Erzdiözesen die Sperre fortdauert, das zu ergründen ist mir nicht gelungen. Die Regierung hat unzweifelhaft das Recht, sie aufzuheben, und braucht nicht zu warten, bis die Frage wegen der erzbischöf­lichen Stühle erledigt ist. Wir können sine ira et studio ruhig diese Frage erwägen, wir muffen uns sagen, daß es endlich hohe Zeit ist, einem solchem Gesetze ein Ende zu machen. Man mag das jetzt nicht für opportun halten. Das ist so eine beliebte Methode in neuester Zeit, wenn man etwas nicht thun will. Warum soll es denn nicht opportun sein? Etwa weil man behauptet, daß die Regierung mit allerlei Plänen in dieser Hinsicht umgehe. Ich weiß davon gar nichts. Wenn ich irgend welche zuverlässige Nachricht darüber bekommen könnte, so würde ich oie Er­örterung des Antrages noch hinausgeschoben haben. Ich sehe aber auch nicht, daß bei richtiger Annahme des An­trages für die Regierung irgend welche Schwierigkeiten auf einem anderen Felde entständen. Daß sie durch die Fortdauer der Sperre keinen Druck üben kann, der stark genug wäre, Wünsche in Bezug auf die Besetzung der Bi-

Berlin, Mittwoch, 4. März.

»uf der heutigen Tagesordnung des Abgeordneten­hauses steht in erster Reihe der Antrag der Abgg. Dr. Windthorst und Genossen, welcher in seinem einzigen Paragraphen lautet: „Das Gesetz vom 22. April 1875, Wreffenb die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bis- thümer und Geistlichen tritt mit dem 1. Mai 1884 außer Wirksamkeit. - Die nach § 9 dieses Ge- fefceä weiter zu treffenden gesetzlichen Bestimmungen blei­ben Vorbehalten. — Der Minister der geistlichen rc. $tn= aufriagt." ^Mr "haben "den" attgern ei'n! n \ I °’qer beschämen lassen. Mein

größeren Theile der Auflage auf Grund eines Privat­telegramms mitgetheilt.)

henden Antrag stellen, und das bei einer so unsicheren Unterstützung wie die des Herrn v. Hammerstein und seiner Freunde, das hieße einfach mit dem 1. April uns webet in ben April schicken. Was die Sache selbst be­trifft, so Bebauere ich, daß bie Erzbischöfe der Diözesen Köln und Posen-Gnesen noch immer in der Verbannung weilen, zumal keine Gründe gegen ihre Rückkehr vorgebracht worden sind. Was das Gesetz angeht, so hat keines der Maigesetze so sehr seinen Zweck verfehlt, wie dies soge­nannte Brodkorbgesetz. Man wollte, wie man ein Thier Entziehung von Nahrung dem Willen seines Bän­digers unterordnet, so dem Klerus den Brodkorb höher hängen, aber das katholische Volk sagte: so lange noch in unserer Scheune Garben, so lange soll kein Priester dar­ben. Die Liebe zum Klerus wurde immer inniger, und Sie müssen fühlen, wie dadurch die Machtstellung der ka­tholischen Kirche gewonnen hat. Von der Friedensliebe der Regierung haben wir wenig gesehen; wir stehen nach jährigen Verhandlungen eigentlich noch überall auf dem- felöen Punkt. Es gilt noch das Prinzip der Unterwerfung der katholischen Kirche auch in Glaubenssachen unter den Staat. Wenn die Regierung die beiden Erzbischöfe groß- herzig zurückführen würde, so wäre großer Dank und große Liebe dafür die Gegengabe und es würde das die schönste Antwort auf unseren Antrag fein.

Abg. Frhr. v. Minnigerode beschränkte sich in seiner Rede darauf, sich gegen den Fraktionsgenoffen p.

~ 'ün^ Mäßigung zu rechtfertigen.

Kultusminister Dr. v. Goßler: Wen» ich so spät in o->r der tiebner das Wort ergreife, so IU-* z „

—- ■ ■■-• äuüerM «1 erfenne« «« fleben, mti^e^mmgnche TtjaMegierung es nicht als ihre Aus­gabe zu betrachten hat, bas Material zur Diskussion nach zu vermehren. Die Ausführungen, welche die Herren Vor­redner für den Antrag gemacht haben — und dazu rechne ich vor Allem auch die des Herrn Abgeordneten v. Gerlach — haben meines Erachtens, wenn man sich nicht ander­wärts auf unrechtmäßige Wege zu ihrer Auslegung begeben wollte, doch nur den Zweck, die Herbeiführung friedlicher Zustände zu fördern. Denselben Zweck verfolgt bie Staats­regierung, aber in ben Mitteln, bie zur Erfüllung dieses Zweckes dienen können, weicht sie ab von dem Antragstel­ler. Sie hält dafür, daß es nicht der gegenwärtigen Situation entspricht und nicht förderlich ist, diese zahl­losen Fragen, welche an diesen Antrag angeknüpft find, zum Gegenstand meritorischer Erörterungen zu machen. Sie hält an dieser Absicht fest, aber ebenso sicher hält sie auch an der Auffassung fest, daß sie den Weg, ben sie gehen will, sich selbst vorzeichnet, und baß kein Einfluß biefeS hohen Hauses ober von anberer Seite sie veran­lassen kann, einen anberen Weg einzuschlagen, als sie für bas Interesse des Vaterlandes für richtig hält. Indem ich diese Erklärung abgebe, werden Sie es verstehen, wenn ich damit schließe, daß ich sage, die Staatsregierung wirb sich ablehnenb bem Antrag gegenüber verhalten, unb sie wirb es ablehnen, in Diskussionen einzutreten, bie nur bie Leibenschflsten erregen können.

Abg. Dr. Majunke: Uns ist es niemals eingefallen, einen katholischen Staat anzustreben, aber es ist keine Pa­rität, wenn man ben protestantischen Geistlichen ihre Ge­hälter beläßt, ben katholischen sie entzieht. Der Staat hat unrechtmäßiger Weise Güter der katholischen Kirche an sich gerissen, aus benen früher bie Besoldungen gezahlt wurden, deshalb hat die katholische Bevölkerung ein Recht auf diese Kirchengüter. Wir verlangen nur die Respek- tirung geschloffener Verträge und Konkordate. Die Ka­tholiken Preußens sind dem Staate noch allezeit treu ge­blieben. Die Antwort des Herrn Ministers hat uns nicht befriedigt!

Abg. Richter (Hagen): Ich werde für den Antrag Windthorst stimmen, obwohl ich seiner Zeit für das Sperr­gesetz votirt habe, weil ich der Meinung war, daß die Autorität des Staates und der Gesetze dadurch gewahrt wird, wenn dem Staat die Möglichkeit gegeben wird, dort, wo feine Gesetze nicht respektirt werden, auch die Hand

M 54.

Donnerstag, den 6. März

1884