M ■
95
Dir ,Fuldaer Zeitung' erscheint täglich. Sonn- und Feiertage ausgenommen. Vierteljährlicher Abonnementsprers ohne Brmgeriohn und Bej.sllgeld: 1 50 Pfg., mlt
belletristischen Wochenbeilage ,Sterne UNS Blumen' in Fulda 1 Mk. 70 Pfg-- fuswctrts 1 M. <‘5 Pfg.
Inserate: Die vieripaltige Zeile oder deren Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfz.; bet Wiederholungen entsprechender Rabatt.
% Die Entschädigung nuschuldig Ber- urtheilter.
In unserer Zeit wird nicht nur von Seiten der echten christlichen Charitas, der selbstlosen Nächstenliebe, sondern auch von den Vertretern der neuheidnisch gefärbten Menschenliebe, der „Humanität", so Vieles in's Werk gesetzt, um dem Unglück und Elend, der Armuth und Noth in der Welt zu steuern, um, soweit als möglich, die Ungleichheiten und Wechselfälle zu vermitteln, zu überbrücken und zu versöhnen, welche zahllosen Menschen durch fremde oder eigene Schuld, oder durch mißliche äußere Verhältnisse und Zufälligkeiten in ihrem Leben hindernd und drückend in den Weg treten. Um so unbegreiflicher ist es, daß die öffentliche Meinung und noch mehr die berufenen Vertreter des Staates und der Negierungen sich bisher verhältnißmäßig noch so wenig derjenigen Unglücklichen angenommen haben, welche auf rechtmäßigem Wege ihrer Freiheit und ihres guten Namens beraubt, einer verbrecherischen Handlung angeklagt oder gar für überführt erklärt worden sind, die sich aber nachträglich als vollständig schuldlos, als unschuldig angeklagt oder verurtheilt erweisen. Bekanntlich ist in Deutschland sowohl in der Presse wie im Parlament (wir erinnern an den bekannten Antrag Phillips und die jüngsten Erörterungen in der badischen Kammer) schön manches ernste und gewichtige Wort zu Gunsten der unschuldig Verurtheilten gesprochen worden, ohne daß es zunächst einen Erfolg gehabt hätte. Dennoch ist es eigentlich zu verwundern, daß insbesondere die Presse nicht in noch höherem Maaße, als bisher, die öffentliche Meinung auf diesen wunden Punkt unseres Strafrechtswesens hinweist und die Ncalisirung der nur zu berechtigten Wünsche durch die Gesetzgebung und die Staatsregierung anstrebt. Die sozialen Fragen werden ja zur Zeit mit so lebhaftem Eifer und so großer Entschiedenheit trak- tirt, deshalb sollte man neben Unfallversicherund, Krankenkaffen, Altersversorgung u. s. w. auch die Entschädigung unschuldig Verurtheilter nicht ver- geffen, welche ohne Zweifel auch eine ernste soziale
6
Der Koususirnsrath.
Novelle von A. I.
Die alte Frau war zivar über das reiche Geschenk, das offenbar zu einem Ballkleid für Marie bestimmt war, Anfangs etwas betreten und würde, wäre es von einem weniger naiven und weltkundigen Mann gekommen, es unbedingt zurückgewiesen haben; doch so wie sie ihn kannte, und um nicht für seinen guten Willen ihm auch noch wehe zu thun, glaubte sie es annehmen zu dürfen und machte mit dieser Erklärung, sowie Marie mit ihrem freundlich ausgesprochenen Danke den am Abend heimkehrenden Doktor über die Maßen glücklich.
Als an einem der nächsten Morgen der junge Arzt aus dem Hause trat, um den Rundgang bei seine» Patienten zu beginnen, redete ihn JaSpensen mit den Worten an: „Herr Doktor, haben Sie nicht Lust, eine goldene Uhr zu laufen? Ich habe eine, die sehr gut ist und nur 60 Thaler kostet."
„Eine Uhr?" fragte Thenn zerstreut entgegen. „Ich habe schon eine, die freilich selten geht, weil ich meistens vergefle, sie auszuziehen. „Aber ja," setzte er rasch hinzu, und ein freudiges Lächeln flog Über sein gutes Gesicht, „geben Sie nur her, ich nehm; Ihre Uhr. Die 60 Thaler können Sie ohne Weiteres bei meinem Freunde, Herrn Prokurator Stein, erheben, der, so viel ich weiß, dieser Tage Geld für mich einkassirl hat. Guten Morgen, Herr Jaspcnsen!" Mit diesen Watten schob der
Frage ist, deren gesetzliche Berücksichtigung bisher leider unterlassen morden ist.
Oesterreich ist nun in dieser wichtigen Frage den übrigen Staaten mit einem guten Beispiele vorangegangen. Vor kurzer Zeit hat der österreichische Neichsrath ein Gesetz berathen und angenommen, welches die Entschädigung unschuldig Verurtheilter zum Gegenstände hat. Bei der Diskussion und Abstimmung machte sich eine erfreuliche Harmonie der Meinungen zwischen der oppositionellen Linken und der Regierung unb der Reichsrathsmehrheit geltend und lieferte den Beweis dafür, daß die in Rede stehende Angelegenheit keine Partei« und Tagesfrage ist, sondern von der großen Allgemeinheit als eine Forderung der Gerechtigkeit anerkannt wird. Die Frage, ob die Entschädigungspflicht des Staates gegenüber den durch seine strafrechtlichen Organe gefchädigten Bürgern eine direkte Folgerung der Zweckbestimmung des Staates ist, mit anderen Worten: ob sie sich juristisch aus staatsrechtlichen Grundsätzen herleiten läßt, -- oder ob vielmehr diese Entschädigung sich als ein Akt der freiwilligen Staatshülfe, und demnach, wenn man so will, als ein staatliches Almosen darstellt, ist bei der gesetzlichen Ordnung dieser Verhältnisie durchaus gleichgültig. Es wäre deshalb müßig, diese staatsmis- senschaftliche Seite der Frage an dieser Stelle des Breiteren zu erörtern, und möge'daher bie'Andeutung genügen, daß uns diese Entschädigung der bereits verurtheilten und nach theilweise verbüßter Haft für unschuldig erkannten Personen allerdings eine aus staatsrechtlichen Grundsätzen sich ergebende Konsequenz zu sein scheint. Mag jedoch die Fach- wiffenschaft diese theoretische Frage bis in ihre Feinheiten prüfen und darüber entscheiden, die Gesetzgebung und die Praxis braucht diese Prüfung nicht abzuwarten, sie hat vielmehr die Pflicht, offenkundigen Mißständen ohne Besinnen nach Klüften abzuhelfen.
Schwieriger, als die Frage der Schadloshaltung der unschuldig Verurtheilten und Bestraften ist die Frage, ob auch den unschuldig in Untersuchungshaft Gehaltenen eine Entschädigung
Doktor die Uhr in die Brusttasche seines Rockes und setzte eilig seinen Weg fort, indem er sich vornahm, die Uhr seiner jungen Hausgenossin an ihrem nicht mehr fernen Geburtstag zum Geschenk zu machen. Als er spät Abends nach Hause kam, waren Frau DreSner und ihre Enkelin schon zur Ruhe gegangen, er selbst aber so viel mit der Sorge um einen besonders schwer kranken Patienten beschäftigt, daß er auf die Uhr ganz und gar vergaß und ihrer auch am nächsten Morgen um so weniger gedachte, als er in der Eile fortzukommen einen anderen Rock anzog.
Der große Tag der Schlittenfahrt und des Balles war gekommen, ein prächtiger, klarer Wintertag. Thenn hatte es verfäumt, rechtzeitig einen Schlitten zu bestellen und mußte sich daher mit einem Fahrzeug begnügen, das nur zur äußersten Noth seinem Zwecke entsprach und nicht einmal zwei Personen neben einander zu sitzen gestattete. Der Doktor mußte daher, als der Lenker des Fahrzeugs, den Vordersitz einnehmen und dabei beständig mit dem Fuß auf einen Bolzen drücken, der den Schlittenkasten auf dem Gestell festh'elt. Anfangs ging die Sache leidlich genug, das Pferd war ein williges, frommes Thier, das sein Bestes that, sich in der Reihe der Schlitten zu halten und im raschen Trab seinem Vorgänger zu folgen. Marie war entzückt über bas ungewohnte Vergnügen unb plauderte unaufhörlich, unb Thenn seinerseits, angeregt durch die sichtliche Freude des Mädchens, war nicht minder
gewährt werden soll. Wer einigermaßen mit der Strafrechtspflege vertraut ist, weiß, daß die durch Gerichtsbeschluß von der Haft unb Strafverfolgung Befreiten zu einem großen Theile nicht wegen klar erwiesener Nichtschulb, sondern lediglich aus Mangel an Beweisgründen, wegen „nicht hinreichenden Verdachtes" entlassen werden, und daß grabe bie lange Zeit in Untersuchungshaft gehaltenen Personen fast regelmäßig solche sinb, von deren Schuld die verfolgende Behörde moralisch überzeugt ist, ohne sofort unb in genügenbem Maße bie Beweise beischaffen zu können. Für bie ganze Kategorie von unschulbig in Untersuchungshaft Gehaltenen eine generelle Entschäbi- gungspflicht zu konstruiren, entspräche baher keineswegs ben Forberungen ber Gerechtigkeit; auch würde mit einer solchen Verpflichtung des Staates ein schändlicher Mißbrauch getrieben werden können, es könnte daraus für schamlose Menschen eine lohnende Industrie sich entwickeln. Wollte man aber einen Unterschied zwischen den Einzelnen machen und einen Theil entschädigen, ben anberen nicht, so dürste dies nur auf Grund eines eingehenden gerichtlichen Verfahrens unb einer besonderen Entscheidung geschehen, was selbstredend mit einer unabsehbaren Arbeitsvermehrung ber Gerichte gleichbedeutend wäre. Auch wäre ber Richter gezwungen, zu jedem einzelnen Uytersuchungsfalle positive Stellung zu nehmen, was in ben meisten Fällen einfach unmöglich ist, weil eben die Beweismomente weder in ber einen noch in ber anbern Richtung ausreichenb sind. Unsere Meinung ist bemnach die, man möge für bie ohne bestimmtes Resultat aus ber Haft Entlaffenen eine generelle Enschädigung nicht zulafsen, sonbern es dem über bie Ei Öffnung ober Nlchteröffnung des Verfahrens beschließenben Richter-Kollegium burch gesetzliche Vorschrift „anheimstellen", ausnahmsweise, in besonders krassen Fällen, wo sich die Unschuld des Verfolgten bis zur Evidenz herausgestellt hat, eftie Entschädigungssumme festzusetzen. Viele sogenannte „freisinnige" Politiker verlangen auch für bie „unschuldig" Verhafteten generell und ausnahmslos bie staatliche Entschäbigung, wenben aber in ihren bezüglichen
gesprächig. Im Eifer ber Unterhaltung sich nach Marie umroenbenb, zog er einmal ben Zügel auf einer Seite schärfer an, unb im nächsten Augenblick war das Gefährt dicht am Straßengraben und in der größten Gefahr hineinzustürzen. „So geht es nicht, Herr Doktor", sagte Marie; wir müffen die Plätze wechseln, damit Sie nicht immer versucht sinb; sich nach mir umzuwenden." Der Sitzwechsel wurde rasch vollzogen, und eine Zeit lang ging die Fahrt ohne Störung von Statten. Thenn hatte aber nicht mehr daran gedacht, daß er den Bolzen festhalten müffe; mit einem Male ging das Fahrzeug ans dem Leim, der Schlittenkasten rutschte herab. Zum Glück gehorchte das Pferd dem Zügel, den der Doktor krampfhaft festhielt. Das Fuhrwerk wurde nothdürfttg geflickt und da Marie fottan streng darauf hielt, daß ihr Kutscher nur mehr seiner nächsten Obliegenheit aufmerksam nachkam und kein Wort mehr sprach, so erreichte man ohne weiteren Unfall das Ziel.
Im Krug zu Wittensee erwartete eine gut geheizte Stube und ein großer gedeckter Tisch die Gesellschaft, die sich bald einer herzlichen Fröhlichkeit hingad. Thenn war, wie man sagt, im siebenten Himmel, lachte, scherzte und neckte sich mit Allen, und Marie konnte sich nicht enthalten, hie unb ba einen freubigen Blick auf ben sonst so ernsten unb bedächtigen Mann zu werfen.
„Der Herr Doktor ist ja heute wie ausgewechselt", flüsterte ber junge Jaspensen Marien zu,