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Freitag, den 22. Februar

Die .Fuldaer Zeitung' erscheint täglich. Sonn- und Feiertage ausgenommen. Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld: 1 Mk. 50 Pfg., — mit der belletristischen Wochenbeilage ,Sterne und Blumen' in Fulda 1 Mk. 70 Pfg., auswärts 1 M. 75 Pfg. Inserate: Die vierspaltige Zeile oder deren Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg.; bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

Deutsches Reich.

Fulda, 22. Februar.

* Die ,Nordd. Allgem. Ztg.' weist anläßlich der Rücksendung der Resolution des amerikanischen Re­präsentantenhauses die von der regierungsfeind­lichen (natürlich: jeder, der es wagt, gegen den Reichskanzler den Mund zu öffnen, ist „regierungs­feindlich") Presse erhobenen Angriffe zurück, welche jeden Hauch von Entrüstung darüber vermissen laste, daß eine auswärtige Körperschaft sich in die inneren Angelegenheiten des Reiches einzumischen versuchte. In einem weiteren Artikel sagt die ,Nordd. Allg. Ztg.' gegenüber der Hinweisung eines deutschen Blattes, daß zur Zeit der Nhein- Ueberschwemmung eine lebhafte Korrespondenz zwi­schen amerikanischen Staatsangehörigen und dem Reichstags-Präsidenten und dem Reichskanzler statt- gefunden habe: Wir möchten darauf aufmerksam machen, daß bei jener Gelegenheit deutscherseits Amerika gegenüber die kontrahirte Schuld der Dankbarkeit einfach und logisch dadurch zu tilgen wäre, daß man in Deutschland Sammlungen für die amerikanischen Ueberschwemmten veranlaßte. — Wir enthalten uns für heute jeder weiteren kri­tischen Bemerkung zu dieser ganzen Angelegenheit, da wir dieselbe morgen in einem längeren Leit­artikel zu behandeln gedenken.

Berlin, 21.Februar.

* Dem Bundesrathe sind gestern die Mo­tive zum Entwurf der Unfallversicherung zuge­gangen. Die Begründung, welche etwa sechzig Seiten umfaßt, enthält zwar einen allgemeinen Theil, doch bildet derselbe höchstens den zehnten Theil der Spezialbegründung; er hält sich streng an die engere Aufgabe des Entwurfes und ist von Ausführungen allgemeiner politischer Natur ziem­lich frei. Die leitenden Gesichtspunkte dieses all­gemeinen Theiles lasten sich in Folgendem zu­sammenfasten. Zunächst wird konstatirt, daß die Rothwendigkeit eines Versicherungszwanges jetzt allgemein anerkannt sei, da auch der Entwurf der liberalen Parteien denselben zur Grundlage habe. Daß der neue Entwurf der Regierung die

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|n Konsrsionsrath.

Novelle von A. I.*)

Vor einer Reihe von Jahren lebte zu Rendsburg im Holsteinischen die Frau DreSner in mehr als beschränkten Verhältnisten. Sie war ie Wittwe eines Gutsbesitzers, der vordem Schiffskapitän und sehr wohlhabend gewesen, aber allmählich durch verschiedene Unglücksfälle in seinem Vermögen so heruntergekommen mar, daß er bei seinem Hin­scheiden an irdischen Gütern kaum etwas mehr hin­terließ als die unverminderte Achtung und Liebe seiner Mitbürger. Frau DreSner hörte ost mit stiller Freude und herzlicher Dankbarkeit die Lob­reden, die über ihren seligen Mann verlauteten; doch stahl sich dabei jedesmal ein leiser Seufzer aus ihrer Brust, weil diese von der Well gezollte Ehre so ganz und gar nicht von dem begleitet war, was die Taschen und den Magen füllt. In Romanen allerdings hat der Geldmangel nicht son­derlich viel zu bedeuten, denn des Dichters Phan­tasie vermag, wo es nöthig ist, das Fehlende schnell herbeizuschaffen; in der Wirklichkeit aber, im all­täglichen Leben, geht cs damit nicht so leicht. Da kostet es manchen schweren, sauren Schweißtropfen, manche bittere Thräne, manche herbe Enttäuschung, ehe des Lebens Nothdurft errungen ist.

Frau Dresner lebte, wie sie selbst sagte, von

*) Nachdruck nicht gestattet.

Versicherung zunächst auf die haftpflichtigen Be­triebe beschränke, rechtfertigt die Begründung da­mit, daß für diese die Gefahr am dringendsten und deshalb die Ersetzung der durch Haftpflicht­gesetz gewährten Fürsorge durch eine wirksamere zunächst das größte Bedürsniß sei. Die Ausdeh­nung auf andere Betriebe könne nach den durch das beantragte Gesetz in der Praxis sich bietenden Erfahrungen später leicht durch Spezialgesetze er­folgen. Jetzt eine Versicherung für alle mit einer Gefahr verbundenen Betriebe feststellen zu wollen, würde die ganze Reform gefährden heißen. Einen prinzipiellen Fortschritt will die Begründung da­rin sehen, daß der Entwurf die Fürsorge für durch Betriebsunfälle verunglückte Arbeiter aus dem Cha­rakter der privatrechtlichen Frage, den sie bisher gehabt habe, zu einer Aufgabe des öffentlichen Rechts erhebt. Daß die Gesellschaft für den ver­unglückten Arbeiter über die Grenzen der Arnien- pflege hinaus und in angemeffener Form zu sor­gen habe, sei eine Ueberzeugung, welche jetzt alle Schichten der Bevölkerung durchdringe. Die neuere Entwickelung weise hier auf den Unternehmer als denjenigen hm, dem die Kostenlast dieser Fürsorge vor allem zufalle. Der Entwurf habe die Or­ganisation in Berufsgenossenschasten gewählt, weil die Gemeinsamkeit des Berufes auch die Gemein­samkeit der sozialen Aufgaben bedinge, und weil die Vereinigung der Industrie zu größeren Kor­porationen in neuerer Zeit auch auf anderen Ge­bieten Erfolge gehabt habe. Damit genüge die Vorlage auch dem in der Botschaft vom 17. No­vember 1881 aufgestellten Programm der Sozial­reform auf genossenschaftlicher Grundlage. Von besonderem Interesse ist noch die Aussührung über die Betheiligung des Reiches an den Kosten der Versicherung. Das Reich solle deswegen in die Pflichten von leistungsunfähig gewordenen Genossen­schaften eintreten, weil ein anderer Faktor, dem dies ohne Unbilligkeit zugemuthet werden könnte, nicht da sei. Von einem Reichszuschuste sei zur Zeit Abstand genommen worden. Sollte cs sich aber Herausstellen, daß durch die Kosten der Ver­sicherung die Leistungs- und Exportfähigkeit der

Resten, sie verkaufte nämlich nach und nach die Ueberbleibscl früheren Wohlstandes, die sich da und dort noch in Schiebladen und Behältern vorfanden. Aber auch diese Quelle drohte am Ende zu ver­siegen, unt> den einzigen noch in ihrem Besitz ver­bliebenen werthvollen Gegenstand, nämlich eine goldene Uhr, die sie von ihrem Mann erhalten, hatte sie schon zu verschiedenen Malen in die Hand genommen, um ihn denselben Weg gehen zu lasten wie die übrigen Werthsachen, aber immer hatte sie die Uhr wieder hingelegt, da sie es nicht über's Herz bringen konnte, auch diese aus dem Hause zu tragen. Indem sie nach und nach bald von dem einen, bald von dem andern Besitzstücke sich ge­trennt, hatte sie es bis jetzt fertig gebracht, sich so durchzuschlagen, ohne daß ihre Armuth vor aller Welt Augen offenbar geworden wäre, und ohne daß ihre äußere Erscheinung oder ihr Haus­halt dieselbe verrathen hätte. Aber endlich war, wie gesagt, nichts mehr da al« die goldene Uhr, und, überdies waren die Zahlungsrückstände beim HauSeigenthümer, beim Krämer, beim Fleischer, beim Torfbauer so angewachsen, daß Frau Dres­ner ost mit Herzklopfen daran dachte, wie lange die Geduld dieser Leute wohl noch vorhalten werde, und wie geringe Aussicht sie habe, sie jemals zu­frieden stellen zu können.

Solche und ähnliche Sorgen behielt- indessen die alte Frau für sich und ließ niemals etwas davon gegen ihre Enkelin Marie verlauten, wie sehr auch

deutschen Industrie gefährdet werde, so werde in Erwägung gezogen werden müssen, ob nicht doch ein Theil dieser Kosten vom Reich zu übernehmen sei. Dies könne aber um so mehr mit Ruhe ab­gewartet werden, als das für die Aufbringung der Kosten gewählte Umlageversahren eine Ueberlastung der Industrie in den nächsten Jahren nicht be­fürchten laste.

* Die Kommission zur Vorberathung des Staatsministerial-Beschlusses vom 13. Februar 1882 und der Verfügung des Kul­tusministeriums vom 28. November 1883 betref­fend den Maßstab für die Aufbringung der Kir­chenlasten hat heute folgenden Antrag des Abg. Brüel angenommen:

Der königlichen Staatsregierung zu erklären: Die auf Grund des Staatsministerial-Beschlusses ergangene Ver­fügung des Kultusministeriums, nach welcher in den acht alten Provinzen Grund-, Gebäude- und Gewerbe-Steuer als Maßstab bei Vertheilung von Kirchen-Umlagen fortan auszuschließen sind, hat bei dem Hause der Abgeordneten erhebliche Bedenken sowohl bezüglich ihrer Vereinbarkeit mit der in Betracht kommenden Staatsgesetzgebung und staatlich genehmigten Kirchengesetzgebung, als wegen der zu besorgenden weitgehenden Gefährdung kirchlicher Inte­ressen hervorgerufen. Das Haus fordert deshalb die Staats­regierung auf, die ergangene Verfügung und den derselben zu Grunde liegenden Staatsministerialbeschluß mit Rück­sicht hierauf einer Revision zu unterziehen und die Ver­fügung danach zurückzunehmen oder wesentlich zu beschränken.

Dieser Beschluß wurde mit acht gegen vier Stim­men gefaßt. In der Minderheit stimmten zwei freikonservative, ein nationalliberaler und ein fort­schrittlicher Abgeordneter.

* Köln, 21. Febr. Gestern vollendete unser Herr Weihbischof Dr. Baudri sein 80. Lebensjahr in erfreulicher Rüstigkeit. Von vielen Seiten waren ihm aus diesem Anlaß Glückwunschadresteu zuge- gangeu, so u. A. von dem Pfarrklerus des De- । kanats Elberfeld und dem Kirchenvorstand und der kirchlichen Gemeinde-Vertretung zu Barmen, wo­selbst der Herr Weihbischof früher 10 Jahre lang Pfarrer gewesen ist.

* Breslau, 20. Febr. Fürstbischof Robert ist, wie die ,Schief. Vztg.' meldet, von Sr. Heilig­keit Papst Leo XIII. zum Thronassistenten er« ' nannt worden. Diese hohe Auszeichnung wird in

oft ihr Herz von nagendem Kummer gequält wurde. Mariens Eltern waren frühzeitig aus dieser Welt geschieden, ohne der einzigen Tochter etwas Anderes zu hinterlassen, al» der eiroßmutter Sorgfalt und Liebe, welche denn auch die Waise in vollstem Maße genoß. Sie war jetzt 20 Jahre alt, ein hübsches, munteres Mädchen, freundlich gegen Jedermann und unermüdlich in der Arbeit. Wenn sie auch von dem traurigen Stande der häuslichen Vcrhält- niffe nichts Genaues wußte, so ahnte sie doch etwas davon; denn sie kannte ihre Großmutter gut genug, um sich denken zu können, daß nicht schmutziger Geiz sie veranlaste, jeden Pfennig zu Ralhe zu halten. Daher arbeitete das wackere Mädchen un­aufhörlich, suchte selbst etwas zu verdienen und war in feinen Ansprüchen auf Kleidung und Ver­gnügen ungemein bescheiden. Dies Alles sah Frau Dresner recht gut, und wenn sie auch dieses Ver­halten nicht ausdrücklich belobte, so sprachen doch die liebevollen Blicke, mit denen sie ihre Enkelin betrachtete, deutlicher als Worte aus, wie dankbar sie ihr dafür war. Beide strebten, jedes in feiner Art, nach dem einen Ziele, einander das Leben leicht zu machen. Während die alte Frau die Last der Sorgen allein trug und selbst die kleinste Wolke vom Jugendhimmel des Mq-chens fernzuhalten suchte, bemühte sich dieses nach besten Kräften, der . Großmutter die Bürde zu erleichtern, ohne nur zu j wiste», wie schwer diese war.

Marie besorgte die Haushaltung, die innere so-