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1884.

Fuldaer

Mittwoch, den 20. Februar

Die ,Fuldaer Zeitung' erscheint täglich. Sonn- und Feiertage ausgenommen. Vierteljährlicher AbonnemenlSpreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld: 1 Mk. 50 Pfg., — mit der belletristischen Wochenbeilage .Sterne un6 Blumen' in Fulda 1 Mk. 70 PkS-, auswärts 1 M. /5 Pfg. 3nferate: Die vierspaltige Zeile oder deren Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen IO Pfg.; der Wiederholungen entsprechender Rabatt.

Deutsches Reich.

Fulda. 20. Februar.

• Ein Gesetzentwurf über den Feinge­halt der Gold- und Silberwaaren ist dem Bundesrathe zugegangen. Derselbe umfaßt acht Paragraphen. Nach dem Entwürfe dürfen Gold- und Silberwaaren zu jedem Feingehalt an­gefertigt und feilgehalten werden. Die Angabe des Feingehalts auf denselben ist nur nach Maß­gabe der folgenden Bestimmungen gestattet: Auf Silberwaaren darf der Feingehalt nur in 800 oder mehr Tausendtheilen, auf Goldwaaren nur in 585 oder mehr Tausendtheilen angegeben wer­den. Der wirkliche Feingehalt darf bei Silber­waaren nicht mehr als 8, bei Goldwaaren nicht mehr als 5 Tausendtheile unter dem angegebenen Feingehalt bleiben. Bei Ermittelung bleibt die Löthung außer Betracht. Die Angabe des Fein­gehaltes geschieht durch ein Stempelzeichen, wel­ches die Zahl der Tausendtheile und die Firma des Geschäfts, für welche die Stempelung bewirkt ist, kenntlich macht. Die Form des Stempelzei­chens bestimmt der Bundesrath. Maaren für das Ausland bedürfen dieser Beschränkungen nicht; je­doch ist nicht gestattet, sie überhaupt mit einem Stempelzeichen zu versehen, wenn sie den eben an­geführten Bedingungen nicht entsprechen. Aus dem Auslande eingeführte Gold- und Silberwaa­ren dürfen nur dann feilgehalten werden, wenn sie mit einem Steinpelzeichen nach Maßgabe des Gesetzes versehen sind. Die ferneren Bestimmungen lauten: § 5. Für die Richtigkeit des angegebenen Feingehaltes haftet der Verkäufer der Maare. Ist deren Stempelung im Jnlande erfolgt, so haf­tet gleich dem Verkäufer der Inhaber des Ge­schäftes, für welches die Stempelung erfolgt ist. I 6. Gold- oder Silberwaaren, auf welchen der Feingehalt angegeben ist. dürfen mit anderen me­tallischen Stoffen nicht angefüllt sein. Verstärk- ungs-Vorrichtungen, welche im Innern der Maare angebracht sind, dürfen mit der letzteren me­tallisch nicht verbunden sein. § 7. Mit Geld­strafe bis zu 1000 Mark oder mit Gefängniß

bis zu 6 Monaten wird bestraft: 1) wer Gold­oder Silberwaaren, welche nach diesem Gesetz mit einer Angabe des Feingehaltes nicht versehen sein dürfen, mit einer solchen Angabe versieht; 2) wer Gold- oder Silberwaaren, welche nach diesem Ge­setz mit einer Angabe des Feingehalts versehen sein dürfm, mit einer andern als der nach diesem Ge­setz zulässigen Feingehaltsangabe versieht; 3) wer gold- oder silberähnliche Maaren mit einem durch dieses Gesetz vorgesehenen Stempelzeichen oder mit einem Stempelzeichen versieht, welches nach diesem Gesetze als Feingehaltsbezeichnung für Gold- und Silberwaaren nicht zulässig ist; 4) wer Maaren seilhält, welche mit einer gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßenden Bezeichnung versehen sind. Mit der Verurtheilung ist zugleich auf Ver­nichtung der gesetzwidrigen Bezeichnung, oder wenn diese in anderer Meise nicht möglich ist, auf Zer­störung der Maare zu erkennen. § 8. Dieses Ge­setz tritt am 1. Januar 1886 in Kraft. An dem­selben Tage treten alle landesrechtlichen Bestimmun­gen über den Feingehalt der Gold- und Silber­waaren außer Geltung.

* Der .Reichsanzeiger' schreibt: Eine Verfüg­ung des Ministers des Innern an die Re­gierungs-Präsidenten über den K o l p o r t a g e b u ch- h an del sagt, zweifelsohne seien die Behörden berechtigt, die Entscheidung von der vorherigen Einreichung von Exemplaren der im Verzeichniß aufgeführten Druckschriften und etwaigen Prospek­ten abhängig zu machen, es würde andererseits aber der Absicht des Gesetzes zuwiderlaufen , von der Befugniß der Behörden in allen Fällen ohne Unterschied Gebrauch zu machen. Das Gesetz wolle nur die Auswüchse im Kolportagebuchhandel treffen, nicht aber der legitimen Kolportage un- nöthige Hindernisse in den Weg legen.

* Wir lesen in der .Nat.-Ztq.': Seit einigen Tagen, so schreibt man uns, cirkuliren in Adqe- ordnetenkreisen Gerüchte, denen zufolge die Mög­lichkeit einer Rückberufung auch des Erzbischofs Melchers nicht in dem Maße als ausgeschlossen zu betrachten sei, w'e man nach der bekannten ent­schiedenen Erklärung des Kultusministers unnehmen

mußte und noch muß. Irgend eine Bestätigung dieser Gerüchte liegt selbstredend nicht vor, auch das Centrum mißt denselben keine Bedeutung bei, hält vielmehr daran fest, daß die Erklärung des Ministers eine bindende war. Hebet die Gedanken des Centrums ist der Korrespondent wohl kaum vollständig unterrichtet.

Berlin, 19. Februar.

* Die Steuerkommission nahm gestern mit 18gegen 5 Stimmen den § 2 des Kapitalrentensteuergesetzes, wonach ein Abzug etwaiger Schuldansen nicht stattfinden soll, mit dem Amendement v. Zedlitz, daß die auf dem Kapital haftenden privatrechtlichen Lasten abzuziehen sind, sowie mit dem An­trag Hüne, daß im Einkommensteuergesetz das Einkommen nach den verschiedenen Quellen getrennt zu berechnen, die Schulden aber von der Einnahme aus Kapitalrenten nur dann abzuziehen find, wenn das übrige Einkommen durch andere Schulden absorbirt ist, an. Die Kornmisfion begann sodann die Berathung des § 3 (Bankicrsparagraph), ver­tagte dieselbe jedoch schließlich auf morgen.

* Hildesheim, 17. Febr. Der hochw. Bi­schof Wilhelm verbreitet sich in seinem diesjäh­rigen Fastenhirtenbriefe über die Feiet des Sonn­tags als des Tages des Herrn, als des Arbeits­tages der Menschen für den Himmel, wobei im Besondern dargelegt wird, was die Kirche thut, um uns den Sonntag zum Tage des Herrn zu machen. Der Oberhirt erinnert u. a. die Diöze­sanen daran, daß „der Sonntag uns die nöthige Zeit und Stimmung gibt, die Versammlungen der kirchlichen Vereine mit Nutzen zu besuchen, beson­ders diejenigen Vereine, welche, wie der von der heiligen Elisabeth und vom heiligen Vincenz von Paulden 'Zweck haben, das mÄMaktige Steno der Armen und Kranken zu mildern." Am Schluß des Hirtenbriefes spricht sich der Herr Bischof über die kirchenpolitische Lage folgendermaßen aus:

Vor Schluß dieses Briefes erfülle ich die angenehme Pflicht, allen Denen meinen herzl chen Dank anszusprechen, welche in irgend einer Weise dazu beigetragen haben, die Last des sogenannten Sperrgesetzes, die uns neuntehalb Jahre gedrückt hat, zu erleichtern. Die Sammlung von Beiträgen für hilfsbedürftige Geistliche ist nun, Gott sei Dank, in der bisherigen Weise nicht mehr nöthig. Um so reichlicher werdet Ihr fortan, wie ich wünsche und hoffe. Eure Liebesgaben dem heiligen Vater und dem Bonifatius- vereinc für die hilfsbedürftigen Missionen unserer Diözese zuwenden. — Der Ministerial - Erlaß, durch welchen diese

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g Mütterliche Eifersucht.

Nach dem Französischen des Eugen Müller frei bearbeitet.

„Eines Tages, eü ist ungefähr einen Monat her, an einem Sonntag wie heute, gingen wir zusam­men aus der Vesper nach Haus. Unsere Wohnung ist ziemlich weit von der Kirche entfernt, und wir müssen eine kleine Strecke durch den Wald gehen. Da, am Saume des Waldes begegneten uns zwei Kinder, ein Knabe und ein Mädchen. Der Knabe konnte sechs Jahre alt sein, das Mädchen drei oder vier. Beide hatten nackte Füße. Sie waren wahr­scheinlich schon weit gegangen, denn die Kleine war müde und der Bruder trug sie auf dem Rücken, wie dies die Kinder zu thun pflegen. Das Mäd­chen hatte beide Hände voll großer Gänseblümchen, welche sie dem Bruder in die Haare streute. Sie selbst hatte ein großes Gaisblatt als Hut auf dem Köpfchen liegen. Der Knabe ging stolz einher im Bewußtsein seiner Würde, er war ja der Starke, der Schützer! Als wir ein wenig an einander vor­bei waren, setzte der Bruder die Kleine ab und ließ sie aus der Hand von dem Master trinken, welches in einem klaren Bächlein am Wege vorbeifloß. Wir hatten uns umgewendet, um ihnen zuzusehen. Ich wollte schon weitergehen, als mein Vater ihnen noch immer aufmerksam zusah. Ich hörte, wie er leise vor sich hin sagte: „Schöne Zeit, wo bist Du hin!"

„Du meinst die Zeit, wo Du mit Deiner Schwe­ster spieltest," bemerkte ich schnell.

Er antwortete nicht sogleich, aber die hellen Thrä- nen liefen ihm über die Wangen.

Endlich sagte er: „Ja, wenn man so alt ge­worden ist und bald am Grabe steht, und dann noch immer ein Jahre langer Haß das Herz nie­derdrückt, dann fiihlt man sich sehr unglücklich. Ich trage ihr keinen Groll mehr nach, aber ob sie mir auch verziehen hat, der Gedanke liegt mir schwer aus dem Herzen.

„Weshalb versuchst Du denn keine Versöhnung?" warf ich ein.

„Ich sollte die Versöhnung suchen, den ersten Schritt thun, und dann am Ende Gefahr laufen, von ihr abgewiefen zu werden, nein, das geht nicht."

„Nun denn, so will ich statt Deiner gehen. 'Mich kennt ja Niemand, und ich werde schon Mittel finden, Dir gute Nachrichten zu bringen. Anfangs wollte er nicht darauf eingehen, aber er ließ sich über­reden und willigte endlich ein. Ich hegte die besten Hoffnungen. Die Frauen, dachte ich, sind nicht so stolz wie die Männer, sie geben viel eher nach und fürchten auch nicht, vergebens zu reden. Was ich thun wollte, sagte ich meinem Vater nicht, denn er hätte ja befürchtet, daß ich ihn zu sehr blos- stellte. Als ich nun am Donnerstag Abend merkte, in welchem Hause ich Zuflucht genommen hatte, war ich seelenfroh und hoffte, meine Wünsche bald erfüllt zu sehen. Aber schon atu Freitag Morgen, beim Frühstück auf dem Felde, merkte ich, daß ich mich schrecklich getäuscht hatte. Seitdem habe ich

nicht weiter erfahren können, ob es Ihnen ernst gemeint war, was Sie da gesagt haben. Ich kehre jetzt zu meinem Vater zurück, der keinen Haß mehr gegen Sie im Herzen trägt. Was soll ich Ihrem Bruder sagen, wenn er mich fragt, wie Die gegen ihn gesinnt sind?"

Sie hatte, während sie sprach, fortwährend den Blick forschend auf die Mutter gerichtet, in der Hoffnung, daß sie freundlicher gestimmt werde. Aber die eisige Kälte war nicht von ihrem Antlitz gewichen.

„Was Sie antworten sollen? Daß, wenn er seinen Stolz hat, ich auch den meinigen habe, und noch mehr als er, denn da er reich ist, so könnte es scheinen, als ob ich mit seiner Verzeihung auch seine Unterstützung erbetteln wollte. Das kannst Du chm sagen."

„Anders nichts?" frag das Mädchen in stolzem und festem Tone, so daß Heinrich sie erstaunt an­sah und auch die Mutter leise zurückschreckte.

„Nein, anders nichts."

„Nun denn, Adieu." Dann ging sie eilends hinaus. 13.

Eine Stunde später sah man die beiden Lieben­den Hand in Hand durch's Feld gehen. Sie näher­ten sich langsamen Schrittes dem Hause der Mut­ter Anselm.

„Goll, was habe ich laufen müssen, um Dich einzuholen", sagte der junge 'Mairn aufathmend und wischte sich mit der einen Hand den Schweiß von der Stirn, ivährend er die andere zutraulich