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Montag, den 18. Februar

1884

Fuldaer

mtung

Die ,Fuldaer Zeitung' erscheint täglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen. Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld: 1 Mk. 50 Pfg., — mit der belletristischen Wochenbeilage ,Sterne und Blumen' in Fulda 1 Mk. 70 Pfg., auswärts 1 M. 76 Pfg.

Inserate: Die vierspaltige Zeile oder deren Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg.; bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

Deutsches Reich.

Fulda, 18. Februar.

Der Moniteur de Rome' schreibt: Es wird uns versichert, daß Herrn v. Schlöz er, dem preußischen Gesandten am hl. Stuhle, die die Pro­paganda betreffende Note, welche bereits an die apostolischen Nuntien übersandt ist, mitge­lheil t werden wird, um seine Regierung davon in Kenntniß zu setzen.

, * Das Schuldotationsgesetz wird nicht mehr lange auf sich warten lassen, da es sämmt- liche Vorstadien nunmehr durchlaufen hat. Der Entwurf umfaßt hundert und einige fünfzig Pa­ragraphen und erfordert zu gründlicher Durchar­beitung in einer Kommission einen Zeitraum von Wochen, wo nicht Monaten. In Regierungskreisen versöhnt man sich bereits mit dem Gedanken, daß es nicht möglich sein werde ein Gesetz von solcher Tragweite innerhalb einer Session zum Abschluß zu bringen. Die Verzögerung der jetzigen Ein­bringung soll ihren Grund in Bedenken haben, welche noch im letzten Augenblicke über die Be­handlung der Gutsbezirke hervorgetreten waren. Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs betreffen die gesetzlichen Ansprüche der Lehrer auf Besoldung, Alterszulage, Pensionirung und Versorgung ihrer Hinterbliebenen, ferner die Betheiligung des Staa­tes an den Schullasten, und zwar direkt oder in­direkt durch Ueberweisung der Grund- und Ge- büudesteuer für Schulzwecke. Hierauf sollen dann zum Austrag gebracht werden diejenigen Fragen wegen Tragung der Schullast in Fällen, in denen die Gemeinde nicht besonders dazu verpflichtet ist, sowie die Abgrenzung der Rechte derjenigen, welche die Lasten tragen. Es wird schon aus diesen An­deutungen ersichtlich, eine wie schwer wiegende Auf­gabe mit dem Schuldotationsgesetz an das Abge­ordnetenhaus herantritt. Centrum und äußerste Rechte stehen dem Entwürfe angesichts der Rege­lung der Beziehungen des Staates zur Schule, welche seinen Hauptzweck bildet, von vornherein fleptisch gegenüber. Die gegenwärtige Landtags-

session wird durch die Verhandlungen eine beson­dere Bedeutung erlangen.

* Das neue Regulativ zu dem Gesetze betreffend die Befähigung für den höheren Verwalt­ungsdienst enthält nicht viele Aenderungen des alten und schließt sich an dieses fast vollständig sogar dem Wortlaute nach an. Eingeschoben ist nur ein Paragraph (34), wonach d e Regierungs­präsidenten u. s. w. darauf zu halten haben, „daß die Referendare im Dienst wie außerhalb desselben ein den Zwecken des Vorbereitungsdienstes und ihrer amtlichen Stellung entsprechendes Verhalten beobachten". Die Abweichungen des neuen am 1. April d. I. in Kraft tretenden Regulativs von dem alten sind im übrigen mit kurzen Worten folgende: An Stelle der dreimonatlichen Beschäf­tigung beim Bezirksverwaltungsgericht ist eine sechs­monatliche beim Bezirksausschuffe getreten, während welcher der Referendar zwei (statt wie früher eine) Proberelationen wachen muß. Urlaub u. s. w. kann nur noch bis zur Höhe von vier Wochen (früher sechs Wochen) für jedes Jahr auf den Vor­bereitungsdienst angerechnet werden, dagegen können Krankheit und Einziehung zu militärischen Dienstleist­ungen bis zu acht (bisher sechs) Wochen zur Anrech­nung kommen. Eine Befreiung von diesen Bestimm­ungen, die früher mit Genehmigung der Minister des Innern und der Finanzen erfolgen konnte, findet nicht mehr statt. Die Anordnungen über die große Staatsprüfung sind im wesentlichen die alten, neu ist nur, daß dem Kandidaten, der die rechtzeitige Ablieferung einer Arbeit versäumt, sofort auf seinen Antrag eine andere zu ertheilen ist, und daß zu einer Prüfung bis zu fünf (bisher nur vier) Re­ferendare vorgeladen werden können.

Berlin, 16. Februar.

* Die Budgetkommission des Abgeordnetenhauses setzte die Berathung des Sekundärbahngesetzes fort. Bei der Linie Ründeroth-Derschlag erklärte der Regierungs­kommissar, die Regierung anerkenne das Bedürfniß zur Ausführung einer durchgehenden Linie Köln-Kassel nicht und lasse sich bei den Vorlagen vom Standpunkt der lokalen Landesmeliorations-Jnteressen lei­ten. Die Erklärung über die Fortsetzung der Bahn auf Brügge oder den Bau einer Bahn durchWielth l vermöge er nicht abzugeben. — Die Budgetkommission genehmigte

sämmtliche Sekundärbahnen nach der Vorlage, ebenso die Betheiligung des Staates durch Uebernahnie von Aktien an der Eisenbahn Heide-Husum-Tondern>Landesgrenze bei. Ribe und nahm eine Resolution an, welche die Staatsre- gi-rung auffordert, bei dieser und allen zukünftigen Kon­zessionen die Interessen der Landesvertheidigung zu wah­ren, damit sich die bei der Rhein-Nahe-Bahn gemachten Erfahrungen nicht wiederholen können.

* Die Steuerkommission des Abgeordnetenhauses erledigte in der Spezialdebatte den Paragraphen 1 bis 1 c des Kapitalrentcnsteuer-Entwurfes, welcher d'e Renten, Zin­sen und sonstigen geldwerthen Vortheile arifzählt, wovon Steuer zu erheben ist. Zu § 1 behielt sich Büchtemann die Einbringung eines Antrages vor, wonach die Dienst­kautionen der Beamten steuerfrei zu laffen seien. Zu § 1 b wurden der Antrag v. Zedlitz, die Gewinn-Antheile an den Bergaewerkschaften steuerfrei zu laffen, sowie die Steuer­pflicht der Erwerbs- und Wirthschasts-Genossenschaften zu beschränken, und der Eventualantrag Büchtemann mit 11 gegen 9 Stimmen abgelehnt. Zu 8 1 o wurde der Antrag Meyer's, unverzinsliche Zielforderungen steuerfrei zu laffen. gleichfalls abgelehnt. Regierungskommiffar Eilers hatte sich gegen die Anträge v. Zedlitz und Büchtemann ausgesprochen und erklärt, das Einkommen der Berggcwerkschaften sei so gut ein fundirtes wie jedes andere. Es beständen ferner große Genossenschaften, wo der Gewinn ein recht müheloser sei.

Bei der heute Nachmittag fortgesetzten Berathung der Steuerkommission wurde der Antrag Rauch Haupt, welcher das Anlagekapital und Betriebskapital der Aktion-Kommanditgesellschaften zur Kapi­talrentensteuer heranziehen will, mit allen gegen 6 Stimmen abgelehnt. Zu dem Antrag Zedlitz auf Hin­zufügung eines Zusatzes zu § le, wonach die Betriebs­kapitalien von der Rentensteuer auszuschließen sind, er­klären der Finanzminister und der Regierungskommissar Eilers, daß eine solche Ausnahme in manchen Fällen wohl gerecht, daß man mit dem Zusatz aber die Thüre öffnen würde, aus welcher außer den berechtigten auch die po­tentesten Steuerzahler hinausgehen würden. Der Antrag Zedlitz würde mit 14 gegen K Stimmen erbgetehnt. Die Bestimmung, wonach die Zinsen von Kapitalanlagen, wobei ein anderer Zinsertrag nicht zu ermitteln, mit 4 pCt. des Nennwerthes Kapitalforderungen zu berechnen, wurde dahin abgeändert, daß eine llprozentige Zinsberechnüng eintreten soll. Nach Annahme des ganzen Paragraphen 1 konstatirte der Vorsitzende der Kommission, daß mit die­ser Annahme die Einverleibung des Kapitalrentensleuer- gesetzes in die Einkommensteuer völlig Vorbehalten bleibe. Fortsetzung morgen.

* Die Jagdordnungs-Kommission erledigte heute die erste Lesung. Bei dem Abschnitt „Staatsaufsicht" wurde der Ausdruck „Jagdvorstand" überall durch „Ge­meindevorstand" ersetzt. Die Bestimmung Nr. 8 in § 77, enthaltend Strafandrohungen gegen denjenigen, welcher entgegen den Vorschriften des $ 43 Nr. 2 die Jagd aus-

16 A Mütterliche Eifersucht.

Nach dem Französischen des Eugen Müller frei bearbeitet. 12.

Der junge Mann war sichtbar verlegen und fand nicht gleich Worte, zu antworten. Endlich sagte er stotternd: „Ja wohl ... ja, ich habe Dich gebeten, hierherzukommen. Ich wollte ja ... im Augenblicke, wo Du kamst ... ja, ich bin Dir sehr dankbar. . . ."

Es fehlte ihm der Muth, weiter zu reden. Er sah die tiefe Traurigkeit auf dem Antlitz seiner Mutter, welche ruhig weiter betete und fühlte sich nicht stark genug, ihr Herz noch mehr zu verwunden.

Seine Liebe zu dem Mädchen, welches vor ihm stand, war ebenso groß wie bisher, aber die Liebe zur Mutter begann auf's Neue den Kampf, den Kampf der alten, treuen, erprobten mit der jun­gen, unerprobten Liebe.

Gern hätte er diese Unterredung verschoben, denn er machte es sich zum Vorwurfe, nicht alle Mittel der Ueberredung, welche die kindliche Liebe ihm eingeben konnte, erschöpft, der Mutter nicht von Anfang an seine geheimsten Gedanken offen gelegt zu haben, anstatt sie zu täuschen ... und ihr in's Gesicht hinein zu lügen, als er ihr sagte, daß er nicht daran denke, jenes Mädchen zu lieben.

Die Fremde weckte ihn endlich aus seinen Ge­danken.

„Nun, hast Du mir denn nichts zu sagen?"

„Verzeihung", rief Heinrich lebhaft, „ich wollte Dir sagen, was wir gestern Abend . . ."

Wiederum hielt er inne, als fein Blick die be­tende Mutter streifte.

„Nun denn, wenn Du mir nichts anders zu sagen hast als gestern Abend, so ist es ja über­flüssig das zu wiederholen. Wozu das? Meine Antwort auf Deine gestrige Frage ist einfach die, daß Du Dir die Dinge, wovon Du mir gesprochen hast, aus dem Kopfe schlagen mußt."

„Was sagst Du, rief Heinrich ängstlich. Du willst doch damit nicht sagen, . . ."

Die Mutter blickte von ihrem Rosenkränze auf und sah das Mädchen scharf und forschend an. In ihrem Herzen wechselten die Gefühle der Freude, des Mißtrauens, der Erwartung. Eine solche Er­klärung, wenn sie ernst gemeint war, konnte ihr nur angenehm sein, aber sie fürchtete eine geschickte Koquetterie und wünschte deshalb, über ihre Zweifel bald aufgeklärt zu werden.

„Was ich sagen wollte?" nahm die Schnitterin das Gespräch wieder auf, „nun, daß Du auf Deine gestrigen Vorschläge verzichten mußt."

Aus dem Antlitz der Mutter zuckte ein Hoff­nungsstrahl.

„Ich habe Dich leider zu gut begriffen," beeilte sich Heinrich zu sagen, als wollte er verhüten, daß sie ihre Ablehnung noch deutlicher aussprach.

„Vielleicht täuschst Du Dich doch, wenn Du glaubst, mich recht verstanden zu haben." Hein-

| rich sah sie erstaunt und neugierig an, das Ge- | sicht der Mutter wurde wieder finster. „Ich wollte nicht sagen, daß ich selbst Dein Anerbieten aus­schlage, oder daß ich fürchte, nicht die Zustimmung meines Vaters zu bekommen. Nein, ich sage es Dir offen und frei, wenn es von mir abhinge, alle Hinderniffe zu entfernen, ich würde es von Herzen gern thun. Ich sage noch mehr, ja ich schwöre es Dir, daß ich nie das Weib eines An­deren sein werde. Ich werde von hier Weggehen und wir werden uns nie Wiedersehen, aber nie werde ich Dich vergeffen. Auch mein Vater würde, deß bin ich gewiß, Dich mit Freuden als seinen Schwiegersohn begrüßen, und wenn ich ihm von Dir erzähle, so wird er alle seine Hoffnung da­rauf setzen, daß Du eines Tages kommen und . . . aber . . ."

„Aber weshalb wallst Du denn meinen Wunsch nicht erfüllen?" frug Heinrich.

„Weshalb?" wiederholte die Mutter in ironi­schem Tone. Dann erhob sie sich und zeigte ver­ächtlich mit dem Finger auf das Mädchen, indem sie ausrief:

„Fühlst Du nicht, Heinrich, daß das eine ganze schamlose Kreatur ist, die Dich mit honigsüßen Worten fangen will? Bist Du blind genug, ihren Eiden zu glauben, die ihr nicht mehr kosten, als anderen Leuten ein einfaches Wort? Willst Du nicht gleich mit ihr gehen und ihren Vater um seinen Segen bitten?"