Raubregnnent scheut nicht davor zurück, der großartigen Misfionsthätigkeit der katholischen Kirche einen verderblichen Stoß zu versetzen, einer Misfionsthätigkeit, welche ohne allen Zweifel dem Vordringen und der Wirksamkeit der italienischen K o« Ionisation und auch den Kolonialbestrebungen anderer Länder bisher von dem größten Nutzen gewesen ist. Die Konsequenzen dieses unwürdigen Vorgehens liegen zu klar am Tage, als daß man sie noch weitläuftger zu erörtern brauchte.
Es fragt sich nun, ob die Welt ruhig zusehen soll, wie dieses großartige Institut, welches während eines 250-jährigen Bestandes auf dem ganzen Erdenrunde Spuren der gesegnetsten Thätig- keit hinterlassen hat, der italienischen Revolution zum Opfer fällt. Die Kurie beabsichtigt, wie man versichert, durch ihre Nuntien und Gesandten den Mächten einen Protest gegen diese neueste Vergewaltigung der Kirche überreichen zu lassen. Alsdann wird es hauptsächlich den katholischen Herrschern und Staatsleitern obliegen, gegen den Frevel nachdrücklich ihre Stimme zu erheben. In der von der Regierung beliebten Maßregel liegt ohne Zweifel auch eine flagrante Verletzung des Garantiegesetzes und der feierlichen Versprechungen der italienischen Regierung. Denn die Schädigung der Propaganda schließt eine Verletzung des päpstlichen Lehrrechtes und geistlichen Verwaltungsrechtes ein, und beide Rechte sind dem Papste durch das Garantiegesetz und das Wort des Königs und der Minister gewährleistet. Und sollte in der That das Konvertirungsgesetz sich auf die Propaganda und ihre Güter erstrecken, so widerspräche auch dieses Gesetz dem Garantiegesetze und enthielte wegen des internationalen Charakters der Propaganda eine Kompetenz-Ueberschreitung der italienischen Gesetzgebung, die selbst vom Standpunkte des neuen Italiens redressirt werden müßte.
Deutsches Reich.
Fulda, 11. Februar.
* Dem .Westph. Volksbl' geht eine aus Rom, 2. Februar datirte Notiz zu, worin aus ^authentischer Quelle" mitgetheilt wird, daß der hl. Vater den Kardinal Fürst Hohenlohe von dem Kardinal Ist “Io mit aus dem Ordo der Kardinal- bischöfe ausgeschieden und in den der Kardinalpriester, dem er bereits früher unter dem Titel von Sta. Maria in Transpontina angehörte, zurückgetreten. Nach wie vor bleibt der Kardinal selbstverständlich Eczpriester der Patriarchal-Basilika von Sta. Maria Maggiore, zu welcher Würde er im ersten Jahre des Pontifikats Leo's XIII. berufen wurde. Da zwei andere Suburbikarsitze durch das vor Kurzem erfolgte Ableben der Kar- dinäle de Luca und Bilio erledigt sind, so zählt der Ordo der Kardinalbischöfe zur Zeit nur drei Mitglieder.
* Ein Berliner Korrespondent der,Franks. Ztg.' erfährt, daß demnächst eine anderweitige Abgrenzung der Eisenbahndirektionsbezirke und eine andere Organisation der Betriebsämter stattfinden wird.
Berlin, 9. Februar.
* Der,Staats-Anz.' veröffentlicht das vom 30. November 1883 datirte Regulativ zu dem Gesetz, betreffend die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst vom 11. März 1879.
• Der .Reichsanzeiger' meldet: Die Regierung bot der Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft nunmehr definitiv eine Rente von 16»/, Prozent nebst baarer Zuzahlung von 60 Mark pro Aktie an, gegen Uebernahme des Unternehmens ab 1. Januar 1884. Für die Annahme des Anerbietens ist bis zum 1. April Frist gesetzt. Der Ver- Aufschrei davongeeilt wäre. Aber er lief ihr eilig nach und drängte sie so sehr, daß sie in ihrer Herzensangst ausrief: „Heinrich, Heinrich, zu Hülfe!"
Der junge Mann hätte sich sicherlich, da er noch unter dem Eindrücke der Unterredung stand, die er mit seiner Mutter gehabt hatte, nicht in den Streit eingemischt, obwohl ihm die Lage des Mädchens zu Herzen ging: als er aber ihren flehenden Ruf vernahm, hielt er nicht mehr an sich. Ec stürzte vorwärts und hatte seinen Gegner, ehe er sich dessen versah, ergriffen und heftig gegen eine Mauer gedrückt, während das Mädchen grade auf Mlltter Anselm zulief, bei welcher sie Schutz zu finden hoffte. (Forts, f.)
tragSentwurf ist mit den bisherigen Verstaatlich- ungsverträgen wesentlich übereinstimmend.
* Münster, 8. Febr. Der ,Wests. Merk.' bringt folgende Bekanntmachung: Im Anschlüsse an unseren Erlaß vom 31. v. M., bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die kirchliche Dankesseier für die Rückkehr unseres hochwürdigsten Heben Bischofs Johann Bernard zum Sitze seines Bisthums mit hoch- dessen Genehmigung am Mittwoch, den 13. d. Mts., 10 Uhr Vormittags, im hiesigen Dome abgehalten werden wird. Münster, den 7. Februar 1884. Das Domkapitel.
Ferner veröffentlicht dasselbe Blatt folgendes Festprogramm zur Feier der Rückkehr des hochwürdigsten Bischofes von Münster, Johann Bernard, zum Stuhle des heiligen Ludgerus:
Montag, den 11. Februar: Ausschmückung der Straßen und Häuser mit Flaggen, Kränzen u. dgl. Dienstag, den 12. Februar: Abends 5—7 Uhr: Festgeläute im Dome und allen Kirchen der Stadt. Abends 6 Uhr: Großer Fackelzug der Stadt und Diözese Münster mit 5 Musikchören. In einem besonderen Programm wird die Ordnung und das Nähere angegeben. Abends 1/^9 Uhr- Festversammlung auf dem großen Rathhaussaale mit musikalischen Aufführungen. Entree 50 Pfg. Mittwoch, den 13. Februar: Morgens 9 Uhr: Festgeläute im Dome und allen Kirchen der Stadt. Morgens VrlO Uhr: Einholung Sr. bischöflichen Gnaden durch den Dom-, Stadt- und Diözesan-Klerus sowie durch die städtischen Behörden und das Festkomitee aus dem bischöflichen Hofe zum Dome. Das Bürger-Schützen-Korps bildet Spalier sowohl im Dome wie auf dem Wege. Morgens 10 Uhr: Pontifikal- Hochamt und Te Deutn. Morgens 11 Uhr: Ertheilung des bischöflichen Segens auf dem Domplatze. Beim Austritte aus dem Westportale des Domes wird der hochwürdigst« Herr Bischof eine dort errichtete Estrade besteigen. Unter Musikbegleitung wird dann vom Volke eine Strophe des Liedes gesungen: „Fest soll mein Taufbund immer stehn". Nach der hieran sich schließenden Segenspendung wird ebenso gesungen: „Großer Gott" (2 Strophen). Mit dem Gruße „Gelobt sei Jesus Christus!" wird dann der hochwürdigste Herr Bischof die Estrade verlaffen und zu seiner Wohnung geleitet werden. Abends 7 Uhr: Beleuchtung des Domplatzes und der Stadt. Abends 8 Uhr: Festversammlung auf dem großen Rathhaussaale mit musikalischen Aufführungen. Entree 50 Pfg. Münster, den 7. Februar 1884. Das Fest-Comite.
* Breslau, 9. Febr. Das Centrum stellt, wie der ,Post' gemeldet wird, für Herrn v. Lud-
• München, 9. Febr. Der Finanzausschuß beschloß mit allen gegen eine Stimme die Forter- hebung des bisherigen Malzaufschlagr von 6 Mark pro 1884/85 in der Kammer zu beantragen.
* München, 9. Febr. Die Kammer genehmigte einstimmig 175,000 Mark zum Bau eines zweiten Gymnasiums in Würzburg unter der Bedingung, daß blos katholische Lehrer angestellt werden. Damit ist der Kultusetat beendet.
Gesterreich-Ungarn.
* Wien, 9. Febr. Der Nyiregihazaer Gerichtshof verhandelte heute die Strafanzeige des Staatsanwalt Szeiffert gegen den Abgcord« neten Onody wegen des Attentates während des Tisza-Eszlarer Prozesses und wies die Anklage zurück mit der Motivirung, der Angriff sei nicht im Gerichtshof, sondern außerhalb geschehen; er sei nicht gegen den Staatsfunktionär, sondern gegen eine Privatperson gerichtet gewesen, und Szeiffert sei in der Fortführung amtlicher Obliegenheiten nicht gehindert worden. •
* Pest, 9. Febr. Das Unterhaus genehmigte die gerichtliche Verfolgung des Abgeordneten Ver- hovay. — Der Vizepräsident des Oberhauses, Graf Johann Cziraky, ist gestorben.
Belgien.
* Brüssel, 9. Febr. Das Kapital für die Antwerpener Weltausstellung im Jahre 1885 ist vollständig gezeichnet, die Ausführung des Unternehmens gesichert.
Frankreich.
* Paris, 9. Febr. Die Kammer begann heute die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend das Verbot von Manifestationen auf öffentlichen Plätzen und Straßen. Mehrere Redner sprechen dagegen, Expolizeipräfekt Renault dafür. — Der .National' dementirt die Entsendung neuer Streitkräfte nach Tongking, man beschäftigte sich nur mit dem Ersatz der Kranken und Verwundeten.
England.
* London, 9. Febr. Lord Derby soll heute eine Depesche erhalten haben, welche den plötzlichen Tod Ketschwayos's meldet.
• London. 10. Febr. Nach einer dem ,Ob- seroer' aus Kairo vom 9. d. M. zugegangenen Depesche ist General Gordon gestern früh in Berber angekommen und sind weitere Nachrichten von ihm erst zu erwarten, wenn er in K h a r- tum eingetroffen sein wird, da der Telegraph unterbrochen ist. Unterhalb Khartums- an den Nllufern sollen sich Jnsurgentenbanden gezeigt haben.
Rußland.
* Astrachan, 10. Febr. Vom Strande des Kaspischen Sees wird berichtet: Am 4. Februar, Abends, löste sich vom Ufer eine kolossale Eisscholle, auf welcher sich 150 Fischer befanden, los und trieb in das Meer hinaus. Das Wetter war stürmisch. Das Schicksal der Fischer ist unbekannt.
Egypten.
• Kairo, 9. Febr. EineDepesche ausSuakim von heute Nachmittag 3 Uhr meldet, daß daselbst eine Meldung Tewfik Paschas, Kommandanten von Sinkat eingetroffen sei, welche Hülfe nachsucht. Derselbe berichtet, daß die Garnison in einer verzweifelten Lage fei, sie sterbe Hungers, und ein Ausfall würde lediglich eine Niedermetzelung durch den Feind zur Folge haben. Einer Depesche aus Suakim zufolge ist es aber unmöglich von Suakim aus Hülfe zu bringen, wegen des meuterischen Geistes der egyptischen Truppen und weil der Feind Suakim von der Landseite einschließe.
* Kairo, 9. Febr. Vom Sudan in Korosko angekommene eingeborene Kaufleute berichten, daß sie Gordon wohlauf vier Tagereisen von Korosko entfernt, begegneten. Die Vertheidigung Suakims ist dem Avmiral Hewett ausschließlich übertragen. Derselbe übernahm die höchste Civil- und Militärgewalt.
* Kairo, 10. Febr. Eine Meldung des Reu- ter'schen Bureau lautet: General Gordon ist gestern Abend wohlbehalten in Berber angekommen. Wie verlautet, soll die von englischen Offizieren befehligte erste Brigade der egyptischen Armee nach dem ersten Nilkatarakt gesendet werden, sobald daselbst die zu deren Unterbringung erforderlichen Vorbereitungen OPtrnffw sind.
Amerika.
• Newyork, 8. Febr. Ein offizieller Bericht von heute Morgen besagt: Der Ohio steigt fortwährend und richtet viele Zerstörungen an. Man befürchtet, daß in Wheeling 10,000 Personen obdachlos sind. Das Wasser in Pittsburg und Alleghani-City ist im Fallen. An mehreren Plätzen haben Verluste von Menschenleben stattgefunden.
* Newyork, 9. Febr. Der Ohiofluß steigt in Cincinnati noch langsam und dürfte seinen Höhepunkt am Sonntag Morgen erreichen. In mehreren Orten am Ohioflusse ist Lebensmittelmangel eingetreten; die Unterstützungs-Komitees vertheilten Eßwaaren. In Tennessee und Cumberland und Arkansas steigen die Flüsse noch; viele Bewohner der Uferorte müssen ihre Häuser verlassen.
parlamentarisches.
Berlin, Sonnabend, 9. Februar.
Im Abgeordnetenhaus« wurde heute der letzte für die zweite Berathung des Kultusetats in Aussicht genommene Tag mit einer Debatte über die Entschädigung an Geistliche für den Ausfall an Stolgebühren begonnen. Im Etat sind für diesen Zweck für die nach dem Civil- standsgesetz ausgefallenen Stolgebühren und zu Beiträgen an den Pensionsfonds für Emeriten, w lche zum Bezüge von Stolgebühren berechtigt waren, 500,000 Mk. ausgeworfen.
Hierzu stellte der Abg. vr. v. Bitter, unterstützt von 20 Abgeordneten der freikonservativen Partei den Antrag: Ersparnisse aus diesem Fonds zu Beihilfen an solche Geistliche und Kirchenbeamte, sowie jüdische Religionsdiener, bezw. Kirchengemeinden, fakultativ zu verwenden, welchen ein Anspruch auf Ersatz für den Ausfall von Stolgebühren nicht zusteht.
Abg. Dr. v. Bitter befürwortete seinen Antrag, indem er namentlich auf die Wirkungen des Civilstandsge- setzes einging.
Der Kultusminister bezeichnete die geforderte Maßregel als eine wünschenswerthe, aber auch als eine solche, über die das nothwendige Einverständniß innerhalb der Staatsregierung ^noch nicht erzielt sei.
Abg. Stöcker erklärte sich im Interesse der durch dai Civilstandsgesetz geschädigten Geistlichen, namentlich der jüngeren, für den Antrag von Bitter.
Die Abgg. Dr. Windthorst, der gegen das Civilstandsgesetz als ein Produkt des Kulturkampfs sich wandte, vr. Brüel und v. Rauchhaupt empfahlen eine kommissarische Berathung des Antrages, demgemäß wurde derselbe mit großer Majorität an die zur Prüfung des Ministerial-Reskripts, betreffend die Vertheilung der geist-