Sonnabend, den 9. Februar
1884.
Di« »Fuldaer Zerrung' erscheint täglich, oumi und Feiertage ausgenommen. Brerteljäyrlrcher Avonnementsp.eis ohne Bnngerlohn^und Bestellgeld. 1 Mk. 50 Pfg-> belletristischen L>oLenbeilaqe »Sterne Utt» Blumen' m Fulda 1 Mk. 70 PlS, ?usw<tris 1 M. <o wg.
Inkerate: Die niersvnO'm >tole oder deren Raum 15 Pfg.» log. Platzannoncen 10 Pf>.: bei Wiederholungen ^ntsprechender^Rabatt.
^Deutlches Reich.
Fulda, 9. Februar.
* Offiziös wird geschrieben: „Damit der Unter« richt in den Volksschulen mit voller Unterrichtszeit an jedem Wochentage mit Religion begonnen werden könne, hat man vielfach eine Theilung von ein oder zwei wöchentlichen Religionsstunden eintreten lasten. Auf diese Einrichtung, welche sich auch noch aus anderen Gründen empfiehlt, hat der Kultusminister diejenigen Provinzialschulbehörden besonders aufmerksam gemacht, in deren Bezirk dieselbe noch keine Anwendung gefunden hat".
* Die ,Nordd. Allgem. Ztg.' schreibt: Die Erklärungen des Kultusministers im Abgeordnetenhause betreffs des Erzbischofs Ledochowskl unterliegen in der polnischen Presse einer Mißdeutung, welche geeignet erscheint, die öffentliche Meinung irre zu leiten. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, daß der Kultusminister es entschieden ablehnte, die Gründe zu bezeichnen und zur Debatte zu stellen, welche das Ministerium bestimmen, dem Könige die Begnadigung Ledochowski's nicht zu empfehlen. Betreffs der Stimmung, wie einzelne Kreise der polnischen Gesellschaft in der Erzdiözese Gnesen und Posen die Rückkehr Ledochowski's begrüßen würden, wies der Kultusminister in erster Linie auf die Betonung des polnischen Primats in dem ,Kurr>er Poznanski' und sodann auf die im .Goniec Wielkopolski' veröffentlichte Adresse hin. Wir geben diesen Auszug nur zur Orientirung wieder, sachlichen Werth hat die Erklärung der ,Nordd.' ja nicht.
Berlin, 8. Februar.
* Die Steuer-Kommission genehmigte die Ziffern 7, 8 und 9 des § 4 des Einkommensteuergesetzes, welche die Befreiung der Militärpersonen des Unteroffizier- und Gemeinen-Standes des aktiven Heeres von der Einkommensteuer aussprechen; ebenso den ersten Theil des § 5, welcher die als steuerpflichtiges Einkommen anzusehenden Einkünfte aufzählt. Nummer 1 des zweiten Theils, welche die bei der Steuerveranlagung in Abzug zu bringenden Ausgaben aufführt, wird gleichfalls ange-
io
£ Mütterliche Eifersucht.
Nach dem Franzüsischen des Eugen Müller frei bearbeitet. 6.
Im Laufe des Nachmittags bemerkte Heinrich, daß er nicht der Einzige sei, der sich mit dem fremden Mädchen besckäflute. Unter den Schnittern, die der von ihm geleiteten Schaar angehörten, befand sich ein eizdummer Mensch, Namens Godin, von riesiger Größe und unförmlicher Kör» pergestalt. Die stumpfe Nase, die niedrige Stirn, die breiten Füße dienten eben nicht dazu, seine Schönheit zu vermehren. Sein Kopf starrte von rothen Haaren; fein großer Mund zeigte ein schreckliches Gebiß; zwischen den fast geschlossenen, immer blinzelnden Augenlidern sah man zuweilen blaßgrüne Augäpfel. Dazu war dieser Mensch ein ebenso dummer als unermüdlicher Prahler. Stets lachte er über seine eigenen Witze und begleitete alle seine dummen Bemerkungen mit einem hei- seren Gelächter. Wenn er einen Augenblick sein Geschwätz unterbrach, so that er es nur, um seinen Gefährten einen anderen Genuß zu bereiten, indem er mit aller Kraft seiner Lunge eine wilde Melodie, deren Rylhmus für fremde Ohren nicht erkennbar war, mehr heulte als sang.
Das war der Nebenbuhler Heinrichs, der seine Aufmerksamkeiten um so verschwenderischer austheilte, als Jener seine innigen Gefühle in tiefster Brust zu verschließen suchte.
nommen. Büchtemann behielt sich einen den Sinn dieses Absatzes näher präzisirenden Antrag für die zweite Lesung vor. Zu Nummer 2 des zweiten Theiles (Abrechnung der Schuldenzinsen der Steuerpflichtigen bei der Steuerveranlagung) wurde ein Zusatzantrag von Quast's, wonach auch die Zinsen von Amortrsationsfonds, soweit sie letzteren zuwachsen, außer Ansatz bleiben, mit 14 gegen 13 Stimmen angenommen.
* Die Budgetkommission letztste die beantragte Erhöhung des Fonds für Ruhegehaltszuschüsse und Unterstützungen für emeritirte Elementarlehrer von 7 auf 800,000 Mark aus budgetmäßigen Bedenken ab. Der Regierungsvertreter hatte in Aussicht gestellt, die Regierung werde die Absicht des Antrags durch einen Nachtragskredit verwirklichen.
* Das in Vorbereitung begriffene deutsche bürgerliche Gesetzbuch wurde kürzlich von dem Münchener Rechtsanwalt Dr. jur. Harburger in einem Vortrage behandelt, welcher sehr interessante Mittheilungen über den Stand der wichtigen Angelegenheit enthält. Nach den> Berichte der Illg. Ztg.' führte der Vortragende Folgendes aus: Durch das Reichsgesetz vom 20. Dezember 1873 ist die Zuständigkeit des Reiches ausgedehnt auf die ganze Crvilgesetzgebung, während die Reichsverfassung felbst nur einzelne Materien (Handels-, Wechsel- und Obligationsrecht) enthält. Am 28. Februar 1874 setzte der Bundesrath eine Kommission von fünf Juristen nieder mit der Aufgabe, über Plärr und. Methode behufs Aufstellung eines Entwurfs eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs gutachtliche Vorschläge zu machen. Gemäß dem Gutachten dieser Kommission wurde am 22. Juli 1874 eine Kommission von elf Mitgliedern (die eigentliche „Gesetzgebungskommission") ernannt mit der Aufgabe, emen Gesetzentwurf für ein deutsches bürgerliches Recht auszuarbeiten. Diese Kommis- i sion nahm am 17. September 1874 ihre Arbeiten | auf und wählte aus ihrer Mitte fünf Referenten, i welche die fünf Theile des Entwurfes zunächst i selbstständig, st doch unter Fühlung mit den andern Referenten und Kommissionsmitgliedern Herstellen sollten, dann erst sollte die Kommission zu Plenar-
Heinrich hoffte zuversichtlich, es werde die Schnit- term in stolzem Gefühl ihrer Würde dem Erbärmlichem Schwelgen gebieten. Aber sie beschränkte sich darauf, bald nachgiebig zu lächeln, bald zu thun, als achte sie nicht auf die frechen Worte.
Sie spielte dieses gefährliche Spiel so lange, bis Heinrich ernstlich eifersüchtig zu werden begann.
Der Abend war hereingebrochen, und die Schnitter gingen zusammen auf den Pachthof zurück, um allda das Abendmahl einzunehmen und in der Scheune zu übernachten, diejenigen wenigstens, welche nicht aus dem Dorfe waren.
Unterwegs ging der Riese beständig zur Seite des Mädchens einher und gab seine dummen Witze zum Besten, ohne daß sie ihn abgewiesen oder ab« stoßenv behandelt hätte. Endlich brach unserem Heinrich die Geduld. Er eilte an ihre Seite und flüsterte ihr mit eigenthümlich bewegter Stimme iN's Ohr:
„Merkst Du denn nicht, daß dieser Mensch es an der nölhigen Achtung für Dich fehlen läßt? Muß ich ihm denn befehlen, daß er mit seinen unanständigen Reden aufhört?"
Das Mädchen sah ihn an, leicht erschreckend und sagte sofort:
„Gewiß, Du hast Recht, von nun an werde ich, so viel an mir liegt, dafür sorgen, daß dieser Einfaltspinsel mich in Ruhe läßt; ich verspreche es Dir."
Wirklich vermied sie von jetzt an seine Nähe; wenn er sie aber dennoch in seiner ungezogenen
berathungen zusammentreten behufs Durchberathung des ganzen Entwurfs. Die fünf Referenten brauchten zur Herstellung der bezüglichen Theilentwürfe sieben Jahre. Am 1. Oktober 1881 trat die Kommission sodann zur ersten Lesung des Entwurfs in Berlin zusammen. Bis zum 31. Dezember 1883 hat sie in etwa 270 Sitzungen den „allgemeinen Theil" mit Ausnahme der Lehre von den juristischen Personen und des internationalen Privatrechts sowie das gesammte Obligationenrecht erledigt. Danach läßt sich annähernd berechnen, wie lange die Berathung der drei übrigen Haupttheile des Entwurfs dauern wird. Hierauf wird der ganze Entwurf veröffentlicht werden, um die Stimmen der Kritik zu sammeln. Dann wird die Kommission zu einer zweiten Lesung des Entwurfs zusammentreten, worauf derselbe an die gesetzgebenden Faktoren (Bundesrath und Reichstag) ab geliefert werden wird. Daß bis zur Einführung des neuen deutschen Eivilgesetzbuches noch eine Zeit von mindestens 10 bis 15 Jahren verstreichen wird, dürfte nach dem Dargelegten einleuchtend sein. Allein gut Ding will Weile haben, und je gründlicher die Vorarbeiten gemacht werden, desto besser und segensreicher wird das große Werk selbst werden.
• Darmstadt, 7. Febr. Die zweite Kammer lehnte den Antrag aus Einführung des direkten Wahlrechts ab und nahm den Antrag, dre Steuerzahlung als Bedingung der Ausübung des Wahl- rechts aufzugeben und das Wahlrecht der größeren Städte zu erhöhen, an.
(Oesterreich - Ungarn.
» Wien, 7. Febr. Im Budget - Ausschüsse äußerte Herbst über das der Regierungsvorlage betreff, die Verstaatlichung der Franz-Joseph-, Rudolf- und Vorarlberg-Bahn beigeschlossene lieber« einkommen einige Bedenken, welche der Regierungsvertreter, Hofrath Witteck, sachlich ausklärte, worauf die Generaldebatte geschlossen und der Antrag, in die Spezialdebatte einzugehen, angenommen wurde.
* Pest, 7. Febr. Das Unterhaus beschloß mit großer Majorität in die Spezialberathung des Fi» ———i——■—■■■■■■ss Weise anzureden versuchte, so wies sie seine frechen Reden würdevoll zurück oder setzte ihnen verächtliches Schweigen entgegen.
Ihre ernste tadellose Haltung bewies, daß sie nichts mehr fürchtete, als den Tadel des jungen Mannes, in dessen Herzen dieser bedeutungsvolle Gehorsam eine lebhafte Freude hervorrief.
7.
Dir Liebenden erstaunten sehr, als sie auf dem Meierhofe anlangten und bemerkten, daß Mutter Anselm ihr Benehmen gänzlich geändert hatte. Sie empfing die Fremde mit freundlichem Lächeln und allen Zeichen einer wohlwollenden Gesinnung. Wie freute sich Heinrich, als seine Mutter ihr entgegenging und sie frug, ob die schwere Arbeit ihre Kräfte nicht überstiegen habe, und als sie auch bei Tische sorgsam darauf achtete, daß das junge Mädchen immer das Beste bekam. Glückauf! dachte er und wiegte sich schon behaglich in schönen Träumen, die Vernunft hat endlich bei ihr gesiegt, sie hat ihr Unrecht eingesehen und will nun die Erinnerung daran vollständig verwischen. Ohne Zweifel hat es sie große Ueberwindung gekostet, aber ihre Liebe zu mir ist so groß, daß sie es begriffen hat, wie sehr ihreHandlungsweise mich betrüben müsse.
Gegen Ende des Mahles stand er auf, führte seine Mutter in die Ecke und suchte ihr begreiflich zu machen, wie mißlich und unangenehm es für ein schamhaftes Mädchen sein müsse, das Nachtlager