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Sonnabend, den 19. Januar

1884.

Der Antrag Reichensperger auf Wie­derherstellung der Artikel 15, 16 und 18

Bei bünen

Minister hat im vorigen Jahre eine Besserung der Zustände in Aussicht gestellt. Zu meinem Bedauern muß ich gestehen, daß die Thatsachen diesen Zu­sicherungen nicht entsprochen haben. Bis zur Ein­bringung meines Antrages ist von dem sogenannten Bischofsparagraphen kein Gebrauch gemacht worden, Alles steht meines Wissens genau auf demselben Standpunkt wie früher. In den verwaisten Diö­zesen wird sogar noch die Sperre in vollen. Um­fange aufrecht erhalten, so daß selbst die,National- Zeitung' ihr Bedauern darüber ausgedrückt hat, daß die Anordnung bezüglich der Gehaltssperre nicht generell getroffen worden sei. Ich kann mir die Hal­tung der Regierung in der kirchenpolitischen Frage nur so erklären, daß die Regierung zwar das Ende des Kulturkampfes wünscht, daß sie aber möglichst viel Konzessionen dabei zu erlangen hofft. Die Re­gierung verkennt aber vollständig das Wesen der katholischen Kirche, die ihre eigenen Wege gehen muß und dergleichen Konzessionen gar nicht bewil­ligen kann. Wir erkennen die Souveränität des Staates vollkommen an, aber nicht bis zur Rechts­verletzung. Das ist durch die Aufhebung der Ver- faffungsartikel geschehen. Ich bedauere, daß die Re­gierung keinen der Wege betreten hat, auf dem ein Ende abzusehen wäre, der nur den Frieden bringt. Gegenüber dieser negativen Haltung der Regierung war es unsere Pflicht, diesen Antrag einzubringen. Wenn die Zustände heute einigermaßen erträglicher geworden, so verdanken wir dies dem wachsenden Uebermuth jenes Pseudoliberalismus, der sich von dem Altliberalismus dadurch unterscheidet, daß dieser den entgegengesetzten Weg gegangen^ und den Grundsatz, jede politische Freiheit muffe die religiöse Freiheit nothwendig zur Voraussetzung haben, mit Konsequenz durchzuführen gesucht hat. Jener Pseudoliberalismus hat aber geglaubt, keine Schranke mehr anerkennen zu dürfen. Seltsam ist es, daß nachdem man noch im Jahre 1873 die Aenderung der qu. Verfassungsartikel im Interesse des Staats für vollständig ausreichend erklärte, zwei Jahre später die Aufhebung derselben Artikel dem Hause empfehlen zu müssen glaubte. Mit der Beseitigung diesen Verfassungsartikel ist die Selbstständigkeit der katholischen Kirche vernichtet, das verfassungsmäßige Recht ihr unter den Füßen fortgezogen. Was würden die Herren Liberalen wohl dazu gesagt haben, wenn man in gleicher Weise mit der Emanzipation der Juden verfahren wäre? Ich glaube aber, die zehn Millionen Katho­liken dürfen ebenso verlangen, daß ihre verfassungs­mäßigen Rechte respektirt werden. Mrt halven Maß­regeln ist auf diesen, Gebiete nichts aus;urichlen, es gibt nur einen Weg, das begangene Unrecht wieder gut zu machen, es müssen die verfassu, gs- mäßigen Schranken wieder aufgerichtet werden, Die fünfundzwanzig Jahre hindurch bestanden haben. Auf dem Wege, den die Konservativen in ihrer Resolution vorgeschlagen, ist dieses Ziel nicht zu erreichen. Die Antragsteller glauben, auf dem Wege der Spezialgesetzgebung die Selbstständigkeit der Kirche anzustreben, sie vergessen aber dabei, daß bloße Gesetze nach keiner Seite hin Garantieen für die Erhaltung des geschaffenen Zustandes bieten. Diese Garantie ist nur vorhanden, wenn Sie für unseren Antrag stimmen und die beseitigten Verfas­sungsartikel wiederherstellen. (Bravo! im Centrum).

Der konservative Abg. Frhr. v. Hammer­stein ist nicht glücklich in seiner Belämpfung des Antrages, von welchem er behaupten will, daß er nicht ernst gemeint sei. Es wird dem Abg. Frhrn. v. Sch o rlemer - A > st leicht, die Ausführungen tu6 Vorredneis zu w.derlegiN und die Tagesordnung der konservativen Partei als unhaltbar nachzuweisen. Seinerseits weist der Redner mit schlagenden Gründen die Rathwendig­

der preust. Verfassung.

Berlin, Freitag 18. Januar.

der heutigen Verhandlung sind die Tri- überfüllt, ein Beweis für das lebhafte In­der weitesten Kreise an der wichtigen Kul-

direktor Barkhausen.

Für die Spezialberathung liegt folgende, von der konservativen Partei eingebrachte motivirte Tagesordnung vor:

„In Erwägung, daß die Wiederherstellung der Artikel 15, 16, 18 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 als ein geeigneter Weg nicht angesehen werden kann, den Frieden auf kirchenpolitischem Gebiet herzustellen, vielmehr dadurch die Gefahr einer eintretenden Rechtsunsicherheit herbeigeführt werden würde; in Erwägung ferner, baß die zu erstrebende Selbstständigkeit der evangelischen und ka­tholischen Kirche unb die Versöhnung der kirchenpolitischen Gegensätze auf dem bereits betretenen Weg der Spezial­gesetzgebung erreicht werden kann, über den Antrag der Abgg. Reichensperger und Genossen zur Tagesordnung überzugehen."

Zur Begründung des Antrags erhält zunächst das Wort:

Abg. Dr. Reichensperger, welcher in In­ständiger meisterhafter Rede seinenAntrag begründet:

Wenn heute noch derselbe freiheitliche, versas- "strngsmäßige Geist waltete, wie früher, dann würde ich mich darauf beschränken dürfen, zu er­klären, daß die zehn Millionen preußischer Katho­liken stch die Freiheit nehmen, ein verfassungs­mäßiges Recht zurückzufordern, und daß sie sich bewußt seien, im eminentesten Sinne des Wortes ein natürliches, ein geschichtliches, ein durch Kö­nigswort besiegeltes Recht auf Kultusfreiheit zu haben. Allein ich weiß aus langjährigen Erfah­rungen, daß ein solcher Appell heute nicht mehr dieselbe Zugkraft hat, wie früher. Ich weiß ge­nau, daß man vielfach die Lehren der Wissenschaft und die bitteren Erfahrungen der Thatsachen nicht mehr gelten läßt, daß man recht weise zu sein glaubt, wenn man sogenannte Opportunitälspolitik betreibt. So steht es leider, und ich muß mir deß- halb erlauben, Ihnen mit möglichster Ruhe und Kaltblütigkeit die gegenwärtige Sachlage und die Gründe vorzutragen, welche uns die Stellung dieses Antrages und Ihnen die Annahme zur Pflicht machen; und zwar nicht bloß im Interesse der katho­lischen Mitbürger — die zehn Millionen zählen — sondern im Interesse des preußischen Staates sowohl, wie des Deutschen Reiches. Oder könnte es Jemand für gleichgültig erachten, daß im Staate Preußen eine kirchenfeindliche Gesetzge­bung den katholischen Mitbürgern die Ausbil­dung des Kultus beschränkt? Sollte es Jemand, der eine politische Ader hat, für gleichgültig erachten, daß durch das kirchenpolitische System eine tiefgehende Erbitterung in den katholischen Volktzkreisen eingetreten und vielfach der Anfang einer Verwilderung sich bemerkbar macht? Sollte man auch den bitteren Erfahrungen der letzten Jahre gegenüber immer noch gewillt sein, jene Vogelstraußpolitik zu verfolgen, welche in Fiank- reich und Rußland so furchtbare Zustände im Ge­folge gehabt? Redner erinnert ferner daran, daß alle Maßregeln gegen die katholische Kirche die Katho­liken nicht von dem Wege der Gesetzlichkeit abzu­drängen vermocht hätten, daß m keinem Falle, wie beispielsw.ife in den dreißiger Jahren in Schlesien gegen die Altlutheraner, milriärrscheHilfe nölhig ge­worden wäre. Die katholischen Geistlichen hätten nur trotz Gefängniß und Exil bewiesen, daß sie Gott mehr gehorchen als den Menschen. Der Herr Kultus-

tereffe _________

turkampfsdebatte. Die Sitzung beginnt um 11 Uhr

Vormittags. Am Ministertische befinden sich der Kultusminister Dr. v. Goßler und der Ministerial-

keit der Wiederherstellung der drei aufgehobenen Verfassungs-Paragraphen nach und zeichnet mit vernichtenden Zügen unter Beibringung zahlreicher Citate die Stimmung und die Zustände, unter denen die Aenderung und Aufhebung jener Ver« faffungsbestimmungen erfolgt ist. Daß der warme Appel des Redners an die konservativen Gesin­nungen der Rechten zur Unterstützung der Katho­liken in dem Kampfe des Glaubens gegen den Unglauben durch die Annahme d(s Antrages die einzig richtige Antwort finden wird, ist leider nicht zu hoffen.

Unerwarteter Weise folgt in der Reihe der Redner nicht der Abg. Stöcker, wie ursprünglich bestimmt war, sondern der Abg. Richter, wel­cher erklärt, für die Verweisung des Antrages an eine Kommission stimmen zu wollen.

Nachdem Abg. v. Stablewski für die Noth- wendigkeit der freien Wirksamkeit der Kirche auch im staatlichen Interesse plaidirt, ergreift das Wort:

Kultusminister v. Goßler. Derselbe empfiehlt die Ablehnung des Antrages und erklärt, daß er für den unerwarteten Fall der Annahme die Sanktion des Antrages nicht in Aussicht stellen könne. Es geschehe dies nicht so sehr wegen des Wortlautes des Antrages sondern wegen des Ge­brauches, den die Katholiken von den betreffenden Verfassungs-Bestimmungen gemacht hätten. Gegen­über den königlichen Worten aus den Jahren 1861 und 1866 über die befriedigende Ordnung der Ver­hältnisse zwischen Kirche und Staat gelingt es dem Kultusminister nicht, den angeblich stsats- gefährlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Verlaufe seiner Auslassungen erklärt der Minister, daß die Begnadigung des Bischofs von Münster erst kürzlich von dem Domkapitel beantragt worden sei. so daß er jetzt über die Sage der Sache keine Mittheilungen machen, daß er aber die Begna­digung der Erzbischöfe von Köln und Posen für keinen Fall in Aussicht stellen könne.

Den betreffenden Passus der Rede des Herrn Ministers theilen wir im Wortlaut mit:

„Wenn ich heute nicht auch von der Begnadigung des Bischofs von Münster sprechen kann, so handelt es sich eben darum, daß der Begnadigungsantrag des Domkapitels erst vor verhältnihmäßig kurzer Zeit eingegangen ist, und weil die Angelegenheit sich heute in einem Stadium befindet, welche es mir, nach der staatsrechtlichen Lage, in der sie ist, unmöglich macht, näher darüber zu sprechen. Dagegen weiß ich nicht, weshalb die Abgeordneten Richter und v. Stab­lewski in Bezug auf die beiden Erzbischöfe von Köln und Posen so scharfe Angriffe gegen die Regierung richteten- Das Begnadigungsgesuch der Kirchenvorstände des Erzbis- thums Köln ist bereits 1882 abgewiesen worden, und sollte für diesen Erzbischof ein gleicher Antrag wieder gestellt wer­den, so würde derselbe auch zurückgewiesen werden. (Hört; Hört! und Unruhe im Centrum.) Für die Regierung h ndelt es sich dabei um längst abgethane Sachen, da sie bei den gepsiogenen Erwägungen sich darüber klar ge­worden ist, daß di- Rückkehr dieser Erzbischöfe nicht im Jntereffe des Staates liegt (Oho! im Centrum), also nicht dazu dienen würde, den Frieden, den wir nicht von einem Jahr zum andern haben wollen, sondern länger, dauernd zu sördern. (Unruhe.) Diejenigen, welche die kirchlichen Jntereffe» hier vertreten, mögen doch auch überlegen, ob sie mehr die Gesammtintereffen der katholischen Bevölke­rung, oder die Spezialintereffen von Köln und Posen ver­treten wollen. In dieser Beziehung hat der preußische Staat seine Stellung eingenommen, und kann ich sagen, von den gegenwärtigen Staatsministern wird kein Ein­ziger, wenn an ihn die Frage herantritt, die Begnadigungs­ordres der beiden Erzbischöfe zu unterschreiben, seinen Sitz inne behalten (hört, hört im Centrum.)" _

Rach der Rede des Kultusministers, spricht zu- nächst der konservative Abg. S"ck und dann er­greift der Abg. Dr. Windthorst das Wort.

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