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M 13.

Mittwoch, den 16. Januar

1884.

Fuldaer 8® Altung.

* Die Grundzüge des Unfallver­sicherungs-Entwurfs.

. IV.

(Schluß.)

Eine wesentliche Neuerung ist auch die Ein­schränkung des Kreises der zu versichernden Personen auf die auch bereits unter den § 2 des Haftpflicht­gesetzes fallenden. Die letzte Vorlage war in die­sem Punkte einen Schritt weiter gegangen und hatte auch die Werftarbeiter, Bauarbeiter, sowie alle mit Motoren beschäftigten Arbeiter in den Bereich der obligatorischen Unfallversicherung gezogen. Die jetzt beliebte Einschränkung des Kreises der betreffenden Personen ist ohne allen Zweifel ein Rückschritt gegenüber dem 1882er Entwurf. Der Reichstag wird auch in diesem Punkte seine verbeffernde Hand anlegen und gewissenhaft erwägen müffen, ob die „vorläufige" Beschränkung der Unfallversiche­rung auf die Personen des § 2 des Haftpflicht­gesetzes zur Sicherung des Zustandekommens des Gesetzes nöthig sein wird. Es wäre jedenfalls sehr zweckmäßig, wenn sofort eine umfassendere Rege­lung des Unfallversicherungswesens vorgenommen würde. Die Vertröstung auf zukünftige Erweite­rung des Gesetzes ist für die betheiligten Kreise nicht besonders vertrauenerweckend.

Die Motive lassen sich über diesen Gegenstand, wie folgt, aus:

„Den Ausgangspunkt für die auf die gesetzliche Regelung der Arbeiter-Unfallversicherung gerichteten Bestrebungen bildet §. 2 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871. Aus 6er Unzulänglichkeit nnb aus der ungünstigen Wirkung desselben aus die' Beziehungen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern ist das Bedürsniß der Unfallversicherung er­wachsen. Demgemäß handelt es sich zunächst darum, für den Kreis der unter §. 2 des Haftpflichtgesetzes fallenden Arbeiter eine bessere Fürsorge im Falle eines Betriebs­unfalles gesetzlich sicherzustellen. Die Vorlage beschränkt sich daher, um nicht durch die an sich wünschenswerthe Ausdehnung auf die weiteren Arbeiterkreise die Schwierig­keiten zu vermehren, vorläufig auf die Arbeiter in den bisher haftpflichtigen Betrieben, wobei die Ausdehnung der Unfallversicherung auch auf weitere Kreise der arbei­tenden Bevölkerung vorbehalten bleibt".

Daß der Entwurf den Arbeiterausschüffen durch die Zuziehung bei der Untersuchung der Unfälle und durch die Gewährung des Wahlrechts für

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Den Frieden gefunden

XIV.

„So stand ich denn einsamer als je in meinem Leben da, ohne liebende Eltern Verwandte und Freunde. Ich durfte wie Euer Dichter ausrufen: „Ich habe Niemand, Niemand auf der weiten Erde!" Ja, auch über der Erde hatte ich Nie- mand mehr. Statt daß die Schicksalsschläge mei­nen Blick endlich wieder himmelwärts gewendet hätten, verbitterte sich mein Herz nur immer mehr. Ich schreckte vor jeder Erinnerung an meine Lieben zurück, selbst das Andenken an meine Mutter unter­drückte ich in der Bitterkeit meines Geistes.

„Ruhelos irrte ich in der Welt umher. _ Ich stürzte mich in die Vergnügungen der Großstädte und suchte Zufriedenheit, aber vergebens. Je höher ich den Becher der Freuden hob, desto tiefer wurde die Leere, desto größer die Zerissenheit meines Her­zens. Wohl kann die Welt uns Wunden schlagen; doch sie zu heilen, vermag sie nicht.

„Endlich ekelte mich Theater und Ballet an; der schäumende Champagner schmeckte mir in Ge­sellschaft zügelloser Genoffen wie Wermuth; das Rollen des Goldes im Spiele reizte mich nicht mehr; die Schönheit der Natur blieb ohne Ein­druck auf mein krankes Gemüth. Da dachte ich an Hoheneck, und mitten aus dem Treiben der verführerisch schönen Spielhölle Monte Carlo eilte

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später auch die gesetzliche Unterlage für die Orga­nisation der Alters- und Invaliden - Versorgung u. s. w. bilden. Von diesem Gesichtspunkte aus ist gewiß die Hoffnung berechtigt, daß die „Berufs- genoffenschasten" sich zu einer kräftigen und ebenso selbstständigen wie leistungsfähigen Vertretung der in der Gemeinsamkeit des Berufs wurzelnden so­zialen Jntereffen und Pflichten ausbilden mögen.

* Arbeiterkolonie für Hessen und Hessen-Nassau.

Am Montag, den 14. er., tagte in Frankfurt a. M. im Restaurant zur „Rosenau" eine Ver- sammlung, welche über die Gründung einer Arbel- ter-Kolonie für Hessen und eventuell auch Hes- sen-Nasiau berathen und einen Verein zur Er- reichung dieses Zweckes konstituiren sollte. Die Ver­sammlung war lediglich der Initiative der bether- liqten Kreise des Großherzogthums Hessen entsprun­gen jedoch waren auch Vertreter aus der Provinz Hessen-Nassau geladen und erschienen, um ein ver­eintes Vorgehen in dieser Frage zu ermöglichen. Unter den etwa 100 Anwesenden befanden sich auch Vertreter der beiderseitigen Regierungen. Den Vorsitz führte Herr vr. G o l d m ann, Präsident des groß- herzogl. Konsistoriums zu Darmstadt.

Aus den in der Versammlung gehaltenen Re. den heben wir nur diejenigen heraus, welche für unseren Leserkreis ein besonderes Intereffe haben. Es ist dies zunächst die Rede des Ver­treters des Regierungsbezirks Kassel, des Herrn Landraths von Hers-feld, Frhr. von Broich, welches sich als vom Herrn Oberprasi- denten Grasen zu Eulenburg persönlich beaufragt einführte. Derselbe erklärte, er sei nicht in der Lage, heute in offizieller Weise für die Vereini­gung der Bestrebungen der Provinz Heffen-Naffau mit dem Großherzogthum Heffen einzutreten. Es sei nämlich von Pastor v. Bodelschwmgh dem Re­gierungsbezirk Kassel ein sehr annehmbarer Vor­schlag gemacht worden, mit Westphalen sich an die Wilhelmsdorfer Kolonie anzuschließen. Er könne jedoch heute noch nicht eine Erklärung da- ein Mal an den höchsten Feiertagen die Kirche be­suchte. Die Alten schüttelten ernst das graue Haupt. Eine solche Gleichgültigkeit waren sie an den Besitzern von Hohneck nicht gewohnt gewesen. Die jungen Leute, erzogen in schlichter Einfachheit und treuer Befolgung der Gebote der Kirche, sahen mit einem Gemisch von Scheu und Aerger auf mich.

Es war im Mai des Jahres 1869 gewesen, als" ich mich nach Hoheneck zurückgezogen hatte. Monat aus Monat verging in gleicher Weise. Außer meinen beiden Dienstboten sprach ich mit Niemandem; wie man mir später mittheilte, hielten mich die Einen für unerträglich stolz, die Anderen für einen Menschenfeind. Die Letztem ,landen der Wahrheit bedeutend näher als die Erstem. ^ene Zeit war die traurigste meines ganzen Lebens. Noch immer lebte in mir das Andenken an fenes unselige Weib, das meinen Lebensweg gekreuzt und mich elend gemacht hatte. Nicht ein Funken von Liebe brannte mehr in meinem Herzen für Blanda; nein, das Gefühl, das mich oftmals ruhe­los umhertrieb, war Haß. Immer finsterer wurde mein Gemüth, und immer drückender schien mir das Leben. Je düsterer das wild zerklüftete Ge­birge wurde, je unwirthlicher die Höhe, und je schneidiger der Wind um mich tobte, desto lieber war es mir. Oft saß ich stundenlang auf einem Fetsenvorsprung in schwindelnder Höhe, während rechts und links von mir schroff das Gebirge viele hundert Fuß abfiel. (Fortsetzung folgt.)

zwei nichtständige Mitglieder des Reichsversicherungs­amtes eine erhöhte Bedeutung und einen gewich­tigeren Einfluß verliehen hat, ist gewiß mit Freu- den zu begrüßen. Die Einrichtung der Arbeiter- ausschüffe ist im Uebrigen dieselbe geblieben, wie in dem letzten Entwurf, ebenso wie auch die Schiedsgerichte nur darin eine Aenderung erfahren haben, daß in wichtigeren Fällen gegen die Ent­scheidungen der Schiedsgerichte eine Berufung an das Reichsversicherungsamt zugelaffen ist. Die im ersten Artikel kurz skizzirte Einrichtung des .Reichsversicherungsamtes darf wohl im Großen und Ganzen als eine recht zweckmäßige bezeichnet werden.

Der Ausschluß der Privatgesellschaften von der Unfallversicherung will, wie bereits früher er­wähnt, und wie nicht anders zu erwarten war, dem manchesterlichen Liberalismus durchaus nicht ge­fallen. Der Gedanke, daß die Privatversicherungs­gesellschaften auch vom Unfall ihrer Mitmenschen Prozente und Dividenden verdienen sollen, ist jo das eigenste Produkt der vereinigten liberalen Par­teien welche indem bekannten von ihnen vereinbarten Entwurf von 1882 d m Privatgesellschaften eine Haupt­rolle bei der Unfallversicherung zuwiesen. Auch heute hängt wenigstens ein Theil der Liberalen noch mit Leidenschaft an dieser Lieblingsidee, wie u. A ein bezüglicher Artikel der ,Nat.-Ztg.' klar beweist. Verschiedene, selbst „national" gesinnte Blätter haben aber bereits diesen Standpunkt aufgegeben, so daß man wohl hoffen darf, daß die Opposition gegen diese erste und Grund-Bedingung der be- rufsgenessensch iftlichen Unterlage.der Versicherung keine allzu schädlichen Dimensionen anneymen wird. Haben doch auch die Berufsgenossenschaften noch andere Aufgaben zu erfüllen, als die bloße Beschaffung der Unfallskosten. Die „Grund­züge" haben ihnen schon die Anordnungen und die Aufsicht zur Verhütung der Unfälle übertragen, und bei der von den arbeitersreundlichen Parteien an­gestrebten Ausbildung der Arbeiterschutzgesetzgebung wird sich für die Genoffenjchaften ein weiteres er« prießliches Feld der Thätigkeit ergeben. Auch wer­den ja dieselben Berufsgenoffenschaften, welche letzt für die Unfallversicherung gegründet werden sollen, ich in die Einsamkeit der Berge. Kaum war be­kannt geworden, daß ich auf Hoheneck angekommen sei, als auch meine guten Nachbaren ihrer Freude Ausdruck zu verleihen sich beeilten, daß Hoheneck wieder'einen Herrn habe. Doch sie täuschten sich in mir. So lange die Burg meiner Väter stand, war sie offen gewesen für Jedermann; j.tzt war sie geschloffen. Niemanden wollte ich sehen, und kopfschüttelnd ging man an Hoheneck vorbei.

„Eine ältere Person, halbtaub und mürrisch, die meine Haushaltung besorgte, und ein Diener bildeten das ganze Gesinde. Wie bisher beküm­merte ich mich um die Verwaltung meines Besitz- thums nur so weit, daß ich die Jahresberichte mei­nes Verwalters flüchtig übersah und im Uebrigen zufrieden war, wenn ich so wenig wie möglich um Rath gefragt wurde. Ich hatte das Glück, einen eben so tüchtigen als zuverlässigen Verwalter zu besitzen, und so konnte ich mich, unbeschadet meines Vermögens, jeder ernsten Beschäftigung entschlagen. Tas Einzige, woran ich noch Vergnügen fand, war die Jagd. Entweder mit einem Diener oder allein streifte ich tagelang umher durch Wald und F.ld. Bis hoch in's Gebirge erstreckte sich ^nem Jagdgebiet, und oft vergingen acht bis zehn Tage, bevor ich wieder nach Hoheneck zurückkehrte, ^.eitn mir auf meinen Streifzügen Nachbaren oder auch Leute aus dem Orte unten begegneten, so gingen sie scheu mit kurzem Gruß an mir vorbei. Die guten Menschen hatten bald gemerkt, baß ich nicht