Jis. 11.
Montag, den 14. Januar
1884.
mit der
davon, daß einzelne dieser Vereine bereits jetzt die Für« sorge für die erkrankten und verunglückten Arbeiter in den Kreis ihrer Thätigkeit gezogen haben, gewähren diese auf wirthschaftlichem Gebiete so ungemein ersprießlich wirkenden Vereine, denen schon die große Mehrzahl der verficherungspflichtigen Betriebe angehört, die Möglichkeit, sich sehr leicht zu Berufsgenosienschaften umzubilden und die in dem Entwurf verzeichneten Pflichten zu übernehmen. Ohne alle Frage liefern diese Vereine in ihrer ganzen Gestaltung und Entwickelung den besten Beweis, daß ähnlich organisirte große Be- rufsgenoflenschaften gewiß recht wohl im Stande sind, auf der Basis der Selbstverwaltung den Anforderungen zu genügen, welche der neue Un- fallversicherungsentwurf an sie stellt. Wenn nun aber auch die Einrichtung der das ganze Reichsgebiet umfassenden Berufsgenosienschaften die Regel bilden soll, so wird sich der Reichstag doch alles Ernstes die Frage vorlegen müssen, ob nicht auf die in den Grundzügen bereits angedeutete Bildung von Sektionen ein größerer Werth su legen sein wird, mit anderen Worten, ob nicht eine Gliederung der Genossenschaften nach den verschiedenen Verhältnissen der Produktion und des Verkehres, den staatlichen und Starnrnes-Eigen- thümlichkeiten möglich zu machen ist. Eine solche Gliederung würde jedenfalls auch für ein wün- schenswerthes und anzustrebendes gegenseitiges Ver- hältniß der Arbeiterausschüsse zu den Sektionen der Genossenschaften sehr förderlich sein. 6fr ist ja richtig, daß es sich für unsere deutschen Verhältnisse nicht empfiehlt, dem Beispiele des österreichischen Gesetzes zu folgen und rein geographische Verbände als Träger der Versicherung einzurichten, aber dennoch bleibt neben der Organisation großer Reichs-Berufsverbände die Zulassung geeigneter Unterverbände auch für unsere von den österreichischen sehr verschiedenen Verhältnisse immerhin sehr wün- schenSwerth. Was die inöglichst freie Selbstverwaltung der Berussgenossenschaften anbelangt, so stim
men wir den Motiven darin vollständig bei, daß es im Begriff der Genossenschaft liegt, daß den Berufsgenossen hinsichtlich der Art und Weise, rote sie die ihnen obliegende gemeinsame Aufgabe lösen wollen, jede mit der öffentlich-rechtlichen Sicher- stellung, der von der Genossenschaft zu erfüllenden allgemeinen sozialen Verpflichtung irgend verträgliche Freiheit der Entschließung gewahrt werde. Schon der Beitrittszwang und die gesetzliche Bei- tragspflicht aller Berufsgenossen macht die freie Bewegung in den über diese Erfordernisse hinausgehenden Angelegenheiten der Genossenschaften zu einer unabweisbaren Nothwendigkeit. Der Gesetzgeber hat nur ein Interesse daran, daß das eigentliche Ziel, die Sicherung der Arbeiter vor den Folgen der Unfälle, und naturgemäß auch vor den Unfällen selbst, in möglichst vollkommener Werse erreicht wird. Eine ungebührliche bureaukratische Einmischung in die Organisation und Thätigkeit der Genossenschaften würde die ersprießliche Fortentwickelung derselben nur hemmen und lähmen können. In der rechten Weise geleitet und möglichst unabhängig gestellt, werden diese Genossenschaften, wie dre Erfahrung lehrt, ohne Zweifel auch für die Vertretung der sonstigen gemeinsamen Interessen und für die wirthschaftliche Prosperität der betreffenden Industriezweige von unschätzbarer Bedeutung sein. Sie werden ganz besonders eine geeignete Grundlage bilden für die weiteren sozialpolitischen Aufgaben, für die Durchführung einer Alters« und Jnvaüdenversorgung, di« j» bekanntlich zu allererst von Seiten der Centrumspartei und ihrer Freunde der Regierung an's Herz gelegt worden ist. Allerdings wird einer korporativen Organisation des Großbetriebes die gleiche Ausgestaltung des Handwerks nothwendig folgen müssen- die Jnnungsbildung wird aber von jener Organisation insofern erheblich unterstützt und gefördert werden, als dadurch die große Schwierigkeit der Abgrenzung von Handwerk und Großbetrieb von selbst gehoben würde.
Die Grundzüge des Unfallversicherungs-Entwurfs.
II.
Bei einer kritischen Erörterung des projektirten Unfallversicherungs-Systems kommen natürlich zunächst und hauptsächlich die großen prinzipiellen Grundgesetze und Leitmotive in Betracht, durch die sich der Entwurf in feinem ganzen Ausbau von der den beiden früheren Projekten zu Grunde gelegten Organisation unterscheidet, und zwar, wie bereits gesagt, auf den ersten Blick recht vortheil- haft unterscheidet. Beginnen wir mit der großen charakteristischen Basis, auf der sich nach den „Grundzügen" die Unfallversicherung aufbauen soll, mit der korporativen Grundlage der Berufsge-, uossenschaften.so begrüßen wir in diesem Plan« der Reichsregierung eine Idee, welche von unserer Partei stets auf das Wärmste befürwortet worden ist. Unter dem schon früher gemachten Vorbehalt, daß das ausgearbeitete Gesetz die klare Tendenz der Grundzüge nicht verleugnen und durchbrechen wird, haben die in Aussicht genommenen Berufsgenosienschaften unsere volle Sympathie.
Der von dem früheren Entwurf vorgeschlagenen Organisation der Betriebsgenosienichaften und Betriebsverbände wurde mit Recht der Vorwurf gemacht, daß sie kein geeigneter Boden für eine ersprießliche Entwickelung der Selbstverwaltung sein könnten; dieser Vorwurf kann die jetzt vorgesehenen Be-rufsgenossenschaften nicht treffen. Aus den Motiven geht unzweideutig hervor, daß der Entwurf bei der theoretischen Konstruktion dieser Berufsgenosienschaften als Vorbild jene großen wirth- schaftlichen Genossenschaften int Auge gehabt hat, welche, wie der Verein der chemischen Industrie, der Verein deutscher Stahl- und Eisen-Jndustrieller, der Verein für Zuckerrüben-Jndustrie, der deutsche Brauerbund tc. von den Berufsgenosien aus freier Initiative in's Leben gerufen worden sind und sich größten- theils überdas ganze Reichsgebiet erstrecken. Abgesehen
Inserate: Die vierspaltige ZAle oder deren Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg.; bei Wl-d-rhoUmgen^entspr-che^^ab^--------
44
K> Den Frieden gefunden
Ich beobachtete den Jntriguanten mit scharfen Augen und merkte wohl, was den Verwandten entging, daß der anscheinend so zärtliche Gatte die Hand Blanda's wie in einem Schraubstock zusammenpreßte. Während er ihre Stirne zu küsien schien, raunte er ihr zu: „Fort, fort! Ich muß mit ihm allein sein! Ich will, daß Du gehst!"
Einen angsterfüllten Blick auf mich werfend, verließ Blanda mit ihrer Gesellschaft das Haus, während ich der Einladung Giovannis folgte und mit ihm in ein Zimmer trat. Einige Augenblicke standen wir uns schweigend gegenüber: ich ruhig und kalt, Giovanni mich mit seinen Augen fast durchbohrend, als wollte er in meinem Innern lesen und sehen, wie weit er sein Spiel noch mit mir treiben könnte. Tann sagte er mit trauriger Stimme: „Walther, Walther! Welch' unseliges Verhältniß hat sich zwischen uns gedrängt! doch wie berechtigt Dir auch Dein Groll scheinen mag, Blanda und ich sind schuldlos."
Es war eine ganz eigenthümliche Stimmung über mich gekommen. Ich war vollkommen ruhig. Fast neugierig, welch' neues Spiel Brunello mit mir treiben würde, iah ich dem weitern Verlauf unseres Gespräches entgegen. Er mochte mein Schweigen als ein günstiges Zeichen betrachten und fuhr fort: „Was Du als Verrath betrachtest, ist nur der Liebe und Freundschaft entsprungen, die uns so eng verband. Höre erst, und dann kannst Du Blanda und mich verurtheilen, wenn Du es noch vermagst. Mit fieberhafter Span
nung sah ich nach Deiner zweiten Abreise jeder Nachricht vom Kriegsschauplätze entgegen. Jedes Gefecht, von dem wir erfuhren, ließ mich zuerst an Dich denken und mich ängstlich fragen: wie mag es Walther ergangen sein?"
„Ist das wahr?" fragte ich so ruhig, daß Giovanni der Spott in meiner Frage entging.
„Ja, Walther, ich schwöre es Dir. Da kam die Kunde von der Schlacht bei Mentana. Das Jnteresie, welches ich für jenen unglückseligen Tag hegte, wurde, ich darf es sagen, fast zurückgedrängt durch den Gedanken an Dich. Ich zitterte, wenn ich daran dachte, daß auch Du unter den Opfern sein könntest. Da kam die Nachricht von Deinem Tode vor den Mauern Menlana's. Ich schweige über meinen Schmerz; der Jammer Blanda's machte ihn verstummen. Laß mich kurz sein. Für Dich konnte ich nichts mehr lhun; aber vielleicht war ich im Stande, die Sorge, welche Du so edelmüthig für Blanda gehegt, diese Sorge Deinem Schatten zu nehmen. Ich wußte, daß Du mit dem Gedanken an Blanda gestorben seiest und ich konnte mich Deiner Freundschaft nicht würdiger zeigen, als daß ich Blanda's Zukunft sicher stellte. Wie hätte icy das besier vermocht als —"
„Daß Du das ungeheure Opfer brachtest und sie zu Deinem Weibe machtest; und rote konnte sie ihre Liebe zu dem theuern Gefallenen besier beweisen, als daß sie Dir ihre Hand reichte, um mit Dir vereint den Tod des Freundes zu beweinen! Und dieses Opfer war ja um so edel- müthiger, aber auch schmerzlicher, weil es vergrößert wurde durch die unangenehme Pflicht,
mein Vermögen als Blanda's Mitgist zu verwalten."
Brunello zuckle zusammen. Seine Bestürzung steigerte sich aber zum Entsetzen, als ich jetzt ein Papier hervorzog und fortfuhr: „Kannst Du mir denn vielleicht auch erklären, unter welche Rubrik Deiner so opferfreudigen Freundschaft dieser Brief gehört, in welchem Du mich als Verräther hin- stellst und meine Ermordung als Pflicht gegen das Vaterland verlangst?"
Die Wirkung war niederschmetternd. „Du hast — jenen — Brief? Woher? — Es ist —“ diese und noch mehr unverständliche Worte stotterte der Entlarvte hervor. Dann aber kam ihm der Gedanke an die ungeheuere Gefahr, welche über ihm schwebte, so lange ich im Besitze seines höllischen Machwerkes sei. Wie ein wildes Thier stützte er auf mich zu, riß mir das Schreiben aus der Hand und rief höhnisch: „Nun, beweise doch Deine Behauptung!"
Je mehr meine Verachtung gegen den verworfenen Menschen stieg, desto kälter wurde ich auch. „Bei Menschen Ihres Schlages pflegt man sich vorzusehen," erwiderte ich — es war mir nicht länger möglich, ihn mit „Du" anzureden —; „Sie werden sich leicht überzeugen, daß das Schriftstück, welches Sie in Händen haben, nur eine Kopie des Originals ist; dieses ist wohl verwahtt und aufgehoben. Selbst für den Fall, daß mir ein zufälliges Unglück zustoßen sollte, wird es, mit den nöthigen Notizen versehen, immer noch seinen Werth behalten und wird von einer geeigneten Persönlichkeit verwerthet werden." (F. f .J