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1884

Sonnabend, den 12. Januar

Ieitung.

Fuldaer

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Deutsches Reich.

Fulda, 12. Januar.

* (Zur Paritätsfrage in der Eisen' bahnverwaltung.) Die »Konserv. Korresp/ schreibt: „In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 8. d. M. haben sich die Redner des Centrums darüber beschivert, daß den Theilnehmern an ka­tholischen Versammlungen von Bahnver­waltungen nicht die Preisermäßigungen zuge­standen würden, wie das in anderen Fällen zu ge­schehen pflegt. Wir stehen nicht an auszusprechen, daß diese Beschwerden der Sache nach berechtigt waren. Die Katholiken tragen zu den Staatslasten ebenso bei wie alle anderen Bürger und haben deshalb dasselbe Recht wie diese."

* (Zur Jagd-Ordnung.) Die neueste ,Prov.- Korr.' enthält auch einen Artikel über die Jagd- Ordnung. Sie erachtet zwar einzelne Beschlüffe des Herrenhauses — das absolute Verbot der Jagdausübung anSonn -und Fe st tagen, sowie des Ansitzes auf eine Entfernung von 300 Meter von der Grenze — nicht als eine Verbes­serung der Vorlage, aber hält dafür, daß die Mög­lichkeit einer allseitigen Verständigung über die vor­liegende heikle und schwierige Materie niemals näher gelegen habe, als jetzt und sei die Hoffnung wohl begründet, daß bei gleich sachlicher Behandlung im Abgeordnetenhause der Entwurf zum Gesetze wer­den würde. Sie wendet sich sodann einzelnen Punk­ten der Vorlage zu, sucht zu beweisen, daß in erster Linie nicht eine Vergrößerung der Jagd­bezirke bsabsichtigt wird, daß vielmehr deren an» gemessene Abgrenzung und der räumliche Zu­sammenhang im Vordergründe stehen, und daß nur im polizeilichen Interesse die Zahl ungeeigneter Jä­ger durch Erhöhung der Jagdscheingebühr, sowie durch die Vorschriften über die Verpachtung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke vermindert werden solle. Was die Angriffe gegen die Behandlung des Wildschadens betreffenden Bestimmungen betrifft, werden die §§ 67 und 68 zum Beweise dafür an» geführt, daß polizeiliche Maßregeln zur Herbeifüh- i rung des Abschlusses eines zu stark angewachsenen

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<0, Den Frieden gefunden.

Wie oft habe ich später das schöne Genua, dem die Italiener mit Recht die Bezeichnung La Superba gegeben, bewundert und mich gefreut an seinen Reizen, so daß ich es lieb gewonnen habe vor vielen andern Städten Italiens; doch damals hatte ich kein Auge für solche Dinge. Ich sah nicht den Mastenwald und das buntbewegte Leben des Hafens; ich bewunderte nicht die amphitheatralische Lage der Stadt; ich hatte kein Auge für die prächtigen Marmorpaläste und beachtete nicht die herrlichen Kirchen, welche mittelalterliche Frömmigkeit und Reichthum zur Ehre Gottes errichteten.

Die Ankerketten raffelten. Um den Bug des Schiffes drängten sich laut schreiend und heftig gestikulirend bie Schiffer mit ihren Rachen, um Passagiere und Gepäck an'S Land zu bringen.

Gleich am Hasen suchte ich ein Hotel auf und warf mich erschöpft auf das Bett, um eine Stunde zu ruhen. Wider meinen Willen fielen mir die Augen zu, und trotz der Ueberreiztheit meines ganzen Nerven-Symstems schlief ich ruhig. Als ich erwachte, war es zwei Uhr Nachmittags, und ich fühlte mich viel wohler. Zuerst mußte ich jetzt ihm gegenübertreten, ihn niederschmettern durch meinen Anblick, mich weiden an seinem Schrecken, und bann sollte er mir mit ben Waffen in ber Hand Genugthuung leisten. Ich bachte nicht baran, daß ein Zweikampf mit Brunello den Schurken

Wildstandes im Zwangswege für zulässig erklärt werden:

Diese Bestimmungen weichen im Interesse des Schutzes der Landwirthschaft so weit von denjenigen ab, welche im weit übet» wiegendenTheile der Monarchie gegenwärtig in Geltung sind, und legen ein so großes Maß diskretionärer Befugnisse in die Hand der Aufsichtsbehörde, daß die anfänglicheAbneigung hier­gegen in den Kreisen der Jagdbesitzerwohl erklärbar erscheint. Um so mehr muß die weise Mäßigung des Herrenhauses anerkannt werden, welches im vollen Bewußtsein der Trag­weite dieser Maßregeln denselben ohne erheblichen Wider­spruch und ohne wesentliche Aenderungen zugestimmt hat. Nur der zum § 43 vom Herrenhause beliebte Zusatz, be­treffend die Beschränkung des Ansitzes, steht mit den üb­rigen Bestimmungen über den Schutz gegen Wildschaden insofern nicht im Einklang, als es nicht wohl verständlich ist, auf der einen Seite polizeiliche Schutzmaßregeln gut zu heißen und auf der andern Seite eins der wirksamsten Mittel zu beschränken oder ganz auszuschließen, um den Schutz ohne polizeiliche Hilfe selbst wahrnehmen zu können.

Hinsichtlich bes Verbotes ber Jagd an Soun- unb Festtagen heißt es, bas Votum bes Herren­hauses habe den Einbruck hinterlaffen, baß bas Herrenhaus es zwar für seine Pflicht erachtete, auch bei bieser Gelegenheit Zeugniß abzulegen für seine strenge Auffassung ber Sonntagsfeier, baß es aber in ber vorliegenben Spezialfrage nicht sein letztes Wort gesprochen habe.

* (Bei der gestrigen Verhandlung über den Jagdgesetzentwurf) führte Abg. v. Schorlemer- Alst Namens des Centrums Nachstehendes aus: „Ich habe den Eindruck, wenn ich das Material überschaue, das uns zur Erledigung in dieser Saison schon vorliegt und noch zugehen wird, daß wir es nicht werden bewäl­tigen können und eucntit.'' bis in den Herbst tagen müs­sen, besonders da noch die Konkurrenz des Reichstages hinzutreten wird. Da habe ich denn erklärlicherweise das Vorgefühl, daß diese Vorlage jetzt nicht Gesetz werden wird. Ich glaube auch, so wie sie aus dem Herrenhaus gekommen ist, wird sie hier nicht angenommen werden. Und wiederum, wenn wir sie nicht ändern, wird das Herrenhaus sie nicht genehmigen. (Sehr richtig.) Als einziger fester Punkt würde vielleicht eine kleine Erhöhung der Jagdscheingelder übrig bleiben. Eile thut übrigens auch gar nicht so sehr Noth. Ich bestreite insbesondere, wenn auch vom Standpunkte der Jäger viel Uebelstände existiren, daß der Wildstand ruinirt ist. Die Materie ist deßhalb so schwierig zu regeln, weil vielfach Passionen mitspielen, und die Wünsche daher sehr verschieden sind. Dann ist auch der Unterschied der Grundbesitz- und Jagd- verhälmisse im Osten und Westen der Monarchie so groß, daß es vielleicht richtiger wäre, ein Gesetz zu machen,

mir völlstänbig gleichstellen würbe, unb baß ich freventlich ihm bie Möglichkeit biete, über mich zu triumphiren, ber Beleibiger über ben Beleibigten, ber Dieb über ben Bestohlenen — Punkte, bie mehr ober weniger bei jebem Duell vorhanben sinb unb seine Unsinnigkeit in's grellste Licht stellen.

Rasch kleibete ich mich an, ließ mir allein ser- viren unb bestellte bann einen Lohnbiener, um mich zu bem .Hause zu geleiten, auf welches bie Abresse jenes' Briefes lautete. Der Weg führte mitten burch bas Gewühl ber lebhaften Hanbels- stabt bie ansteigenben Straßen hinauf über ben prächtigen Platz, bie Aqua Sola. In wunber- barer Szenerie breitet sich bas tiefblaue Meer vor bitn Auge aus, rechts unb links eingerahmt von ben unvergleichlichen beiben Rivioren. Doch für mich bestaub all' biefe Schönheit nicht.

„Ecco, Signore,“ sagte mein Führer unb zeigte mit ber Hqpb auf ein stattliches Haus. Ich ent­ließ ben Mann unb ging bem Eingänge bes Ge- bäubes zu. Kaurn eingetreten, hörte ich lautes Lachen unb Scherzen. Die Stimmen waren mir nur zu wohl bekannt; unter Tausenben hätte ich sie herausgefunben. Das war ber metallreiche Ton von Blanba's Stimme, unb jenes scharfe, spöttische Lachen konnte nur aus Giovanni Brunello's Munbe kommen.

Ich preßte bie Hanb auf mein ungestüm pa­ckendes Herz. Die Sprechrnben kamen unterbeffen näher. Sckerzenb unb lachend eilte bas junge

worin Alles, was gleichmäßig geordnet werden kann, ge­ordnet wird, wonach aber für die Spezialitäten der ein­zelnen Provinzen eine provinzielle Regelung durch könig­liche Verordnung Vorbehalten bleibt. (Sehr richtig.) Man muß an der im Gesetz von 1850 festgesetzten Minimal­grenze eines Besitzes von 300 Morgen für das Recht zur Ausübung der Jagd festhalten. (Sehr richtig! rechts und im Centrum.) Denn das ist nun ein seit 30 Jahren in die Gewohnheit übergegange >es Recht. Die Besitzer dieser Mini­malfläche sind einmal in das Recht der Jagdausübung getre­ten ; es ist ihr gutes Eigenthum, und dasselbe jetzt verändern heißt eine große Anzahl Jagdberechtigter aus ihrem eigen« thümlichen Recht hinauswerfen oder einen unter allen Umstän­den unzulässigen Rechtsbruch herbeiführen. (Zustimmung int Centrum.) Eine Abänderung in diesem Punkt mackt für mich das ganze Gesetz unannehmbar. (Sehr richtig! im Centrum). Daß nach dem neuen Gesetz die bestehenden Jagdpacht­verträge am I. April des auf die Verkündigung folgenden Jahres außer Kraft treten sollen, halte ich für absolut unzulässig. (Sehr wahr!) Es wäre das ein ganz unstatt­hafter Eingriff in das Privatrecht, welcher auch zahllose Unzuträglichkeiten und Prozesse im Gefolge haben würde. Was den Wildschaden betrifft, so bin ich grundsätzlich der Meinung, daß, wer sich einen schönen Wildstand halten will, auch dafür den entsprechenden Wildschaden bezahlen kann. Allerdings ist die Frage nicht leicht zu regeln, be­sonders bei solchem Wild, welches, rote das Schwarzwild, nicht Stammwild ist. Jedenfalls bedarf die Frage der eingehendsten Prüfung, da gerade die ärmere Bevölkerung vom Wildschaden am meisten betroffen wird. Die im Ent­wurf vorgeschlagenen Schutzmaßregeln gegen Wildschaden sind viel energischer als die bestehenden und können event. recht ersprießlich wirken. Die Verpachtung der Jagd durch Meistgebot, wie sie vorgeschlagen ist, halte ich im Allge­meinen für richtig; die vorgeschlagene Vertheilung des Jagdpachtgeldes ift aber mangelhaft und bedarf noch der kommiffarischen Prüfung. Die jetzige Gebühr für den Jagdschein von 3 Mk. ist allerdings viel zu niedrig; indeß dürften 10 oder 15 Mk. statt der vorgeschlagenen 20 Mk. genügen. Die Bestimmungen des Entwurfes über das Tödten von Hunden und Katzen sind zum Theil nutzlos; auch manche Strafbestimmungen zu milde. Ohne die durch das Herrenhaus in den Entwurf aufgenommene Sonntags­ruhe wäre das Gesetz für mich ebenfalls unannehmbar. (Lebhafter Beifall im Centrum). Ich verwerfe die Sonn­tagsjäger in ihren verschiedensten Kategorien sammt und sonders. Ich wünsche, daß die Vorlage möglichst gründ­lich in einer Kommission von 21 Mitgliedern geprüft werde, da die Regierung jedenfalls beanspruchen darf, die Meinung des Hauses Über die Vorlage zu hören".

Berlin „ 11. Januar.

* (Vorn Hofe). Die Mittheilung ber .Schle­sischen Zeitung', baß bie Scheibung eines weib­lichen Mitgliebetz ber königlichen Familie von

Ehepaar bie Treppe hinunter, begleitet von einem Herrn unb einer Dame in vorgerücktem Alter, wahrscheinlich Verwanbte.

Jetzt sprang Blanba elastisch bie letzte Stufe hinab. Mit einem einzigen Blicke verschlang ich bas schöne Weib, unb bie wahnsinnige Leibenschaft — wer hätte es Liebe nennen können? — in meinem Herzen loberte noch ein Mal mächtig auf. Da burchschnitt bie Luft ein geUenber Schreckxns- ruf. Blanba hatte mich erkannt, unb todtenbleich streckte sie bie zilternbe Rechte gegen bie vermeinte Erscheinung. Die Ungläubige glaubte also boch an Gespenster!

„Walther!" entfuhr es ihrem Munbe, unb jetzt schrie auch Giovanni in offenkunbigem Entsetzen meinen Namen. Ich roeibete mich an ihrem Schre­cken, bann sagte ich falt: „Es scheint, baß ihr mich boch nicht ganz vergeffen habt?"

Bei bem Tone meiner Stimme zuckte bas ver­brecherische Paar zusammen, bann aber — ich begreife heute noch nicht bie Kühnheit bes Elenben — stürzte Brunello mit weit geöffneten Armen auf mich zu unb rief: „Walther, theuerster Freunb, Du bist also nicht tobt, Du lebst! O, welches Glück!"

An Stelle meiner Aufregung war, mir selbst zum Räthfel, eine merfroürbige Kälte getreten. Ich faßte ben Heuchler mit kräftiger Hand unb hielt ihn zurück. „Ihre Berührung bejubelt mich, Sig­nore Brunello. Ich bitte, treiben Sir keine nn-