Freitag, den 11. Januar
Fuldaer ® Ieilung.
1884.
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Die Grnndzüge des Unfallver- ficherungs-Entwurfs.
I.
Die wichtigste und zugleich dringendste Frage der Sozialpolitik des Reiches scheint endlich ihrer Lösung einen Schritt näher gerückt zu sein. Die Grundzüge des neuen Unfallversicherungsgesetzes, welche nunmehr den Bundesregierungen mitgetheilt worden und damit auch in die große Oeffentlichkeit gedrungen sind, scheinen im Großen und Ganzen darnach angethan, die Hoffnung auf ein endliches Zustandekommen dieses nun bereits zweimal gescheiterten hochwichtigen sozialpolitischen Gesetzes zu bestärken. Bisher hat die öffentliche Meinung mit einer seltenen Ein- müthigkeit ihr Einverständniß mit dem größten Theile der prinzipiell wichtigen Grundlagen des neuen Systems erklärt, und es ist schon jetzt ziemlich bestimmt zu erwarten, daß selbst die manchesterliche Opposition gegen den Ausschluß der Privatversicherung und gegen die Berufsgenostenschaften dem Zustandekommen des Gesetzes nicht hinderlich sein wird, selbst wenn die bezüglichen Auslastungen der ,Nat. Ztg.' und Genosten etwas mehr sein sollten, als akademische Stilübungen zum Tröste des armen Kapitalismus, der die bei der Unfallversicherung zu verdienenden Prozente und Dividenden nicht gerne misten möchte.
Die Grundzüge beweisen, daß die Regierung in vielen unb wichtigen prinzipiellen Punkten ihren bisher mit unbegreiflicher Zähigkeit fefigehaltenen Standpunkt völlig aufgibt. Bon der staatlichen, bureaukratischen Versicherung, der Reichsversicherungsanstalt, ift keine Rede mehr, der Reichszuschuß ist fallen gelasten (— auf den letzten übrig- gebliebenen Rest dieses Lieblingsplanes des Reichskanzlers kommen wir noch zurück —); die Aufbringung der Versicherungskosten soll allein durch die Unternehmer, die Arbeitgeber geschehen, von einem Beitrag der Arbeiter ist Abstand genommen; endlich sind auch die in der Vorlage vom Jahre 1882 als Basis für die Versicherungsgenostenschaften in Aussicht genommenen Gefahrenklasten völlig beseitigt, und sind statt deren Berussverbände mit ziemlich freier Selbstverwaltung vorgeschlagen.
Die Reichsregierung hat sich in weit höherem Maße, als man erwartet hatte und nach den bisherigen Erfahrungen erwarten konnte, den im Reichstage und in der Preste laut gewordenen Anschauungen anbequemt, und deshalb gestehen wir unumwunden ein, daß die „Grundzüge", als systematisches Ganze genommen, von kleinen Einzelheiten abgesehen, unseren vollen Beifall finden. Dieses vorläufige Gesammturtheil setzt allerdings voraus, daß die vollendete Gesetzesvorlage sich streng an die Tendenzen der Grundzüge anschließt, und nicht durch Detailbestimmungen von den Anschauungen der Grundzüge abweichende Elemente in das Gesetz hineinträgt; dieser Vorbehalt ist hauptsächlich gegen- über der Organisation und der freien Selbstverwaltung der „Berufsgenostenschaften" angebracht, weil weder die Grundzüge noch die Motive einen tieferen Einblick in die Details der beabsichtigten Organisation gestatten.
Wir werden im Folgenden zunächst an der Hand des von der Reichsregierung veröffentlichten Materials einen kurzen, jede kritische Bemerkung vermeidenden Ueberblick über die beabsichtigte Gestaltung der Unfallversicherung zu geben versuchen, und dann erst die wichtigeren aus dem neuen Plane sich ergebenden Fragen eingehender prüfen und erörtern.
Zunächst ist hervorzuheben, daß abweichend von den früheren Vorlagen als Basis der Versicherung weder die ckmreaukratische Reichsanstalt des ersten Entwurfs, noch die mechanische Einrichtung der Gefahrenklassen des zweiten Entwurfs gewühlt sind, daß vielmehr die Organisation der Unfallversicherung auf der korporativen Grundlage der sog. Berufsgenossenschaften beruhen soll.
Diese Berufsgenostenschaften sollen gleichartige Betriebe umfassen und in der Regel durch das ganze Reich gehen. Die Verwaltung des Unfalloersiche- s rungswesens ist auf eine zieinlich freie Selbstver- ; waltung basirt. Die Schadenersatzleistungen im Falle einer tödtlichen oder zur Erwerbs-Unthätig- j feit führenden Verletzung durch Unfall sind im We- i sentlichen dieselben geblieben wie in der früheren Vorlage.
Der Beitrag der Arbeiter bleibt beseitigt. Die Fürsorge für die ersten dreizehn Wochen ist den Kranken-Kaffen belasten. Die Vorlage beschränkt sich vorläufig auf die Arbeiter in den bisher haftpflichtigen Betrieben, wobei die Ausdehnung der Unfallversicherung auch auf weitere Kreise der arbeitenden Bevölkerung vorbehalten bleibt. Reben der obligatorischen Unfallversicherung der Arbeiter ist für die Betriebsbeamten mit einem 2000 Mark übersteigenden Arbeitsverdienst die fakultative Unfallversicherung in der Absicht vorgesehen, um die erbitternden Streitigkeiten zwischen ihnen und den Betriebsunternehmern über die Anwendung des Haftpflichtgesetzes bei eintretenden Unfällen nach Möglichkeit einzuschränken. Das letztere soll daher für alle Arbeiter und Betriebsbeamte außer Kraft gesetzt werden, welchen auf Grund der durch das neue Gesetz zu regelnden Unfallversicherung, mag ihnen dieselbe obligatorisch oder fakultativ zu gut kommen, eine entsprechende Entschädigung gewährt wird.
Die Versicherung erfolgt auf Gegenseitigkeit durch die Betriebsunternehmer. Die Mittel für die Ent- schädlgungsbeträge und die Verwaltungskosten werden durch Beiträge aufgebracht, welche die Mitglieder nach Maßgabe der in ihnen Betrieben von den Versicherten verdienten Löhne und Gehälter, sowie der statutenmäßigen Gefahrentarise jährlich umgelegt werden. Wird eine Genostenschaft dauernd leisiungsunsähig, so gehen ihre Verpflichtungen auf das Reich über. Darüber, ob dieser Fall vorliegt, entscheioet der Bundesrath.
Die Bildung der Berufsgenossenschaften erfolgt auf dem Wege der Vereinbarung der Betriedsunternehmer unter Zustimmung des Bundesraths. Die Beschlußfassung über die Bildung der Berufsgenostenschaften erfolgt durch die zu diesem Zwecke zu einer Generalversammlung zu berufenden Betriebsgenoffen mit Stimmenmehrheit. Für diejenigen Industriezweige, für welche innerhalb der im Gesetze festzusetzenden Frist Anträge auf Einberufung der Generalversammlung zur freiwilligen Bildung einer Berufsgenoffenschaft nicht gestellt worden sind, werden die Berufsge-
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<0, Den Frieden gefunden
Das war mehr, als ich ertragen konnte. „Dieser — dieser Mensch hat Ihnen das alles gesagt?" rief ich wüthend.
„Freilich, Signore!" antwortete der Notar erschrocken.
„Dann habe ich nur noch beizufügen, daß er ein ehrloser Schurke ist, der wohl nächstens, wenn es noch eine Justiz in Italien gibt, mit der grünen Mütze im Hafen von Genua oder meinethalben auch anderswo als Galeerensti äfling arbeiten wird!"
„Signore, was sagen Sie da?" rief der Notar entsetzt.
„Jenes Schriftstück hat Sie hoffentlich nicht bewogen, das Testament herauszugeben, womit übrigens ja auch nichts verloren wäre", fuhr ich fort, fchon bereuend, von meinem allerdings nur zu natürlichen Zorne fortgeriffen worden zu sein.
„Nein, ich habe cs nicht herausgegeben, nur", — er stockte. Auf mein Drängen fügte er hinzu: „Nur habe ich Signore Brunello den Inhalt desselben mitgetheilt".
„Den kannte er ja", sagte ich verächtlich.
„Pardon, Signore, das konnte doch wohl nicht sein; denn Signore Brunello war sehr bestürzt über diese Enthüllung".
„Bestürzt? Warum denn?"
„Weil das Testament auf Signorina Blanba Toverci lautete. Nachdem er, wie mir schien, die
Thränen zurückgedrängt hatte, theilte er mir den Grund seiner Bestürzung mit. Ehe Sie, Signore Baron, zum Ganbaldinischen Heere abgegangen seien, hätten Sie ihm Ihre Absicht mitgetheilt, wonach er im Falle Ihres Todes Erbe Ihrer Güter werden sollte. Er habe sich auf das energischste widersetzt; denn, fügte Signore Brunello hinzu, wie entsetzlich wäre es für mich gewesen, wenn mein Freund gefallen, und ich dann später im Besitze seines Vermögens die Freude eines reichen, unabhängigen Lebens hätte genießen sollen, eines Glückes, das für mich nie vollkommen hätte sein können, da es mit dem Tode meines Freundes erkauft gewesen".
„Ich vermochte den geschäftsmäßigen Bericht des Notars nicht mehr stehend anzuhöcen. Stöhnend und vor Grimm zitternd, ließ ich mich auf einen Stuhl nieder; dann gab ich dem Notar ein Zeichen, fortzufahren.
„Nun aber habe Signore von Hoheneck feine Absicht doch ausgeführt, indem er Signorina Toverci zur Erbin feines Vermögens einsetzte. Auf diese Weise komme er, da die Signora in allernächster Zeit seine Gattin werde, nun doch in Besitz der Güter seines Freundes; das sei geradezu erschütternd für ihn".
„Hoffentlich hat diese schmerzliche Gemüthsbe- wegung dem Ehrenmanne nicht geschadet!" fuhr es höhnisch aus meinem Munde. „Doch haben Sie die Güte, und übergeben Sie mir das Doku
ment. Es drängt mich, Signore Brunello von seinem grenzenlosen Schmerz zu befreien".
„Der Notar beeilte sich, das wichtige Schriftstück in meine Hände zu legen. Ich bescheinigte den Empfang, nöthigte dann dem wide. strebenden Beamten, welcher — ein gutes Zeichen für seine Uneigennützigkeit — mit den gewöhnlichen Gebühren sich vollständig befriedigt erklärte, eine freigebige Bezahlung auf und verließ das Haus, um Brunello aufzusuchen.
Es galt Rache zu nehmen an ihm, der mich so schmachvoll betrogen; der, wie ich damals wähnte, mich für mein ganzes Leben unglücklich gemacht hatte. Ich wollte ihn herausreißen aus seinem erstohlenen Glück, aus den Armen jenes Weibes, das ein frevelndes Spiel mit mir getrieben hatte, mochte auch ihre Schuld vielleicht weniger groß fein als die feinige.
XIV.
„Die Herrschaften sind nach Genua abgereist zu Verwandten", sagte mir das Dienstmädchen in Brunello's Hause auf meine Frage nach Giovanni.
„Und wo kann ich den Herrn in Genua finden?" fragte ich, wüthend, daß er auf einige Stunden meinem Zorne entrückt fei.
„Ecco," plauderte die muntere Toskanerin, „ecco, Signore, gerade soll ich' diesen Bries auf die Post tragen; er ist für die jungen Herrschaften bestimmt".
Hastig riß ich den Bries an mich, las die Adreffe