Einzelbild herunterladen
 

Donnerstag, den 27. Dezember

jfulbarr lEll Jeilung

2)te ,Fuldaer Zeitung' erscheint täglich. Sonn- und Feiertage ausgenommen. Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld: 1 Mk. 50 Pfg., — mit der belletristischen Wochenbeilage ,Sterne und Blumen" in Fulda 1 Mk. 70 Pfg., auswärts 1 M. 75 Pfg.

Inserate: Die vierspaltige Zeile oder deren Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg.; bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

fpTfgE^^N^n^t3lng^ggSSg5pl^G^[nt3i5nltnrilGTfa[nn3Pin]CifaGTrn(nTöl

den Tarifbestimmungen

1

ireueVfrvt—

n

1200 Mark

12,00 Mark

n

12

15

18

24

30

36

42

48

60

72

90

108

180

288

n n

Jom Jahrestage der Inthronisation «oseres Kochw. Herr« Kilchofs!

u

H

1300 1400

1500 2000

2200 2400 2700 3000

3600 6000

10000

14,30 16,80 19,50 32,00 37,40

43,20 51,30 60,00 79,20

136,00 300,00

SM 900 900 —1050

1050 — 1200 1200 - 1350 1350 —1500 1500 — 1650 1650 — 1800 1800 — 2100 2100 — 2400 2400 — 2700 2700 — 3000 3000 — 3600 3600 — 4200 6000 — 7200 9600-10800

Einkommen:

600 Mark

2400 „

6000 „

10,000 „

Die neuen Steuervorlagen.

Wenn es sich um Steuervorlagen handelt, kann man

Zu bemerken ist, daß vorstehend bei der neuen Steuer jedes Mal der Satz berechnet worden, welcher für die

Es sollen bezahlen nach dem neuen Entwurf, Einkommen Steuersatz

Steuerpflichtiger Kapitalbesitz:

15,000 Mark

60,000 „

150,000 „

250,000 „

Georglo pastorl sVo egreglo Die feste ConseCratlonls et Inthronlsatlonls reDeVnte tota DloeCesIs

Diese Kapitalrentensteuer-Sätze werden also neben den obigen Einkommensteuer-Sätzen von denjenigen erhoben, welche das zu versteuernde Einkommen aus Kapitalvermögen beziehen. Die Kapitalrentensteuer fällt jedoch fort, wenn das Gesammt-Einkommen aus Erwerb und Kapital nicht mehr als 2000 Mark beträgt. Wer also 1500 Mark durch seinen Beruf verdient und 500 Mark Rente aus Ka­pitalvermögen bezieht, hat keine Kapitalrentensteuer zu zahlen, wdhl aber derjenige, der auch nur 1500 Mark ver­dient, aber 600 Mark Rente hat. Alsdann hat derselbe für sein Einkommen aus Kaitalvermögen 3 Mark zu zah­len. Wer 6000 Mark Einkommen aus Kapitalbesitz bezieht, zahlt 180 Mark Einkommen- und 96 Mark Kapi­talrentensteuer u. s. f.

Die Sätze für die kleinen Vermögen sind also sehr mäßig gegriffen und außerdem noch weitgehende Be­freiungen und Erleichterungen zulässig. In Be­rücksichtigung besonderer, die Leistung beeinträchtigender Verhältnisse der Steuerpflichtigen (Zahl der Kinder und dergl.) sind bei der Einkommensteuer bis zu einem Einkommen von nicht mehr als 1800 M. Ermäßigungen chis zum vollen Erlaß der Steuer, und bei Einkommen von 1800 M. und nicht mehr als 9000 M. Ermäßigungen bis auf die Hälfte der Steuersätze vorgesehen. Von der Kapitalrenten st euer sind außer den Personen, deren Einkommen einschließlich der Rente 2000 M. nicht über­steigt, noch befreit: Wittwen, vaterlose Waisen und solche Personen, welche unfähig sind zum Erwerb des standes­gemäßen Unterhalts, falls deren Gesammteinkommen 4000 Mark nicht übersteigt. Um den durch die anderweitige Normirung der Einkommensteuer entstehenden Ausfall in den Staatseinnahmen (den man auf 6,267,000 M. ange- genommen hat) zu decken, soll (abgesehen von der Ein­führung der Kapitalrentensteuer) die Heranziehung der Aktiengesellschaften zur Einkommensteuer erfolgen.

Man wird nach allem dem nicht leugnen können, daß hier wirklich ein ernstlicher Versuch zu einer organischen Steuer-Reform vorliegt, wenn sich auch über manche

nicht scharf und nüchtern genug zusehen, und muß man zunächst die Ziffern selbst reden lassen. Zur Veranschau­lichung der Veränderungen in der Einkommensteuer, wie solche durch den neuen Gesetzentwurf geschaffen werden sollen, diene nachstehende Nebeneinanderstellung der in Kraft stehenden Steuerskala mit * ~

Steuersatz:

3 Mark

24 „

96 „

200 „

des neuen Gesetzes.

Es bezahlen uach dem Gesetz vom 25. Mai 1873 Einkommen Steuersatz

420 — 660 Mark 3 Mark

Stufe von dem genannten Betrage aufwärts vorgesehen ist. Es zahlen z. B. 9000 bis 10,000 Mark nur 2,90 Mark vom Hundert, über 10,000 Mark jedoch 3 Mark. Wer also genau 10,000 Mark zu versteuern hat, zahlt nicht 300, sondern nur 290 Mark Steuer.

Was die Kapitalrentensteuer anbelangt, für welche ein Vergleichsobjekt in der bestehenden Steuergesetzgebung nicht gegeben ist, so wirkt dieselbe folgendermaßen, wenn, man eine Rente von 4 o/o aus dem Vermögen der Kapital­berechnung zu Grunde legt.

Einzelheiten streiten läßt. So finden wir, daß die Pro­gression der Einkommensteuer nicht mit drei Prozent abschließen, sondern bei den höchsten Einkommen sich mindestens bis zu fünf Prozent erheben sollte (das hes­sische Einkommensteuer-Gesetz hat beispielsweise eine noch viel stärkere Progression). Und mit der ,Kreuzzeitung' halten wir dafür, es erscheine fast wie eine Art Schüchtern­heit, daß man den großen Vermögen gegenüber (von 250,000 Mark an) mit einem Kapitalrentensteuer- Satze von zwei Prozent sich begnügen will, während für Arbeitseinkommen der höchste Satz sich auf drei Prozent stellt und der Grundbesitz und Hausbesitz weit stär­ker herangezogen sind.

Hier stehen wir nun an dem Hauptstreitpunkte. Die liberale Presse bezeichnet es in ihrer Kritik der Kapitalren­tensteuer als eine Ungerechtigkeit, daß nicht auch das Ein­kommen (die Rente) aus immobilem Vermögen ent­sprechend höher besteuert werden solle. Wir vermögen das nicht einzusehen. Der Grundbesitz unterliegt bereits einer Doppelbesteuerung: der Einkommensteuer sowie der Grund- und Gebäuvesteuer, und zwar in einem Maße, über wel­ches von den betroffenen Kreisen die bitterste Klage geführt wird. Der ,Reichsbote' weist dem Einwande, der liberalen Blätter gegenüber darauf hin, daß der Staat aus Grund­steuer 40,139,000 Mark, aus Gebäudesteuer 28,760,000 Mark und aus Gewerbesteuer 18,853,000 Mark, also zu­sammen 87,752,000 Mark Steuer jährlich beziehe, zu der das Kapitalvermögen als solches keinen Pfennig beitrage; daß das letztere nur an der 34,121,000 Mark betragenden Einkommensteuer betheiligt sei, zu welcher aber jene Grund-, Häuser- und Gewerbebesitzer, die schon 87,752,000 Mar allein aufgebracht haben, ebenfalls beitragen müßten, und zwar in viel höherm Maße als das unkontrolirbare Kapi­talvermögen. Die Unkontrolirbarkeit des Kapital­vermögens bezw. die Leichtigkeit, mit welcher dasselbe sich der Besteuerung entziehen kann, fällt in der That schwer für die Kapitalrentensteuer in's Gewicht, und man muß auch den Motiven des Entwurfes zustimmen, wenn die­selben in der Einleitung sägen : „Die Beseitigung der Be­günstigung, welche bisher den Kapitalisten nicht allein im Vergleiche zu den neben der Einkommensteuer noch der Grund- und Gebäudesteuer unterworfenen Grundbesitzern und Gewerbetreibenden, sondern auch dem leichter erkenn­baren persönlichen Verdienste. gegenüber zu Theil wurde, erscheint um so unbedenklicher, als die Kapitalrente in höherem Maße als die Resultate pes landwirthschaftlichen und Gewerbebetriebes kostenfreies, beliebig verwendbares, d. h. reines Einkommen darstellt." Daß die Grundbesitzer ür ihr Kapitalvermögen ebenso zur Rentensteuer herange­zogen werden, wie alle andere Kapitalbesitzer, versteht sich natürlich von selbst.

In einem weiteren Artikel gedenken wir den Einfluß des Einkommensteuergesetzes auf das politische Wahlrecht eingehend zu beleuchten.

30

<0; Den Frieden gefunden (Fortsetzung.)

„Wer sollte ihn daran hindern?" erwiderte Ric- ciotti mit verächtlichem Lächeln. „Zur festgesetzten Stunde wird er erscheinen, und daß er sich nicht scheut, Viktor Emmanuel unter die Augen zu tre­ten, dessen dürfen Sie versichert sein. Denn um Ihnen, Signora," wandte er sich verbindlich zu Blanda, „eine Freude zu machen, theile ich Ihnen mit, daß mein Vater die Absicht hegt, sobald er Caprera verlassen hat, nach Florenz zu kommen. Es wird sich dann zeigen, wer stärker ist, Gari­baldi oder unser Re Galantuomo," fügte er spöt­tisch hinzu- „Wann gedenken Sie abzureisen?" fragte Ricciotti dann weiter.

„Ich habe darüber noch keinen festen Entschluß gefaßt," antwortete ich.

„Wenn Sie gewillt sind, übermorgen Florenz zu verlassen, so können Sie sich mir anschließen. Ich fahre nächste» Sonntag nach der päpstlichen Grenze und würde Sie meinem Bruder Menotti zuführen, welcher ungefähr 800 Mann koniman- dirt."

Dankbar nahm ich das Anerbieteu Ricciotti's an, welcher sich, nachdem er Blanda die Hand ge­reicht, zu einer andern Gruppe begab.

In zwei an den Hauptsaal anstoßenden Räu­men hatte der vorsorgliche Wirth reich ausgestat- t ete Buffets aufstellen lassen. Das einne diente den

Damen zur Erholung, auf dem andern winkten zahlreiche Flaschen mit verlockenden Etiquetten, zum größten Theile in Eis gestellt, den Herren entgegen. In raschem Fluge eilten die Stunden dahin, und die immer lauter werdende Unterhal­tung, die mit stürmischem Beifall ausgebrachten Toaste auf Garibaldi, auf Ricciotti, auf den Sieg der Freischaaren, den Untergang des Papstthums erhöhten die Aufregung. Daß auch nicht eine ein­zige Stimme für das Haupt der Monarchie sich erhob, und nicht ein Glas auf sein Wohl geleert wurde, fiel mir gar nicht mehr auf.

Im Hintergründe des Saales hatte eine kleine Bühne schon von Anfang an meine Aufmerksam­keit erregt. Jetzt gebot der laute Ruf: „ecco! ecco!“ Stille und lenkte Aller Augen nach der Bühne hin, deren Vorhang sich leise bewegte. Der seidene Vorhang hob sich, und ein lauter Ausruf der Bewunderung ging von Mund zu Mund. In majestätischer Haltung stand Blanda Toverci da. Das prachtvolle Haar, nur von einem schmalen Goldreif gehalten, wallte aufgelöst über den Rücken, ein schönerer Schmuck als der kostbarste Hermelin. In malerischem Faltenwürfe umhüllte ein weißes Gewand die hochgewuchsene Gestalt. Eine antike Spange hielt die Tunica zusammen, doch so ge­ordnet, daß die rothe Garibaldiblouse sichtbar wurde. In der Linken hielt Blanda einen Lor­beerkranz, während sie die Rechte gleichsam schü­tzend über eine zweite Frauengestalt ausstreckte,

die, in ein Trauergewand gehüllt, das Gesicht mit den Händen bedeckt, zu ihren Füßen lag. Es sollte eine ällegorische Darstellung Jung - Italiens und Roms sein. Mit theatralischer Bewegung hob Blanda die Rechte. Dann begann sie mit klangvoller Stimme und rhetorischer Vollkommen­heit zu sprechen. Es war ein leidenschaftliches Gedicht, das eigens zu dem Zweck verfaßt worden war und keine bessere Wiedergabe als durch Blanda in diesem Aufzuge und an diesem Orte hätte fin­den können. Die ganze Szene trug aber den Charakter der Improvisation, und nur sehr We­nige wußten, daß die Verse, welche Blanda sprach, nicht von ihr improvisirt seien. Das geknechtete Rom flehte um Befreiung aus den Banden der Sklaverei. Mit immer sich steigernder Leidenschaft verhieß Blanda die baldige Erlösung. „Alles harrt und sehnt sich und sieht verlangend der An­kunft des Einzigen entgegen, welcher Italien seine Mutter, Rom seinen Kindern wiedergibt!" Hier­mit war denn glücklich der Weg der Vergötterung Garibaldi's erreicht, und den Schluß bildete die Krönung der Büste des Capitano uno die drin­gende Aufforderung, hinzueilen zu den Fahnen der Freiheit und mit Gut und Blut einzustehen für die Sache der Nation.

Ein betäubender Beifallssturm erhob sich, als der Vorhang fiel. Alle drängten sich, um Ricciotti Garibaldi zu beglückwünschen, als habe er schon ein Werk vollbracht, das ihn deu größten Man