Einzelbild herunterladen
 

Sonnabend, den 1. Dezember

1883.

M 276.

Die »Fuldaer Zeitung' erscheint täglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen. Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld: 1 Mk. 50 Pfg., — mit der belletristischen Wochenbeilage ,Sterne und Blumen' in Fulda 1 Mk. 70 Pfg., auswärts 1 M. 75 Pfg.

Inserate: Die vierspaltige Zeile oder deren Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg.; bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

HB■BHBBBBB1BB■MBS!■■BBBBBBIBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBHBBBHKHBHBBBBHB^BSBQHBBBWfBflHBSBB

Zweites Blatt.

Mit dem heutigen Tage eröffnen wir ein Abonnement auf einen Monat zum Preise von 50 Pfg. ohne Bestellgeld.

% Randglossen zum neuen preußischen Jagdgesetzentwurf.

(Nachdr. vei-b.) H.

Es versteht sich von selbst, daß die Gesetzgebung gar nicht in der Lage ist, der Jagdpassion unver­ständiger und ihrer Stellung wie ihrem Einkommen nach durchaus ungeeigneter Elemente mit durchgrei­fenden Mitteln entgegenzutreten. Daß Leute sich durch die Jagdleidenschaft an Hab und Gut, wie an Leben und Gesundheit ruiniren, ist ein Uebel- stand, den kein Gesetz beseitigen kann ohne die maßloseste Willkür und ohne unberechtigte Ein­griffe in die Freiheit des Individuums. Es ist aber unbedingt erforderlich, daß Leben und Gesundheit Anderer gegen unbesonnene Träger von Schießwaffen größtmöglichen Schutz genießen. Die Zahl der Jagd­unglücke mehrt sich ja von Iaht zu Jahr, und wer selbst einigermaßen Gelegenheit gehabt hat, sich in Jagdkreisen umzusek ' weiß, wie mancher kleine Unfall der öffentlick^ Kenntniß entzogen bleibt, wie manches üer:,<7te Schrotkorn mit Gold und Silber ausgewogen wird, ohne daß jemals ein Hahn darnach kräht. Die Ursache der Zunahme der Unfälle ist allerdings nicht bloß die mangelnde Er­fahrung und Uebung mancher, besonders jüngerer „Jäger", sondern nicht zum kleinsten Theile auch die bedeutende Vervollkommnung der Schußwaffen in den letzten Jahrzehnten. Beide Ursachen gehen aber insofern wieder Hand in Hand, als die gegen früher bedeutend erleichterte Handhabung des Jagd­gewehrs für Manchen zur Veranlassung wird, bei nur oberflächlicher Kenntniß der Handgriffe und der gewöhnlichsten Vorsichtsmaßregeln zum Schießprügel zu greifen und „gleich als ein Held" dem Gethier in Feld, Wald und Lust nachzustellen. Da kommt es denn vor, daß nicht bloß Lerchen für Wachteln und Feldhühner angesehen und im günstigsten

Falle zu Tode gebracht, sondern auch mitunter in Feld und Wald arbeitende Menschen in ge­bückter Stellung mit Rehen oder gar mit Hasen verwechselt nnd auf's Korn genommen werden. Jeder Jäger weiß, wie leicht man diese kleinen satyrischen Seitenblicke weiter ausführen und er­gänzen könnte. Doch mögen diesen Andeutungen genügen. Es kommt ja hier nur darauf an, auf welche Weise die persönliche Sicherheit auf der Jagd vermehrt werden kann. Wir fordern in erster Linie eine Erschwerung der Jagdscheinbe­willigung. Die Landräthe sollen nicht einem Jeden, der die betreffende Summe zahlen kann, ohne Weiteres den Waffenschein behändigen; wenn sie auch besonders in größeren, namentlich in städtischen Bezirken nicht immer in der Lage sind, sich über die Waffenfähigkeit des Ansuchenden irgendwie zu vergewissern, so ist dennoch in der Regel eine gewisse Berücksichtigung des Alters, der Einsicht und der bürgerlichen Stellung des Gesuchstellers möglich zu machen. Wenigstens könnte man die Waffenscheinbewilligung im Allgemeinen so er­schweren, daß bei anscheinender Unzuverlässigkeit etwa ein Recurs an höhere Stelle und damit eine Art von Nachweis der Befähigung zum Waffenhandwerk, sei es auch nur durch einen als jagdverständig geltenden Zeugen und Bürgen erzielt würde. Vielleicht würde auch schon eine Anweisung zu strengerer Handhabung des Ableh­nungsrechtes an die Landräthe ausreichen. Ueber- haupt läßt sich die Frage nur anregen, die näheren Modalitäten sind den sachkundigen Behör­den zur Prüfung und Begutachtung anheimzu­stellen, wobei jedoch besonders zu betonen ist, daß die Erhöhung der Jagdscheingebühr erst in letzter Linie als eine erhöhte Einnahmequelle für den Staat betrachtet werden darf.

Ueber die Bestimmung des Entwurfes, welche den zur Ausübung der Jagd auf eigenem Grund und Boden berechtigten Minimalbesitz von 300 Mor­gen auf 100 Hektaren (also etwa 400 Morgen) erhöht, kann man getheilter Ansicht sein, einschnei­dender und folgenschwerer ist jedoch die Bestim­mung, welche auch den Gemeinden einen selbst­

ständigen Jagdbezirk nur bei einer Minimalgröße von 100 Hektar einräumt. Bei Mindergröße sollen die Gemeinden gehalten sein, ihre Bezirke mit denen anderer Gemeinden zu vereinigen. Diese Bestimmung ist insbesondere für den östlichen Theil der Monarchie sehr unangenehm, weil dort bisher unter 100 Hekt. 4791 selbstständige Gemeindejagden neben 1301 Gutsbezirksjagden bestehen. Es ist überhaupt eine Frage, ob es nicht vielleicht bester wäre, in den verschiedenen preußischen Landestheilen wenigstens die bisherigen Bestimmungen und Gewohnheiten bezüglich der Grund, Boden und Besitz betreffenden Fragen unberührt zu lasten, weil die Verhält­nisse sich nicht, wie die Menschen, bloß äußerlich künstlich uniformiren lasten. Anders ist es ja mit der eigentlichen Jagdpolizei, die, wie wir ja auch in den bisherigen Ausführungen zugegeben und sogar betont haben, vielfacher Verbesterung bedürftig ist.

Was nun endlich die wichtige Frage des Wild­schaden-Ersatzes anbelangt, so hat der Entwurf wenigstens an den bestehenden Zuständen nicht ge­rüttelt, sondern will in den alten kurhessischen Lan­den, in Hannover und in anderen Gegenden, wo dieser Anspruch von Alters her zu Recht be­steht, ihn weiter bestehen lasten. Dagegen soll in den acht alten Provinzen und in Schleswig-Holstein der Wildschaden-Ersatz, wie bisher, so auch fer­ner nicht gewährt werden. Es soll dort nur die Aufsichts-Behörde das Recht erhalten, nöthigen- falls bei Ueberhandnahme des Wildes durch poli- zelliche Jagden für Abschuß Sorge zu tragen.

Man macht in diesem Punkte wieder die alte, oft bestätigte Erfahrung: Gilt es die Beseitig­ung von Rechten des Volkes, so muß das Prin­zip der Gleichstellung und Uniforminnig herhalten, handelt es sich aber um die Wiederherstellung eines früheren Rechtes, wie im vorliegenden Falle des Ersatzanspruches für Wildschaden in den alten Pro­vinzen, so ist von der strengen Beibehaltung des bisherigen Zustandes die Rede. Hoffentlich wird die Frage im Abgeordnetenhaus gründlich zur Sprache gebracht, und dahin gewirkt werden, daß in dem Punkte „gleiches Recht für Alle" eintrete.

ii

<0, Den Frieden gefunden.

(Fortsetzung.)

Wüthend fuhr Alfred auf, warf sich in Stel­lung, und die Klingen kreuzten sich abermals. Wieder suchte er mit unendlicher Mühe den Geg­ner zu treffen; doch der schien gefeit. Ab und zu zeigte er wie mahnend die Blößen an, welche Al­fred in der Hitze sich gab, und mir wurde es von Sekunde zu Sekunde unbegreiflicher, warum Herold kein Ende mache.

Wieder mußte eine Pause eintreten; Alfred bedurfte der Erholung. Herold und fein Sekun­dant sprachen leise mit einander. Dann trat Letz­terer auf uns zu und sagte: „Herr Herold bietet Ihnen zum dritten und letzten Male die Hand zur Versöhnung. Nehmen Sie die Beleidigung Zurück."

Ein wilder Fluch war Alsred'S Antwort. Die Gegner traten in Stellung. Doch ehe die Klingen sich abermals kreuzten, ertönte mit scharfer Mar- kirung Herold's Stimme: „Herr von Rauchfeld, ich bitte Sie dringend, leisten Sie Abbitte!"

„Vorwärts!" schrie Alfred.

Die Klingen zischten durch die Luft. Aber das Schauspiel hatte sich geändert, Herold parirte nicht mehr; er griff an, und Alfred war nicht mehr im Stande, zu widerstehen.

„Leisten Sie Genugthuung!" erscholl unheimlich die Stimme Herold's.

„Niemals!" schrie Alfred, und mächtig holte et aus, um dem Gegner einen wuchtigen Schlag beizubringen. Der Hieb wurde parirt, und dann geschah etwas, was ich heute noch nicht begreife. Vor meinen Augen fuhr es wie ein Blitz vorbei, und in demselben Moment durchschnitt die Luft ein entsetzlicher Schrei.

Der Schläger meines unglücklichen Genossen fiel klirrend zur Erde; Alfred schlug beide Hände vor das Gesicht und stürzte zu Boden. Ich ärgerte mich über das anscheinend schwache Benehmen; doch schon eilte der Arzt mit leichenblaffer Miene herbei, er hatte den schrecklichen Schlag bester ver­folgt als ich.

Als wir Alfted aufhoben , taumelte ich entsetzt zurück. Ueber die linke Seite des Gesichts, von der Stirne bis zur Mitte der Wange, zog sich eine klaffende Wunde. Der Schlag war mit einer solch' wuchtigen Kraft geführt worden, daß selbst der Stirnknochen nicht widerstanden hatte, und das Auge, das einzige, was Alfred besesten, seiner Sehkraft auf immer beraubt war. Herold starrte bleich vor Schrecken auf den Getroffenen herab. Das schien er nicht gewollt zu haben. Wohl lag es in seiner Absicht, Alfred einen scharfen Hieb beizubringen, um zu beweisen, daß man Kraft und Geschicklichkeit haben könne, auch ohne Vertreter des Duells zu sein. Aber das furchtbare Unglück, welches er verursacht, drückte ihn fast zu Boden.

Wir brachten Alfred nach seiner Wohnung, wo

er endlich aus seiner Ohnmacht erwachte. Doch welch' ein Erwachen! Am andern Tage kam der alte Freiherr, dem ich telegraphirt hatte, an. Ich übernahm es, ihn aus dem Bahnhofe zu em­pfangen. Er hörte meine traurige Kunde an, sprach kein Wort, sondern warf mir einen Blick zu, der mehr sagte als die längste Rede. Wir traten an das Schmerzenslager Alsred's und als jetzt der Greis den einzigen Sohn, den Stolz seines Hauses in der Blüthe der Jugend, da vor sich liegen sah, nicht im Stande mehr, den Vater zu schauen, da brach der eiserne Wille des starken Mannes. Ein Schrei der Verzweiflung entfuhr feinem Munde, seine Kniee wankten; er sank vor dem Bette nieder und barg heftig weinend das Gesicht in die Decke. Die Hände des Blinden suchten tastend das Haupt des unglücklichen Vaters.

Einige Tage nachher ging mir als Ausländer der Befehl zu, die Universität zu verlosten. Fried­rich Herold und sein Sekundant erhielten Festungs­haft. Doch keine Strafe konnte das Opfer der rohesten Unsitte, die eine Schmach für gebildete Men­schen ist, wieder Herstellen. Wie ein Hohn schien dem fürchterlichen Unglück gegenüber die geringe Strafe.

Walter schwieg. Die lebhafte Erinnerung an das Erzählte hatte ihn tief ergriffen. Nach einiger Zeit unterbrach ich die Stille mit der Frage: „Hast Du nie wieder etwas über das fernere Schicksal des unglücklichen Alfred von Rauchfeld vernommen?" (Fortsetzung folgt.)