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Fuldaer HS Jeitung.

Freitag, den 30. November 1883.

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Jagdgesetzentwnrf.

(Nachdr. verb.) I.

Der Minister für Landwirthschaft und Forsten hat dem Landtage eine Jagdgesetzvorlage zugehen taffen, welche den von der Herrenhauskommission an dem früheren Entwurf gemachten Ausstellungen einigermaßen Rechnung trägt- Da aber das Ab­geordnetenhaus in ferner Majorität ohne Zweifel ganz andere Begriffe von den rechtlichen Verhält­nissen der Jagd hat, wie die größtentheils in feu­dalen Jagdideen ausgewachsenen „Herren", wird sich nicht so ganz leicht eine Uebereinstimmung der beiden Häuser des Landtages über diese Materie erzielen taffen. Ist man doch seiner Zeit in der Herrenhauskommission so weit gegangen, sogar das alte landesherrliche Jagdregal und die vom Landes­herrn zu verleihende Jagdgerechtigkeit als eine wün- schenswerthe Institution zu bezeichnen, — heute, im fortgeschrittenen Zeitalter des Parlamentarismus und des gleichen Rechtes allerBürger. Diese im Jahre des Heils 1883 mindestens „kurios" zu nennende Idee schlummert gottlob nur in den Köpfen Weniger, auch das Herrenhaus sieht in seiner Mehrheit wohl ein, daß diese alte feudale Fiktion eines Obereigenthums des Landesherrn an allem Grundbesitz, die in Ver­bindung mit der Lehre vom herrenlosen Gut zum Begriff des Jagdregals geführt hat, heute zu den Todten zählt, und auf ein Auferstehen derselben nicht mehr zu hoffen ist. Ebensowenig wie das Jagdregal, läßt sich natürlich auch das freie Jagd­recht eines Jeden auf seinem eigenen Grund und Boden unter den heutigen Verhältniffen rechtferti­gen. Die Sorge für die persönliche Sicherheit, wie der berechtigte Schutz des Wildstandes machen eine gewiffe Einschränkung des Jagdrechtes zur unabweisbaren Rothwendigkeit.

10 ß Den Frieden gefunden.

(Fortsetzung.)

Das junge Mädchen schmiegte sich näher an ihren Begleiter an, deffen Augen aufflammten. Aber es schien, als ob er auf die Beleidigung nicht hören und dem rohen Angriff ausweichen wollte. Das reizte Alfred nur noch mehr. Er lachte laut auf und fuhr fort: „Sie haben einen ganz famo­sen Ritter an Ihrer Seite; ich glaube der fällt in Ohnmacht, wenn er eine Klinge sieht."

Der Student maß Alfred mit blitzenden Augen. „Ich fordere Sie auf, sich zurückzuziehen", sprach er mit rnühsam verhaltenem Zorne.

„Ha, ha, sehen Sie, Fräulein, wie er schon zittert, Ihr Ritter. Aber ich will ihm folgen, wenn er mir verspricht, morgen einen kleinen Gang mit mir zu machen".

Das junge Mädchen hob die Augen flehend zu ihrem Begleiter auf, als wollte sie ihn bitten, ruhig zu bleiben. Sie schien großen Einfluß auf ihn zu haben; denn er schwieg, obschon es sichtlich furchtbar in ihm wogte. Doch Alfred ging bis zum Aeußersten. Er stieß jetzt eine neue Belei­digung heraus, die in ihrer unanständigen Form auch die junge Dame mit treffen mußte.

Einen Augenblick schien es, als ob der Student sich auf Alfred stürzen wollte. Doch er bezwang den Zorn, der in seinen Augen loderte, und seine Karte hervorziehend, rief er: „Mein Herr, wenn

Die Geschichte der letzten 35 Jahren hat hierfür den eklatantesten Beweis geliefert, denn die Periode seit dem Revolutionsjahr 1848 ist in mehr als einer Beziehung für die Gestaltung der Jagdver« hältniffe von Bedeutung gewesen.

Es wird den meisten Lesern bekannt sein, daß das Jahr 1848 eine große Umwälzung im Jagd­recht hervorrief. Als die Gesetzgebung in vielen deutschen Staaten in wohlmeinendem Sinne das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden aufhob, Bürger und Bauer zum Jagdgewehr, griffen, und schließlich sogar der müßige Pöbel in Wald und Feld dem Jagdvergnügen oblag, als Jeder, der einen Schießprügel auftreiben konnte, mit diesem bewaffnet nicht nur den Rehen, Hasen und dem niederen Wild, sondern auch dein bis dahin wohl­gepflegten und gut erhaltenen Hochwild zu Leibe ging, gerieth der Jagdbestand in die ärgste Mi­sere. Roch heute krankt die Hochwildjagd an den damals erlittenen Verlusten, und die kleine Jagd vermag sich erst allmählich wieder in einigen Gegenden zu der früheren Blüthe emporzuschwingen. Man sah sehr bald den Mißgriff ein und suchte durch Beschränkung der Jagdfreiheit und Einführ­ung der Jagdscheine die ungezügelte Jagdlust zu dämpfen. Doch war es leider schon zu spät, so daß der damals in der Rothlage gethane Schritt in seinen Konsequenzen in den betreffenden Distrikten auch jetzt noch nicht völlig gut gemacht ist. Die Jagdfreunde haben sich seitdem alle Mühe gegeben, um dem Wildstande wieder aufzuhelfen, das nur in wenigen Exemplaren übrig gebliebene Hochwild wurde gänz­lich geschont, das Edelwild eingesetzt, Jagdschutz­vereine übernahmen mehr für die kleine Jagd die Obhut über das noch immer von Wilddieben wie von unverständigen Jägern hart verfolgte Wild. So bezeichnet denn die letzte 35jährige Periode der Jagdgeschichte einen neuen Aufschwung im Jagd- und Wildwesen.

Die gemachten Erfahrungen sind die beste Lehre und die sicherste Richtschnur für die weitere recht­liche Gestaltung der Jagdverhältnisse. Die von uns für unablässig erachteten Grundzüge einer gerechten und ersprießlichen Jagdordnung lasten sich in fol« noch ein Funken von Ehre in Ihnen ist, so ent­fernen Sie sich jetzt. Was wir Zwei zu verhan­deln haben, gehört nicht hierher". Mit diesen Worten reichte der Student der jungen Dame, die sichtlich zitterte, den Arm und schritt weiter, ohne Alfred noch eines Blickes zu würdigen. Der drohende Ernst, der sich sowohl in den letzten Worten als auch in den Augen des Gegners aus­sprach, war nicht ohne Eindruck auf Alfred ge­blieben. Ein erzwungenes Lachen ausstoßend, trat er zu uns zurück. Neugierig fragten wir sogleich nach dem Namen, den die Karte trug. Wir lasen: Friedrich Herold, stuck, jur., unten rechts stand der Name einer kleinen Stadt in Westfalen.

„Das wird heiter; das gibt einen Hauptspaß, wenn Du mit dem Kameel antrittst!" lachten wir durch einander.

„Ich werde ihm schon heimleuchten", prahlte Alfred. „Der soll sein Leben lang daran denken, mit mir gehangen zu haben."

Am andern Morgen zur festgesetzten Stunde stellte der Kartellträger unseres G-gners sich ein. Auf den Vorschlag, den er im Auftrage Herold's machte, Alfred solle seine Beleidigung widerrufen, hatte dieser nur Spott. Schließlich wurde das Duell auf den folgenden Tag in früher Morgen­stunde festgesetzt.

Als Alfred, ich und unser Arzt den Ort der Zusammenkunft erreichten, sahen wir Herold und dessen Sekundanten schon im Gespräche mit dem

gende fünf Punkte zusammenfaffen: 1) Möglichste Einschränkung der sogen. „Sonntagsjägerei" und der Ausübung der Jagd durch unverständige und un- geübte Jäger, 2) strenge Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der Jagdtrei­benden selbst, wie besonders Unbetheiligter, 3) weitgehendste Berücksichtigung der Rechte der Gemeinden und der einzelnen Grundbesitzer, 4) mög­lichster Schutz des Wildstandes, insbesondere des Hoch- und Evelwildes, dabei aber 5) Maßregeln gegen eine schädliche Ueberhandnahme des Wildes, und daher Verpflichtung der Jagdberechtigten zur Leistung von Entschädigungen für erheblichen Wildschaden.

Der neue Jagdgesetzentwurf wird diesen For­derungen nicht in ausreichender Weise gerecht, in einigen Punkten ist zu wenig, in anderen zu viel Rücksicht auf die Einzelerfordernisse genommen, während selbstredend nur ein vernünftiges Gleich­gewicht zu einem guten Ziele führen wird. Wir können selbstredend nur Einiges hervorheben. Für Verringerung der „Sonntagsjägerei" und der re­lativ sehr großen Zahl von ungeeigneten und un­zuverlässigen Jägern wird eine Erhöhung der Jagd­scheingebühr von 3 auf 20 Mark vorgeschlagen. Wir können diese Maßregel nur in beschränktem Sinne bil­ligen. Für manche Jagdliebhaber, die vielleicht beffer zu Hause ihr Geschäft versähen, und die, wie zahllose Beispiele beweisen, sich durch die Jagd nicht nur materiell, sondern auch körperlich ruiniren, wäre eine solche Erschwerung der Jagdscheinerlangung sehr zweckmäßig und wünschenswerth. Dabei wird aber wieder eine respektable Zahl von kleinen Land- wirthen mitbetroffen, für welche die Jagd wirklich eine paffende Erholung nach angestrengter Arbeit isi, und denen nicht, wie meist den Städtern, die Jagd gleichzeitig kostspielige Touren durch Ab- und Zufahrt nebst allem Zubehör verursacht. Es wäre sehr zweckinäßig, wenn diesem Mißstande in irgend einer Weise vorgebeugt werden könnte. Die bloße Erhöhung der Jagdscheingebühr ist für die große Mehrzahl der sog. Sonntagsjäger keines­wegs eine Abhaltung, sie bringen die 20 Mark so gut auf, wie die 3 Mark, wenn auch ihr Ge­schäft und ihre Familie dabei das Nachsehen haben, als unparteiischen gewählten Senior einer andern Korporation. Auf dem Gesichte Herolds lag eine eisige Ruhe. Die Vorbereitungen waren beendet, die Waffen als gleich erkannt. Die Grenze war markirt, und der Unparteiische stellte sich in ange- meffener Entfernung auf. Nochmals bot der feind­liche Sekundant Versöhnung an; Alfred aber for­derte ungeduldig den Beginn der Mensur. Ich stand mit gezückter Klinge neben Alfred; doch meine Aufmerksamkeit wurde mehr durch unfern Gegner gefesselt. Friedrich Herold stand da wie aus Erz gegossen; sein Gesicht war sehr ernst, aber ruhig und furchtlos. Alfred bot ein weniger günstiges Bild. Auf seinem gelblich bleichen Gesichte zuckte es fortwährend hin und her. Haßvoll blickten die tiefliegenden Augen, und das unheimliche Leuchten in denselben ließ deutlich erkennen, daß er mit Vergnügen seinen Gegner scharf zu treffen suchen würde.

Jetzt erscholl das Kommando: „Auf die Mensur! Bindet die Klingen; Los!"

„In ruhiger Haltung, ohne eine Bewegung zu machen, erwartete Herold den Angriff des heiß­blütigen Gegners, welcher jetzt zu einer Quart ausholte. Doch seine Klinge klatschte wirkungslos auf die Herolds; Schlag auf Schlag folgte, ohne Erfolg. Mir drängte sich sofort die Ueberzeugung auf, daß Herold seinem Gegner weit überlegen sei. Dagegen war mir unklar, was Herold wohl bezwecken möchte; es schien, als spiele er mit sei-