1883
Mittwoch, den 28. November
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bringung einer Vorlage über die Reform der Ein. kommen- und Klasiensteuer in nächster (also in der eben begonnenen) Session mit gleichzeitiger höherer Besteuerung des Einkommens aus Kapital-Vermögen aufforderte.
Wie die Thronrede bereits ankündigte, hat die Regierung dem Wunsche des Abgeordnetenhauses insoweit entsprochen, als in nächster Zeit Gesetzesvorschläge wegen anderweitiger Gestaltung der Klaffen- und Einkommensteuer und wegen Einführung einer Kapitalrentensteuer vorgelegt werden sollen. Ob die von der Regierung geplante Steuerreform im Einzelnen annehmbar sein wird, läßt sich selbst aus dem von dem Finanzminister bei Beginn der Etatberathung in großen Zügen skiz- zirten Hauptinhalte der Vorlagen noch nicht herleiten, dazu würden vorerst die Entwürfe selbst abgewartet werden müssen. Rach der Darstellung des Finanzministers gehen die betreffenden Gesetzesvorschläge im Wesentlichen dahin, erstens die Einkommen bis zu 1200 Mark von der direkten Personalsteuer zu befreien, zweitens die Einkommen bis zu 10,000 Mark in dieser Steuer zu ermäßigen, drittens ziemlich bis eben dahin die Möglichkeit einer Erleichterung für die Steuerpflichtigen allgemein einzuführen. Die Ausfälle, welche dadurch der Staatskasse entstehen, sollen gedeckt werden erstens durch ein verbessertes Veranlagungsverfahren, zweitens durch die Heranziehung der Aktien-Gesellschaf- ten, die nicht schon der Eisenbahn- oder Bergwerksbesteuerung unterliegen, zur Einkommensteuer, und drittens durch die Kapitalrentensteuer.
Bei einer vorläufigen Besprechung des nur im Rohen vorliegenden Reformplanes kann es sich, wie gesagt, nicht um spezielle Einzelheiten handeln, sondern nur um das Prinzip, um die Untersuchung, ob eine Verbefferung des direkten Steuersystems in der angedeuteten Richtung unbedingt erforderlich und ob sie ersprießlich ist.
Wir glauben diese Frage unter den unten näher zu erörternden Bedingungen und Voraussetzungen bejahen zu können. Es mag ja immerhin ganz richtig sein, daß die Kommunalsteuern schwerer auf dem Bürger lasten, als die Staatssteuern, aber
Verhältnissen halten die Annäherung der beiden jungen Männer nicht verhindern können. Auch im später» Leben war die Freundschaft nicht erloschen, und die ehemaligen Studiengenossen blieben in brieflichem Verkehr. Freiherr von Rauchfeld hatte meinen Onkel gebeten, mich nach Norddeutschland zu senden. Diesem Vorschlag war der dringende Wunsch beigefügt, mich einen Theil der Ferien auf seinem Besitzthum zubringen zu lassen. Mein Onkel ging bereitwillig darauf ein, und zwar um so lieber, da von Rauchfeld einen Sohn hatte, der gleich mir die Universität besuchte, und indem er denselben Charakter voraussetzte, der ihn mit dem Vater so rasch und dauernd befreundet hatte. Der wohlgemeinte Entschluß meines Onkels sollte für mich verhängnißvoll werden.
„Mein Aufenthalt auf Hoheneck war kurz. Be- gleitet von den Segenswünschen meines Onkels reiste ich ab, und traf nach etwa 14 Tagen auf Waldau, dem Ziele meiner Reise, ein. Mein Empfang von Seiten des Herrn von Rauchfeld war überaus herzlich und machte einen angenehmen Eindruck auf mich, der mir um so erwünschter kam, weil ich mich noch immer nicht mit dem Plane des Onfils vollständig ausgesöhnt hatte.
„Freiherr von Rauchfeld war eine stattliche Erscheinung. Die stramme Haltung, der wohlge- vflegte starke Schnurrbart, die kurze Sprechweise, die fast peinliche Genauigkeit in Kleidung rind Hausordnung; alles das verrieth den Soldaten.
erwartete.
„Der erste Eindruck, den Alfred von Rauch- feld auf mich machte, war eher abstoßend als anziehend, wozu schon sein Aeußeres beitrug. Er hatte als Knabe das Unglück gehabt, das rechte
ß Den Frieden gefunden.
(Fortsetzung.)
„Mein Onkel begrüßte meine Ankunft mit außerordentlicher Freude; war ihm doch die Zeit bis zum Wiedersehen gar lang geworden. Aber wie glücklich meine Anwesenheit auf Hoheneck ihn auch machte, so hatte er doch schon einen Plan entworfen, der mich ihm bald wieder entführen sollte. Er war eben nicht der Mann dazu, das Angenehme der Pflicht vorzusetzen, und als heilige Pflicht erachtete er es, sowohl als Haupt der Familie wie auch als mein Vormund, an erster Stelle für alles was mich betraf, zu sorgen. Er selbst hatte den Werth des Reisens an sich erprobt; er hielt Lebenserfahrung und Menschenkenntniß für die beste Schule des Mannes. So theilte er mir seinen Wunsch mit, ich möchte das nächste Semester auf einer norddeutschen Universität zubringen, eine Eröffnung, die meiner Neigung durchaus nicht entsprach, gegen die aber auch nicht Einspruch erheben wollte. Mein Onkel war so voll Güte gegen mich, und es kam so selten vor, daß er Wünsche aussprach, wo er selbst das Recht gehabt hätte zu befehlen, daß ich mich seiner An- ordnung schweigend fügte. Mein Onkel hatte während seiner Studentenzeit, die er theilmeise am Rhein und in Norddeutschland zubrachte, die nähere Bekanntschaft eines Edelmanncs aus Hannover gemacht. Manche Verschiedenheiten in den Ansichten und
da vorab kaum die Mittel aufzutreiben sind, um eine weitere Erleichterung in der Slaatssteuerbe- lastung zu ermöglichen, wird man diese Erleichterung als die zunächst erreichbare der Befreiung von den drückenden Kommunallasten zeitlich voraufgehen laffen müssen. Wenn durch die Steuervorlage einerseits zwei weitere Stufen der Klasiensteuer bis zum Einkommen von 1200 Mk. aufgehoben werden, und dann auch weiter hinauf Erleichterungen eintreten sollen, so muß natürlich andererseits auch für eine gerechte Deckung für den entstehenden Ausfall Sorge getragen werden. Statt nun stets auf neue indirekte Reichssteuern zu sinnen, welche schließlich den unbemittelten Mann eben so hart treffen, wie den vermögenden, ist es ohne Zweifel dringend geboten, die höheren Einkommen und damit die Leute schärfer heranzuziehen, welche vom Ueberfluß leben und vielfach keine andere Arbeit kennen, als Zahlensummiren, Kouponschneiden und Zinsenberechnen. Die Kapitalrentensteuer, welche u. A. von der Regierung zur Begleichung des entstehenden Steuerausfalls vorgeschlagen wird, ist schon lange eine dringliche Forderung vieler nichtliberaler Politiker gewesen. Der Abg. von Schor- lemer war es, der sie zum ersten Male im Abge- ordnetenhause in die Debatte zog.
Eine solche Kapitalrentensteuer neben der allgemeinen Einkommensteuer besteht bereits in verschiedenen anderen deutschen Staaten, wie in Baiern, Württeniberg, Baden, und zwar ist dort nur das bewegliche, das unfunditer Kapital, nicht auch das im Grundbesitz ruhende, das fundirte Kapital, mit der Kapitalrentensteuer belastet. Als durch die Thronrede die Frage der Kapitalrentensteuer in die Reihe der aktuellen Tagesfragen rückte und namentlich in der liberalen Großpresie sofort mit ungemeinem Eifer besprochen und kritisirt wurde, tauchte alsbald der Vorschlag auf, in Preußen die Rente nicht nur aus dein unfundirten, sondern auch aus dem fundirten Vermögen auf's Neue zu belasten, — wie man liberalerseits mit großem Pathos versichert, nur im Interesse der „ausgleichenden Gerechtigkeit". Diese Herren stellen da die Begriffe wieder einmal geradezu auf den Kops
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G Zur Frage der Kapitalrentenfteuer.
I.
Die von der überwiegenden Mehrheit des preußischen Volkes und der Volksvertretung schon längst als nothwendig erkannte Reform des direkten Steuersystems scheint ihrem endgültigen Abschluß schrittweise entgegengehen zu sollen. Der erste Schritt zu einer definitiven Neuregelung des direkten Steuersystems erfolgte bekanntlich in der letzten Landtagssession durch die gesetzliche Aufhebung der beiden untersten Stufen der Klasiensteuer. Damals fand der Regierungsvorschlag, auch die 3. und 4. Klasiensteuerstufe aufzuheben, fast nur bei den Konservativen Anklang, weil die übrige große Mehrheit der zutreffenden Ansicht war, daß die Befreiung aller Einkommen unter 900 Mk. der gesammten Arbeiterbevölkerung zu Gute komme, und der zu weit reichenden Steuerlosigkeit aus politischen Gründen möglichst vorgebeugt werden müsse. Wie bekannt, wurde jedoch eine Steuererleichterung der Stufen 3 bis 12 der Klaffensteuer durch Erlaß dreier Monatsraten und eine Erleichterung der ersten und zweiten Stufe der klassifizirten Einkommensteuer durch Erlaß zweier refp. einer Monatsrate ermöglicht. Diese Maßregel ist jedoch nicht definitiver Natur, sie hebt den Steuerbetrag nicht auf, sondern setzt ihn nur bis auf Weiteres außer Hebung.
Um dem Gedanken, daß diese Maßregeln nur vorbereitender Natur seien und eine baldige generelle Reform der Einkommen- und Klasiensteuer voraussetzten, einen klaren Ausdruck zu geben, beschloß das Abgeordnetenhaus am 22. Februar mit großer Majorität eine Resolution, welche die Regierung unter Angabe der Hauptgrundzüge zur Ein
en Di- Schale war rauh; aber sie barg, wie bei manchem alten Haudegen, ein bedeutendes Maß von Güte und Wohlwollen. Der alte Freiherr lebte gleich meinem Onkel, meistens allein auf seinem Rittergut. Er war Wittwer, und sein einziger Sohn — Töchter hatte er keine — lebte die meiste Zeit fern von Waldau. Auch jetzt war Alfred von Rauchfeld nicht bei seinem Vater, sondern weilte auf Besuch bei einem Universitäts- genosien. Es wurde mir bald klar, daß hierin eine Rücksichtslosigkeit gegen den Vater vorlag. Der alte Freiherr empfand diesen Mangel an Aufmerksamkeit sehr; doch er vermied mit ängstlicher Sorgfalt alles, was irgendwie seine Gedanken hätte verrathen können. In dieser Vernachlässigung von Seiten seines einzigen Sohnes mag auch der Grund gelegen haben, daß er mich rasch lieb gewann und fast stets meine Gesellschaft wünschte und aufsuchte. Als ich nach etwa acht Tagen eine Bemerkung machte, ich dürfe nicht länger seine Gastfreundschaft genießen, unterbrach er mich so energisch, daß an der Aufrichtigkeit nicht zu zweifeln war. Abgesehen von andern Gründen, wollte der Freiherr um so weniger davon hören, als er die Heimkehr seines Sohnes in den nächsten Tagen