JV» 255* Mittwoch, den 7. November
1883.
Fuldaer W Leitung.
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Deutsches Reich.
Fulda. 7. November.
O- (Ueber denStandder kirchenpolitischen Verhandlungen) bringt dir.Germania' eine Mittheilung aus Rom, in der es heißt: „Wie ich aus zuverlässiger Quelle erfahre, hat Herr v. Schlözer seit seiner Rückkehr vom Urlaub gar nicht mehr von der Anzeigepflicht geredet, die vor seiner Abreise von hier in erster Linie auf der Tagesordnung stand, sondern er kommt nur immer wieder auf das Verlangen der Demission des Kardinals Ledochowski und des Erzbischofs Melchers zurück als Gegenleistung für die Dispense vom Staats- Examen für die in den letzten zehn Jahren geweihten Geistlichen, die er als eine Konzession von höchstem Belang darzustellen bemüht sei. Wie ein General bei der Belagerung einer Festung, wenn er die Nutzlosigkeit des Bombardements des einen Bollwerks erkannt hat, seine Geschütze gegen einen anderen Punkt richtet, so hat man jetzt die Anzeigepflicht einstweilensallen lassen und bringt die Personalfrage auf's Tapet. Was den Erfolg dieser Taktik angeht, so wird der hl. Stuhl selbstverständlich an den beiden Bedingungen festhalten müssen, welche Kardinal Jacobini in seiner Note als unerläßlich bezeichnet hat, um der Kirche die Uebernakune Theil.es der maiaesetzlichen Lasten zu ermöglichen. Die gegenwärtige Gesetzgebung erfüll! leider diese conditiones sine qua non noch keineswegs."
Die heutige .Post' wärmt bei dieser Gelegenheit eine von ihr zu Anfang Oktober mitgetheilte Korrespondenz wieder auf urd meint, die .Germania' habe ihre neueste Mittheilung schon vor einem Monat in der .Post' lesen können. Dieser Anmaßung des kulturkämpferischen Blattes ist denn doch entgegenzuhalten, daß ihre damalige Behauptung, Melchers und Ledochowski seien für Berlin der Stein des Anstoßes, eine längst bekannte Sache war, daß dagegen ihre langschweifigen Darlegungen über die Stellung der beiden Bischöfe zur Dis- penssrage sich schon vor einem Monat als pure Flunkerei herausgestellt haben. Die .Germania'
Der Erbe. 65
Original-Novelle von Wilhelm van Sinn.
Auf dem nächsten Kaffeekränzchen nun vertraute die Frau des Holzhändlers die Neuigkeit mit der Weisung, aber ja reinen Mund zu halten, ihrer Nachbarin, der Wittme des Oberförsters, an. Diese hatte nun niemals Geheimnisse gegen die Frau des Empfängers, die seit frühester Jugendzeit ihre vertraute Freundin war. Wenige Tage nachher erzählte der Gastwirth zum schwarzen Bären die Neuigkeit seinen Stammgästen und fügte stolz hinzu, daß im goldenen Drachen noch kein Mensch ein Sterbenswörtchen davon wisse.
Wenn der gute Mann sich nun hierbei auch in einem bedeutenden Jrrthum befand, so konnte er aber bald nachher seinen Gästen eine Neuigkeit mittheilen, von welcher der Drachenwirth in Wirklichkeit keine Kenntniß hatte.
Er war in Fintrop gewesen und sah an der Station Haidekamp den neuen herrschaftlichen Jagdwagen und Franz und Friedrich in großer Livree. Auf dem Perron wandelte der junge Graf auf und ab und schaute immer nach der Richtung hin, woher der Zug kommen mußte.
„Es ist Euch bekannt," erzählte der Wirth den horchenden Gästen, „daß der Friedrich, wenn er herkommt, immer bei mir vorspricht, wenn er auch gezwungen ist, die Pferde drüben einzustallen. Da der Franz abseits war, machte ich mich an den Kutscher heran und frug so ganz gleichgültig, welche
hat ja auch gar nicht behauptet, daß ihre römische Korrespondenz irgendwie sensationeller Natur sei.
* (In Sachen des Offizierkonsumvereins) hat nunmehr auch der Kaufmännische Verein in Kassel Stellung genommen. In einer gestern abgehaltenen Versammlung wurde, wie uns geschrieben wird, hervorgehoben, einerseits die zweifellose Berechtigung der Offiziere, zur Bildung einer derartigen Vereinigung andererseits aber das Unzulässige des Wegfalles der Solidarhaft. Schließlich gelangte eine Resolution zur Annahme, dahin lautend, daß im Prinzip der eine Agitation gegen die Begründung des „Offiziervereinshauses" ablehnende Standpunkt der Kasseler Handelskammer getheilt, dabei aber vorausgesetzt wird, daß der Verein sich lediglich auf den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften aufbaut.
* (Zur Subhastationsordnung.) Aus Veranlassung des am 1. d. M. in Kraft getretenen Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, vom 13. Juli d. I., bestimmt der Justizminister folgendes: 1) Sofern die Zwangsvollstreckung in ein Pfarr- oder ein Schulgebäude oder ein anderes zum öffentlichen Dienst öder Gebrauch bestimmtes Grundstück in Gemäßheit der durch 8 15 Nr. 4 des Einführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung vom 30. Januar J 877_ aüfr echt erhaltenen Vorschriften überhaupt 'zügelassen wird, ist von derselben die vorgesetzte Dienstbehörde des Schuldners zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung ist bei Einleitung der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung, sowie bei der Zulassung eines Beitritts zu dem Verfahren von dem Vollstreckungsgericht, bei der Zwangsvollstreckung durch Eintragung in das Grundbuch (Hypothekenbuch, Schuld- und Pfandprotokoll) im Geltungsbereiche des Gesetzes vom 13. Juli d.J. von dem das Buch führenden Gerichte zu erlassen. 2) Im Verfahren der Zwangsversteigerung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes vom 13. Juli d. I. ist die Bekanntmachung des Versteigerungstermins denjenigen Kaffen und Anstalten mitzutheilen, welchen das Grundstück zu einer von den in den §§ 25, 27, 28 des Ge-
Herrschaften erwartet würden. — Der Friedrich ist ein schlauer Bursche; als er sah, daß weder der Franz noch der Graf etwas von unserer Unterredung merken konnten, vertraute er mir, daß die Familie der Braut erwartet würde, welche weit von der Schweizer Grenze herkäme und dort ein Schloß besäße, gegen welches Westerberg nur ein Bauernhaus sei. Als der Zug nun einfuhr, da hättet Ihr was sehen können. Der Graf hatte die Koupelhür bereits aufgeriffen, bevor der Schaffner noch da war, und hob zwei Damen in einfachen Reisekleidern heraus, wovoi die eine ein Ausbund von Schönheit war und welche er so herzlich bewillkommnete, daß ich gleich merken konnte, daß diese die Braut sein müsse. Die andere, deren Hand der Graf ehrfurchtsvoll küßte, schien eine ältere Schwester zu sein, da sie der jüngeren ganz ähnlich sah und ich mir doch nicht denken kann, daß das Fräulein noch eine so schöne junge Mutter habe. Dann kam noch ein altes Fräulein mit schneeweißen Haaren zum Vorschein, welches mir so ein Stück Gouvernante zu sein schien, und zum Schluß, wen denkt Ihr wohl? — Der junge Herr vom Hofe. Ich glaubte ein blaues Wunder zu sehen, als der Graf, nachdem er freundlich der Gouvernante die Hand gereicht hatte, den jungen Optenholt in seine Arme schloß, als ob es sein leibhaftige Bruder gewesen wäre.
„Ja, ist ein eigen Ding mit dem Schulte und dem Schloßherrn," meinte der dicke Metzger-
setzes bezeichneten Abgaben und Leistungen verpflichtet ist. 3) Die zu 1 und 2 bezeichneten Mittheilungen sind Angelegenheiten der Justiz. Verwaltung. Die bei denselben entstehenden Post- gebühren sind daher nicht als baare Auslagen der Zwangsvollstreckung zu berechnen. 4) Die durch Verfügung vom 28. Novbr. 1881 angeordneten Zusammenstellungen von Subhastationen sind für alle nach den bisherigen Vorschriften behandelten Subhastationen fortzuführen. Wegen der Zusammenstellung der nach den Vorschriften des Gesetzes vom 13. Juli d. I. behandelten Zwangsversteigerungen wird besondere Verfügung ergehen.
* (Wenig beneidenswerthe Requisition.) Aus Berlin wird gemeldet, es sei auffällig bemerkt worden, daß in der letzten Zeit der Ueber- tritt der Juden zum Protestantismus sich in ganz erheblicher Weise vermehrt hat, so daß diese Fälle jetzt in nie zuvor beobachteter Weise eintreten. In der „Neuen Kirche" am Gendarmen« Markt in Berlin sollen, wie von kompetenter Seite gemeldet wird, fast allwöchentlich mehrere Taufakte an erwachsenen Juden vollzogen werden. Meist sind es Juristen und junge Leute, welche die Militärkarriere ergreifen wollen, die den Religions- wechsel vollziehen. Diese auffallende Erscheinung wird, wie wir hören, feit jener Zeit wahrgenom- men, in welcher der Antisemitismus an Ausdehnung gewann, und sie soll seitdem in steter Zunahme begriffen sein. Also „Entree - Billet zur europäischen Civilisation" — wie Heine seinen Taufschein nannte. Solche Konvertiten sind natürlich schlimmer als orthodoxe Juden.
* (Förderung der Landwirthschaft.) Wie die ,B. P. R.' melden, liegt es in der Absicht der landwirth- schaftlichen Verwaltung, einen Theil der zu allge- memen Landeskulturzwecken disponiblen Fonds speziell auf die Forderung der bäuerlichen Wirthschaften zu verwenden. Es handle sich hierbei hauptsächlich um die Förderung der Pferde und Viehzucht und um die Ausdehnung des Systems der Prämiirung ganzer Wirthschaften, welches sich schon in verschiedenen Provinzen bestens bewährt hat. Die im nächstjährigen Etat zum Ausdruck kommende Erhöhung der betressenden disponiblen Fonds der landwirthschaftlichen Verwaltung werde es ermöglichen, den Gegenden, welche als Sitz zeitweise immer wiederkehrender Nothstände bekannt
meister; „das geht durcheinander, als ob der Opten- holt wahrhaftig ein adeliger Herr sei."
„Ich habe immer gesagt," bemerkte der pfiffige Schneiders Grüters, daß es mit dem jungen Herrn, der so lange beim Schulte gewesen ist, eine eigene Bewandtniß haben müsse. Ich habe zur Zeit, als derselbe zur Universität ging, seine neue Garderobe angesertigt. Ein Tuch, sage ich Euch," fügte er mit der Zunge schnalzend hinzu, „worauf man schreiben konnte."
„Ihr habt wohl recht, erwiderte der Wirth, „wenn ihr glaubt, daß es eine eigene Bewandtniß mit dem jungen Manne haben müsse. Er ist jedenfalls nicht das, wofür man ihn gehalten hat; als die Herrschaften eingestiegen waren, war eine Vertraulichkeit unter ihnen, als ob sie ihr Lebenlang mit einander zugebracht hätten. Ich werde indessen durch den Friedrich bald Aufklärung er« halten".
Der Bärenwirth begab sich heute seelenvergnügt zur Ruhe, da es ihm gelungen war, diese interessante Neuigkeit verbreiten zu können, bevor sein Rivale im Entferntesten eine Ahnung von dem Ereigniß hatte.
Die Nachricht, die der Bärenwirth seinen Gästen brühwarm aufgetischt hatte, beruhte auf Wahrheit, wenn über einzelne der Personen auch eine kleine Unrichtigkeit untergelaufen war. Erwin hatte persönlich die lieben Gäste am Bahnhofe abgeholt und sie nach Optenholt gebracht. Die Hellen Freuden