J^O. 237- Dienstag, den 16. Oktober 1883
Fuldaer Iflll Jeitung.
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die Landräthe und Amtmänner ihres Bezirks eine Verfügung erlassen, worin sie die zur Bekämpfung der überhand nehmenden Vagabondage zu ergreifenden Mittel des Näheren auseinandersetzt und die zuständigen Behörden auffordert, schleunigst die geeigneten Maßregeln zu treffen. In den erwähnten Erlasse heißt es u. A.:
Bei der fortdauernden Zunahme der Vagabunden ist es Pflicht aller Behörden, auf die Minderung dieses Krebsschadens unserer Zeit mit allen Kräften hinzuwirken.
Nicht alle bettelnden Reisenden wollen ein vagabun- direndes Bettlerleben führen, es gibt auch noch viele unter ihnen, welche ohne ihre Schuld auf die Landstraße gerathen sind, denen während der Zeit ihrer Arbeitslosigkeit die Kleider zerrissen sind und das Arbeitszeug für ihren Unterhalt in den Herbergen innegehalten worden ist, und welche noch ein ehrliches Verlangen haben, von ihrer Vagabunden- Laufbahn errettet zu werden. Diesen Menschen, die noch schwielige Hände haben und um Unterhalt und Arbeit bitten, muß geholfen werden, ehe ihre besseren Regungen durch fortgesetztes Umherziehen, sowie durch Nichtsthun und Betteln um Almosen gänzlich unterdrückt werden, und sie ganz im Sumpse versunken sind.
Durch unser Ausschreiben vom 11. April d. I., mit welchem wir den Herren Landräthen und Amtmännern die von dem Pastor vou Bodelschwingh verfaßte Schrift „Die Ackerbau-Kolonie Wilhelmsdorf" mitgetheilt haben, ist von uns auf den Nutzen dieser auf freier Liebesthätigkeit beruhenden Anstalt hingewiesen und gleichzeitig die Gründung ähnlicher Anstalten, sowie die Errichtung von Verpflegungs-Stationen empfohlen worden, wie sie in Württemberg auf Veranlassung des Oberamtmanns Huze l und zum Theil auch in der Provinz Westfalen mit gutem Erfolge in's Leben gerufen worden sind.
Soweit uns bekannt geworden, sind bis jetzt im hiesigen Regierungsbezirk derartige Anstalten, abgesehen von der hier in's Leben getretenen Verpflegungs-Station in der evangelischen Herberge zur Heimath nicht errichtet worden, es erscheint aber — vorbehaltlich der Errichtung einer Arbeiter-Kolonie oder Anschluß des Regierungsbezirks an die Kolonie Wilhelmsdorf — nothwendig, daß sofort wenigstens derartige Verpflegungs- und Arbeits-Stationen eingerichtet werden.
Als Grundsatz für dieselben muß festgehalten werden, daß 1) Unterstützungen an Reisende und Bettler nicht von Einzelnen, sondern nur von Vereinen oder Gemeinden und in der Regel niemals in Geld, sondern nur in Natura l- Verpflegung und nur gegen Arbeit zu gewähren ßno und zu diesem Zweck
2) baldigst durch die Kreise bezw. die Gemeinden unter Leitung der Kreislandräthe wenigstens in den 65 Städten des Regierungsbezirks Verpflegungs-Stationen eingerichtet werden, in welchen Reisenden und Bettlern gegen Arbeit Ratural-Verpflegung und Nachtquartier gewährt wird.
Ew. Hochwohlgeboren rc. veranlassen wir mit allem Eifer dahin zu wirken, daß überall fortan das Geben des Bettelpfennigs Seitens des Einzelnen aufhört und dafür von Vereinen und Gemei..den die Unterstützung der Reisenden und Bettler geregelt und nur Natural-Ver- pflegung und Nachtquartier und auch nur gegen Leistung von Arbeit gewährt wird.
Zu derartigen Verpflegungs- und Arbeits-Stationen werden sich vorzugsweise die Städte und größeren Landgemeinden eignen, welche unter Aufsicht des Kreises und event. mit Unterstützung desselben Natural-Verpflegung und Nachtquartier gegen Uebernahme von Arbeit an Reifende und Bettler zu gewähren haben werden.
.Arbeit wird sich bei Wegebauten, Anrottung von Wüsten und Trieschern oder durch Steineklopfen, Holz- -leinmachen, Straßen und Gräben reinigen u. s. w. — ]Win nur die Absicht für die Beschaffung derselben vorhanden ist — leicht finden lassen.
Wir machen hierbei noch darauf aufmerksam, daß § 1
Pr. Gesetzes vom 8. März 1871 betreffend die Aus- kührung des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 schon ausdrücklich bestimmt, daß auch an Hilfsbedürftige „die Unterstützung, zu welcher ein urmenverband verpflichtet ist", mittelst Anweisung der Oen Kräften des Hülfsbedürftigen entsprechenden Arbeiten gewährt werden kann.
Bei diesem Verfahren muß aber unbedingt daran fest- gehalten werden, daß solchen Vagabunden, welche nicht
, arbeiten wollen, obgleich sie arbeitsfähig sind und arbeiten können, auch keine Nahrung und kein Obdach gewährt
1 wird. Gegen solche Personen muß mit der rücksichtslosesten Strenge nach Maßgabe des Strafgesetzbuchs vorgegangen werden. Es sind dieselben wegen Vagabundirens und Bettelns alsbald zur gerichtlichen Bestrafung zu bringen und wenn es möglich ist, gleichzeitig deren Ueber- weisung an die Landespolizeibehörde zur Zwangsbeschäftigung in einer Zwangs-Arbeitsanstalt zu beantragen.
Wir sind mit den Ausführungen des obigen Erlasses im Prinzip durchaus einverstanden, halten auch die Erörterung der von einem Kasseler Blatte aufgeworfenen Frage für überflüssig, ob das Königl. Regierungspräsidium oder nicht vielmehr die Königl. Negierung als Kollegium zu der am Schluffe der Verfügung an die Landräthe und Amtmänner gerichteten Aufforderung berechtigt sei, und ob nach hessischem Rechte die Gemeinden verpflichtet sind, Einrichtungen obiger Natur zu treffen. Es handelt sich um die Hebung einer das öffentliche Wohl empfindlich schädigenden Kalamität, und in einem solchen Falle muß von kleinlicher Silbenstecherei um so inehr abgesehen werden, als man bei der Regierung die absichtliche Verletzung eines Rechtes der Gemeinden nicht voraussetzen kann.
Einer am Sonnabend mitgetheilten offiziösen Notiz zufolge soll mit der Einrichtung von Natural- verpflegungs-Stationen in den einzelnen landräthlichen Kreisen nunmehr allen Ernstes vorgegangen, und soll zur Deckung der nicht geringen Kosten eine besondere Kreis st euer eingeführt werden. Ob für- unsere Provinz auch die Errichtung einer Arbeiter-Kolonie .nach. dem Wilhelmsdorfer Muster oder ein Anschluß an diese schon fetzt in Aussicht genommen ist, darüber verlautet noch nichts.
Es handelt sich zunächst nur um die Naturalverpflegungs-Stationen. Jedoch stellen sich der praktischen Durchführung des in dem genannten Erlasse skizzirten Planes verschiedene nicht zu unterschätzende Bedenken entgegen. Ein großer Theil der Vagabunden würde allerdings mit Hülfe der Polizei, bei einer strengen Beaufsichtigung und bei einer freiwilligen Mitwirkung der Privaten durch Nichtgewährung von Einzelunterstützungen, zum Besuche der neu zu gründenden Natural-Verpflegungs-Stationen und damit auch zur Arbeit getrieben werden können. Wie steht es aber mit den mit Zwangspaß ausgerüsteten Personen, welche sich nicht unterwegs aufhalten dürfen, daher auch keine Arbeit annehmen können? Nach dem heute bestehenden Usus werden diese Leute vom Staate geradezu zum Betteln, wenigstens bei den Gemeinden, gezwungen. Diese Klasse von Vagabunden, und sie gehören bekanntlich zu den schlimmsten, würden auch fernerhin ohne Arbeit, also ohne Gegenleistung, von den Gemeinden unterstützt werden müssen. —
Uebrigens haben schon verschiedene Städte mit der Anweisung von Arbeit an Vagabunden schlimme Erfahrungen gemacht, Erfahrungen, die zu der Annahme berechtigen, daß der weitaus größte Theil der Vagabunden arbeitsscheu ist und daher nur durch die äußerste Noth und durch Zwang zur Arbeit gebracht werden könnte. Auch in Fulda ist vor Jahren der Versuch gemacht worden, den um Gemeinde-Unterstützung bittenden Durchreisenden eine Anweisung zur Arbeit beim Wegebau zu ertheilen; für jede Arbeitsstunde sollte , ein Betrag von 15 Pfg. gewährt werden. Aber ;
was geschah? Von 20 Vagabunden, die den Anweisungsschein erhalten hatten, kam nur einer zur Arbeitsstelle, und dieser eine warf schon bald die Hacke bei Seite und meinte, wenn er arbeiten wollte, brauchte er nicht betteln zu gehen. Dieses Wort paßt auch heute noch auf Viele, allerdings nicht auf Alle. Und gerade mit Rücksicht auf die bessern Elemente will ja der Staat jetzt helfend vorgehen. Wie sich die Verhältnisse bei
die angekündigte Wiedereinbringung des § lOOe (Privilegium des Lehrlingshaltens für die Jnnungs- meister).
Nachdem der Antrag im gegenwärtigen Reichstag schon ein Mal abgelehnt und bei der Gewerbe-Ordnungs-Novelle von 1881 von einem für reaktionäre Zwecke noch erheblich günstiger zusammengesetzten Reichstag verworfen worden, wird man der Entscheidung auch jetzt mit Gelassenheit entgegensehcn können. Der Zweck, den Reichstag in jeder
* Zur Bekämpfung der Vagabondage.
MitRücksicht auf den Erlaß Königl. Regierung zu Kassel vom 5. September.
In Folge einer von höchster Stelle gegebenen Anregung wenden die Bezirksregierungen seit einiger Zeit dem Vagabunden-Unwesen ihre besondere Aufmerksamkeit zu. Die Königl. Regierung zu Kassel hat bereits unter dem 5. September an
Deutsches Reich.
Fulda, 16. Oktober.
* (Denjenigen Handwerkern, welche von den Liberalen Hülfe erwarten), empfehlen wir zur Beachtung folgende Aeußerung der .National -liberalen Korrespondenz' über
den geplanten neuen Einrichtungen im Einzelnen gestalten werden, lätzt sich noch nicht absehen, erst die thatsächliche Erfahrung und ein längerer Versuch können darüber Klarheit verschaffen.
Die Einrichtung der Arbeitsstationen selbst wird auch mit großen Schwierigkeiten verkuüpft sein. Zunächst muß ein Aufseher bestellt werden, es sind Geräthe anzuschaffen, wobei nicht einmal vorauszusehen ist, wie groß die Zahl der Arbeitsuchenden von Tag zu Tag, von Woche zu Woche sein wird, ob überhaupt hinlängliche Kräfte zur Ausführung einer bestimmten Arbeit sich einstellen werden; auch wird bei dem verschiedenartigen Können der Einzelnen die Arbeitsleistung eine sehr ungleichmäßige sein. Letzteres kann natürlich nicht in Betracht kommen, wenn es sich lediglich darum handeln soll, dem Bettel- und Lunger-Leben der Vagabunden ein Ziel zu setzen. Weit wichtiger als alle diese Bedenken, ist aber die Frage, auf welche Weise die nöthige Arbeitsgelegenheit in den einzelnen Orten beschafft werden soll. Hier in Fulda z. B. mangelt es so sehr an Arbeit, daß die Stadt ihre eigenen beschäftigungslosen Einwohner nur zeitweilig und nothdürftig beschäftigen kann. Wir zweifeln aber nicht daran, daß die städtische Behörde trotz alledem mit thätigem Eifer zur Verwirklichung des Planes der Kgl. Regierung beitragen wird.
Wenn die projektirten Pflege-Stationen ihrer Aufgabe, die Verarmten in die Lage eines durch rechtschaffene Arbeit erworbenen hinreichenden eigenen Verdienstes zurückzuführen, gerecht werden/so wird ihr erheblicher Nutzen die durch die Ausführung bedingten Schwierigkeiten weit überwiegen. In Anerkennung der wohlwollenden Absichten der Königlichen Negierung wird auch das Bischöfliche General-Vikariat zu Fulda dem Vernehmen nach dem Kuratklerus der Diözese in einem besonderen Rundschreiben den Plan der Regierung aifls Herz legen und ihn ersuchen, der Errichtung von Pflege-Stationen, namentlich in kleineren Städten und Landgemeinden mit Rath und That seine Unterstützung zu leihen.
Es erübrigt uns noch, zum Schluffe eine Ueber- sicht der in der Stadt Fulda vom Jahre 1875 an den Durchreisenden gewährten Gemeinde-Unterstützungen mitzutheilen, aus welcher erhellt, daß der Zuzug von Vagabunden im Jahre 1878 am stärksten gewesen ist. Es erhielten Unterstützungen:
im Jahre Zahl d
er Unterstützten
Betrag
1875
107
84,55
1876
104
68,56
1877/78 (I-/4 Jahr)
382
230,85
1878/79
326
147,95
1879/80
228
124,80
1880/81
198
89,25
1881/82
295
91,40
1882/83
264
104.60
Sumina: ---------------------1_____
1904
941,96