Beiblatt zu Nr. 223 der ,Fuldaer Zeitung'.
Sonnabend, den 29. September 1883.
Cin schönes Werk der Nächstenliebe.
(Aus dem Hutten'schen Grunde.)
Es ist jetzt schon bereits ein Jahr verflossen, daß Herren sowohl weltlichen als geistlichen Standes wiederholt im sog. Hutten'schen Grund sich sehen ließen, um, wie man uns sagte, die Ver- hältniffe desselben näher in Augenschein zu nehmen und Prospekte für eine Kleinkinderbewahranstalt und eine damit zu verbindende Korbflechterei zu entwerfen, um dadurch den Nothständen des Hutten'schen Grundes Abhülfe zu schaffen. Es wurde dieses Vorhaben auch allge- inein begrüßt, da die Bewohner des Hutten'schen Grundes bekanntlich größtentheils in ärmlichen Verhältnissen leben, und ihren Lebensunterhalt in anderen Gegenden suchen müssen. Jedoch war man, wie wir vernahmen, von diesem Projekte wieder abgekommen, man wollte die projektirte Anstalt nach Soden verlegen. Welchen Zweck sollte aber eine Kleinkinderbewahr-Anstalt in Soden für den Hutten'schen Grund haben, da derselbe eine starke halbe Stunde von Soden entfernt liegt und die Kinder doch nicht des Morgens nach Soden gebracht und des Abends wieder dort abgeholt iverden können? Auf welche Weise sollte ferner durch diese Anstalt in Soden den hiesigen Nothständen abgeho feu werden? — Ein reines Jllusonum! — Es war doch zunächst daran gelegen, daß man die Anstalt in den Hutten'schen Grund und nicht nach Soden verlege. Aber woher die Mittel zur Errichtung einer solchen nehmen? Es haben sich nun gewiß durch höhere Fügung, in letzter Zeit zwei wohl- thätige Herzen zu Eckardroth in den beiden Personen des früheren altehrwürdigen Herrn Bürgermeisters und Gutsbesitzers Heinrich Jöckel und dessen Ehefrau Katharina gefunden, welche bereits ihr prachtvoll hergerichtetes Wohnhaus mit Scheune (beide einhundertzehn Fuß lang und in sehr gutem Zustande) dem Herrn Landrath zu Schlüchtern zur Verfügung gestellt haben, um die beiden Gebäude zu einer Kleinkinderbemahr- Anstalt mit einer damit zu verbindenden Industrie für den Hutten'schen Grund und Umgegend umzugestalten. Dieses Anerbieten ist auch von Herrn Landrath Roth zu Schlüchtern, welcher überhaupt ein großes Interesse für die hier herrschenden Nothstände zeigt, freudig angenommen worden. Es wird demnach d.ese Rettungs- Anstalt nicht die Zierde der Stadt Soden, als welche sie ein Artikelschreiber des Schlüchterer Kreisblattes (Nr. 74, Samstag, 22. Sept.) schon zum Voraus im Geiste auf den Gefilden der Stadt Soden erstehen sieht, sondern die Zierde und der Schmuck des Hutten'schen Grundes werden. Es werden also auch die projektirten Sammlungen, welche für die Anstalt von hoher Königlicher Regierung genehmigt sind, nicht für eine zu errichtende Anstalt in Soden, sondern für die bereits fertige Anstalt in Eckardroth verwendet werden müssen, wie es ja auch überhaupt von Anfang an die Absicht hoher Königlicher Regierung war. Die Anstalt in Eckardroth wird enthalten: Eine Bewahrschule, eine Nähschule für nicht mehr schulpflichtige Mädchen, ein Internat für einige der Hauserziehung zu entziehende Kinder der Umgegend und endlich die Mädchenschule von Eckardroth, da das Schulhaus von Eckardroth für die Schülerzahl doch zu klein ist und deshalb eine ,, zweite Schule daselbst gegründet werden muß und auch schon von hoher Regierung projektirt ist. Das Haus, welches überdies eine prachtvolle, gesunde Lage hat, wird also enthalten: Schulsaal, Stube und Kammer für die Lehrerin, Saal für die Bewahrschule, eine kleine Nähschule, ein Zimmer und Schlafsaal für das Internat, em Zimmer und Schlafzellen für zwei barmherzige Schwestern, denen die Aufsicht und Pflege in der Anstalt überwiesen werden soll, und endlich Wicthschaftsräume. Die Wohnungen für Schwestern und Lehrerin sind schon vollständig fertig und könnten alsbald bezogen werden. Es erübrigt nur noch, daß die Säle hergestellt werden, alsdann ist die Anstalt fertig. Auch gibt das wohlthätige Jöckel 'sche Ehepaar einige Morgen Land zum Garten und Wiesen zur Unterhaltung einer oder
mehrerer Kühen für die Anstalt. Herr Jöckel besitzt ein an sein Haus angrenzendes Grundvermögen von ca. 80—90 Kasseler Acker und ist nicht abgeneigt, nach seinem und seiner Ehefrau Tod, auch von diesem Besitz der Anstalt noch zufließen lassen zu wollen. Es wird also die Anstalt in Eckardroth spätestens bis zum Frühjahr 1884 bezogen werden können und werden wir hiermit einer besseren Zukunft für wirthschaftliche und sittliche Zustände im Hutten'schen Grunde freudig entgegensehen. Gott gebe diesem frommen Unternehmen seinen Segen.
Das Hausirgewerbe.
Der Finanzminister hat den Beziiksre- gierungen die Aenderungen und Ergänzungen, welche die Anweisung über Besteuerung des Gewerbebetriebs im Umherziehen erfordert, kundgemacht. Das mit dem 1. Jan. 1884 in Kraft tretende Reichsgesetz vom 1. Juli d. I. wegen Aenderung der Gewerbeordnung hat die bisherigen Vorschriften über den erwähnten Gewerbebetrieb bekanntlich in vielen Punkten abgeändert. So sind in allgemeinen und abgesehen von den Angehörigen außerdeutscher Staaten diejenigen Gewerbebetriebe , zu welchen nach der Reichs-Gewerbeordnung ein Wandergewerbeschein (so heißen fortan die Legitimationsscheine) erforderlich ist, auch der Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen unterworfen. Die Ausnahmen von dieser Regel sind folgende: Wer rohe Erzeugnisse der Land- und Forstwirthschaft, der Geflügel und 'Bienenzucht im Umherziehen feilbietet, unterliegt der Steuer vom Gewerbebetrieb im Umherziehen wenn diese Erzeugnisse nicht selbst gewonnen sind, bedarf aber keines Wandergewerbescheins; ferner, wer ein stehendes Gewerbe in Deutschland betreibt und außerhalb des Gemeindebezirks seiner gewerblichen Niederlassung persönlich oder durch in seinem Dienst stehende Reisende Bestellungen auf Maaren suchen oder an andern Orten als in offenen Verkaufsstellen Maaren aufkaufen will, welche nur behufs deren Beförderung nach dem Bestimmungsorte mitgeführt werden, bedarf eines Wandergewerbescheins, wenn er nicht für die Zwecke seines Gewerbebetriebs Maaren aufkanft oder Bestellungen sucht oder bei andern Personen als Kaufleuten oder solchen, welche die Maaren pro» duziren, Maaren aufkauft. Für die Steuer sind jedoch die vorstehend angeführten Beschränkungen nicht maßgebend. Das Suchen von Waarenbestel- lungen und der Waarenaufkauf werden, falls die sonstigen Voraussetzungen zutreffen, auch dann dem stehenden Gewerbebetriebe zugerechnet, wenn sie nicht für die Zwecke des stehenden Gewerbes stattfinden, und wenn das Aufkäufen der Maaren bei andern Personen als den Produzenten derselben oder Kaufleuten erfolgt. Wer, ohne in Preußen oder einem andern Staate des deutschen Reichs ein stehendes Gewerbe zu treiben, im Umherziehen Maaren zum Wiederverkäufe bei andern Personen als Kaufleuten oder an andern Orten als in offenen Verkaufsstellen aufkaufen will, bedarf eines Gewerbescheins, auch wenn der Aufkauf bei den Produzenten erfolgt und gleichviel ob rohe Erzeugnisse der Landwirthschaft oder andere Erzeugnisse und Maaren Gegenstand des Aufkaufs sind. Diejenigen, welche das Musikergewerbe nur innerhalb eines Umkreises von 15km um ihren Wohnort ausüben, bedürfen keines Gewerbescheines, auch in denjenigen Fällen, in welchen sie einen Wandergewerbeschein brauchen. Fortan können Wandergewerbescheine zu Mufikaufführungen, Schaustellungen u. s. w. auch für eine kürzere Dauer als das Kalenderjahr oder für bestimmte Tage während des Kalenderjahrs ausgestellt oder ausgedehnt werden.
Vermischtes.
(Eine unerhörte Schandthat) ist vor einigen Tagen an dem Müller Magnus Werner aus Erfurtshausen im Neustüdter Walde verübt worden. Drei Strolche fielen den nach seiner Heimath marschirenden Müller an, raubten ihm
trotz seines Widerstandes sein Geld und seine stlberne Cplinderuhr, verstopften ihm den Mund, banden ihm Hände und Füße, schleppten ihn ein Aück tiefer in den Wald und fügten ihm eine Mißhandlung entsetzlicher Art zu, ohne Zweifel aus Rache, weil sich der Ueberfallene kräftig gewehrt hatte. Während zwei der Räuber das Opfer festhielten, ritzte der dritte demselben am Unterleib die Haut auf, steckte ein bei Metzgern gebräuchliches Instrument (Blasebalg?) in die Oeff- nung und trieb nun mit aller Kraft Lust hinein. Unter furchtbaren Schmerzen trennte sich nach und nach die Haut von dem Fleische, zuerst am Bauche und in den Weichen und dann über die Brust hinauf bis zum Halse, doch hatte der Gemarterte während dessen die Besinnung verloren. Als er wieder zum Bewußtsein kam, neigte sich die Sonne bereits ihrem Untergange zu. Da die Räuber beim Verlassen ihres Opfers diesem die Hände wieder frei gemacht hatten, so konnte dieses sich die Füße wieder frei machen und schleppte sich in die nächste Ortschaft, von wo er am anderen Tage in die Klinik nach Marburg kam.
*% (Pflichten der Hausfrau.) Er: Aber Frau, es ist gleich 10 Uhr, wasch' und putz' doch die Kleinen! Sie am Schreibtisch: Bitte, störe mich nicht, Du weißt doch, daß ich heut in unserm Verein einen Vortrag halten muß über das Thema: „Die Pflichten der Hausfrau als Mutter."
**♦ (Auch nicht schlecht.) Ein 20jähriger Student erhielt auf eine glühende Liebeserklärung an ein 17jähriges Mädchen von diesem folgendes flotte Körbchen:
Was fällt Dir ein, Du dummer Junge, Was geht mich Deine Liebe an;
Schau Du zuvor in Deine Bücher Und sie Dir Deinen Bartwuchs an. Du bist noch viel zu jung zum lieben. Und ich bin viel zu alt für Dich. XH.lteiic aAsi) in srtflt sxame», Arbeite und verschone mich.
*** (Malitiös.) Dame: Der Lieutenant v. Prudelwitz muß doch ganz enorm reich sein, er hat prachtvolle Pferde, eine schöne Villa rc. Herr: Und seit Jahren schon eine Sternwarte auf den Achselklappen!
*** (Bei einem Geivehrappell) hat ein biederer Littauer Rekrut sein Gewehr schlecht geputzt. Während der Lieutenant auf einen Rostflecken zeigt und fragt: „Was ist das?" antwortet er, treuherzig grinsend: „Na, Herr Laitenant, kennst nid) Rost?"
*** (Bettlerpolitik.) „Vergelt's Gott, Ew. Gnaden, für die schönen Hosen, aber tragen kann ich sie net, die verderbet mir mein ganz Geschäft; kein Mensch thät mir mehr 'was geben!"
(Maß und Stoff.) „Nun, hast schon was Gut's gelernt, mein Sohn?" fragt der Vormund fein l ljähriges Mündel, das er beim Schneider in die Lehre gegeben hatte. „Das „Maß"- Nehmen und das „Stoff"-Holen haben's mir beigebracht, Onkel! Denn die Gesellen trinken halt nit z' wenig!"
,% (Schlechte Entschuldigung.) Bauer: „Herr Bürgermeister, Sie san g'ewiß recht hunds- müd'?" Bürgermeister: „Aber Huberbauer, wer wird denn in solchen Ausdrücken zu seinem Bürgermeister sprechen?" Bauer: „Entschuldigen Se, Herr Bürgermeister, aber i hang g'moint, weil ber Herr Bürgermeister gar so saumäßig schwitzet." (Sonderbarer Stolz.) Vagabond:
„Herr Gensdarm, Sie brauchen r ar nicht so wichtig zu thun und sich so viel einzubilden, unsereins muß sich ja doch schämen, wenn er mit Ihnen gehen muß!"
(Unverbesserlich.) Advokat: „Stoffelbauer, Ihr habt den Prozeß gewonnen." Stoffelbauer: „I appellir." Advokat: „Seid Ihr toll?" Stoffelbauer: „Noi, dia Herrn vom Reichsg'richt sollet au' wisse, daß i Recht hab."
(Ein guter Nagel krümmt sick) bei Zeiten.) Den Sohn eines Hauseigenthümers fragte der Lehrer: „Wieviel Steigerungsgrade gibt es?" — „Vier", war die Antwort: „Ostern und Michaeli, auch Johanni und Neujahr."