Beiblatt zu Nr. 199 der ,Fuldaer Zeitung'.
Sonnabend, den 1. September 1883.
Das Institut der Einjährig- Freiwilligen.
Ursprünglich ist die Einrichtung des einährig- freiwilligen Militärdienstes wohl getroffen worden, um aus den mit größerer Bildung begabten Militärpflichtigen eine hinreichende Anzahl von intelligenten Offizieren für Reserve und Landwehr herauszuhäen, und wahrscheinlich hat man auch den Nebengedanken, die Wissenschaften zu befördern, nicht ganz außer Acht gelassen.
Die Mittellosen, welche sich wegen Mangels an zeitlichen Gütern die erforderliche Bildung nicht beschaffen konnten, sahen von jeher in dieser Bevorzugung der Gebildeten für sich eine Zurücksetzung, welche mit schweren Zeitopfern und Geldverlusten verbunden war; auch in den Reihen der Unteroffiziere, Feldwebel und selbst der Offiziere war und ist nicht überall die volle Sympathie für dieses Institut vorhanden, wahrscheinlich deßhalb nicht, weil man sich sagt, das höhere Wissen habe zwar eine schnellere Auffassungsgabe im Gefolge, aber die praktische Tüchtigkeit auf dem Exerzierplätze, die Abhärtung des Körpers, das Aushalten von Strapazen und das Begnügen mit Wenigem, — alles Tugenden, die einem tüchtigen Soldaten nicht abgehen dürfen — würden nicht sogleich mit den Wissenschaften auf der Schulbank eingesogen, sondern müßten durch den praktischen Dienst und durch längere Uebung erlernt werden. Man ist vielfach der Meinung, die Einjährigen könnten in einem ®rittet der Zeit nicht dasselbe Maß der Diensttüchtigkeit erlangen, wie die Dreijährigen.
Wir enthalten uns einer Kritik dieser Ansichten, heben aber hervor, daß es heute viel mehr Einjährige als Landwehroffizierstellen gibt; es gelangen bei weitem nicht alle Einjährigen zu dem Ziele, welches die meisten erstreben. Die Ursache kann nur in einem von drei Gründen zu suchen sein: entweder sind keine Plätze da, ober die Aspiranten haben nicht das erforderliche Maß von militärischer Tüchtigkeit oder drittens chre bürgerliche Lebensstellung paßt nicht für den Rang, welchen sie einnehmen sollen. Auf alle Fälle geht aus den vielen zertrümmerten Hoffnungen hervor, daß durch die Nichtbeförderung zu Landwehroffizieren die ausgedienten Mannschaften im Falle einer Mobilmachung oder eines Krieges auch nicht führerlos werden.
Die zur Regel gewordene Aneiferung zur Betreibung der Wissenschaften, um nur ein Jahr dienen zu müssen, halten wir nicht für gut, sondern im Gegentheil für verderblich. Tausende von jungen Menschen betreten die Bahn der Studien nur aus dem einzigen Grunde, um sich das Zeug- niß der Reife zum einjährigen Militärdienste zu erwerben, und sie treten sofort von den Schulen zurück, sobald sie das Zeugniß in der Tasche haben.
Der Knabe sieht in der Regel zu wenig in die Zukunft, um aus sich selbst an dieses Ziel zu denken. In der Regel sind es Eltern und Verwandte, welche ihn allein aus diesem Grunde den Studien zutreiben, indem sie ihm die dreijährige Dienstzeit als eine Schande ausmalen, die um jeden Preis vermieden werden muß.
Nun studirt der Junge; da aber vielen der Geist, der Ernst und die Lust fehlen, so bleiben sie in den untern Klassen hängen. Sie werden nun einem Einpeitscher übergeben, der sie auf die Prüfung dressirt und in einzelnen Fällen das Durchkommen wirklich fertig bringt.
Beschauen wir uns nun den Nutzen einer solchen wissenschaftlichen Dressur zu einem bestimmten Zwecke, so ist derselbe außerordentlich kläglich und nicht einmal das Geld werth, welches er gekostet hat. Einige Jahre hält der Firniß, dann verliert er die Farbe, und des wirklichen Wissens wird immer weniger, dagegen ist der angerichtete Schaden enorm.
Wer einmal an die Wissenschaft gerochen hat, trügt in der Regel eine Betäubung davon, die er selten wieder los wird; es heftet sich ihm der sonderbare Dünkel an, er sei nun zu gut zu körperlicher Arbeit. Die Zumuthung, sich dem Hand
werke oder dem Ackerbau zu widmen, klingt ihm wie eine Beleidigung. Vergebens sagt man ihm, auch diesen beiden Berufsarten würden tüchtige Köpfe nicht schaden; es nützt nichts. Wenn diese Leute auch nicht Staatsprokuratoren oder Universitätsprofessoren werden können, so wollen sie doch mit der Feder arbeiten.
Eine große Zahl dieser Viertelsstudenten wirft sich auf den Kaufmannsstand. Es liegt auf der Hand, daß nur die hierzu Veranlagten fortkommen; die Uebrigen sinken immer ein wenig tiefer und sind schließlich sehr zufrieden, wenn sie als Abschreiber aus einem Bureau ein sehr kümmerliches Brod haben. Ohne die Sucht, einjährig zu dienen, wären sie einem nützlichen Berufe zugefallen, jetzt gehören sie oft, sogar sehr oft, zu den unsichern Existenzen, welche mit Gott und der Welt hadern und sich als Opfer der menschlichen Gesellschaft betrachten.
Bei uns Deutschen wird überhaupt zu viel do- zirt, deßhalb fehlt es uns an Menschen, welche die ehrliche Arbeit mit Hand und Fuß als eine Ehre betrachten; dagegen haben wir, dank des Zuviellernens, eine solche Menge von ganzen, Halb- und Drittels-Doktrinären, daß es eine Ewigkeit dauert, bis wir über eine Sache einig sind.
Es wäre nach unserer Ansicht besser gethan, wenn die Berechtigung zürn einjährigen Dienste auf die wirklich klassisch Gebildeten, welche wenigstens die Maturitäts-Prüfung hinter sich haben, beschränkt würde. Die Jagd nach dem Berechtigungszeugnisse hörte dann auf, und die wissenschaftlichen Schulen befreiten sich von einem Ballaste, der ihrem Wirken nur hinderlich ist. Den körperlichen Beschäftigungen aber würde eine große Reihe von Kräften zugeführt, die jetzt, weil sie mehr sein wollen, als ein Bauer ober ein Handwerker, viel weniger sind und in Rath und Elend langsam verkümmern.
8.6. Der Bereit» gegen die Tru«ks«cht und die Gastwirthe.
Auf dem diesjährigen Gastwirthstag zu Berlin wurde über den „Deutschen Verein gegen Mißbrauch geistiger Getränke" gesagt, daß seine Tendenzen zwar löbliche seien, aber getadelt, daß die von ihm vorgeschlagenen Mittel „den ohnehin bedrängten Gastwirthsstand noch weiter durch gesetzliche Maßregeln zu schäbigen drohten". Darauf ist füglich zu entgegnen: der Gastwirthsstand, namentlich das Schankgewerbe leidet aus ost entwickelten Gründen bekanntlich an Ueberfüllnng, und bas ist wohl eine der Hauptursachen, weshalb so viele Schankwirthe durch maßloses Borgen, Feilhaltung unreiner, ungesunder Branntweine und Biere, Anreizung zum Vieltrinken, Verabreichung von Spirituosen an Minderjährige und Angetrunkene rc. vorwärts zu kommen suchen. Dadurch schädigen sie natürlich neben dem eigenen Ruf auch den des ganzen Gewerbes und seine Interessen. Die vom Vereine gegen Trunk in's Auge gefaßten gesetzlichen Maßregeln können mithin den Gastwirthsstand keinesfalls benachtheiligen, sondern im Gegentheil sie müssen und würden ihn heben, sowohl geschäftlich wie sittlich, weil sie seine unsoliden Elemente theils in bessere Bahnen drängten, theils allmählich beseitigten und so den ehrenwerthen Berufsgenossen das Geschäft erleichterten.
Wie einseitig und kurzsichtig diese Korporation ihre Interessen wahrzunehmen sucht, bezeugt u. A. der einstimmig angenommene Beschluß, „der Gastwirthstag erklärt die vom Verein gegen Mißbrauch geistiger Getränke gefaßten Beschlüsse nicht nur für unnöthig, sondern auch für verkehrt. Durch Beschränkung der Schänken werde der Schnaps in die Familien geschleppt. Der empfohlene Ersatz durch Kaffee, Thee, Milch würde die deutsche Nation in ihrer Kraft schwächen; der Verband glaubt vielmehr, die Bekämpfung des Branntwein- genuffes sei nur durch Bier zu erzielen und schlägt vor, Brauereien, welche gutes Bier Herstellen, Steuerfreiheit resp. Steuerermäßigung zu gewähren, die Aufhebung aber der Bezahlung von Zechschulden als mit dem Gesetz in Widerspruch stehend zu ignori- ren." - Für niedrige Steuer auf leichte, guteBiere tritt
bekanntermaßen auch der Verein gegen Mißbrauch geistiger Getränke ein, zu allen übrigen Theilen jenes Wirihsbeschlusses kann jeder Kundige und Unbefangene, mag er dem Kasseler Vereine ange- hören ober nicht, — nur lächeln. Hundertmal Gesagtes soll hier nicht wiederholt, sondern nur in aller Kürze Folgendes erwidert werden. Welche Nahrnngs- und Genußmittel „die deutsche Nation in ihrer Kraft schwächen", darüber haben doch schwerlich die Herren, welche den Beschluß faßten, das entscheidende Urtheil. Vorauszusehen ist zwar, daß die Folge einer Beschränkung des öffentlichen Vertriebs Steigerung des häuslichen Konsums fein würde, dieser Zuwachs würde aber, selbst im denkbar schlimmsten Falle, doch immer noch weit zurückbleiben hinter der Verminderung des ersteren. Die schwedischen, holländischen, englischen, amerikanischen Erfahrungen sprechen so laut und vernehmlich, baß für Deutschland nicht der mindeste Zweifel obwalten kann. Weiß doch alle Welt und ganz besonders jeder Wirth, daß, je bequemer der Genuß gemacht, je augenfälliger, häufiger, verlockender Genußmittel dem Publikum unter die Augen gerückt sind, um so mehr davon auch verzehrt wird. Ein ganz ähnlicher Einwand wurde ja s. Z. gegen das Sozialistengesetz erhoben; die Reichstagsmehrheit erkannte aber sehr wohl, daß es einen gewaltigen Unterschied machen muß, ob 70 Blätter und Blättchen, zahllose Vereine und Volksreden der urtheilslosen Masse in großem Stile berauschende Irrlehren methodisch einflößen, ober ob die sozialrevolutionäre Partei auf heimliches Wühlen beschränkt ist. Daß diese selbst den Sachverhalt klar sah, bewies ihre leidenschaftliche Oppossion gegen die Maßregel. — Wie schwer endlich das tief eingerissene Borgunwesen auf das Schankgewerbe selbst, insonderheit auf viele kleine Wirthschasten drückt, ist so offenkundig und von Wirthen so oft beklagt, daß ein wohl- berathenes Gesetz über Zechschulden nur denjenigen Schänken lästig sein kann, welche „die deutsche Nation in ihrer Kraft schwächen" helfen.
Zur
Reform des bäuerliche« Grundbesitzes.
Beschlüsse der kfaider-Lonferenz.
Die in Haid abgehaltene Konferenz de» von der deutschen allgemeinen Katholiken-Versammlung kon- fiituirten Komitös kathsl. Sozialpolitiker hat ihre Fortsetzung in Salzburg am 15. und 18. Juli gefunden. Nach der ,Oesterreichischen Monatsschrift für Gesellschaftswissenschaft' lauten die von der Konferenz in der Agrarfrage gefaßten Beschlüsse:
I. Der Besitz von Grund und Boden legt dem Besitzer soziale Pflichten auf, deren Erfüllung ihm ein Recht auf angemessenen Schutz seitens der Gesellschaft gibt.
II. Mit Rücksicht auf ihren von EigenthnmS- und Besitz-Objekten gänzlich verschiedenen Charakter erheischen Grund und Boden eine besondere sachgemäße Legislation. Deshalb ist die Erlassung eines eigenen Agrarrechtes nothwendig.
III. Allen die Agrarverhältnisse betreffenden Maßnahmen ist der der Natur des Grund und Bodens entsprechende ErtragSwerih zu Grunde zu legen.
IV. Unter bäuerlichem Grundbesitz versteht man: ein vorn Inhaber bewohntes und persönlich ohne Verwendung von Beamten bewirchschastete», zur Betreibung von Ackerbau und Vichzucht bestimmtes ländliches Anwesen, welches die Basis der stabilen selbstständigen Existenz seines Besitzers bildet.
V. Zur Erhaltung des Bauernstandes ist ein den bäuerlichen Verhältnissen entsprechendes und die landesüblichen Gewohnheiten berücksichtigendes Jntestatanerbrecht zu schaffen.
VI. Das Jntestatanerbrecht allein sichert jedoch noch nicht in genügender Weise die Erhaltung de» Bauernstandes. Um ihm seinen historischen Charakter zu wahren, um ihm die Erfüllung seiner sozialen Pflichten zu ermöglichen, insbesondere um ihn vor der Gefahr der Ueberschuldunz zu schützen,