den Pfarrer anbelangt, gegen den die Re- gierung Einspruch erhöbe, so könnte man ihm, bei Freigebung der Seelsorge, sowohl das Einkommen aus Staats- wie aus kirchlichen Mitteln sperren, man könnte ihm auch die Ausstellung von Kirchenzeugnissen sowie sonstige staatliche Funktionen verwehren, aber er brauchte seine kirchlichen Funktionen nicht einzustellen, er könnte taufen, trauen, die Sakramente spenden und Gottesdienst halten, ohne daß die Regierung Geld- und Ge- fängnißstrafen, Externirung oder Jnternirung in Anwendung bringen könnte. Der nicht anzelge- pflichtige Hülfs priest er endlich brauchte nicht erst irgendwo fest angestellt zu sein, er könnte bei Freigebung der Seelsorge überall priesterliche Funktionen vornehmen, wo das Bedürfniß das erforderte und die kirchlichen Obern das erlaubten. Bei Freigebung der Seelsorge würde derjenige Pfarrer, gegen den der Staat Einspruch erhöbe, sowie auch die Gemeinde in einer üblen Lage sein; der Pfarrer, weil ihm das Gehalt und die Wohnung gesperrt blieben, und die Gemeinde, weil sie wohl beides aufbringen müßte; aber die Kirchen würden nicht verschlossen stehen, die Kinder nicht ohne Taufe sein, die Kranken nicht ohne Sakramente aus dem Leben gehen. In den letzten Schreiben des h. Vaters wie des Kardinalstaatssekretärs findet man statt des Ausdrucks „h. Ministerium" auch die Worte: „Freiheit der kirchlichen Jurisdiktion". Offenbar will der hl. Stuhl auch das bischöfliche Amt derart von Fesseln befreien, daß die Kirchenfürsten in ihren bischöflichen Funktionen, sowie in der Disziplinar- Gewalt nicht mit gebundenen Händen dastehen. Durch die Freigebung der Seelsorge würde der Anzeigepflicht wenigstens jener Stachel genommen, der den Katholiken die Erfüllung ihrer religiösen Bedürfnisse unmöglich macht. Ebenso würde die Freigebung der priesterlichen Erziehung die Folge haben, daß die Geistlichen, welche keine maigesetzliche Vorbildung besitzen, ungestört fungiren könnten, sowie daß die Bischöfe in den wiedereröffneten Seminaren Zöglinge im Geiste der Kirche erziehen könnten. Wenn nun Preußen die Freiheit der Seelsorge nicht zugeben will, so hält es die daraus sich ergebende Freiheit der Kirche für den Staat als unannehmbar. Weshalb, kann man sich denken. Darf jeder Priester frei kirchliche Funktionen verrichten, so hat der Staat nicht mehr die schwer wiegende, einzig maßgebende Entscheidung bei Besetzung der Pfarrstellen, denn der Bischof kann dann schlimmsten Falls die Seelsorge durch Hülfsgeistliche verwalten lassen. Der Staat will aber seinen ganzen schwer wiegenden Einfluß auf die Anstellung der Pfarrer intakt bewahren und er weiß, daß die Furcht der Kirche, sonst die Stelle vakant zu sehen, das beste Zwangsmittel zur Nachgiebigkeit ist. Die Freiheit der Priestererziehung konzedirt er aber deshalb nicht, weil er wohl fühlt, daß er die jetzt Anzustellenden zu wenig kennt und daß ihm die Anzeige nichts nütze, er will die künftigen Priester gleich so in der Erziehung beeinflussen, daß sie ihr Leben lang seine ergebensten Diener bleiben.
Deutsches Reich.
Fulda, 1. August.
* (Zur kirchenpolitischen Lage.) Fürst Bismarck ist also mit seiner Gemahlin, seinem jüngeren Sohne und seinem Arzte von Friedrichsruh nach Kissingen abgereist, ohne den preußischen Gesandten beim Vatikan, Herrn von Schlözer, auf seinem lauenburgischen Landsitze empfangen zu haben. Es scheint also, daß der leitende Staatsmann zur Zeit noch nicht das Bedürfniß empfindet, die ins Stocken gerathenen Verhandlungen mit dem apostolischen Stuhle wieder in Fluß zu bringen.
durfte, sondern erst hinzugefügt wurde, nachdem sich die angegangene Zeitschrift oder ein Verleger für Veröffentlichung entschieden hatten.
Leugnen darf ich's nicht, daß meine Brust ob der gänzlichen Zerstörung dieser meiner Hoffnung in stürmischer Erregung wogte.
Ja, liebe Muttergottes, du führtest mich einen wunderbaren Weg! Die letzten Jllussionen mußten weichen, die letzte Aussicht, die in trügerischem Schimmer mir noch die Weltlust wies, mußte fallen, auf daß ich schlackenrein dir meine Jugend weihte, wie ich's in ernster Stunde dir versprochen.
(Fortsetzung folgt.)
Wundern könnte man sich darüber freilich nicht, da der Reichskanzler nach den Andeutungen seines Spezialorgans, der ,Nordd. Allg.Ztg.', die Wiederherstellung des kirchlichen Friedens nicht gerade als eine durch das Staatsinteresse gebotene Sache, sondern eigentlich nur als einen unter Umständen nützlichen taktischen Zug betrachtet. Nur so versteht man es auch, weßhalb die Regierung sich so hartnäckig weigert, die bescheidenen Wünsche des Vatikans zu befriedigen, obgleich um diesen geringen Preis die Erfüllung der Anzeigepflicht zugesagt worden ist. Regierungsfreundliche Organe wie die ,Kreuzzeitung' haben zwar den offiziösen Blättern in den Bemühungen Beistand geleistet, den Papst ins Unrecht zu setzen, indem sie von dem Werth des Nothseelsorgegesetzes übertriebene Vorstellungen zu erwecken versuchten und das Publikum haben glauben machen wollen, daß die Regierung zu diesem Zugeständnisse überhaupt nur in der Erwartung einer Gegenleistung seitens der Kurie sich herbeigelassen habe. In Wirklichkeit handelt es sich bei dem ganzen Gesetze jedoch nur um sehr geringfügige Konzessionen an die katholische Bevölkerung, und diese minimalen Konzessionen sind keineswegs in der Hoffnung auf eine Gegenleistung des Papstes gemacht, sondern in der erklärten Absicht, eine Pflicht gegen die katholischen Unter» thanen des Königs zu erfüllen und damit ein wesentliches Agitationsmittel zu beseitigen. Ja es scheint fast, als ob man sich in gouver- nementalen Kreisen mit dem Gedanken getragen hätte, daß das neue Gesetz dazu dienen werde, die preußischen Katholiken dem Oberhaupte ihrer Kirche zu entfremden. In diesem Sinne hat sich wenigstens die ,Kreuzzeitung' wiederholt mit rückhaltloser Offenheit ausgesprochen. Indessen sollte man doch aus zwölfjähriger Erfahrung wissen, daß die glaubensstarken Katholiken sich nicht auf den offiziösen Leim locken lassen. Die Katholiken wissen nur zu gut, daß dasjenige, was der Papst von der preußischen Regierung fordert, für die Lebensfähigkeit der katholischen Kirche in Preußen absolut nothwendig ist, und daß eine Regierung, welche diese Forderungen versagt, von keinen wohlwollenden Gesinnungen gegen die katholische Kirche erfüllt sein kann. Und in der That fehlt es ja auch nicht an Handlungen und Unterlassungen, welche das Mißtrauen der Katholiken gegen die jetzige Regierung herausfordern müssen.
Berlin, 31. Juli.
* (Duellunwesen.) Die Universitätsbehörden ? sind bemüht, dem in der letzten Zeit in erschrejkeu- der Weise überhand genommenen Duellunwesen nach Kräften zu steuern. Nachdem verschiedene Relegationen im Laufe des Semesters wegen dieser Unsitte haben stattfinden müssen, sind vor kurzer Zeit wiederum drei Verbindungen aufgelöst worden, weil mehrere Mitglieder derselben sich in einer derartigen Weise an Mensuren betheiligt haben, daß sie durch die hierbei erhaltenen Verletzungen in der Ausübung ihrer Studien in hohem Maße beschränkt werden.
* Aus Schlesien, 30. Juli. (Die Konversion der „Staats" -Pfarrer.) Aus einer Annonce des Rechtsanwaltes Büchs in Kosel O.-Schl. in der ,Schlesischen Volksztg.' ersehen wir, daß dessen Bruder, der ehemalige „Staats"« Pfarrer Wilhelm B üchs in Rudno, in der vorigen Woche gestorben ist. Der nunmehr Verschiedene hat, nachdem er bereits längere Zeit gekränkelt, auf dem Krankenlager die Ueberzeugung von seinem großen Fehltritte gewonnen und am 25. März 1881 vor mehreren Zeugen erklärt, daß er erstens seine bisherige Handlungsweise, namentlich seinen Ungehorsam gegen den hochwürdigsten Herrn Fürstbischof, und das große von ihm gegebene Aergerniß bereue, zweitens verspreche, sofort beim Herrn Kirchenpatron auf die Pfarrei zu verzichten, sich dem hochw. Fürstbischof zur Disposition zu stellen und jede über ihn verhängte kirchliche Strafe mit innigstem Danke anzunehmen, drittens bitte er den hochwürdigsten Fürstbischof, alle Herren Konfratres und die Diözesanen um Verzeihung wegen des von ihm gegebenen Aerger- niffes. Nach einem Aufenthalte in Pilchowitz weilte er seit Charfreitag 1881 in der Heilanstalt zu Scheibe und wirkte 'dann, so weit es ihm die Krankheit gestattete, in der Seelsorge. Wie sich die Leser der .Germania' erinnern werden, ist dem Beispiele des nunmehr Verstorbenen der ehemalige „Staats"-Pfarrer Kenty in Boronow
am 30. August v. I. gefolgt und hat sich wieder mit der katholischen Kirche ausgesöhnt; unsere übrigen „Staats"-Pfarrer, G r ü n a st e l in Kosel, Sterba in Leschutz, Würz inBirngrütz,Mücke in Gr. Strehlitz, Beche rer in Polkwitz, Szczy- giel, Talakziuski, Marschall u. s. w., haben ihre Pfründen trotz der vorjährigen Aufforderung seitens des hochw. Herrn Fürstbischofs Rodert zur Unterwerfung vom 25. Juli v. I. weiter behalten, ebenso wie ihre neun Kollegen in Posen. Uebrigeus ist Büchs bereits der vierte von den ehemaligen „Staats"-Pfarrern, der vor den Richterstuhl Gottes gerufen worden ist; während aber die drei anderen,. Pischel in Girlachsdorf, Michna in Keltsch und Nowacki in Obernik, unversöhnt mit der Kirche gestorben, hat Büchs die Gnade erhalten, noch vor seinem Tode eine bessere Einsicht zu gewinnen. Möge Gott auch die übrigen „Staats"-Pfarrer erleuchten, daß sie reumüthig in den Schoß der Kirche und unter den Gehorsam ihrer Oberhirten zurückkehren.
Oesterreich«Ungarn.
* Nyiregyhaza. 31. Juli. (Tisza-Esz- ' lar-Prozeß.) Der Privatankläger Szalei begann in der heutigen Sitzung seine Replik. Er versuchte die Argumente der Vertheidigung zu entkräften und schließt: der Anti-Semittsmus sei kein Angriff, sondern eine Vertheidigung; eine Thräne dieser Wittwe wiege mehr als alle Schätze, welche man zu Gunsten dieser Mörder aufbringt. Der Präsident rügt den Ausdruck „Mörder." — Eötvös dublizirt in scharfer Weise und erklärt die Angaben des Privatklägers für unwahr. — Der Präsident schließt die Verhandlung, nachdem er mitgetheilt hat, daß das Urthei l am Freitag um 11 Uhr Vormittags verkündet wird.
Frankreich.
* Paris, 31. Juli. (Zur Affaire Laisa nt.) Als ein Zeichen der Zeit verdient die Thatsache erwähnt zu werden, daß eine Anzahl hiesiger „Bürger", worunter nicht wenig Studenten, dem Deputirten Laisant auf heute Abend einen „Ehren-Punsch" angeboten hat; derselbe hatte bekanntlich in einem Zeitungsartikel die jetzige Kammer als ehrlos bezeichnet.
— (Republikanische Fürsorge.) Der Gemeinderath hat am Freitag 480,000 Franks zur Errichtung und Ausstattung von Baracken für Cholerakranke bewilligt. Hoffentlich werden die radikalen Herren nicht vor die Entscheidung gestellt, ob die Krankenpflege Laien oder Klosterschwestern übertragen wird.
* Paris, 28. Juli. (Vom Kriege mit Au am.) Der Marineminister hat ein Telegramm erhalten, wonach Oberst Badens mit 500 Mann am 19. Juli einen Ausfall aus Hanoi machte, 7 Kanonen nahm und 1000 Feinde tödtete; der Verlust der Franzosen betrug 11 Tobte.
England.
• Loudon, 31. Juli. (Fenischer Racheakt.) Donald Kurrie erhielt ein Telegramm aus Süd-Afrika, daß James Karey, der bekannte irische Denunziant der an der Ermordung Burki's und Cavendisch's theilnahm und später dann als Kronzeuge fungirte, an Bord des Dampfers „Melrose" von einem Passagier Namens O'Donell erschossen worden ist. — Die Negierung hat eine Bestätigung der Mittheilung über die Ermordung Karey's erhalten. Die Nachricht hat in den Straßen von Dublin große Aufregung hervorgerufen. Die .Times' sagt in einem Leitartikel, die wahren Freunde Irlands werden die Ermordung Karey's als ein unglückliches Ereigniß ansehen, welches geeignet ist, den vermessenen und gesetzwidrigen Geist zu ermuthigen und welches beweist, daß noch viele Elemente der Gefahr existiren.
Italien.
* Rom, 31. Juli. (Zur Katastrophe in Ischia.) Eine Depesche des deutschen Konsulats aus Neapel an den hiesigen Generalkonsul meldet, daß zahlreiche deutsche Familien, welche während des Erdbebens auf Ischia sich befanden, gesund und wohlbehalten in Neapel angekommen sind.
* Casamicciola, 31. Juli. Man befürchtet, daß noch mehr als drei Tausend Personen umg^ kommen sind. Die Rettungsarbeiten, die auch dadurch sehr erschwert sind, daß die Ruinen förmliche Berge bilden und alle Straßen zerstört sind, wurden in der verflossenen Nacht beendigt. Fünf-