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Mittwoch, den 1. August
1883
Fulbser IM Intung.
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lqj Die Aussichten ans den kirchlichen Frieden.
Die Schwenkungen der Regierung in der Kirchenpolitik sind allgemein bekannt; die erste erfolgte durch den bekannten Ministerialbeschluß, der zum Abbruche der Wiener Verhandlungen führte, und die zweite haben wir in diesem Jahre zu verzeichnen, als die Negierung die Note Roms unbeantwortet ließ und wieder einseitig auf gesetzgebendem Felde in der Kirchenpolitik vorging. Der h. Stuhl dagegen ist sich während der ganzen fünfjährigen Verhandlungen, sowohl in Bezug auf seine Taktik wie auch inbetreff seiner Forderungen an die Regierung konsequent treu geblieben. Das wird auch von den Liberalen anerkannt. Umsomehr muß es befremden, daß die konservative Presse nun, wo Rom trotz der Beschränkung des staatlichen Einspruchrechts die Anzeige ohne Weiteres nicht zugibt, den Spieß um» kehrt und dem h. Stuhle Mangel an Konsequenz und eine Schwenkung zum Vorwurf macht. Die konservativen Blätter geberden sich, als ob Rom die maigesetzliche Anzeige zugestanden und jetzt sein Wort bräche! Eine kurze Vergegen wärtigung der Hauptmomente der Verhandlungen genügt zur Wiederlegung dieses total unbegründeten und nur die Verlegenheit der Konservativen verrathenden Vorwurfes. Was zunächst die Ta ktik des h. Stuhles betrifft, so hielt Leo XIII. daran feß, das Ziel der Verhandlungen solle „nicht ein Waffenstillstand, der den Weg zu neuen Konflikten offen ließe, sondern ein wahrer, solider und dauerhafter Friede fein". So schrieb der Papst am 27. März 1878, kurz nach den Unterredungen zwischen dem Fürsten Bismarck und Nuntius Masella zu Kissingen. Dieses Ziel hat der h. Stuhl unverrückt im Auge behalten und darum war es ihm vor Allein um eine solide Grundlage der Verhandlungen zu thun. Als dann um Weihnachten 1879 die Verhandlungen zu Wien stockten, brachte Leo sie wieder in Fluß durch das Schreiben an den Erzbischof zu Köln, worin er die Anzeige für die Pfarrer dulden
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Irrest auch Du?
Aus hinterlassenen Handschriften eines Unbekannten mitgetheilt von
V»l ftigr.
Thorgau war ein Mann, wie wenige Seinesgleichen, ohne die kleinlichen Vorurtheile über über Standesunterschiede. Wenn sich daher, wie ich nach dem Vorhergehenden anzunehmen hinreichende Ursache hatte, Leo sich ihm gegenüber heute bereits erklärt hatte, so unterlag es für mich keinem Bedenken, daß der Gutsherr der Neigung feines Kindes keinen Augenblick hindernd im Wege stand; die Einladung und ihr leicht zu deutender Inhalt bestätigten diese Vermuthungen überdies hinlänglich und ich hatte inich lediglich zu entscheiden, ob ich unter den vorliegenden Verhält» niffen Zeuge des kleinen aber darum nicht weniger freudigen Festes seine wollte.
Mein Zwist mit Terski war dem Herrn von Thorgau offenbar auch jetzt noch unbekannt, und wenn er auch daheim die Absicht meiner Einladung jedenfalls offen ausgesprochen hatte, so hatte Leo dieselbe nicht vereiteln können, ohne unsere Entzweiung zu verrathen. Daß er dies Letztere vorsichtig vermied, hatte er während des vergangenen Zeitraumes genügend bethätigt. Entweder rechnete er demnach darauf, daß ich für Thorgau's Einladung Ablehnungsgründe finden würde, oder er erwartete, daß ich aus eigenem Vorgehen die
zu wollen erklärte. Schon die Beschränkung der Anzeige auf die Pfarrer zeigt, daß Rom an die maigesetzliche Anzeige nicht dachte. Daß diese mit ihren Bedingungen und Folgen nicht zugestanden werden kann, wurde selbst von Protestanten, wie Professor Geffken, und früher auch von der konservativen Presse anerkannt. Das beweist auch der Ministerialbeschluß vom 17. März 1880 und eine spätere Depesche Bismarks, der im Zweifel war über die „Cong r u e n z" des päpstlichen Anerbietens mit der maigesetzlichen Anzeigepflicht. Der heilige Stuhl ließ es diesem Zweifel des Reichskanzlers gegenüber nicht an, einer deutlichen und umfassenden Antwort fehlen. Der hl. Stuhl zeigte sich nur zu einer revidirten, „begrenzten" Anzeigepflicht bereit, aber als Vorbedingung dafür forderte er eine organische Revision der Maigesetze, wobei namentlich „die freie Ausübung des Kultus wie die Erziehung des Klerus und der religiöse Unterricht ^>er katholischen Jugend" gesichert sein müsse. Seitdem sind drei Jahre vergangen, ein neuer Briefwechsel zwischen den beiden Souveränen und ihren Ministern hat stattgefunden, Rom ist zu derselben Konzession bereit, aber es stellt auch dieselben Bedingungen. Da es sich jetzt nur um die einmalige Anzeige handelt, fällt der dritte Punkt fort, aber die beiden anderen Vorbedingungen sind jetzt genau dieselben wie im Jahre 1880. In dem Schreiben des hl. Vaters an den Kaiser Wilhelm vom 20. Januar d. I. heißt es: „Wir haben jedoch verlangt, daß mau gleichzeitig mit einer Modifikation der Maßregeln beginne, welche heute die Ausübung der geistlichen Macht und des geistlichen Amtes, sowie die Ausbildung und den Unterricht des Klerus verhindern." Also heute wie vor drei Jahren zählt Leo XIII. dieselben zwei Punkte als „unerläßliche Grundbedingungen für das Leben der Kirche" auf, und zugleich als conditio sine qua non der Anzeigepflicht. Auch die Depesche des Kardinals Jacobini vom 19. Jan., auf welche das päpstliche Schreiben Bezug nimmt, fordert ganz genau dasselbe, wie Kardinal Nina im Jahre 1880, nämlich „Maßregeln, welche aus-
Gelegenheit zu unserer Versöhnung benutzen werde. Ich beschloß, das Erstere zu thun. Von Vorwürfen hinsichtlich des Abbruchs unserer engen, freundschaftlichen Beziehungen wußte ich mich in meinem Gewiffen frei; wenn er selber es bisher nicht für nöthig erachtet hatte, durch ein erklärendes oder begütigendes Wort unsere Spannung zu beseitigen, so lag für mich um so weniger Veranlassung vor, die Gründe seines befremdenden Benehmens zu erfahren.
Der Diener hatte sich bereits entfernt, ohne einen Bescheid meinerseits abzuwarten; verinuth- lich war er auch hierin einem gemessenen Befehle gefolgt.
Noch zwei Stunden bis zur festgesetzten Zeit hatte ich Muße über einen passenden, Vorwand nachzudenken, um meine Abwesenheit auf Thorgau nach Möglichkeit zu rechtfertigen.
Abermals kehrten meine Gedanken zu jenen Traumgebilden zurück, in denen ein dienstbereiter Genius mir Kränze wand, für Thaten, deren Ausführung noch in nebelhafter Ferne lag, — da meldete sich schwerfälligen Schrittes neuer Besuch. Der Postbote trat staubbedeckt ein und ließ mich wieder allein, nachdem er sein Ränzlein um ein versiegeltes Schreiben erleichtert hatte.
Ob die Epistel mich überrascht habe und welcher Art etwa die Ueberraschung gewesen sei, mögt ihr selbst beurtheileN, da ich sie wörtlich hierher setzen will/ Nur die zopsmäßige Einleitung lasse
reichen, um die freie Ausübung der kirchlichen Jurisdiktion, sowie die Freiheit der Heranbildung und Erziehung des Klerus wirksam zu gewährleisten." Die von den verlegenen konservativen Blättern gegen Rom erhobenen Vorwürfe zerfallen somit in Nichts; der hl. Stuhl fordert nicht mehr und nicht minder wie früher. Allerdings wollte er sich früher mit einer bindenden Z u» sage dieser zwei Punkte begnügen, wenn er jetzt dieselben vorher ausgeführt sehen will, so wird das durch die zweimalige Schwenkung der Regierung erklärlich. Rom bezeichnet die beiden Punkte ausdrücklich als Lebensbedingung der Kirche. Preußen hat auf diese Forderung nicht einmal eine Antwort ertheilt. Daraus geht zur Genüge hervor, daß es der Regierung vorläufig noch nicht E r n st ist, den gerechten Anforderungen des Vatikans, der also selbst auf Herstellung des status quo ante verzichtet, zu entsprechen.
Nach Erörterung der Gründe, welche Rom zwingen, die Freiheit der Seelsorge und die Freiheit der priesterlichen Erziehung als Vorbedingung der begrenzten Anzeigepflrcht zu fordern, liegt die Frage nach den Gründen nahe, ans welchen Preußen die Erfüllung bei den Vorbedingungen ab- lehnt. Die Antwort wird sich leicht ergeben, wenn man die relativ freiere und unabhängigere Lage in Erwägung zieht, deren sich die Kirche nach dem Zugeständnisse dieser zwei „Lebens be- dingungen" in Preußen erfreuen würde. Wenn die Freiheit der Seelsorge zugestanden würde, so hätte das 1. für die Bischöfe, 2. für die anzeigepflichtigen Pfarrer und 3. für die nicht anzeigepflichtigen Hülfspriester erlösende Folgen. Der Bischof würde ja in der Regel bei der Besetzung der Stellen dem Staate nach Möglichkeit entgegenkommen/ aber die fortgesetzte Ablehnung der ernannten Pfarrer würde ihn nicht zwingen, die Pfarrämter Priestern anzuvertrauen, die er nicht für geeignet hält. Das Pfarramt würde vakant bleiben, der Bischof könnte wegen Nichtbesetzung mit Strafen belegt werden, aber der vom Bischof Ernannte könnte doch wenigstens die Seelsorge versehen. Was nun ich weg, worin in wenigen Worten der Schreiber bedauert, daß die Nachricht ohne seine Schuld nicht erfreulicheren Inhalts sei.
.......Es betrifft dies aber die Sorge um das von Euch, mein Herr Studiosus, mir anvertraute Manuscript „Meinhards Frühlingslied"; denn wiewohl selbiges in der Hauptsache nicht nach Euren Wünschen konnte Verwendung finden, hat es letztlich noch ein erträgliches Schicksal erfahren. Zwei Journals nämlich, bei denen ich das erste Angebot wagte, wiesen mir's zurück, der Redakeur des einen erwähnte sogar launig: er sei erstaunt, daß ich so auf seine Geschmacklosigkeit spekuliret, denn die Erzählung sei fade und unzusammenhängend u. s. w. — Da ich jedoch vermuthet, daß es Euch mehr um einen Ertrag Eurer Arbeit zu thun, als um deren Verwendung im Druck, und Ihr mir freie Hand gelassen, so stand ich nicht an, damit eine erkleckliche Summa zu erzielen, als sich vor etlichen Wochen dazu Gelegenheit bot. Es hat dieselbige nämlich Jemand um den Preis von 50 Gulden zum Eigenthum erworben, welcher Betrag Euch bei mir zur Verfügung steht.
Dem Käufer ist der Name des Autors natürlich nicht genannt. Sollte Euch ....."
Es kam noch ein langer Zusatz, doch den las ich nicht mehr. Will auch zum Verständniß jenes Briefes bemerken, daß mein Name auf dem Mannscrivt nach damaligem Gebrauch nicht stehen