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M 171.

Montag, den 30. Juli

1883.

Fuldaer Si Ieitung.

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iqj Bayern und die „Gewissensfreiheit".

„Vergewaltigung", „Unduldsamkeit", „Prose­lytenmacherei" soll es sein, wenn die katholische Kirche von Brautleuten gemischter Confession die Garantie verlangt, daß sämmtlich e Kinder in der katholischen Religion erzogen werden. Durch diesen Vorwurf soll natürlich das „reine Evan- geliuin" mit seiner „Geistesfreiheit" und angeblichen „Toleranz" in um so hellerem Glanze erstrahlen. Ein von der .Deutschen Reichszeitung' mitgetheiltes Beispiel, wie so mancher „Diener am Wort" gerade bei Mischehen in praxi die offenbarste Geistestyrannei ausübt, dürfte jenen Glorienschein doch bedeutend verdunkeln und für Manche viel­leicht eine Aufforderung werden, zuerst vor der eigenen Thüre zu kehren. Unser Fall, der in der Nordpfalz spielt und durchaus nicht ver­einzelt dasteht, ist folgender:

H. G., katholisch, war in erster Ehe mit der prot. K. verheiratbet. Aus dieser Ehe ging eine Tochter Friederike hervor. Diese ist jetzt 8 Jahre alt. Nach dem Tode von deren Mutter verehe­lichte sich ihr Vater mit seiner jetzigen Ehefrau, welche katholisch ist. Selbstverständlich konnte G. die katholische Einsegnung der Ehe nicht bean­spruchen, ohne das Versprechen gegeben zu haben, seine Tochter Fr. katholisch zu erziehen und in die katholische Schule zu schicken. Das geschah und war G. um so lieber dazu bereit/' als seine frühere Handlungsweise längst ihn reute, auch seine erste Frau auf dem Sterbebette auf eine diesbezügliche Frage ihm freien Willen ließ und obendrein ja auch seine jetzige Frau katholisch war. Somit schickte G. seine Tochter, die bis­lang die protestantische Schule zu R., welches zur politischen Gemeinde M. gehört, besuchte, in die katholische Schule daselbst. Hievon erhielt die Ortsschulkommission Kenntniß.

Ein halbes Jahr war bereits darüber hinge­gangen, ohne daß irgend wer die Handlungsweise der beiden katholischen Eheleute auch nur auffal­lend oder gesetzeswidrig gefunden hätte. Da auf einmal fühlt sich das Gewiffen des prostetantischen

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Irrest auch Du?

Aus hinterlassenen Handschriften eines Unbe­kannten mitgetheilt von h*l itigf.

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Meine Hände wühlten sich krampfhaft in da» verhaßte Kleidungsstück, und ich zwang mich zu einem Lachen, das zwischen Scham und Verzweif­lung die Mitte hielt.

Kaum wagte ich, auf den Sessel mir gegenüber hmzublicken, von dem aus ich jede Sekunde ein helleres Lachen befürchtete, das mir jetzt mit Ver­nichtung gleichbedeutend war.

Doch —

Der Platz vor mir war leer. —

Noch stand ich starren Blickes jedes klaren Ge­dankens unfähig, wie in einem Traum befangen vor des Kindes Ruhestätte, die mir der Scheide­weg meines Schicksals dünkte, —

^crr Alfons, warum quält Ihr mich, da Ihr doch alles wisset?"

Ich wandte mich um und blickte wortlos auf Leokadia.

Ihre Rechte hielt ein umfangreiches Papierheft, halb geöffnet, welches Schriftzüge erkennen ließ, die seine Blätter bedeckten; sie hatte es von der Marmorplatte des kleinen Putztisches genommen. Mit der linken Hand verhüllte sie die Augen —

Predigers von M. beunruhigt und entdeckt das wachsame Hirtenauge die Gesahr des Verlustes eines Schäfleins. Es war nämlich in jener Zeit die Mischehenfrage bei den protestantischen Syno­den aus die Tagesordnung gekommen. Wie nun das arme Kind vor der drohenden „Geistesknecht- schast Roms" erretten?

Was unter ähnlichen Verhältnissen einem katho­lischen Geistlichen sicherlich sofort den Vorwurf der Proselytenmacherei eingebracht hätte, gestattet sich, unbekümmert um das öffentliche Urtheil, der Diener am Wort: er läßt den katholischen G. in sein Haus, vor sein Forum bescheiden, macht ihm da Vorstellungen über seine „gewissenlose" Hand­lungsweise und verlangt von dem katholischen Vater und der katholischen Mutter, daß sie ihr Kind wieder in die protestantische Schule bringen. Da alle Ueberredungskunst bei dem verstockten G. nichts fruchtete, entließ er ihn mit der Drohung, er werde ihn schon noch dazu zwingen, woraus G. erwiderte: „Thuen Sie, was Sie wollen, ich werde mein Kind doch nur katholisch erziehen!"

Bei diesem sogar hier vor dem protestantischen Prediger klar und scharf ausgesprochenen Willen des katholischen G. und in Berücksichtigung, daß auch dessen Frau katholisch ist, heißt es da nicht, die Intoleranz und Gewissensknechtung auf die Spitze treiber, wenn ein protestantischer Prediger mittelst des angerufenen Polizeistocks katholische Eltern zwingt, gegen ihren ausgesprochenen und kundge­gebenen Willen, ja gegen ihr Können ihr Kind- protestantisch zu erziehen?

Unterm 31. Oktober 188’2 erhob das pro­testantische Pfarramt M. bei dem kgl. Bezirksamt K. Beschwerde über das Verfahren der G.'schen Eheleute bezüglich der religiösen Erziehung ihres Kindes. Auf diese Beschwerde hin verfügt das Bezirksamt K., daß das Kind wieder in die pro­testantische Schule zu schicken sei. Der katholische Lehrer, von dieser Verfügung durch den Bürger­meister von M. in Kenntniß gesetzt, weist das Kind in die protestantische Schule. Der Vater des Kindes aber, damit nicht zufrieden, führte seine Tochter aus der protestantischen wieder in

nur einen Moment sah ich an derselben zwei diamanthelle Tropfen glänzen, — dann glitten die Schriftstücke zur Erde nieder, sie preßte ihr wei­ßes Tuch vor das Angesicht und blickte dann, noch unter Thränen lächelnd, zu mir auf. „Warum quält Ihr mich, da Ihr doch alles wisset?"

Wen soll ich zum Zeugen anzurufen, daß ich stumm und willenlos wie in einem Zauberbanne die Frage wiederholen hörte, die meine Seele auf den schwindelnden Gipfel einer glücklichen — Täuschung trug?

So winkt mir denn das Glück, das ich selbst an mich zu reißen mich nicht erkühnte, aus ihrem eignen Munde? —

„Setzt Euch, Ihr böser Mensch," fuhr Leokadia fort, die meine starre Ueberraschung für Verwun­derung oder Theilnahme hielt, „wenn ich Euch schwach erschien, tragt Ihr die Schuld."

Bewegung erstickte meine Stimme, als auf meine Hand sich die sammetweichen Finger legten, die ich nun fest umschloß —:

„Ich liebe ihn ja so namenlos," sprach die klangvolle Stimme, „er hat es Euch gewiß gesagt, und Ihr vermeidet, mit mir von ihm zu sprechen?"

„Ihr liebt--'z

„Jawohl, und Euch sollte er es nicht gesagt haben?" nickte der schöne Mädchenkopf, während die Rechte mit fächelndem Tuch die letzte Thränen- spur vertilgte.

die katholische Schule. Strafandrohungen gegen den katholischen Lehrer und den Vater des Kin­des erzwangen jedoch den Besuch der protestant­ischen Schule.

Von all diesen Vorgängen erfuhr der katholische Lokalschulinspektor von R. amtlich keine Silbe.

Gegen diese bezirksamtliche Verfügung erhob nun G. nebst seiner Ehefrau mündlich und schrift­lich bei dem kgl. Bezirksamt Protest und mürbe, dann durch das einschlägige katholische Pfarramt R. unterstützt. Es erfolgte hierauf Beschluß des Bezirksamtes auf Grund der § 12 und 14 der II. Beilage zur bair. Verf.-Urkunde, dahin lautend:

1„ Fr. G. ist in der protestantischen Religion zu er­ziehen und zu unterrichten;

2., die Gebühr für diesen Bescheid im Betrag von zivei Mark, sowie etwaige Kosten hat genannter G. zu tragen.

G. und seine Frau wandten sich nun Beschwerde führend an den Verwaltungs-Gerichtshof in Mün­chen. Freitag den 15. Juni 1883 fanden daselbst die Verhandlungen hierüber statt. Nach dem Wort­laut der angezogenen §§ des Religionsedikts und nach früheren ähnlichen Entscheidungen des Ver­waltungs-Gerichtshofes war das Urtheil schon vor­auszusehen. Das Resultat wurde unterm 20. Juni publizirt:

Die beiden katholischen Eltern haben „die Friederike protestantisch zu erziehen. Die Kosten haben die Beschwerde­führer zu tragen. Beschlußgebühren 15 Mark."

Wir haben ein Gesetz, und darnach muß er sterben. Bureaukratismus hat kein Mitgefühl. Die Sprache des Gewissens dringt bei ihm zu tauben Ohren und er versteht sie nicht. Wenn nach 8- 9 des Tit. IV der Verf.-Urkunde „Jedem Ein­wohner des Reichs eine vollkoinmene Gewissens­freiheit gesichert ist", wie können nach obigem Ent­scheid die G.'schen Eheleute noch nach Ueberzeugung und Gewißen handeln? G. will und kann seine frühere, vom katholischen Standpunkt aus be­trachtet fehlerhafte Handlungsweise gut machen und ist es in seinem Gewissen verpflichtet, zu thun; das Gesetz entscheidet und unterstützt nöthigen- salls mit Gewaltmitteln seine Entscheidung: Du darfst nicht nach Ueberzeugung und Gewiffen han­deln, du kannst deinen Fehler nicht mehr gut

Entschuldigt, edles Fräulein, ich kenne in die­sem Augenblicke wirklich nicht — —"

Und purpurroth war sie, als die begehrens- werthen Lippen halblaut den Namen flüsterten:

„Leo von Terski." —

O närrischer Alfons!

10.

Leokadia hatte mir die kleine Hand entzogen, nahm eilfertig das herabgefallene Papierheft an sich uiib lud mich dann abermals zum Gebrauch meines Sessels ein.

Mich hatte die so unvermittelte Zertrümmerung meiner Phantasieschlösser merkwürdig ernüchtert. Ich sage merkwürdig, denn ihr möchtet vermuthen, daß in meiner Seele etwa ein Verzweiflungskampf tobte, der alle meine Sinne gefangen hielt. Mit Nichten. Der urplötzliche Umsturz aller meiner Hoffnungen schwächte seine Wirkung auf meine Gefühlsseite dadurch besonders ab, daß er durch Ver­hältnisse herbeigeführt war, die ich selber gar nicht in Berechnung gezogen hatte. Würde Leokadia meine Liebe verschmäht haben, — mich hätte der Schmerz darüber vielleicht Jahrelang nicht ver- laffen, so aber waren die Thatsachen, wie sie heute aufeinander gefolgt waren, geeignet, mich durch das tröstende Bewußtsein zu erheben, daß Leo« kadia's unbegrenztes Vertrauen zu mir, dem Freunde, sie auch entfernt nicht meine Empfindungen hatte ahnen lassen.

(Fortsetzung folgt.)