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an Reisende deren Verkauf während der Kirche j erlaubt; 5. Unnöthiges Herumgehen auf den I Straßen und das Sitzen vor den Hausthüren, | so lange die öffentliche Gottesverehrung dauert; 6. das Schulden-Einmahnen; 7. das Setzen der Gäste in Wirthshäusern, Kaffeehäusern, Herbergen, Schänken und Apotheken, desgleichen die Musik und das Tanzen, das Spielen, Kegeln und Scheiben­schießen (jedoch nur während des Gottesdienstes und bis zur Beendigung der Nachmittagskirche, indem nachher alle anständigen und sonst erlaubten Ergötzlichkeiten auf keiner Weise untersagt sein sollen;) ferner 8. das Halten der Märkte und Kirchmeffen; 9. die Mühlenarbeit; 10. das Heißen und Gehen in den Dienst; 11. das Jagen und Schießen, wobei jedoch bemerkt wird, daß das Neujahrsschießen als an und für sich schon poli­zeiwidrig, nicht als ein Sabbaths-Verbrechen ange­sehen und bestraft werden soll; 12. das Schafezählen; 13. das Hinaustreiben des Viehes zur Weide, welches letztere aber vor dem Anfänge oder zwischen dem Vor- und Nachmittags-Gottesdienste erlaubt sein soll, und 14. das Drängen und Schie­ben, welches die jungen Burschen oftmals in der Kirche sich zu Schulden kommen lassen, sowie alle anderen unanständigen Handlungen, welche die Andacht und Aufmerksamkeit in der Kirche stören.

* Hünfeld, 13. Juli. Die Zuckerfabrik in Dermbach wird mit nächstem Herbst in Be­trieb gesetzt werden; das Fabrikgebäude geht rasch seiner Vollendung entgegen, so daß die erste „Kam­pagne" im Oktober beginnen kann. Dem Zucker­rübenbau hat zwar iin Frühjahr der Einfluß des Hochwassers auf den Boden und später die anhal­tende Trockenheit geschadet, doch ist Aussicht auf so viel Ertrag vorhanden, daß für die erste „Kam­pagne" kein Mangel zu besorgen ist.

Fritzlar, 13. Juli. Der Schnitt des Roggens hat hier bereits begonnen und wird bald die Ernte wieder in vollem Gange sein. — Un­sere Oekonomen denken schon mit Bangen an den diesjährigen Herbst, wenn sie ihre Pläne zuertheilt bekommen, welche ihnen noch manche Mühe und Arbeit machen werden.

^.Fritzlar, 13. Juli. Gestern und vor­gestern fand hier der diesjährige Pferdemarkt statt und war die Betheiligung seitens Angebot und Nachfrage eine sehr rege. Wie seither war auch mit dem diesjährigen Markte eine reichhaltige Ver- Iloosung von Pferden, Equipagen u. s. w., sowie Prämiirung der besten, zu Markt gebrachten Pfer­den verbunden und war die ganze Auflage der Loose vollständig vergriffen — ein Beweis, daß sich unser Pferdemarkt einer stets zunehmenden Be­liebtheit erfreut. Die Verloosung fand am zweiten Markttage unter Aufsicht der Orts-Polizeibehörde statt und sind die 3 Hauptgewinne sämmtlich nach auswärts gekommen, doch auch unsere Stadt ist nicht leer ausgegangen; so gewann ein Schneider ein Pferd im Werthe von 800 Mark. Mit dem Pferdemarkt war auch eine reichhaltige Ausstellung von landwirthschaftlichen Maschinen und Geräthen, sowie herrschaftlichen Wagen verbunden und fast alle bekannten Firmen der Umgegend vertreten.

* Gelnhausen, 12. Juli. In den Gemein­den Gettenbach, Breitevborn A. W., Wolferborn, Spielberg und Schlierbach ist der Milzbrand unter dem Rindvieh ausgebrochen. — Dein Vernehmen nach soll die auf der Weide aufgebaute Festhalle noch stehen bleiben und vorläufig nächsten Sonntag noch eine kleine Nachfeier dort stattsinden.

* Hanau, 13. Juli. Wie die .Han. Ztg.' hört, ist bei Preungesheim von der Regierung ein 38 Morgen großes Gelände angekauft worden, um daselbst ein großes Staatsgefängniß zu er­richten.

* Hanau, 13. Juli. Ein Junge aus Bürgel ist seit Mittwoch früh 6 Uhr ohne eine Spur zu hinterlassen, verschwunden. Derselbe begab sich wie gewöhnlich um 6 Uhr Morgens zur Arbeit nach Offenbach, kam jedoch nicht in der Fabrik — Schriftgießerei von Roos und Junge — an. Das Signalement des Jungen ist folgendes: Name: Johann Paul Kopp, Alter: 16 Jahre, Haare: blond, Augen: blau, Kleidung: grauleinene Jacke und Hosen, rothes Hemd und schwarze seidene Mütze. Die Eltern des Verschwundenen lassen hierdurch dringend bitten, ihnen über den Verbleib denselben durch die Bürgeler Bürgermeisterei oder durch Vermittelung einer Zeitungs-Redaktion Nach­richt zukominen zu lassen.

* Frankfurt, 13. Juli. Ein junger, aus

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Wind­richtung u. Stärke.

Wetter.

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einer bescheidenen Frankfurter Familie stammender Mann, der allem Sport in der letzten Zeit hul­digte, außerordentlich fein auftrat und es immer nobel gab, fühlte wohl, daß er einen Grund für dies kavaliermäßige Auftreten angeben müsse, sagte sowohl seinen Eltern als seiner Gesellschaft gegenüber, er habe in einer auswärtigen Lotterie einen bedeutenden Gewinn gemacht. Nun fiel sein Gebühren auch nicht mehr auf und wünschte man ihm Glück zu der großartigen Stellung, die er in Port Natal im Laufe einiger Wochen antreten sollte. Zum Abschiede vor einem ausgewählten Zirkel seiner Freunde hatte er auf gestern Abend in einer unserer ersten Weinrestaurationen ein feines Souper bestellt. Die Tafel war prächtig gedeckt, die Freunde harrten des Freundes, doch wer nicht kam, war dieser. Statt seiner traf eine Hiobspost ein: unter Zurücklassung seiner Uhr, Kette und Ringe war der Gastgeber mit seinen: Revolver ver­schwunden; damit das Maß voll werde, erhielten sie noch weiter Nachricht, daß der große Lotterie- Gewinn Schwindel und die Kasse seines Prinzipals habe herhalten müssen, um seinen Leidenschaften zu fröhnen. Am gestrigen Nachmittage war schon ein Defizit von mehreren Tausenden entdeckt und die Sache zur Anzeige gebracht. Betrübt schlichen die zum Abschiedsmahle geladenen Gäste nach Haus.

*Coburg,13. Juli. Von einem größeren Trans­port Hornvieh, welcher auf dem letzten Viehmarkte in Neustadt von norddeutschen Händlern aufgekauft worden war und, in 5 Lowrys verladen, mit dem gestrigen Mittagszug zunächst von Neustadt nach Coburg befördert werden sollte, zersprengte ein starker Ochse seine Fessel und suchte aus der Lowry in die Freiheit zu gelangen. Der Sprung gelang ihm auch, allein ein glücklicher Zufall wollte, daß der Flüchtling auf die Buffer und die Verkuppel­ung des von ihm verlassenen und des nächsten Wagens fiel und in eine Lage gerieth, aus welcher es ihm nicht möglich war, sich wieder zu befreien; derselbe blieb völlig unverletzt.

Vermischtes.

,** (Eine der populärsten Erfindungen) wird in diesem Sommer fünfzig Jahre alt; im Juli 1833 wurden die Streich-Zündhölzer erfunden. Der Erfinder war ein politischer Ge­fangener und seine Schöpfung enstand in den Mauern eines Staatsgefängnisses. Der Student der Chemie I. F. Kammerer aus Ludwigsburg, nach dem Hambacher Feste 1832 eingezogen, er­hielt nach längerer Haft ein halbes Jahr Ge- fängniß auf dem Hohenasperg. Der junge Che­miker kam unter die Obhut eines alten Offiziers, welcher seinen größtentheils jugendlichen Schutzbe­fohlenen ihr Schicksal zu erleichtern suchte, so weit es sich mit seiner Amtspflicht vertrug. Dieser alte Oberst lernte auch den jungen Landsmann näher kennen, erfuhr von ihm, daß er Chemie treibe, und erlaubte gern, daß er sich in seiner Zelle ein kleines Laboratorium einrichte. Kammerer hatte schon auf der Universität Versuche zur Verbesserung der damals bestehenden Feuerzeuge gemacht. Namentlich suchte er die Tunkzündhölzchen zu ver­einfachen. Es waren dies Holzspänchen mit Schwefel- spitzen, die man in eine chemische Flüssigkeit ein­tauchte, um eine Flamme zu entfachen. War das Fluidum frisch, so blieb der Erfolg nicht aus; veraltet aber versagte das Zündwasser den Dienst, und die Folge davon war, daß viele Leute bei der alten Methode, die Feuerung durch Stahl, Stein und Zunder zu erzielen, stehen blieben. Nach vielen vergeblichen Versuchen begann Kammerer mit Phosphor zu experimentiren. Er hatte nahe­zu das Ende seiner Haft erreicht, als er die richtige Mischung traf.

(„Postschwede" und „Schwager".) Die .Deutsche Verkehrszeitung' macht die nach­stehenden interessanten Mittheilungen: „Die Schweden hatten im dreißigjährigen Kriege in den von ihnen besetzten Theilen Deutschland unter Verwendung von Dragonern eine Art von Feldpostdienst zur Herstellung der Verbindung zwischen den Stand­orten der einzelnen Truppentheile mit dem Haupt­quartiere, sowie mit der Heimath eingerichtet. Diese schwedischen Dragoner, welche sich ohne Zweifel auch wohl mit der Mitnahme von Briefen an und von Privatpersonen befaßten, erhielten im Munde des Volkes die Bezeichnung „Postschweden"; daher rührt jetzt der noch hier und da angewandte Aus­druck. Die Bezeichnung „Schwager" für Postillon ist auf das fränzösische Chevalier zurückzuführen.

In der Schweiz, in der Gegend von Chur na­mentlich, wo die Sprache der Deutschen und Wel­schen sich mischen, daher der Ausdruck Kauder­welsch, das ist kurisches Italienisch, wurde aus Chevalier leicht „Schwaiger", Daraus enstand „Schwager" als Anrede für einen Postillon.

*** (Die Strafe des „Theerens uifb Federns" in Amerika.) Die Anhänger der Lynch-Justiz im amerikanischen Westen, in deren ungeschriebenem Kodex die Strafe des „Theerens und Federns" als Sühne für die verschiedensten Verbrechen festgesetzt ist, vertreten die Ansicht, daß dasselbe mehr eine schimpfliche, als eine mit kör­perlichen Schmerzen verbundene Strafe sei. Ein in Nevada erscheinendes Blatt weist nun an einem speziellen Falle, der zu seiner Kenntniß gelangte, das Gegentheil nach, indem es schreibt: Zu Reno, im Staate Nevada, wurde kürzlich der farbige Jones getheert und gefedert. Er ist eine Bestie der schlimmsten Art, hat zahlreiche Verbrechen be­gangen und sich allen Versuchen, seiner habhaft zu werden, lange Zeit entzogen. An ihm nahmen die „Vigilanten" die Strafe mit besonderer Gründ­lichkeit vor. Er wurde entkleidet und sorgfältig am ganzen Körper mittelst eines Besens mit Theer bestrichen, dann gossen ihm mehrere Farmer noch ein Paar Kübel mit Theer über den Kopf. Da­rauf wurde ein altes Federbett ausgeschnitten und Jones in den Federn gewälzt, daß er das Aus­sehen eines großen Vogels von eigenthümlicher Ge­stalt erhielt. Ueber Theer und Federn wurden ihm seine Kleider auf den Leib gezwängt und die Vigilanten trugen ihn auf einem Zaunpfahle eine Strecke Weg nach einem Eisenbahnhofe, wo sie ihn in einem Güterwagen unterbrachten; zwei von ihnen fuhren mit ihm bis zur nächsten Station, und dort ließ man ihn mit dem Bemerken laufen, daß er im Falle seiner Rückkehr gehenkt werden würde. Einer der beiden Begleiter schildert den Zustand des Mannes während der Fahrt so: Er saß in einem Winkel des Wagens zusammmge- kauert, der Theer hatte Kopf und Gesicht so dick überzogen, daß diese das Aussehen eines großen Gummiballes hatten. Bei der kleinsten Bewegung . schrie er vor Schmerz laut auf, denn der Theer überzieht die feinen Haare, welche den Körper be­decken, so fest, daß die geringste willkürliche oder unwillkürliche Aenderung der Stellung, das Gefühl veranlaßt, als ob einem die Barthaare nach und nach ausgerissen würden. Dabei verursacht die gänzlich unterdrückte Thätigkeit der Hautporen einen Zustand der Beängstigung, der, zu lange fortgesetzt, den Tod zur Folge Wen müßte. Gleich schmerz­haft ist die Entfernung des Theeres von dem Kör­per, die mittelst Oels und Besens bewirkt wird; sie nimmt Tage in Anspruch und läßt, selbst mit größter Behutsamkeit ausgeführt, den Körper in einem Zustande zurück, der erst nach Wochen eine freie Bewegung der Glieder wiederum gestattet. Die Vigilanten in Nevada kennen die Grausam­keit dieser Strafe und wenden dieselbe daher nur gegen wirkliche Verbrecher, nicht gegen Arbeitsscheue und Vagabunden an.

*** (Ein zartfühlender Ehemann.) Ein Karlsruher Bürger bietet in einem öffentlichen Ausschreiben für die Verhaftung seiner der Un­treue beschuldigtem und bereits steckbrieflich verfolg­ten Ehefrau eine Prämie von 1000 Mark. Nach dem Signalement, welches er beifügt (Alter 66 Jahre, Gesicht alt und mager, etwas gelblich, Nase spitz und groß, Haare grau und dünn, Füße ver- hältnißmäßig groß) dürfte es einigermaßen zwei­felhaft sein, ob der zartfühlende Ehemann den Werth seiner besseren Hälfte nicht überschätzt.

Berichtigung.

In der Postauflage der gestrigen Nummer sind am Schluffe des Feuilletons beim Rempagiren 2 Zeilen aus­gefallen. Der letzte Satz des Feuilletons lautet voll­ständig: „Als er (Guarini) alles Verfängliche aus dem Wege geschafft hatte, stattete er dem Herzoge einen Berichtab, worin es hieß, daß sich unter den Papieren nichts befinde, was dem herzoglichen Hause schaden könne."

In dem Bericht über die Verhandlung der Beckmann'- schen Sache ist Zeile 33 in dem Satze „Zimmerraum, welch' letzterer von der Wittwe Fröhlich selbst nur be­treten wurde", statt „nur" „nie" zu lesen.

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