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1883.

M 152

Jalung

Sonnabend, den 7. Juli

Die Äulda« Bettung' erscheint täglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen. Vierteljährlicher AbonnementsprerS ohne Brmgerlohn urck Bestellgeld: 1 M. 50 Pfg., nitt der belletristischen Wochenbeilage ,Sterne und Blumen' in Fulda 1 M. 70 Pfg., cmswärts 1 M. 75 Pfg.

Inserate: Die »ierspaltige Zeile oder deren Raum 15 Pfg., sog. Platzannoncen 10 Pfg.; bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

❖ Kaiser Josef II.

«tne historische Knltnrfampfs. Erinnerung.

(Schluß.)

Josefs II. Hofburg entsprach gar mcht der von der Majestät unbedingt geforderten Würde, |ie sah haib wie eine Kaserne, halb wie eine Kanzlei aus. Der Kaiser selbst lief dort fortwährend in Uniform umher, die Feder in der Hand, hier schreibend, dort diktirend, überhaupt wickelte er alles im Kanzleiwege ab. Es ließe sich über den Kanzleigeist des Kaisers manches Interessante er­zählen, doch mangelt uns dazu der Raum. Es soll aber nicht unerwähnt bleiben, daß Josef II. sogar feine erste Liebeserklärung auf einen ge­brochenen Bogen schrieb, „zum Behufs der allen- fallsiaen Einwendungen und Gegenbemerkungen, anlangend den Betreff dieses Aktenstückes." Wenn er eine Reise machte, führte er stets Karten in den Taschen mit sich, damit er alle seine Wahr­nehmungen sofort zu Papier bringen könnte; das war an sich gewiß lobcnswerth , jedoch daß er, wie es vielfach geschehen ist, in Orten, die er kaum einige Stunden berührte, auf die einfältigsten Klagen hin sofort allerhöchste Verfügungen erließ, daß er einem jungen Mädchen , deffen Musik­unterricht er eine Zeit lang beiwohnte, in der Meinung, derselbe sei schlecht geleitet, kraft kaiser­licher Machtvollkommenheit allerhöchste Regeln und Grundsätze über einen geordneten Musikunterricht zu Papier brachte, das war eines Kaisers unwürdig.

Deutsches Reich.

Fulda, 7. Juli.

* (Der Artikel des,Moniteur de Rome' über das neue preußische Kirchengesetz) lautet in wörtlicher Uebersetzung:

Obschon das Gesetz nur wenig Konzessionen enthält, so markirt es doch den Bruch mit den Traditionen des Kultur­kampfes und legt eine Bresche in das wankende Gebäude der Maigesetze. Zum ersten Male stehen wir jetzt einem Anfang der organischen Revision gegenüber. In fried­lichem und wohlwollendem Geiste zur Ausführung gebracht, wird das Gesetz der Kirche ermöglichen, den dringendsten Bedürfnissen der Seelsorge abzuhelfen.

Die parlamentarischen Verhandlungen, welche dem Votum vorhergingen, werden ein unabweisbares Zeugniß für die Nothwendigkeit des Friedens bleiben. Niemals, seit Eröffnung des Kulturkampfes, hat das Bedürfniß nach Frieden einen so entschiedenen und bezeichnenden Ausdruck gefunden. Niemals hat die Regierung eine so wohl­wollende Haltung eingenommen. Niemals endlich hat die Lage der verschiedenen Parteien ein intereffanteres und lehrreicheres Schauspiel geboten.

Obgleich die Regierung von den diplomatischen Ge­bräuchen abwich, als sie ohne vorherige Verständigung mit der Kurie eine Vorlage in dieser zur Verhandlung stehen­den Materie machte, so erkennen wir doch an, daß der Kultusminister v. Goßler im Laufe der Diskusfin seine Loyalität und seine Mäßigung bewährt hat. Keine An­griffe gegen die Kirche, keine Rekriminationen gegen den hl. Stuhl, keine ärgerliche Insinuation; seine Reden be­zeichneten sogar einen wirklichen Fortschritt gegenüber den Ausführungen der Motive des Gesetzes. Wenn wir weit entfernt sind, seinem kirchliche» Programm zu applaudiren, wenn seine Betrachtungen hier und da eine indirekte Ver­urteilung des Verhaltes der Kirche gegenüber Preußen in sich schloffen, wenn wir endlich die Richtigkeit seiner Parallele zwischen den verschiedenen .kirchlichen Gesetzge­bungen bestreiten müssen, so ist nichts destoweniger wahr, daß seine Sprache einen friedlichen Charakter an sich trug, an welchen wir bisher noch nicht gewöhnt waren. Seine gestrigen Erklärungen (im Herrenhause) über Represfions- maßregeln erscheinen uns weniger als ein wohlbeschloffener Plan, denn vielmehr als eine Reminiszenz des Einschüch­terungssystems, dessen man sich zu gewissen Seiten zu be­dienen pflegt.

Die Haltung der konservativen Partei war korrekt, wir möchten fast sagen: sympathisch. Dank den gemeinsamen Anstrengungen ihrer Führer und des Centrums hat das Gesetz Veränderungen erfahren, die es für die Katholiken annehmbar machte.

Die Verbindung der Konservativen mit dem Centrum in der Kirchenfrage kann eine der besten Garantien der

Zukunft sein, weil sie die höchsten Güter der Menschheit retten soll, deren Vertheidigung den beiden Parteien ge­meinsam ist: den religiösen Glauben und das christliche Ideal.

Eines der unschätzbaren Resultate des Gesetzes wird die Dislokation der Parteien fein, zu welcher es die Veran­lassung und das Signal gegeben hat. Es hat die national- liberale Partei ihres Hauptes beraubt, es hat eine tiefe Spaltung unter den Freikonservativen erregt, welche sich in vier Fraktionen getheilt haben; die Sezessionisten sind in die Zurückhaltung gedrängt; in der fortschrittlichen Gruppe sind drei Meinungen zu Tage getreten. Es ist eine Verstörtheit und eine Verwirrung, deren Ausdehnung unberechenbar, deren Konsequenz aber eine glückliche ist. Die Auflösung der „Mittelpartei" eröffnet eine neue par­lamentarische Aera, und wenn diese Debatten auch keinen anderen Vortheil bieten würden, so wäre ihre Bedeutung noch groß genug, weil die innere Politik Preußens nun­mehr in andere Wege einlenkt.

Es wäre ungerecht, hier nicht dem Muthe Anerkennung zu zollen, den das Centrum während dieser Tage des Kampfes und Ruhmes bewiesen hat. Nichts ist tröstender und lobenswerther, als diese bewunderungswürdige Einig­keit, diese Gerechtigkeit und diese Mäßigung, die es be­wiesen hat.

Welche Mischung von Kraft und Klugheit! Welcher Frei- muth in der Geltendmachung der religiösen Freiheiten! Welcher Takt bei der praktischen Thätigkeit! Welcher weite Blick! Wie macht sich überall die Leitung des Herrn Windthorst bemerkbar, der als Staatsmann sprach und handelte. Seine Reden sind parlamentarische Musterreden. Seine Taktik flößt Bewunderung und Sympathie ein: das Centrum und die Kammer haben nichts Ruhmvolleres.

Das sind, täuschen wir uns nicht, die äußereren, ac- cessorischen Vortheile des neuen Gesetzes.

Das Gesetz selbst würde keinen dauernden Werth be­sitzen, wenn die Verhandlungen zwischen der Regierung und dem römischen Hofe nicht bald zu einem niodus vi­vendi führten. Wir' gehen aüervings nicht so >x::. ba$ wir das Gute und Gerechte verkännlen, was das Gesetz enthält, aber der Friede kann nur auf Grund eines zwei­seitigen Vertrages abgeschlossen werden.

Die Regierung hat ein Interesse daran, die «stunde dieses Einvernehmens zu beschleunigen. Sie trachtet aus allen Kräften nach der Regelung der Anzeigepflicht. Diese kann aber nur erfolgen nach einer generellen Verständigung über die streitigen Punkte. Wenn Preußen sich beklagt, daß ihm Konzessionen vorenthalten werden, die Rom anderen Ländern zugestanden hat, so mußte es sich erinnern, daß die Kirche Privilegien nur in Folge eines definitiven Fne- densvertrages zugesteht. Während der Zeit des Kampfes wartet und duldet fie. Niemals, weder in den ersten Zei­ten der Kirche noch während der folgenden Konflikte zwi­schen den beiden Gewalten, hat sie diese Verhaltungslinie verlaßen. Der Staat muß zuerst die juridische Existenz

Was überhaupt die Majestät und Würde des Kaisers anbelangt, so sah es damit recht kläglich aus. Auf seiner französischen Reise begegnete ihm das Mißgeschick, daß eine Wirthsfrau ihn für einen Diener des Kaisers ansah. Er mußte allerdings die Sache gleich von der befferen Seite aufzufassen, indem er auf ihre Frage, welche Beschäftigung er beim Kaiser habe, schlagfertig antwortete: „ich habe die Ehre, ihn zuweilen zu rasiren." In Mähren ließ er sich von den Bauern ein Denkmal setzen, welches ihn in einen Relief als Pflüger darstellte. Und warum? Weil er aus Kuriosität auf einer Reise durch Mähren eine Furche Ackerland ge­pflügt hatte! Der von der liberalen Preffe in der letzten Zeit so viel gebrauchte Ausdruck „Josef, der Schätzer aller Menschen" hat auch einen An­laß, der dem Kaiser nicht gerade zu großem Ruhme gereicht, denn es war bei einer höchst einfachen, gewöhn­lichen Gelegenheit, bei Eröffnung eines Parkes, als er über die Eingangspforte die Worte setzen ließ: „Allen Menschen geöffneter Belustigungs­ort von ihrem Schätzer Josef." Hören wir nun noch wie Göthe über die Würde und Maiestat Josef 11. sich ausdrückt. Bei Schilderung der Krönung Josef's zum deutschen König in Frank­furt sagt er wörtlich: „Der junge Kömg hin- aeqen schleppte sich in den ungeheuren Gewand­stücken mit den Kleinodien Karls des Großen rote in einer Verkleidung einher, 'o daß er selbft, von Zeit zu Zett seinen Vater ansehend, des Lächelns

und die wesentlichen Freiheiten der Kirche anerkennen, be­vor diese Konzessionen machen kann, welche man sonst gegen sie anwenden könnte.

Darin liegt zugleich eine Prinzipienfrage und ein Jahr­hundert alte Tradition, die der römische Stuhl nie auf­gegeben hat.

Das ist der natürliche Lauf einer jeden Verhandlung. Wir wollen hoffen, daß die Regierung, deren friedliche Intentionen einigermaßen in diesem neuen Gesetz kristallisirt sind, die Richtigkeit dieser Auffaffung anerkennen wird, in­dem sie ihrem besorgten Volke die Sicherheit und den Frieden wahrt. Derart wird das Gesetz einer prächtigen Straße gleich, welche zum Frieden führt. Wenn dagegen der Staat in der Zweideutigkeit beharrte, so fürchten wir, daß es nur neue Gelegenheit zu neuen Wirren und neuen Verlegenheiten sein werde.

Berlin, 6. Juli.

* (Der Reichsanzeiger) veröffentlicht die Verordnung betreffend die gesundheitspolizeiliche Kontrole der einen preußischen Hafen anlaufenden Seeschiffe.

* (Lutherdenkmal.) Eine gestrige Ver- sammlung hervorragender Persönlichkeiten im Bür­gersaale des Rathhauses beschloß die Errichtung eines Lutherdenkmals in Berlin, genehmigte einen an die evangelische Bürgerschaft Berlins zu richtenden Aufruf zu Sammlungen und betraute eine aus allen Berufskreisen und Parteirichtungen bestehende Kommission mit den weiteren Schritten. Der betreffende Aufruf soll unterzeichnet werden u. A. von hervorragenden Geistlichen, v. Moltke, Madai und anderen höheren Beamten rc.

Oesterreich - Ungarn.

»Frohsdorf, 6.Z"li (Graf Chambord) erfuhr erst gestern Abend die Ankunst des Prinzen von Orleans in Wien und beauftragte sofort de Riancourt, sich heute früh nach Wien zu begeben, um seinerseits den Grafen von Paris zu besuchen. Graf Chambord hatte bisher auf Rath der Aerzte Niemanden empfangen, auch nicht den päpstlichen Nltntius. .

— Die Aerzte haben in einer Konsultatton gestern Abend festgestellt, daß sich der Zustand des Grafen Chambord merklich verbessert und daß sich die Symptome der Dyspepsie verntindert haben.

sich nicht enthalten konnte." Dem unmajestätischen Aeußern entsprach auch ganz innere Wesen, wie wir ja an verschiedenen Beweisen seiner kleinlichen, pedantischen Manier hinreichend gezeigt zu haben glauben.

Einer seiner Hauptfehler war auch noch der, daß er seinen großen Nachbar in Preußen, Fried­rich II., nachzuahmen bemüht war, obwohl weder sein Land, noch seine Verhältnisse irgendwie mit denen Preußen's eine Verwandtschaft hatten. Fried­rich II., der „Jeden nach seiner Fayon selig wer­den" ließ, behagte besonders die despotische Kir­chenpolitik Josef's II. in keinerlei Weife. Wie schon gesagt, legte er ihm ja den schmeichelhaften Namen „Sakristan" oder „Küster" bet. Friedrich II hat ja selbst ein beredtes Zeugniß davon ge- aeben wie er, der Protestant, kirchliche Angelegen­heiten auffaßte. Während Josef die Jesuiten und verwandte Orden aus seinem katholischen Lande austrieb, nahm Friedrich der Große sie bereit- willig bei sich auf und gewähtte ihnen volle Freiheit der Bewegung. .

Zwei rühmliche Charaktereigenschaften des Kai­sers sollen aber auch nicht verschiviegen werden. Josef war sparsam, ja fast geizig, aber nur für den Staat. Hätten doch heute alle Staatsmänner diese schöne Eigenschaft! Persönlich war der Kaiser freigebig im höchsten Grade, er gab aus seiner Tasche gern und reilich. Eine seiner ersten Hand­lungen als Fürst war die, daß er zweiundzwanzig