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Deutsches Reich.

Fulda, 6. Juli.

* (Maßregeln gegen die Einschleppung der Cholera.) Am 3. d. M. haben irnReichs- amt des Innern unter dem Vorsitze des Staats­ministers v. Boetticher kommisiarische Berathun- gen der beseitigten Behörden des Reiches und Preußens stattgefunden, um die aus Anlaß des be­drohlichen Umsichgreifens der Cholera inEgyp- ten zu treffenden Maßregeln vorzubereiten. Die Kommission, an deren Besprechungen sich auch der Minister der Medizinal-Angelegenheiten, v. Goß- ler, beseitigte, hat empfohlen:

1) im amtlichen Theile des ,Reichs-Anzeigers' regelmäßig die neuesten Nachrichten über den Stand der Cholera alsbald nach ihrem Eintreffen zu ver­öffentlichen ;

2) in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, daß die Zufuhr neuer infizirter Transporte nach Egyp­ten, sowie der Austritt solcher Personen, welche der Cholera verdächtig sind, aus Egypten gehin- dert werde;

3) anzuregen, daß seitens der Regierungen der deutschen Seeuferstaaten schleunigst eine ärztliche Kontrolle aller einlaufenden Schiffe verdächtiger Provenienz nach Maßgabe eines bereits früher mit den gedachten Regierungen auf Anregung des Reichs­kanzlers vereinbarten Entwurfes zu einer Verord­nung über die gesundheitspolizeiliche Kontrolle der einen deutschen Hafen anlaufenden Seeschiffe in's Leben gerufen werde.

— Der ,Reichsanzeiger' beginnt die in Aussicht gestellten amtlichen Nachrichten betreffs der Cho­lerafälle mit einem Dementi der au-5 Havre gemeldeten Choleraerkrankungen.

* (Die deutsche überseeische Auswan­derung) über deutsche Häfen und Antwerpen betrug im Mai d. I. 25,184 Personen, in den fünf Monaten Januar bis Mai 80,813; im Vor­jahre: 27,537 bezw. 102,324.

* (U ebe re inkunft zwischen Deutschland und Luxemburg wegen gegenseitiger Zu­lassung von Medizinalpersonen.) Dem Bundesrath ist eine am 4. Juni d. I. geschloffene Uebereinkunft zwischen dem Reich und L u x e m b u r g zur Beschlagnahme vorgelegt worden. Es hat sich nämlich das Bedürfniß ergeben, auch mit Luxemburg die gegenseitige Zulassung der in den Grenzgemeinden wohnhaften Medizinalper­sonen zur Ausübung ihrer Berufsthätigkeit durch ein besonderes Abkommen zu regeln, wie solches mit anderen Nachbarländern, namentlich auch mit den Niederlanden besteht. Die abgeschlossene Ueber­einkunft entspricht dem analogen Abkommen mit den Nieberlanben von 1873 mit der Maßgabe, daß die in den Artikeln 5 und 6 des letzteren ent­haltenen Abreden vorliegend in Wegfall gebracht worden sind. Dies hat darin seinen Grund, daß eine besondere Besteuerung der ärztlichen re. Praxis als solcher weder in dem deutschen Grenzgebiete, noch in Luxemburg stattfindet. In Elsaß-Loth- tingen ist zwar von den dort ansässigen Aerzten nach Maßgabe des Miethswerths ihrer Wohnung und ihres Geschästslokals eine Patentsteuer zu ent­richten, dieselbe wird jedoch von den daselbst kon­ventionsmäßig, d. h. ohne Niederlassung der Do- wizilnahme praktizirenden lucemburgischen Aerzten wegen mangelnden Anhaltes für die Besteuerung nicht erhoben.

Berlin, 5. Juli.

* (Hygiene-Ausstellung.) Heute fand die Bertheilung der Medaillen an die prämiirten Aus­steller der Hygiene-Ausstellung statt. Die Ansprache, Mit welcher der Kronprinz die Vertheilung einleitete, hatte nach der ,Nat.-Ztg.' folgenden Wortlaut:

offiziellen Schule, Unterrichtsminister Vanhumbeeck, vorgelegt worden. Belgien, wo volle Unterrichts­freiheit herrscht und der Staat selbst kein Auf­sichtsrecht über die freien Schulen besitzt, kannte bisher keinen Schulzwang, und doch steht es keinem Lande Europas in allgemeiner Bildung nach. Die Vorlage über den obligatorischen Unterricht ist deshalb völlig unnöthig, und ihre Einbringung erklärt sich nur durch die liberale Taktik, zunächst den Unterricht und sodann nach Unterdrückung der freien Schulen die religionslosen und offiziellen Schulen obligatorisch zu machen. Der obligatorische Unterricht soll die erste Etappe zum staatlichen Schulmonopol fein. Verlangt wurde der obliga­torische Unterricht von den Liberalen schon längst. Bereits 1876 stellte der Deputirte Funck einen diesbezüglichen Antrag, doch wurde derselbe damals von allen Sektionen der Kammer bis auf eine verworfen und selbst diese schreckte vor der Ge- fängnißstrafe als Sanktion des Gesetzes zurück. Vanhumbeeck hat sich erst unlängst gegen den ob­ligatorischen Unterricht erklärt; wenn er sich nun selbst benientirt, so dürfte er doch mit feiner Spekulation, die Radikalen zu befriedigen, Fiasko machen. Dieselben sind unersättlich. Die Kon­zessionen werden den Bruch zwischen dem belgischen Radikalismus und Doktrinarismus nur vertagen. Schon längst wäre der Bruch da; nur die Furcht, daß dann die Katholiken die Erbschaft der feind­lichen Brüder antreten würden, bildete bisher den Kitt zwischen Beiden.

* (Gras Chambord.) Sü»i»,tHch» 91»^- richten über den Zustand des Grafen Chambord konstatiren einen langsamen Krästeverfall. Es steht eine neuerliche Konsultation der Aerzte bevor. Letztere sind gutem Vernehmen nach besonders wegen der außerordentlichen Schwäche des Patien­ten besorgt, der seit drei Tagen fast nichts geges­sen hat, sehr schwerhörig ist und äußerst wenig spricht. Die ,Sibert^' will übrigens wissen, Graf Chambord habe den Herzog und die Herzogin von Madrid zu sich befchieden und mehrere Klauseln des Testamentes, welches er dem Papst sandte, modifizirt.

* (Zur Tongkingfrage.) Dem .Londoner Standard' wird aus Shanghai vom 4. d. Mts. gemeldet, Li-Hung Tschang habe alle von Frankreich bezüglich Tongkings ausge­stellten Bedingungen definitiv abge­lehnt und Tricon ersucht, sich künftighin in dieser Angelegenheit an das Comits für die Aus­wärtigen Angelegenheiten in Peking zu wenden. Tricon habe hierauf erklärt, wie auch die Ent­scheidung der chinesischen Regierung ausfallen sollte, Frankreich werde sich volle Aktionsfreiheit wahren.

Italien.

* Rom 4. Juli. (Maßregeln gegen die Ein­führung der Cholera.) Durch Verfügung des Ministeriums des Innern ist angeordnet worden, daß Schiffe, auf denen feit weniger als IO Tagen kein Cholerafall vorgekommen, 15 Tage lang, und daß Schiffe, welche nur im Mindesten cholera- verdächtig sind, 20 Tage hindurch beobachtet werden sollen. Diese Behandlung tritt ein bei Provenienzen aus Egypten, aus den Häfen Tri­polis, Malta, Cypern und denjenigen jenseits des Suezkanals. Das Verbot der Einfuhr von Lumpen und alten Kleidern aus Egypten wird auf die vorgenannten Häfen ausgedehnt. Schiffe aus den Häfen des Küstenlandes und Dalmatiens werden 5 Tage hindurch beobachtet.

Rußland.

* Petersburg, 5. Juli. (Maßregeln zur Hebung des Bauernstandes.) Ein Korn-

„Meine Herren! sDie Erwartungen, welche sich an die Ausstellung knüpften, sind in der kurzen Zeit feit der Eröffnung derselben in reichstem Maße in Erfül­lung gegangen. Das einstimmige Urtheil der Be­sucher kann dem Unternehmen nur zur Ehre ge­reichen. Ihre Majestät die Kaiserin hat eine An­zahl goldener und silberner Medaillen gestiftet, und es gereicht mir zur ganz befonbern Ehre, baß mir von Ihrer Majestät ber Auftrag zu Theil würbe, dieselben zu vertheilen. Ich wünsche Denjenigen Glück, welche die Auszeichnungen erhalten, sowie allen Denen, welche dazu beigetragen haben, das schöne Werk zu Stande zu bringen, das für die weitesten Kreise und bis in die weiteste Ferne nutz­bringend sein wird."

* Darmstadt, 5.Juli. (Kirchenpolitische Vorlage.) Von bestunterrichteter Seite geht der .Frkfi Ztg.' von hier die bestimmte Mittheilung zu, daß die Regierung im Anschluß an die Interpellation Franck und Gen. über die kirchlich-politische Lage Hessens eine ähnliche Vorlage einzubringen beab­sichtigt, wie diejenige, welche kürzlich das preußische Abgeordnetenhaus passirte. Wenigstens glaubt die Regierung eine Revision der Kulturkampfgesetze nicht gut umgehen zu können.

Oesterreich»Ungarn.

* Wien, 5. Juli. (Der böhmische Land­tag) wurde eröffnet mit einer versöhnlichen An­sprache des Oberstlandmarschalls Lobkowitz. Er sagte, Böhmen büde einen Theil des jedem seiner Dvh»» ttjweve« j, . t——. ßjpWMjfp

Geschicke Oesterreichs. Lobkowitz sprach czecytsch und deutsch, beim czechischen Theil blieben die Deutschen sitzen. Wa Id er t (Vertreter des Oberst­landmarschalls) erklärte alles thun zu wollen fürs heißgeliebte Vaterland. Statthalter Kraus ver­sicherte, die Regierung suche nur den Frieden und das Wohl der Länder und des Reiches.

* Nyiregihaza, 5. Juli. (Tisza-Esz- larer Prozeß.) Me Verhandlung begann mit der Vernehmung des Angeklagten Amsel Vogel, von dem Smilovics im Gefängniß ausgesagt hatte, daß er die fremde Leiche von ihm für 500 Fl. übernommen, um sie auf der Theiß nach Tisza- Eszlar zu befördern. Smilovics hatte diese Aus­sage später zurückgezogen. Vogel leugnet feine Schuld und versucht nachzuweisen, daß er mit Smilovics gar nicht zusammengekommen fein könne. Der Angeklagte erklärte, er fei während der Unter­suchung vielfach mißhandelt worden.

— Gestern erschien hier (der auch in unserer Pro­vinz bekannte) einarmige Pianist Graf Zichy, der, laut dem ,B. Tagebl.', auf Ersuchen des Kron­prinzen Rudolf direkt von Loxenburg hierher reifte, um persönlich über den Eindruck des Pro­zesses zu berichten.

Schweiz.

* Bern, 5. Juli. (Der Nationalrath) hat mit großer Mehrheit an den Bundesrath das Verlangen gestellt, die Frage zu prüfen, ob die Gotthardbahn zum Bau der aufgeschobenen Linien anzuhalten sei.

Belgien.

* (Obligatorischer Elementarunter­richt.) Alle Schritte und Vorlagen des belgischen Logenkabinets sind von dem Bestreben diktirt, sich die Unterstützung der radikalen Linken zu erkaufen. Die Minister haben sich in jüngster Zeit zu drei Konzessionen entschlossen: Zur Aufhebung der Militärfreiheit der Seminaristen, zu der Wahl­reform im liberalen Sinne und zuletzt zur Ein­führung des obligatorischen Elementarun­terrichts. Der letzte Gesetzentwurf ist ber Kam­mer vorgestern von bem Vater ber religionslosen