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1883

Sonnabend, den 30. Juni

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Ztilung

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Deutsches Reich.

Fulda, 30. Juni.

* Zufolge einem Telegramm des ,Berl Tagbl.' aus Rom behandelt die Note Jakobini'S nicht nur das letzte Kirchengesetz, dessen wohlwollender Charakter anerkannt wird, wenn es auch dem diplomatischen Brauch entgegen einseitig hinter dem Rücken des Vatikans eingebracht sei, die Rote enthält auch Vorschläge für weitere Verhandlungen. Die Kurie will die Anzeigepflicht anerkennen, wenn Preußen gleichzeitig jede Ausübung des Priester- amtS als solche für straflos erklärt und die Aus- blldunq der Geistlichen vollständig freigibt.

Berlin, 29. Juni.

* (Der .Staatsanzeiger') veröffentlicht das Gesetz betreffend die Reichskriegshäfen und die Feststellung eines Nachtrages zum Reichs­haushaltsetat für 1883/84.

* (Der Bundesrath) genehmigte gestern die Literarkonvention mit Belgien und lehnte den Reichstagsbeschluß wegen Abänderung des Zoll­tarifs bezüglich harter Kammgarne ab. Sodann wurde die Session des Bundesraths geschlossen.

Kiel, 29. Juni. (Der Kriegsminister,) Generallieutenant Bronsart von Schellen- d'orff, ist heute Nacht hier eingetroffen. Heute Vormittag besichtigte er, begleitet vom General­major v. Hänisch und anderen Ofstzieren, das Terrain, welches für die zum Zwecke der Landbe- sestigung Kiels geplanten Forts in Aussicht ge- «ommen ist. —

Belgien.

* Brüssel ,29. Juni. (Alkoholsteuer. — W a h l r e f o r m.) Die Central-Sektion der Repräsen- tantenkammer lehnte gestern die Erhöhung der Alkohol­steuer mit 4 gegen 3 Stimmen ab. Die Vorlage betreffend die Wahlreform wurde mit demselben Stimmverhältnisse angenommen.

Schweiz.

* Bern, 29. Juni. (Der Ständerath)hat die BundeSrathsvorlage, betreffend das Rechnungs­wesen der schweizerischen Eisenbahnen, mit 33 gegen 7 Stimmen angenommen.

Frankreich.

• Paris, 28. Juni. (Die Bildsäule der Republik) wurde in vergangener Nacht aus der Gießerei in der Rue Villeurs auf den Platze der Republik gebracht. Grövy wird der Enthüllung des Standbildes, welche am 14. Juli programm­mäßig stattfinden soll, nicht beiwohnen.

England.

* London, 28. Juni. (Suez-Kanal.) Heute Nachmittag fand eine Versammlung eng­lischer Schiffsrheder statt, in welcher das Gutachten zweier hervorragender Advokaten über das von Lesseps beanspruchte Monopolrecht

am Jsthums von Suez berathen wurde. Die Gutachten bestreiten den Anspruch von Lesseps un­bedingt und sollen von Seiten der Schiffsrheder unvorzüglich zur Grundlage einer Aktion gemach t werden, um die Behörde für den Bau eines zweiten Kanals unter englischer Kon­trolle zu gewinnen.

Italien.

* Rom, 28. Juni. (Die Deputaten" kammer) genehmigte gestern die Handels- und Schiffsahrtsverträge mit Deutschland und Groß­britannien.

Rußland.

♦ Petersburg, 27. Juni. Eine Mittheilung der Re­gierung besagt: Die im Jahre 1879 mit der Kurie be­gonnenen Unterhandlungen sind beendet. Die Unterhandlungen wurden durch Oubril geführt, zu dessen Verfügung Mossolow entsandt war. Es wurden verschiedene Hauptfragen aufgestellt, darunter die Widerherstellung der regulären hierarchischen Ordnung und die Erzielung eines Einvernehmens zwischen den weltlichen und geistlichen Ge­walten in betreff der Organisation der geistlichen Lehr­anstalten. Behufs Abschlusses der Unterhandlungen wurden im Jahre 1881 Mossolow und Butjeniew nach Rom ent« sandt. Das Wesentlichste der erzielten Vereinbarungen, welche nicht in die Form eines Vertrages eingekleidet sind, besteht in folgendem: betreffs der Organisation der Epar- chien wird festgesetzt: der Papst erläßt eine Bulle über die kanonische Bestätigung der Eparchie Kielce; die Verwal­tung der aufgehobenen Eparchie von Minsk wird dem Erzbischof von Mohilew übertragen, die der Kamenezkchen Eparchie dem Bischof von Lutzshitomir und die der Eparchie Podlachien dem Bischof von Lublin. Was die Seminare anlangt, so erklärt di- Regierung, daß sie, indem sie die Uebereinkunft annehme, sich das Recht der Beauffichtigung der Seminare vorbehalte. Diese Vereinbarung ist insofern von Bedeutung, als die Kurie der Regierung das Recht der Aufsicht über den Unterricht in der russischen Sprache, Literatur und Geschichte zuerkennt, wobei die Lehrer mit vorheriger Genehmigung der Regierung angestellt werden. Was die Leitung des Unterrichts in den kanonischen Fächern und die innere Zucht anbetrifft, so bleiben die Rechte des Bischofs unverändert. Hinsichtlich der Akade­mien wurde vereinbart, daß dem Erzbischof-Metropolitan die nämlichen Rechte zugestanden werden sollen, wie den Bischöfen bezüglich der Seminare. Wie einfach auch die Grundsätze der Vereinbarung sind, so wurden solche früher doch für unmöglich erklärt. Man muß anerkennen, daß die Aufrichtigkeit und Friedensliebe des gegenwärtigen Papstes hauptsächlich zu der Erreichung des gib ftigen Ergebnisses der Unterhandlungen beigetragen haben. Dies anerken­nend, erklärte die Regierung, wie immer bereit, alles Mögliche für die Erhaltung des Friedens und der Ord­nung der katholischen Kirche Rußlands zu thun, sie bleibe bei dem Entschlüsse, bei der ersten Gelegenheit die Aus- nahmsmaßregeln zu beseitigen, welche in betreff der ka­tholischen Geistlichkeit vorzugsweise in den 60er Jahren ergriffen feien. Sie behalte sich bas Recht vor, zu be- stimmen, in welcher Reihenfolge dies geschehen solle. Aus eigener Initiative habe sie die Wirksamkeit des Para­graphen 18 des Ukas vom 14. Dezember 1865 beanstan­det, welcher die Bischofsgewalt bezüglich der Amtsentlas- fung der Geistlichen beschränkt. Alsdann wird die Re­gierung zur Durchsicht des 1866 erlassenen Ergänzungs- Reglements zu dem genannten Ukas schreiten. Ueberhaupt muß bemerkt werden, daß sowohl während der Unterhand­lungen wie auch bei dem Abschluß der Vereinbarungen die Regierung nichts außer Acht ließ. Der Grundgedanke unserer Politik in der katholischen Frage ist demnach, der Hierarchie völlige Freiheit in Religions- und Glaubens­sachen zu überlassen, derselben jedoch keine Einmischung in Fragen zu gestatten, die ausschließlich die weltliche Gewalt angehen.

parlamentarisches.

»* Berlin, Donnerstag, 28. Juni.

In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses trat dasselbe zunächst in die dritte Lesung des Ge­setzentwurfs betr. die Schulversäumnisse ein.

In der Generaldiskussion erklärte sich Abg. Dr. Windthorst entschieden gegen das Gesetz, weil der Ge­danke der Unterrichtsfreiheit durch Einführung des Schul­zwanges unentwickelt geblieben, so daß wir bereits dem Staats-Schulmonopol gegenüberstehen. Em solches Mo­nopol aber halte er weder mit dem Rechte der Eltern, noch mit dem Rechte der Gemeinde, noch mit der Ge­wissensfreiheit vereinbar. Zur Zeit, als der Schulzwang

eingeführt wurde in unserem Lande, fei die Schule eine ganz andere gewesen, als heute; damals hatte man fest begründete konfessionelle Schulen; die moderne Schulent­wickelung arbeite auf das Gegentheil. Nachdem die Vor­aussetzungen des Schulzwanges gefallen, sei auch dieser Zwang nicht mehr berechtigt. Aber selbst wenn er sich auf den Standpunkt der Regierung stelle, so behaupte er, daß zu diesem Gesetze ein Bedürfniß nicht vorhanden sei; die bestehende Gesetzgebung reiche vollständig aus, um den Schulzwang durchzuführen. Es handele sich hier aber auch um eine eminent finanzielle und wirthschaftliche Frage. Es könne sich hier um Summen handeln, gegenüber deren das Schulgeld minimal erscheint. Eine Reihe von Schul- versäumniffen ließe sich im Drange der Lebensverhältniffe nicht vermeiden. Die kleinen Leute auf dem Lande könn­ten zu gewissen Zeiten ihre Kinder in der Wirthschast gar nicht entbehren. Er wolle die Exekutivgewalt nicht weiter verschärfen, und deshalb werde er gegen die Vorlage even­tuell aber für den Antrag Bergenroth stimmen.

Kultusminister v. Goßler präzisirt dem gegen­über seinen Standpunkt dahin, daß er in allen wesentli­chen Punkten entgegengesetzter Ansicht ist. (Lebhafte Zu­stimmung.) Er halte die Entwickelung unseres preußischen Schulwesens für eine absolut gesunde, und so lange er auf seinem Platze stehe, werde er diesen Standpunkt nicht verlassen. (Beifall.)

Abg. Dr. Wagner führt aus, er spreche zwar ohne Auftrag, aber er glaube, die ganze konservative Partei hinter sich zu haben, wenn er erkläre, daß der Stand­punkt des Ministers in der Schulfrage von derselben ge« theilt werde. (Zustimmung.)

Abg. Zelle (Fortschritt) dankte dem Herrn Minister für sein- heutigen Ausführungen, mit denen er vollständig übereinstimme. , „

Abg. R-ichensperger (Köln) hält die Ausführungen von rechts und links für unzutreffend. Besonders vor Hyperbeln, wie von dem Siege des Schulmeisters bei Sadowa, sollte man sich hüten, sie trügen nur dazu bei, den ohnehin bedeutenden. Mangel an Bescheidenheit in die­sen Kreisen zu steigern. In England bestehe kein Schul­zwang, es bestehe dort eine freie Schule, aber trotzdem feien die Engländer ein gesundes und wirth schaftlich kräf­tiges Volk. Wenn die Herren die Dinge etwas nüchterner aniähen, würden sie wahrscheinlich zu anderen Resultaten kommen. Uebrigens gratulire er zu der neuen Koalition zwischen Konservativen und Fortschrittlern.

Nachdem noch die Abgg. Tiedem ann, von Eynern gegen den Abg. Dr. Windthorst polemisirt, tritt das Haus in die Spezial-Berathung ein. Bei dieser werden die einzelnen Paragraphen des Gesetzes mit dem Antrag Bergenroth angenommen, wonach Kinder nicht gegen den Willen der Eltern zwangsweise tn die Schule geführt werden können. Die definitive Gesammtabstimmung über das ganze Gesetz wird auf Windthorst's Veranlassung verschoben. Das Haus beschäf­tigte sich hierauf mit Petitionen.

Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. (Kleine Vorlagen.) Das Herrenhaus erledigte heute nach kurzer Debatte das Zuständigkeits-Gesetz nach den B-fchlüffen des Abgeordnetenhauses und genehmigte mit 84 gegen 24St,m- men den früher gestrichenen § 13, betreffend die Bestäti­gung der Kommunalwahlen. Ebenso wurde die Land- güterordnung für Brandenburg nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses erledigt. Bei dem Gesetz über das Staatsschuldenbuch wurde der bekannte Antrag Camp­hausen abgelehnt und das Gesetz mit einigen Modifikationen angenommen. — Nächste Sitzung heute Abend.

In der Abendsitzung erledigte das Haus zunächst einige Rechnungssachen, ferner in einmaliger Schlußbera- ttjung die Entwürfe, betreffend die Landesbank in Wiesbaden und betreffend die Hannoversche Kir- chenverfassnng durch unveränderte Annahme nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses.

Sodann erledigt das Haus in einmaliger Schlutzbe- rathung den Gesetzentwurf, betreffend die West-Hol­steinische Eisenbahn von Wesselbüren nach Büsum, sowie auf Grund der mündlichen Kommissionsbemchte die Gesetzentwürfe: betreffend die Befugnisse der Strom­bauverwaltung gegenüber den Uferdesitzern an öffent­lichen Flüssen und betr. die Aufhebung der Ufer-, Ward- und Hegungsordnung für Schlesien und die Grafschaft Glatz — sämmllich durch unveränderte Annahme nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses.

Nächste Sitzung Sonnabend 10 Uhr. Kanalvorlage, kirchenpolitische Vorlage, kleinere Gegenstände.

Der Tisza-Eszlarer Prozeß.

» Nyiregyhaza, 28. Juni. Der erst heute vernommene Zeuge ist ein gegenwärtig in Arad seiner Militärpflicht genügender Bursche, der Esther auf ihrem letzten Gange gegen Mittag gesehen hat. Seine Aussage ist belanglos. Bei dem Verhör